Das ist schön für alle Zuschauer, welche Angebote in der Form so nutzen wollen und erwarten dass es diese Angebote so gibt.
PersonX hat jedoch kein Verständnis dafür, wenn alles für alle Geräte in der Form "ohne Einschränkungen auf allen Endgeräten empfangen" verfügbar wird, dass es bei der Nicht Inanspruchnahme durch Nichtzuschauer einen Zahlzwang auch bei Nichtnutzung geben wird. Denn nur weil etwas überall ausgestrahlt oder auf allen Endgeräten empfangbar wird bedeutet das nicht, dass das von allen Personen auch gewünscht wird.
Sofern z.B. der "öffentlich rechtliche Rundfunk" als Anbieter ebenso von dieser Form der Verbreitung seiner ausgestrahlten Inhalte Gebrauch machen will, muss es eine Möglichkeit geben, diese ausgestrahlten Inhalte
wirksam und damit zahlungsfrei unterdrücken zu können. "Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist auf allen Endgeräten der PersonX unerwünscht und eine Pflicht zu einer Bezahlung wird damit als Störung betrachtet."
Es muss trotz einer möglichen EU-Verordnung, welche dafür sorgen soll, dass das TV-Programm künftig ohne Einschränkungen auf allen Endgeräten empfangen werden kann, weiterhin eine Möglichkeit geben, diese Geräte ohne diesen tatsächlichen Empfang und damit den Kosten für diesen Empfang zu nutzen.
Die EU-Verordnung möge Zuschauer und Nichtzuschauer klar trennen.