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Autor Thema: Verwaltungsgericht Freiburg meldet sich wieder  (Gelesen 1962 mal)

  • Beiträge: 890
Nach Monate langer Pause verschickt VWG Freiburg diese Schreiben an mehrere Mitstreiter.


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G
  • Beiträge: 272
Ist das die Reaktion auf eine Klage?

Die Verwaltungsgerichte fragen immer, ob man mit der Entscheidung eines Einzelrichters einverstanden ist, die Wahrheit aber ist, dass es gar keine Entscheidungsfreiheit gibt.
Schreibt man, man ist mit dem Einzelrichter NICHT einverstanden, wird trotzdem dagegen entschieden und trotzdem ein Einzelrichter bestimmt.
Begründet wird die Entscheidung  - selbst auf Nachfrage - auch nicht.

Ein Witz.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wieso denn ein Witz?

...
Schreibt man, man ist mit dem Einzelrichter NICHT einverstanden, wird trotzdem dagegen entschieden und trotzdem ein Einzelrichter bestimmt.
Begründet wird die Entscheidung  - selbst auf Nachfrage - auch nicht.
Ein Witz.

Das ist halt Rechtsstaat® - also etwas mehr Respekt, bitte :->. Ist nicht in solchen Fällen - gern auch in Verbindung mit der Anordnung des Entfallens einer mündlichen Verhandlung und damit Entscheidung auf schriftlicher Grundlage im stillen Richterkämmerlein  - das geflügelte Wort der Begründung, dass (nach Meinung des Gerichts, natürlich) »die Sache keine Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art« aufweise? Ist jedenfalls dem Schwippschwager des Bekannten eines Besuchers - indes in einem anderen Bundesland - so ergangen. Vielleicht haben nicht alle die selben Textbausteine.

Ob die Herrschaften lediglich darauf setzen, der Kläger werde sich damit schon abspeisen und mit einem dazu passenden 4-Zeiler als Urteil bzw. Beschluss den Schneid abkaufen lassen, ist bislang nicht überliefert. In einer ganzen Reihe von Fällen - zumal wenn in Konstellationen wie oben bereits aus der Vergangenheit im Prinzip angenommene Verfassungsbeschwerden anhängig waren - mag es aber ebensogut auch daran liegen, dass so ein Gericht trotz deren offensichtlichen Vorhandenseins aus bestimmten Gründen tatsächlich keine Schwierigkeiten der genannten Art zu erkennen imstande ist.

Denn Richter sind ja auch nur Menschen mit einem der Spezies typischen Verstand - sowie dessen ebenfalls typischer Eigenschaft, dass diesem in manchem Fall über die Jahre hin durchaus auch der Alkohol etwas zugesetzt haben kann...



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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.376
Das ist halt Rechtsstaat® - also etwas mehr Respekt, bitte :->.

Denn Richter sind ja auch nur Menschen mit einem der Spezies typischen Verstand - sowie dessen ebenfalls typischer Eigenschaft, dass diesem in manchem Fall über die Jahre hin durchaus auch der Alkohol etwas zugesetzt haben kann...
->

Zitat
etwas mehr Respekt, bitte

Nicht alles, was eine legitime Meinungsäußerung darstellt, sollte auch so gesagt werden; manches darf man umschreiben, wenn es sich umschreiben läßt, oder als geäußerte Aussage bleiben lassen.


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