"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen-Anhalt

Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet

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noGez99:
@Pipilotta
Hallo, was erwartest Du hier? Ein Serviceportal was mit 24 h Reaktionszeit?
Dann musst Du Deinen Fall auch präzise schildern, dann kann man Antworten geben.

Und die Antworten die Dir gegeben sind magst Du ja nicht, z.B Antrag auf Härtefall.
Eigentlich habe ich bei so einer pampigen Reaktion keine Lust zu helfen, aber halten wir mal zu gute, dass die Nerven blank liegen.

Also einen Antrag auf Härtefall kannst Du immer stellen. Es kommt auch nur auf das Einkommen an. Wenn Du einen Klumpen Gold im Keller hast, bist Du nach Rundfunkrecht trotzdem ein Härtefall.

Aber Du bist ja schon bei der ZV. Warum hast Du Dich nicht früher darum gekümmert. Der GV wird deinen Goldklumpen gerne mitnehmen.
Der Härtefall musst Du früher beantragen.

Frag den GV was passiert wenn das BVerfG auf verfassungswidrig entscheidet. Wie bekommst Du dann Dein Geld zurück?

Ansonsten gibt es hier genügend Threads im Forum über ZV. Suchfunktion benutzen und einlesen.

Und fasse Deinen Fall präzise zusammen, dann kann man vielleicht helfen.
Zum Beispiel die "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" ist noch die Phase der "gütlichen Einigung"
Hast Du schon Akteneinsicht beantragt+Vollstreckungsersuchen kopiert und hier eingestellt, mit dem GV gesprochen und gefragt welches die Rechtsgrundlage ist? Usw.
Kannst Du alles hier im Forum nachlesen. Suchfunktion benutzen "Zwangsvollstrekung|ZV Vollsterckungsersuchen"





nexus77:
Ok dann für den Fragesteller Vorschlag für den weiteren Weg (keine Rechtsberatung folgendes ist rein fiktiver Natur)



a) Festellen, ob "Deine Rundfunkanstalt" eine Behörde ist (X weiß vom Falle des WDR und BR, dass diese beiden keine sind).Auch prüfen ob korrekte VAs vorliegen. Hier geht es hauptsächlich um die sog. "Festsetzungsbescheide". X selber hat noch keinen gültigen VA bekommen. Das liegt in X Falle vermutlich daran, dass "seine Rundfunkanstalt" keine Behörde ist und somit keine VAs erstellen darf.

Sollten Dir aber gültige VAs des Rundfunks vorliegen und dieser in der Tat eine Behörde sein, dann hättest Du diesen gültigen VAs zuvor widersprechen müssen. Also vor einer eingeleiteten Vollstreckung bereits, idR werden diese Widersprüche wohl vom "Rundfunk" abgelehnt. Dann hätte man vor dem Verw. Gericht klagen müssen.

b) Finanzamt/Stadtkasse ist eine Behörde, es handelt sich vorgeblich um sog. "Amtshilfe" (Amt=Behörde) d.h. ein Unternehmen darf eine Behörde nicht beauftragen. Hier gibt es aber eine Grauzone, zB. Krankenkasse sind auch keine Behörden und dürfen Verwaltungsvollstreckung beantragen (Amtshilfe). In X BL steht dort leider auch, dass "Rundfunk" das darf. Es scheint sich aber um ein Überbleibsel aus GEZ Zeiten zu handeln, welche wohl tatsächlich noch "eine Art Behörde" war. Darauf weist auch deutlich die Umbenennung in Beitragsservice und Beitrag hin.

c) Abhängig davon, was a) als Ergebnis gebracht hat, entweder einen Widerspruch (damit erkennt man aber an, dass die Forderung formal zu Recht besteht, man aber Zweifel an der Höhe/Richtigkeit/Gesetzmäßigkeit hat) oder eine Zurückweisung (damit wird der gesamte Vorgang abgewiesen, weil schon die Voraussetzungen einer Amtshilfe durch Behörde an ein Unternehmen nicht gegeben waren).

