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Autor Thema: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016  (Gelesen 17259 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
#30: 28. Juni 2017, 18:12
@Bürger: Du schreibst, dass durch die "Befreiten" ein "Beitragsausfall" entsteht, und leitest daraus Folgerungen ab zum Ausgleich dieser Summe bzw. der Beitragshöhe, würde diese Differenz aus anderer Quelle fließen. Der angebliche Ausfall wird aber vom BS konstruiert und existiert so gar nicht. Die Rundfunkanstalten kalkulieren ihre Ausgabewünsche, legen eine Schippe drauf, damit die KEF etwas zum streichen hat und nutzen die Kalkulation und die Streichungen um der Politik eine Anpassung/Erhöhung des sogn. Rundfunkbeitrags nahezulegen. In dem Zahlen(blend)werk ist der angebliche Ausfall nun aber bereits einkalkuliert. Bzw. es wird etwas als Ausfall bezeichnet, weil die tatsächlichen Einnahmen unter den Erwartungen liegen. Sie sind aber weit davon entfernt zu wenig zu sein, wurde uns doch 2012/13 vorgelogen, die Systemänderung wäre aufkommensneutral.

Tatsache ist, dass die angeblichen Einnahmeausfälle sich in den Jahren 2013-2016 auf fast 2 Milliarden Euro Überschuss summierten, und das trotz einer Beitragssenkung in 2015, von dem die ÖR einen Teil verheizen durften. Während der Rest von gut 1,5 Milliarden Euro auf der hohen Kante liegt, Geld, das den den Rundfunk finanzierenden Bürgern gehört, das sie aber nicht bekommen sollen. Das ist der Grund, weshalb die ÖR-Sender und ihre Handlanger die Armut der ÖRR herbeireden wollen. Und bei der Interpretation will ich nicht mitmachen. Ich halte es auch für gefährlich, wenn man "mathematische" Überlegungen anstellt, was man den  Zwangszahlern weniger hätte abnehmen können, wenn ... Wer garantiert mir, dass solche Gedankengänge nicht irgendwann von Vertretern des ÖR aus dem Zusammenhang gerissen werden, um mit dem Finger auf die Teilnehmer dieser Site zeigen zu können? 

Als ich Ende 2012 vorrechnete, dass der Befreiungsanteil 15-20% betragen müsste, wenn angesichts der Einnahmequellen die Reform tatsächlich aufkommensneutral sein sollte und man folglich eher von 1 Milliarde zusätzlicher Einnahmen im Jahr ausgehen könnte, musste ich mich vielfach als ÖR-Rundfunk-Gegner anfeinden lassen. Das Ziel der Reform, das kann man den Studien und Äußerungen der Sender und Berichten der KEF entnehmen, war die Erhöhung der Zahlungspflichtigen, was aber zusammen mit dem Wegfall der einen Rundfunkgebühr unvermeidlich einen Anstieg der Einnahmen nach sich zieht. Dies Ziel wurde erreicht, und jetzt wird weiter gejammert, bis auch der letzte Cent in den Etats des ÖR-Rundfunk verschwindet.

Der ÖRR in Deutschland hat kein Einnahmeproblem, außer das die Finanzierung verfassungswidrig ist, sondern ein Ausgabeproblem. Nur wenn man die 8+ Milliarden als sakrosankt ansieht, müsste ggf. einer allein diese Summe stemmen. Um dein Bild auf die Spitze zu treiben: wir sterben ja angeblich aus. Warum sollte dann der letzte Mensch sich ein so teures Rundfunksystem leisten, wenn er der einzige Konsument selbst produzierter Sendungen wäre?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
#31: 28. Juni 2017, 23:12
"Teilhabe sozial Schwacher"
Ich hatte das Thema als Klagegrund Nr. 19 wie folgt traumatisiert:
-ausgelöst durch die folgenden Artikel-:

1. "Rundfunkbeitragsrechtsprechung als Herausforderung des Abgabenrechts" von Klaus Meßerschmidt
2. "Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung" von Hanno Kube

