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Autor Thema: Besuch des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 5862 mal)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Besuch des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Nr. 45/2017 vom 20. Juni 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Eine Delegation des Bundesverwaltungsgerichts unter der Leitung seines Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert besuchte am 19. Juni 2017 das Bundesverfassungsgericht. Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof und weitere Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts empfingen die Besucher zu einem Fachgespräch, bei dem unter anderem das Thema „Richterethik“ behandelt wurde. Zudem fand ein Austausch über die Rechtsprechung beider Gerichte statt.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-045.html

Ein kurzer Ausflug zur Richterethik ...

"Menschlichkeit"

Zitat
(...) Richter und Staatsanwälte hören den Menschen vor Gericht geduldig an und setzen sich ernsthaft mit seiner Individualität,
seinen Meinungen und seinen Problemen auseinander.
Sie begegnen ihm mit Anstand und Höflichkeit und sind sich dessen
besonderer Situation vor Gericht bewusst. Sie zeigen Empathie, ohne sich zu solidarisieren. (...)

"Mut"

Zitat
(...) Richter und Staatsanwälte benötigen daher in besonderer Weise Mut,
wenn unliebsame oder einsame Entscheidungen zu treffen sind. Dies gilt erst recht,
wenn sie der Versuchung widerstehen müssen, ihr Handeln und ihre Entscheidungen von
Opportunismus oder Karrieredenken beeinflussen zu lassen. (...)

Weiterlesen:
http://www.drb.de/fileadmin/docs/120121_DRB-Diskussionspapier_Richterethik_in_Deutschland.pdf
+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 11:56 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

s
  • Beiträge: 236
Ein Schelm wer dabei böses denkt ;-)

Wurde den Herren Verwaltungsrichtern etwa ins Gewissen geredet? Das würde ja in unserem Sinne sein!

Interessant wäre, ob es eine Einladung gab oder ob die Herren zum Termin zitiert wurden .....  >:D >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 13:16 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

T
  • Beiträge: 545
Immer wenn ich Richter, Gerichte und Justiz höre, dann werde ich daran erinnert was Georg Büchner 1834 im Hessischen Landboten dazu geschrieben hat.


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  • IP logged
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

s
  • Beiträge: 236
Zitat
Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. Jeden Schritt zu ihr müßt ihr mit Silber pflastern, und mit Armut und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.

Der hats damals schon drauf gehabt!

Hier die Vollversion:
http://gutenberg.spiegel.de/buch/der-hessische-landbote-416/1


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 14:33 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

m
  • Beiträge: 436
Besuch des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Nr. 45/2017 vom 20. Juni 2017
Zudem fand ein Austausch zur Absprache über die Rechtsprechung beider Gerichte statt.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-045.html

In der Pressemitteilung wurden ganz sicher bewußt zwei Worte aus dem Text gestrichen oder nicht eingefügt. (zur Absprache)


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Ja muuhhhlli, da hast du wohl den Nerf getroffen!

Da werden für die Zukunft “Alternative Fakten“ beschaffen! Die sind schon so weit, das die nicht mal mehr ein Hinterzimmer nutzen!

(Achtung FucKnews)


Ein Schelm wer dabei böses denkt ;-)
Wurde den Herren Verwaltungsrichtern etwa ins Gewissen geredet? Das würde ja in unserem Sinne sein!
Interessant wäre ob es eine Einladung gab oder ob die Herren zum Termin zitiert wurden .....  >:D >:D

Denkste samson_braun!!
Das BVerwG ist dort hingereist, um um Solidarität zu bitten, damit das BVerfG die Damen und Herren BVerw -Richter nicht bloß stellen für ihre zweifelhafte Überzeugung des RStV! Da wird nach Einigkeit gesucht?
Vielleicht guckt sich der eine oder andere RichterIn mit seinen KollegInnen den neuen Arbeitsplatz an?
Kann Man (n) und Frau so sehen, muss Man (n) Frau aber nicht.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 14:34 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 7.386
Interessant wäre, ob es eine Einladung gab oder ob die Herren zum Termin zitiert wurden .....  >:D >:D
Das wäre inhaltlich beides aber identisch.

Zu prüfen wäre hier nur, ob es zwischen BVerfG und BVerwG regelmäßige Treffen hat, wie sie zwischen EuGH und BVerfG üblich sind; hat es diese nicht, könnte man Schlüsse daraus ziehen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 236
naja zwischen "wir könnten uns mal unterhalten" oder "sie kommen dann zu uns zum Gespräch" sehe ich schon sprachliche Unterschiede  (#)


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

a
  • Beiträge: 178
Zitat
Eine Delegation des Bundesverwaltungsgerichts unter der Leitung seines Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert besuchte am 19. Juni 2017 das Bundesverfassungsgericht.

