Wieso denn ein Witz?
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Schreibt man, man ist mit dem Einzelrichter NICHT einverstanden, wird trotzdem dagegen entschieden und trotzdem ein Einzelrichter bestimmt.
Begründet wird die Entscheidung - selbst auf Nachfrage - auch nicht.
Ein Witz.
Das ist halt Rechtsstaat
® - also etwas mehr Respekt, bitte :->. Ist nicht in solchen Fällen - gern auch in Verbindung mit der Anordnung des Entfallens einer mündlichen Verhandlung und damit Entscheidung auf schriftlicher Grundlage im stillen Richterkämmerlein - das geflügelte Wort der Begründung, dass (nach Meinung des Gerichts, natürlich) »die Sache keine Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art« aufweise? Ist jedenfalls dem Schwippschwager des Bekannten eines Besuchers - indes in einem anderen Bundesland - so ergangen. Vielleicht haben nicht alle die selben Textbausteine.
Ob die Herrschaften lediglich darauf setzen, der Kläger werde sich damit schon abspeisen und mit einem dazu passenden 4-Zeiler als Urteil bzw. Beschluss den Schneid abkaufen lassen, ist bislang nicht überliefert. In einer ganzen Reihe von Fällen - zumal wenn in Konstellationen wie oben bereits aus der Vergangenheit im Prinzip angenommene Verfassungsbeschwerden anhängig waren - mag es aber ebensogut auch daran liegen, dass so ein Gericht trotz deren offensichtlichen Vorhandenseins aus bestimmten Gründen tatsächlich keine Schwierigkeiten der genannten Art zu erkennen imstande ist.
Denn Richter sind ja auch nur Menschen mit einem der Spezies typischen Verstand - sowie dessen ebenfalls typischer Eigenschaft, dass diesem in manchem Fall über die Jahre hin durchaus auch der Alkohol etwas zugesetzt haben kann...