Zitat
(19).   Der Nichtnutzer bzw. jeder Wohnungsinhaber wird genötigt, Rundfunkbeiträge zu zahlen und zwar auch in Summe und als Ausgleich für die von Rundfunkbeiträgen befreiten Personen. Die derzeitige Ausrichtung verstößt schon jetzt gegen die Leitlinien des Bundesverwaltungsgerichtes bzw. Bundes-verfassungsgerichtes zur Bemessung von Vorzugslasten. Das kann nicht der Sinn einer Vorzugslast sein. Dies wäre einmalig im deutschen Abgabenrecht und ist auch sonst nirgends vorgesehen!
Hierzu schreibt Prof. Dr. Klaus Meßerschmidt in „Rundfunkbeitragsrechtsprechung als Herausforderung des Abgabenrechts“ folgendes: (Zitat) … dass eine soziale Staffelung von Vorzugslasten niemals in der Weise finanziert werden darf, dass leistungsfähige Abgabenpflichtige über den Kostendeckungsmaßstab hinaus zur Kompensation erlassener oder niedrigerer Gebühren und Beiträge herangezogen werden.“
Dieser Sozialleistungstransfer wird auf dem Rücken der „Beitragspflichtigen“ ausgetragen und geht –nicht wie sonst üblich– zu Lasten der Allgemein-heit/Steuerzahler. Diese soziale Ungerechtigkeit trifft den alleinwohnenden Beitragszahler härter als die in einer Familiengemeinschaft lebende Person oder gar die Bewohner einer sog. „Wohngemeinschaft“. Am härtesten betroffen sind noch die „Nichtnutzer“, welche das unerwünschte Rundfunkangebot grund-sätzlich ablehnen aber zur Zahlung verpflichtet sind incl. eines Zuschlags sozialer Quersubventionierung. Bei den Beitragsbefreiten handelt es sich nicht um eine geringe Anzahl von Personen, die nun einfach „hinwegzutypisieren“ wären. Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Frage. Da diese Quersubventionen im Rundfunkbeitrag bereits enthalten sind, fühle ich mich durch diese Tatsache ebenfalls wesentlich beschwert, falls ich den Rundfunkbeitrag zahlen müsste.

Ergänzend:
Soziale Staffelung von Beitragsbefreiten (Volumen 600 Mio Euro p.a.!)


Als Quelle anzuführen:
Auszug aus dem Geschäftsbericht „Beitragsservice“ 2015, S.28

(Im Anhang als word-Datei)

2.858.220 Personen sind befreit. Deren „Beiträge“ müssen andere Angemeldete mitbezahlen. Die Anzahl ist nicht unbedeutend und einfach hinwegzutypisieren. Multipliziert man die „Befreiten“ mit dem üblichen „Beitragssatz“, so kommen im Jahr 600.226.000,-- € zu Stande, die einfach auf die Beitragspflichtigen „umgelegt“ werden. Sozial unverträglich da nicht „jeder“ dafür aufkommt, sondern nur der selektierte Bereich der Beitragspflichtigen.

Diese 600.226.000,-- € lassen sich nun auf die „Wohnungen im Beitragsbestand“ aufteilen. Rein mathematisch 600.226.000,-- € geteilt durch 39.002.073 „Kunden“. Somit kommt auf jeden Kunden eine Mehrbelastung von 15,39 € per anno. Also 1,28 € im Monat.

Somit könnte der RF-Beitrag statt der derzeit erhobenen 17,50€, reduziert auf den aktuellen KEF-Bericht iHv 17,20€ pro Monat sein. Auch der „Rentenbeitrag“ iHv 0,25 € gehört da nicht hin. Und die hier geschilderten 1,28 €. Somit läge der um Ungereimtheiten bereinigte RF-Beitrag auf 15,67 €.

Inclusive der anderen genannten Effekte ("Rentenbeitrag" und "Reduzierung gem. KEF-Bericht") zu den o.g. 600.226.000,-- € lassen sich folgende Effekte bezeichnen:
39.002.073 Kunden multipliziert mit 0,25 "Rentenbeitrag" =  9.750.518,25 €
39.002.073 Kunden multipliziert mit 0,30 "Reduzierung gem. KEF-Bericht" = 11.700.621,90 €

Es werden also p.a. 621.677.140,15 € ohne ausreichende Rechtsgrundlage kassiert.

