"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen-Anhalt

Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet

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Taumel:
Hallo!
Bürger erhält normalen Brief der Stadtkasse, von einer Gerichtsvollzieherin mit der Aufforderung innerhalb einer Woche eine Summe X einzuzahlen bzw. bei ihr nach 2 Wochen (ab Briefzustellung) vorstellig zu werden. Sollte die Summe nicht bezahlt werden, wird mit "Beantragung der Abgabe einer VA" sowie einer "Pfändung in des bewegliche und unbewegliche Vermögen" gedroht.
Bürger und Ehefrau haben jeder eine EU-Rente.

1. Was wird nun bei einer VA vom Bürger verlangt? Also welche Nachweise etc.
2. Was passiert bei einer "Mittellosigkeit"in dem Falle, nur EU-Rente als Einnahmen!
3. Was fällt alles unter "bewegliches und unbewegliches Vermögen"?

Danke!

Pipilotta:
Hallo Taumel,
hier hat wohl niemand geantwortet??
Es ist viel Zeit vergangen, seit Du hier geschrieben hattest..
Wärst Du bereit, einmal zu berichten, was seit dem geschehen ist?
Auf jeden Fall werde ich meine/ unsere Erfahrungen, aus Solidarität und Dankbarkeit für dieses Forum, in der nächsten Zeit ebenfalls bekannt machen.
Und zwar auch dann- wovon ich ausgehe- wenn sie nicht gut verlaufen...
Ich möchte meinen Widerstand bis zum letzten Blutstropfen  >:D aufrecht erhalten und gehe auch in den Knast.
In meinem Fall befürchte ich, von der "Zwangssicherungshypothek" berührt zu werden.
Ich, A, bekomme eine Rente von 580 €, lebe mit Partner B seit 2012 in einem Haushalt.
Wir werden beide von der "GEZ" belästigt und waren/ sind unsicher, wie man sich in der Lage verhalten sollte..
Leider bin ich erst gestern auf dieses Forum gestoßen und war bis dato der Meinung, dass still halten der bessere Weg (gewesen) wäre..... :-\
Vor zehn Tagen bekam ich eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung (letzte Zahlungsaufforderung).
Die Zahlungsfrist von einer Woche ist nun versäumt.
Bin ich jetzt ein hoffnungsloser Fall? Oder lohnt es sich evtl. doch noch weiter zu machen?
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Werde, wie versprochen, die weiteren Vorkommnisse protokollieren!
Viele Grüße

faust:
... jetzt gehts es langsam in die "heisse Phase".

Es könnte/wird kommen die "Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft", Frist 14 Tage.
Selbst dort KÖNNTE man noch bezahlen.
 
Aber: Der Notwendigkeit zur Abgabe jener Auskunft kann man qualifiziert widersprechen.
Das ist natürlich mit Faktensammeln und Papierkram verbunden, und der ist nicht wirklich schön, aber es funktioniert.
Liegt hier alles irgendwo rum ... Oder, besser noch: Wenn es in der Nähe einen "Runden Tisch"gibt (siehe Kalender), dann Kontaktaufnahme.

Ketzerkater:

--- Zitat von: Pipilotta am 01. Dezember 2017, 14:04 ---Ich, A, bekomme eine Rente von 580 €, lebe mit Partner B seit 2012 in einem Haushalt.
--- Ende Zitat ---

Darf man erfahren, warum bei dieser geringen Rente kein Antrag auf Gebührenbefreiung möglich ist. Ist Partner B finanziell wesentlich besser gestellt ?

Gruß
KK

maikl_nait:
Hallo!

Theorettisch auch schöne Grüße an fiktive Person A!

@Pipilotta
Den "Beitrag" gibt es per Landesgesetz "RBStV". Damit ist es eine öffentliche Abgabe, die nach dem Verwaltungsrecht behandelt wird. Es gäbe die Möglichkeit des Widerspruchs, dann müßte eigentlich am Verwaltungsgericht VG geklagt werden. Danach käme Verwaltungsvollstreckung.

Zu Person A!
Bei Zwangsvollstreckung geht vielleicht das Fenster zum Zivilrecht beim Amtsgericht AG auf, siehe Fälle beim Landgericht LG Tübingen. Durch die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" läuft vielleicht schon die Frist zur Klageerhebung am AG. Es ist vielleicht schon etwas knapp für A, sich da selbst einzuarbeiten, da müßte man schon zu einem Anwalt (am besten mit Vollstreckungserfahrung). Das Problem ist nicht, daß fiktive Person A das nicht selber machen darf -- am AG gibt es noch kein Vertretungszwang -- aber ohne ein wenig Beschäftigung mit den Gesetzen ist das schwierig.

Um weiter über das hypothetische Problem von fiktiver Person A zu sinnieren, wären ein paar theoretische Informationen interessant:
- welches Bundesland?
- irgendwas per "gelbem Brief" (oder rosa oder ) zugestellt worden vor der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung"?

MfG
Michael

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