"möbliertes Zimmer ohne eigenen Zugang ist beitragspflichtig...
...wenn der Vermieter nicht bereits zahlt."Das habe ich vom LRA-Intendanten schriftlicht (i.V. BS)!!
(Und einen Festsetzungsbescheid vom BS (Beitragsservice) noch dazu.)
Unglaublich! Oder habe ich die Gesetzestexte nicht verstanden?
Und leider kann die LRA/BS nichts genaueres sagen, weil sie den Schriftverkehr nicht kennt. Die Schreiben gingen an die LRA (und wurden dann wohl an den BS weitergeleitet)
Historie:
Person S hat Brieffreundschaft mit BS, d.h. BS schreibt an S, S an LRA.
Wie bekannt ist das die Kommunikation mit einer Mauer. Argumente verhallen ungehört.
Person S hat dann einen offenen Brief an den Intendanten geschrieben.
Die Antwort kommt vom BS (!) und der kennt leider den vorherigen Schriftverkehr nicht!!!
(S hat zwar seine Beitragsnummer dem Intendanten nicht angegeben, aber Name xx, wohnt bei YY, Adresse ZZ ist absolut eindeutig)
Auszug aus dem Brief an den Intendanten und die Antwort vom BS:
S: Ich bin Student und bewohne ein möbliertes Zimmer, das nicht beitragspflichtig ist.
BS: ...Sie sind nicht beitragspflichtig, wenn bereits ihr Vermieter oder ein weiterer Bewohner der gemeinsamen genutzten Wohnung Rundfunkbeiträge bezahlt. In beiden Fällen benötigen wir bitte die Beitragsnummer und den Namen des Beitragskontoinhabers, um Sie abmelden zu können. Ansonsten sind Sie zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen als Inhaberdieser Wohnung per Gesetz zur Zahlung verpflichtet. ...
S: ... Gesetzestexte werden verfälscht wiedergegeben ...
BS: ... pauschale Angaben wie "Gesetzestexte verfälscht" bieten keinen Ansatzpunk für weitere Massnahmen. ...
Ist die erste Antwort nicht schon der Beweis für eine Verfälschung der Gesetzestexte oder Falschinterpretation zu Gunsten des BS?
Der Bewohner eines möblierten Zimmers ohne eigenen Zugang ist nicht beitragspflichtig, er bewohnt gar keine Wohnung im Sinne des RbStV. Und es ist völlig egal was der Hauptmieter macht.
Die Rechtsverdrehung a la BS ist wahrscheinlich
"die gemeinsam genutzte Wohnung".
Der BS geht von einer
Wohngemeinschaft aus, aber es ist eine
Untervermietung.
Diese Möglichkeit wird aber vom BS absichtlich nicht in Erwägung gezogen.
Oder seid Ihr da anderer Meinung?
Edit "Bürger":
Zum Zwecke der zielgerichteten Diskussion musste der ursprüngliche nicht ganz aussagekräftige Betreff
BS/LRA: "möbliertes Zimmer ohne eigenen Zugang ist beitragspflichtig..."
angepasst/ präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.