Hoffentlich war der gesamte 6. Senat des BVerwG anwesend. Diese Richter benötigen dringend eine Nachhilfestunde zum Thema Richterethik.


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Diese Richter benötigen dringend eine Nachhilfestunde zum Thema Richterethik.

Ja, azdb-opfer,

diese Richter bräuchten hier nur mit lesen und alles wäre geritzt! ;)

Oh.......


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c

cleverle2009

Zitat
Eine Delegation des Bundesverwaltungsgerichts ....

Hoffentlich war der gesamte 6. Senat des BVerwG anwesend. Diese Richter benötigen dringend eine Nachhilfestunde zum Thema Richterethik.

I.  Allgemeines

Das Deutsche Richtergesetz regelt in § 5 DRiG die notwendigen Voraussetzungen für die Befähigung zum Richteramt:
§ 5 DRiG: Die Befähigung zum Richteramt

(1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.

(2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen.

Das Gesetz meint mit erster Prüfung das sog. erste Staatsexamen, auch Referendarexamen genannt. Wer diese Prüfung erfolgreich ablegt, darf sich im Anschluss Rechtsreferendar (oder Referendar juris bzw. iuris, kurz ref. iur bzw. ref. jur.) nennen.

Bei der zweiten Prüfung handelt es sich dementsprechend um das sog. zweite Staatsexamen, welches auch Assessorexamen bekannt ist. Der Jurist darf sich sodann Rechtsassessor (oder Assessor juris bzw. Assessor iuris, kurz ass. jur. bzw. ass. iur.) nennen. Als sog. Volljurist hat er dadurch die Die Befähigung zum Richteramt erworben und darf deshalb die folgenden juristischen Berufe ausüben:

    Richter als Berufsrichter,
    Staatsanwalt,
    Rechtsanwalt,
    Notar (außer Bezirksnotare in Württemberg).

http://www.juraforum.de/lexikon/befaehigung-zum-richteramt

Jurist ohne 2. Staatsexamen kann immer noch im öffentlichen Dienst dienen.

https://www.talentrocket.de/karrieremagazin/details/als-jurist-arbeiten-ohne-zweites-staatsexamen


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c
  • Beiträge: 873
So so, man hat sich also zum Kaffeeklatsch getroffen und über "Richterethik" geplaudert. Ob dabei auch zur Sprache kam, inwieweit es zur Richterethik gehört, sich als Richter für befangen zu erklären, wenn ein engstes Familienmitglied in der Sache ein Rechtsgutachten für mehrere Mille geschrieben hat??

Oder war es doch nur wieder so ein inhaltsleerer Plausch, der nur veranstaltet wurde, damit die Damen und Herren Richter mal auf Staatskosten etwas durch die Republik reisen konnten und bei diesen Temperaturen nicht im Büro sitzen mussten?



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Sainttelemachus

Hallo,
Agenda rein fiktiv und kurzgefaßt.
Meet and greet mit Häppchen
Wer möchte wohin nachrücken,wenn der Ruhestand kommt.
Inhaftierung aus der potentiellen Vermutung heraus...passt schon!
Minority Report läßt Grüßen.
Übernachtung mit Frühstück zu Lasten Staatskasse.
Dann Prost.
Gruß und schönen Abend
Tele


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 22:56 von Sainttelemachus«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wenn sich Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof gegenseitig besuchen, dann wird es auffällig ;D


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Es bleibt damit jedem Klagesteller offen beim Termin diese "verhandelte" Richterethik anzusprechen und zu fragen ob der jeweilige Richter bei dem  Besuch geläutert wurde...  ;)
Sollten allerdings in nächster Zeit weiterhin die Klagen von den VerwG abgewiesen werden, bzw. nicht bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ausgesetzt werden, haben wir die Antwort im Bezug auf zukünftige Behandlungen dieser Rechtslosigkeit...

Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, dennoch - rückblickend auf den bereits eingeschlagenen Weg der Richter (welche ihre Ethik offenkundig "verloren" haben) - stellt sich die Frage, welche Richter sich auch weiterhin GEGEN das Volk stellen... Sollte das BVerfG dazu grünes Licht geben, dann "Nacht Mattes" !

EDIT: > ich darf an den Beitrag
"So unabhängig sind unsrer Richter" erinnern:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16470.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2017, 23:45 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

 
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