Es ist allerdings ein erheblicher Unterschied, ob eine Bank ihre zivilrechtlichen Forderungen selbst titulieren darf oder eine Behörde staatlich festgelegte Abgaben.
Du hast es nicht gelesen, gelle?
Die Entscheidung des Senats ist davon abhängig, dass § 21 Satz 2 des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg betreffend die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbank) vom 22. September 1933 (Gesetzblatt für den Freistaat Oldenburg - Landesteil Oldenburg - herausgegeben am 26. September 1933, Nr. 144) verfassungsgemäß ist.
[...]
Die Staatliche Kreditanstalt war und ist ebenso wie die B... Landesbank, deren Vermögen 1982/83 durch Staatsvertrag auf sie übertragen worden ist, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
[...]
Bei ihrer Konstituierung im Jahr 1933 galt sie als Teil der Exekutive. daher rührt auch das Selbsttitulierungsrecht und die Befugnis, ihre selbst titulierten privatrechtlichen Forderungen „im Verwaltungswege“ zu vollstrecken.
Ähnlichkeiten mit den LRA sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.
Vornehmlich geht es darum, ob eine solche Bank besser gegenüber den nichtstaatlichen Bewerbern gestellt sein darf und das Recht auf Selbsttitulierung hat.
Ersetze die Worte
"Staatliche Kreditanstalt" durch LRA
"Privatbank" durch Privatsender (beispielsweise SKY), aber ev. auch Maxdome oder sonstige Medienanbieter die Gebühren für ihre Dienste verlangen.
Die letztgenannten müssen den Weg über den Richter gehen, was vom Gericht als Verstoß gegen Art3 GG gewertet wurde.
Wichtiger für diejenigen, die Besuch vom GV bekommen (sollen), ist jedoch die Frage:
Gilt der Justizgewährungsanspruch (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) auch hier? Und dabei kann ein pfiffiger Anwalt sicherlich etwas dazu sagen.
Insbesondere im Hinblick auf diese Urteile.
Frage: Sind die LRA oder BEZ Teil der Exekutive? Dann wären sie nicht Staatsfern!
Der aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleitete Grundsatz der Staatsfreiheit bezieht sich in erster Linie auf die Exekutive. (BVerfGE 73, 118 (182))Unproblematisch dem Staat zuzurechnen sind die Vertreter der Staatsregierung;
vom Staatsbegriff umfasst ist nach herrschender Meinung ebenfalls die hierarchisch organisierte Ministerialverwaltung.
Nach Auffassung von Starck sind auch weisungsgebundene Beamte wie staatliche Vertreter zu behandeln.
Der Kontext seiner Äußerungen lässt erkennen, dass Starck jedoch nur solche Beamte einbezieht, die eine enge Verbindung zur Regierung aufweisen.
Aus dem PDF von hier:
http://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/44 Staatsferne der Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. S. 12
Wieso dann Selbsttitulierungsrecht im Jahre 2014?
(Mittendrin ein PS: Danke für Deinen Hinweis, dadurch habe ich diesen Text gefunden!) Jubel....
Vielleicht klappt es ja mit der Exekutive, trotz, oder gerade wegen, Staatsnähe?
Selbst der kleinste Funken kann ein riesiges Feuer entfachen. Und diesen Funken suche ich.
Vielleicht passt es nicht, ich werde jedoch, falls ich in diese Situation kommen sollte, die Flinte nicht schon vorher ins Korn werfen.
Fast 80 Jahre haben die dieses Spiel so gespielt, bis irgendjemand auf diese Idee kam und es vor Gericht brachte.
Man munkelt, dass dies angeblich sogar Finanzämter betreffen soll.
Eine fachliche Überprüfung tut Not.
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia
99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.
Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!