Der Rundfunkbeitrag wurde laut RBStV als Abgabe eingeführt. In der Theorie.
Durchführung in der Praxis: die Rundfunkunternehmen haben für den Zweck des Rundfunkbeitrags eigene EU-Marken "Beitragsservice" und "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" angemeldet. Alle Tätigkeiten rund um Rundfunkbeitrag werden privatrechtlich unter diesen Marken durchgeführt. Von Zwangsanmeldung bis Erstellung des Festsetzungsbescheids.
Und so antwortet Unternehmen "Beitragsservice", dass es nicht für die Verwaltung der Wohnungen und Beitragsschuldner zuständig ist, sondern allein verantwortlich für das Geldsammeln. Man soll sich an zuständige LRA wenden. Die LRA antwortet, dass sie die Antwort zu Festsetzungsbescheid verweigert, da sie im Festsetzungsbescheid EU-Marken angebracht hat und der gesamte Dokument somit unter Geschäftsgeheimnis steht. Die Städte blicken gar nicht durch und pfänden fröhlich los.
Selbsttitulierung. Darf Titel unter Geschäftsgeheimnis gestellt werden, indem man auf diesem eigene geschützte Marken platziert?
Man soll bedenken, dass sobald ein Dokument unter Geschäftsgeheimnis gestellt wird, kann man jede Anfrage zu diesem Dokument (auch zu Teilen des Dokuments) ganz legal abwimmeln.