Natürlich muss man im letzterem Falle auch seine Beweise dem Amt senden.. Am besten mit Nachweis Zustellung. Man fordert Vollstreckungsbehörde auch auf, einem Gegenbeweise anzutreten, sollten Sie Zweifel an Deinen Beweisen haben. Der sog. "Rfst" reicht dafür NICHT aus, er erhebt keinen in den Beamtenstand o. macht Firmen zu Behörden. Ebenso zaubert er nicht Unterschriften von Beamten, Dienstsiegel etc. auf "Infopost" welche Du zuvor erhalten hast (falls keine VAs handelt es sich um Werbung,Angebote etc.). Vorschriften VA kann man selber im Netz finden. Sollte Vollstreckung fortgesetzt werden, muss man dagegen klagen, Akteneinsicht beantragen. X ist selber nicht klar wo das wäre (Amts - o. Verw.Gericht?) aber das teilen Dir die netten Beamten sicher mit und beraten Dich auch wie Du vorgehen musst. Denn Beamte sind für den Bürger da, haben somit Beratungs - und Auskunftspflicht gegenüber diesem.

befreie_dich:
Hallo Pipilotta,

herzlich willkommen im Forum :)

Solidarität hat hier jede*r, der sein Herz in die Hand nimmt und etwas tut. Jede*r, der sich so wie du zu Wort meldet, tut schon etwas.

Ja, es ist anstrengend und der Gegner hat mehr Ressourcen. Trotzdem sind die VG m.M. mittlerweile am Ende. Die hatten nie vernünftige Argumente und werden mehr und mehr zur Lachnummer. Es lohnt sich, freier Eintritt ;=). Vielleicht scheinen die redegewandter. Doch das kann jede*r lernen (zu durchschauen). Können sich hinter Begriffen verstecken. Zeit schinden. Drohkulissen aufbauen. Unterm Strich, haben die nichts, außer Angst. Jede*r sollte die Möglichkeit zum Gespräch nutzen und freundlich seine Argumente / Meinung vortragen. Gelegenheiten gibt es viele, vor Gericht, davor, während, danach, oder hier beim SWR als Kommentar

Re: mal ehrlich...wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25426.msg160900/topicseen.html#msg160900

Ich schreibe jetzt keinen Roman und schließe mich meinem Vorredner (Besucher) an. Ich habe früh Widerstand geleistet und geklagt. Das würde ich jedem empfehlen. Schon vor dem 18. Lebensjahr. Vor der eigenen Wohnung. Vor dem BS-Brief. Vorher. Rechtserfahrung habe ich noch zu wenig, um dir gut helfen zu können, daher halte ich mich mit solchen Erfahrungsberichten hier zurück.

Dir noch einen schönen Sonntag, 1. Advent und viel Erfolg.

rundfunkbeitrag_a_de

seppl:

--- Zitat von: Pipilotta am 03. Dezember 2017, 14:39 ---Eigentlich hatte ich vor, morgen in Hamburg und Donnerstag in Lüneburg zu den Verhandlungen zu fahren.

--- Ende Zitat ---

Morgen ist eine Verhandlung in Hamburg? Meinst Du nicht vielleicht die im Januar??

Der Solidarität hier im Forum kannst Du Dir sicher sein. Wir sind bloß schon ein paar Jährchen dabei, da sind Zeiträume von einem Tag nicht sehr viel.
Wie wärs mit einem Besuch eines Runden Tisches in Deiner Nähe? Da wirst Du Solidarität persönlich erleben...

seppl

gerechte Lösung:

--- Zitat von: Pipilotta am 03. Dezember 2017, 14:39 ---Ja, dann noch herzlichen Dank für 's Schweigen.
Habe hier offenbar gutgläubig Fragen von Leuten beantwortet, die nur ihrer Neugier dienten.
...
Aber ich war - sorry- A war schon immer so blöd, an nicht existente Solidarität zu glauben.
Das Problem unserer mangelnden Solidarität reißt auch unsere ganze Nation in den Abgrund.
Schöne Zeit Euch noch. Es kommt sowieso wie es kommen muss.....


--- Ende Zitat ---
Ein wenig gewöhnungsbedürftig. ?
Kommt darauf an, was du erwartest?
Rechtsberatung ist hier nicht und ohne Konkretes kann nur vor Ort Einsicht genommen werden, um überhaupt zu wissen, worum es im Detail geht.
Ein Anwalt könnte da eher helfen. Das wird aber auch abgeschmettert.
Grundsätzlich ist immer Widerspruch oder Zurückweisung angesagt mit entsprechenden Argumenten. Diese muss man sich selbst weitestgehendst erarbeiten, die fallen einem nicht in den Schoß.

In deinem Fall könnte ein P-Konto schonmal hilfreich sein?

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