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Autor Thema: Zuschauer haben im Jahr 2017 kein Verständnis:EU plant revolutionäre TV-Änderung  (Gelesen 2445 mal)

Uwe

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Quelle Logo:http://www.chip.de/ii/1/8/2/1/2/2/9/2/5ec26423b4be1348.jpeg
"Zuschauer haben im Jahr 2017 kein Verständnis dafür":
EU plant revolutionäre TV-Änderung


Quelle: CHIP 21.06.2017


Zitat
Nicht alle im Fernsehen ausgestrahlten Inhalte sind zeitgleich auch über das Notebook oder Smartphone verfügbar. Eine neue EU-Verordnung soll dafür sorgen, dass das TV-Programm künftig ohne Einschränkungen auf allen Endgeräten empfangen werden kann. Aus der Filmbranche tönt allerdings scharfe Kritik.

weiterlesen auf:
www.chip.de/news/Zuschauer-haben-im-Jahr-2017-kein-Verstaendnis-dafuer-EU-plant-revolutionaere-TV-Aenderung_117205240.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 01:36 von Bürger«
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P
  • Beiträge: 4.011
Das ist schön für alle Zuschauer, welche Angebote in der Form so nutzen wollen und erwarten dass es diese Angebote so gibt.

PersonX hat jedoch kein Verständnis dafür, wenn alles für alle Geräte in der Form "ohne Einschränkungen auf allen Endgeräten empfangen" verfügbar wird, dass es bei der Nicht Inanspruchnahme durch Nichtzuschauer einen Zahlzwang auch bei Nichtnutzung geben wird. Denn nur weil etwas überall ausgestrahlt oder auf allen Endgeräten empfangbar wird bedeutet das nicht, dass das von allen Personen auch gewünscht wird.
Sofern z.B. der "öffentlich rechtliche Rundfunk" als Anbieter ebenso von dieser Form der Verbreitung seiner ausgestrahlten Inhalte Gebrauch machen will, muss es eine Möglichkeit geben, diese ausgestrahlten Inhalte
wirksam und damit zahlungsfrei unterdrücken zu können. "Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist auf allen Endgeräten der PersonX unerwünscht und eine Pflicht zu einer Bezahlung wird damit als Störung betrachtet."

Es muss trotz einer möglichen EU-Verordnung, welche dafür sorgen soll, dass das TV-Programm künftig ohne Einschränkungen auf allen Endgeräten empfangen werden kann, weiterhin eine Möglichkeit geben, diese Geräte ohne diesen tatsächlichen Empfang und damit den Kosten für diesen Empfang zu nutzen.

Die EU-Verordnung möge Zuschauer und Nichtzuschauer klar trennen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 17:29 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.203
...
Es muss trotz einer möglichen EU-Verordnung, welche dafür sorgen soll dass das TV-Programm künftig ohne Einschränkungen auf allen Endgeräten empfangen werden kann, weiterhin eine Möglichkeit geben diese Geräte ohne diesen tatsächlichen Empfang und damit den Kosten für diesen Empfang zu nutzen.

Die EU-Verordnung möge Zuschauer und Nichtzuschauer klar trennen.

Wenn die Inhalte dann EU-weit verfügbar sind, wie ist dann der "besondere Vorteil" der Beitragszahler in D zu rechtfertigen? Oder wird der Rest der Welt dann auch beitragspflichtig?  :angel:



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Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 7.396
Die EU-Verordnung möge Zuschauer und Nichtzuschauer klar trennen.
Ist es doch längst!, es wird nur nicht begriffen?

Alle mir bekannten neuen Richtlinien und Verordnungen haben in den Erwägungsgründen, (auf die sich auch der EuGH stützt), den Hinweis, daß die europäischen Grundrechte zu achten und einzuhalten sind; die Charta ist bekanntlich rechtsverbindlich.

Zudem kann man in ebenso jeder neuen Richtlinie und Verordnung den Datenschutzhinweis finden.

Und insofern ist es heute schon so, daß nur Nutzer überhaupt eine Zahlungspflicht haben können, denn der Verbraucher muß im EU-Binnenmarkt die freie Entscheidung haben.


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