Ich vermute einmal, dass mit der Formulierung ... des öffentlichen Rechts impliziert wird, dass das öffentliche Recht angewendet wird uns mithin die Verwaltungsgerichte zuständig sind.
Nicht ganz folgen kann ich der Entscheidung aus Tübingen, die behauptet, dass "wenn LVwVfG nicht gilt, dann kann auch VwVfG (Bund) nicht angewendet werden". M. E. gilt: wenn kein LVwVfG existiert, dann gilt automatisch das VwVfG (Bund). Woraus ergibt sich, dass ein LVwVfG, wenn es denn etabliert wird, immer für alle Landesbehörden Anwendung finden muss? Was spricht dagegen einzelne Behörden von der Geltung des LVwVfG auszunehmen und anstelle dessen die Anwendung des Bundesrechts zuzulassen? M. E. nichts, auch wenn man ggf. verlangen könnte, dass diese Anwendung dann für die Ausnahmen auch genannt werden könnten. Aber nur einmal angenommen, das LVwVfG eines Bundeslandes enthielte keine Regelungen, außer dem der Behauptung, es wäre das LVwVfG für das betreffende Bundesland und den Satz "dies LVwVfG gilt nicht für die Behörden des Landes X", dann würde daraus mit den Tübinger Landgericht folgen, dass für alle Behörden das Bundesrecht nicht anwendbar, der Bürger mithin quasi rechtlos gestellt ist. Und wenn man nun kein "regelloses" Gesetz erstellen kann, dann übernimmt man eben 1 zu 1 das VwVfG des Bundes und fügt dem dadurch etablierten LVwVfG eine Klausel hinzu, die jede einzelne Behörde aufführt und dazu feststellt, dass das betreffende LVwVfG für die genannte Behörde nicht gilt. Wenn sich also das LG Tübingen nicht irrt, dass, wenn der Rundfunk ausgenommen wird, auch das VwVfG des Bundes nicht anzuwenden ist, dann würde dies in dem Fall auch für alle anderen Behörden greifen, so dass dass weder eine LVwVfG nich das VwVfG des Bundes anwendbar wäre. Dann würde aber Landesrecht ein Bundesrecht vollständig aushebeln.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.