"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen-Anhalt

Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet

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Pipilotta:
Hallo und vielen Dank für die Tipps  :-)

@faust
Der Notwendigkeit zur Abgabe jener Auskunft kann man qualifiziert widersprechen.
Was kann ich veranlassen?

@Ketzerkater
B bezieht normales, durchschnittliches Gehalt, mit Ausnahme der Wintermonate (ALG)
B bekommt seine "eigenen Mahnschreiben"  8)
Das ist ja auch so ein Problem. Wie man sich da verhalten soll.
Aber jetzt erst mal zu dem Akuten...
Antrag auf Gebührenbefreiung ist sicher wie ein Offenbarungseid. Möchte mich keiner Finanzprüfung unterziehen, da ich einige (Schrott) Immobilien besitze.....

@Maikl_nait
Selbst Klage zu erheben ist eigentlich nicht so mein Bestreben...
Es ist in der Tat knapp mit der Zeit, um sich einzulesen. Tue mich damit auch echt schwer.

Zu den Fragen:
Bundesland ist seit einem Jahr Sachsen- Anhalt.
Post in rosa oder gelb? Seit längerem kam nichts farbliches. Jetzt, die Vollstreckungsandrohung in rot.

Viele Grüße

noGez99:

--- Zitat ---Antrag auf Gebührenbefreiung ist sicher wie ein Offenbarungseid. Möchte mich keiner Finanzprüfung unterziehen, da ich einige (Schrott) Immobilien besitze.....
--- Ende Zitat ---

Jein einen Antrag auf Härtefall kann man immer stellen. Praxis ist aber, dass er abgelehnt wird (wenn keine offiziellen Unterlagen (Bescheid Sozialamt oä. dabei sind). Dagegen kann man Widerspruch einlegen.

Aber warum bekommt Ihr denn beide Bescheide? Eine Wohnung ein Beitrag!
Ihr könnt euch erstmal auf einen Zahler einigen und diese Beitragsnummer angeben.
Am besten die vom Geringverdiener. Wenn es da nichts zu holen gibt, dann wird der BS schon auf den anderen zukommen, d.h. Zeit gewonnen.

Aber da anscheinend schon eine ZV läuft ist das nicht so einfach.

Gibt es Bescheide, die rechtskräftig geworden sind?

Pipilotta:
Guten Morgen liebes Forum

@ noGez99
Nicht mehr beide von der Gez heran gezogen zu werden, haben wir nicht zu ändern gewusst.
Ich dachte, wenn wir darauf eingehen, dann wäre das ein Eingeständnis, doch zahlen zu wollen.

Ein Antrag auf Härtefall hättte wohl wenig Aussicht auf Erfolg, aufgrund von Immobilien (wenn sie auch nicht viel wert sind..), nehme ich stark an.
Außerdem graut mir vor einem Offenbarungsprozedere, wenn letztlich dann doch noch mein Partner heran gezogen wird.

Ja, die Situation alleinstehender Frauen, mit oder ohne Kind und Hartz4 ist überschaubarer als unsere verworrene Lage.
Deshalb zahlen höchst wahrscheinlich die meisten Leute in Konstellationen wie der unseren.

Aber- ich hasse den großen Bruder, Radiogeheule und den Fernsehlügenapparat.

Wenn ich das bezahle, dann ist das wie eine gewaltsame Beschneidung, oder Lobotomie für mich- Hilfeeeee  :'(

Der aktuelle Bescheid ist orange, eine wortwörtliche " Ankündigung zur Zwangsvollstreckung (letzte Zahlungsaufforderung)" Der Landrat- Kasse zur Vollstreckung. Nichts unterschrieben !



Pipilotta:
Ja, dann noch herzlichen Dank für 's Schweigen.
Habe hier offenbar gutgläubig Fragen von Leuten beantwortet, die nur ihrer Neugier dienten.
Eigentlich hatte ich vor, morgen in Hamburg und Donnerstag in Lüneburg zu den Verhandlungen zu fahren.
Aber ich war - sorry- A war schon immer so blöd, an nicht existente Solidarität zu glauben.
Das Problem unserer mangelnden Solidarität reißt auch unsere ganze Nation in den Abgrund.
Schöne Zeit Euch noch. Es kommt sowieso wie es kommen muss.....
Seit A sich 2008 politisch zu engagieren begann hat sich doch nur alles verschlechtert.

Besucher:
Gemach, möchte man sagen...


--- Zitat von: Pipilotta am 03. Dezember 2017, 14:39 ---Ja, dann noch herzlichen Dank für 's Schweigen.
...
Eigentlich hatte ich vor, morgen in Hamburg und Donnerstag in Lüneburg zu den Verhandlungen zu fahren.
Aber ich war - sorry- A war schon immer so blöd, an nicht existente Solidarität zu glauben.
...

--- Ende Zitat ---

...und auch hier mal eine Lanze *für* das Forum brechen. Dass hier nur Leute aktiv wären, die an Deinem Fall & Deinen Fragen lediglich ihre Neugier würden befriedigen wollen, ist als Vorwurf nicht gerechtfertigt. im Gegenteil, Begründung folgt unten.

Grundsätzlich ganz so einfach sind die Sachverhalte von vornherein nicht, um die es geht, als dass in Nullkommanix Lösungen zu finden wären. Mal eben schnell in 5 Minuten geht so etwas nicht. Und quasi nach Kochrezept - zack, zack - schon gar nicht, zumal wenn - um in dem Bild zu bleiben - die hiesigen Verwaltungsgerichte mit Masse den Klägern völlig unverhohlen und womöglich mit Vergnügen ins fertige Gericht spucken, dass man sich auf Grundlage auf - leider in bisher nicht gedachtem Ausmass geduldigem - Papier festgehaltenen Gesetze und Rechtsgrundsätze ausgedacht hatte.

Die im genannten Sinne zu begreifende "Lernphase" des Forums würde ich für 2014-2016 verorten. Dass so viele trotzdem noch da sind, ist insofern ein gutes Zeichen, kein schlechtes, schon gar nicht im Sinne Deiner Vorwürfe.

Bzgl. Härtefallanträgen bspw. gab es  bis 2011 schon drei BVerfG-Entscheide, auf die allesamt VG und ÖRR bislang schlicht geschissen wurde und wird. Das ist die Ebene, auf der sich hier mittlerweile die Auseinandersetzungen abspielen.

Frust runterschlucken und so weit wie möglich weiter machen, jetzt beleidigt sein nützt gar nichts.

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