In meiner Laienmeinung dachte ich, dass das BVerfG die strittigen Punkte die europäisches Recht betreffen, dann dem EuGH vorlegen müsste?
Vorlagepflichtig sind primär die nationalen Gerichte unterhalb des Bundesverfassungsgerichtes. Die Aufgabe des BVerfG liegt hier darin, wie übrigens schon praktiziert, einer Verfassungsbeschwerde "stattzugeben", (heißt hier: zu verwerfen und zwecks korrekter Rechtsanwendung an das behandelnde Gericht zwecks Realisierung seiner Vorlagepflicht zurückzugeben), die den Entzug des gesetzlichen Richters zum Inhalt hat, wenn ein nationales Gericht seiner Vorlagepflicht nicht nachkommt.
Im vorliegenden Fall würde eine Weiterleitung an den EuGH nur unnötige Kosten produzieren, also eine Mittelverschwendung darstellen, weil der EuGH selbstverständlich die Bundesrepublik Deutschland, die ja Mitglied der EU ist, nicht von der Geltung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung befreien könnte, weil eine derartige Befreiung im Regelwerk selber seitens des EU-Gesetzgebers vorgesehen sein müsste, was sie nicht ist.
Bekanntermaßen ist kein Gericht befugt, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu stellen, und dieses gilt auch für den EuGH.
Das Gericht ist allerdings dazu befugt und verpflichtet, bei Beachtung der Rechtssetzungshierarchie eine Deutung des geschriebenen Rechts vorzunehmen, wenn in einem Sachverhalt mehrere Regelbereiche betroffen sind und es keine ein-eindeutige Aussage hat.
Zudem; das BVerfG ist ein Verfassungsgericht. Die Klärung von Fachfragen ist nicht seine Aufgabe.
Der EuGH hingegen ist als höchste europäische Rechtsinstanz in Bezug auf die Klärung europäischen Rechts beides in einer Person.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;