Dies bezeichnet eine Beitragsungerechtigkeit. Die ursprüngliche Motivation zur Einführung des Rundfunkbeitrags war aber eigentlich die "Beitragsgerechtigkeit". Diese Mission darf als gescheitert betrachtet werden.

Quellen:
Wer die unter 1 und 2 genannten Aufsätze benötigt, darf sich gerne unauffällig an mich wenden.

VG rave


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 02:55 von Bürger«
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
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Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
#32: 29. Juni 2017, 02:47
@drboe: Ich möchte keinen Ausfall "konstruieren" und dachte auch, ich hätte mich bereits verständlich genug ausgedrückt. Aber vielleicht noch mal so/anders herum:

Die Beitragsbefreiten zahlen nicht selbst in den großen Topf ein - egal wie groß dieser Topf ist.
Wären sie nicht befreit und würden/ könnten sie in den Topf einzahlen, würde/n
a) entweder "Mehreinnahmen" generiert
oder aber - wenn man mal wegen von der Anzahl der Nutzer/ Zahler unabhängigen Aufwands/ Finanzbedarfs und somit gleichbleibender Topf-Größe ausgeht -
b) der Einzelbeitrag je Zahler gesenkt.

Da sie nun nicht einzahlen, muss entweder
a) der Gesamt-Etat gesenkt werden (dann würden sie aber immer noch nicht einzahlen)
oder aber - da ja der "Betriebsaufwand" und damit der "Finanzbedarf" unabhängig von der Zahl der "potenziellen Nutzer/ Zahler usw." prinzipiell erst einmal der gleiche ist -
b) der Beitrag pro Zahler um eben die z.B. 1,47€/mtl. höher liegen als wenn die "Befreiten" sich nicht befreien würden/ müssten, sondern zahlen würden/ könnten.

Und hierbei kommt dann der zweite Aspekt ins Spiel:
Nämlich die von Kirchhof vorgesehene, jedoch vom Gesetzgeber sträftlichst unterlassene "Widerlegbarkeit der Nutzungsvermutung" und damit auch die eigene freie Entscheidung, ob man überhaupt Nutzer sein und den Etat mitfinanzieren möchte - oder aber die Mittel frei und ohne Bevormundung durch den Staat z.B. für andere Medien ausgeben zu können. Bitte unbedingt die Auszüge der genannten Gutachten und die o.g. Threads lesen.
Um diese Kernpunkte dreht es sich - und dies sind auch keine "Geheimnisse", denn die Staatskanzleien hatten sich dazumal bewusst dagegen entschieden.

"rum wie num":
Die derzeitige Last wird verfassungswidrig auf dem Rücken der hierfür keine besondere Finanzierungsverantwortung tragenden Gruppe der Beitragszahler ausgetragen.
Hierzu nochmals Verweis auf die weiter oben verlinkten Gutachten.


@alle: Weitere Diskussion zu diesem Thema - wie bereits oben erbeten - nicht hier sondern eben in den oben verlinkten, dazu bereits bestehenden separaten Threads - insbesondere unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg143253.html#msg143253
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 03:17 von Bürger«
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mb1

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Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
#33: 29. Juni 2017, 16:05
Schon im Geschäftsbericht der GEZ für 2004 wurde auf Seite 33 ausgewiesen:
Zitat
Ohne die Gewährung von Befreiungen könnte die (bis 31.3.2005 gültige) Monatsgebühr von 16,15 € bei unveränderten Gebührenerträgen um rund 8,8 % bzw. 1,42 € gesenkt werden.
Quelle: http://docdro.id/IWlXbxq

Statt 2016 mit einem Anteil von 8,4 % waren es 2004 noch 8,8 %. Das dürfte - trotz der Möglichkeit der Rundfunknichtnutzung - auf die damals besseren Befreiungsmöglichkeiten bis hin zum 1,5fachen Sozialhilfesatz zurückzuführen sein.

Neu ist zumindest der Hinweis auf die Integration in staatliche Sozialleistungen.


Edit "Bürger":
Die sich Diskussion bzgl. der Beitragsbefreiten soll wegen ihrer Eigenständigkeit (und da bereits ein Thread hierzu existiert) ausgelagert werden. Dies alles ist mit etwas Mühe verbunden.
Der Thread wird zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen. Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juli 2017, 00:54 von Bürger«
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

 
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