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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: resistebat am 25. Mai 2017, 20:57

Titel: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: resistebat am 25. Mai 2017, 20:57
Hallo liebe Mitstreiter,

in den letzten Jahren wurde der Geschäftsbericht des Beitragservice zwischen dem 3. - 9. Juni veröffentlicht.

Gibt es schon einen Link für den Bericht 2016?

Auch dieses Jahr freue ich mich auf den Bericht, da die Erläuterungen, warum nicht GEZahlt wird, wirklich witzig sind.
Meiner Meinung nach nicht nur Pflichtlektüre, sondern auch ein wirklich lustiges Dokument, wie man sich 4 Millionen rückständige Konten erklärt.

Was meint Ihr, haben wir die 6 Millionen oder mehr geknackt?
Es gilt auch 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen zu steigern.

Verstößt das Posten der Berichte gegen die Forumsregeln?



Edit "Bürger":
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Jahresbericht 2016
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf
zwischenzeitlich gepostet in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23198.msg149375.html#msg149375
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Kurt am 25. Mai 2017, 21:32
Verstößt das Posten der Berichte gegen die Forumsregeln?

nö - sind doch sowieso fake-news  ;D

Gruß
Kurt
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: noGez99 am 25. Mai 2017, 22:59
Für den interessierten Leser hier die direkten Links zu den
letzten Geschäfts- bzw. Jahresberichten (bis 2015):
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1248/GB2012.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1247/geschaeftsbericht_gez_2011.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1246/geschaeftsbericht_gez_2010.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1245/geschaeftsbericht_gez_2009.pdf

mehr hat google nicht gefunden, aber in dem lesenswerten Wikipedia Artikel
https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice#cite_note-GB2007-38
stehen noch:
https://web.archive.org/web/20111016201908/http://www.gez.de/e160/e161/e1457/gb2009.pdf
https://web.archive.org/web/20120304023236/http://www.gez.de/e160/e161/e1248/gb2008.pdf
https://web.archive.org/web/20111017014544/http://www.gez.de/e160/e161/e1037/gb2007.pdf
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: mb1 am 14. Juni 2017, 16:05
Mir liegen auch die Geschäftsberichte 2000 - 2006 der GEZ als pdf vor.

Hier mal beispielhaft der GEZ-Geschäftsbericht von 2000:
https://www.docdroid.net/qdfokYg/geschaeftsbericht-gez-2000.pdf.html

Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Markus KA am 14. Juni 2017, 16:19
Sollte der neue "Jahresbericht" 2016 veröffentlicht werden müsste er hier erscheinen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/index_ger.html?highlight=Jahresbericht%20jahresbericht#organisation (https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/index_ger.html?highlight=Jahresbericht%20jahresbericht#organisation)

Man darf sich fragen warum der "Geschäftsbericht" ab 2015 in "Jahresbericht" umbenannt wurde.
Möglicherweise aus dem selben Grund warum ab 2015 "Beitragsbescheide" in "Festsetzungsbescheide" umbenannt wurden...sie haben wohl gemerkt, dass sie keine "Beitragsbescheide" erlassen dürfen  8)
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Markus KA am 21. Juni 2017, 09:47
Schon fast Ende Juni und noch kein Jahresbericht 2016? 8)
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: ellifh am 21. Juni 2017, 12:47
...der Geschäfsbericht, das ist er für mich immer noch, muss erst noch in ansprechende Form frisiert werden >:D
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Markus KA am 21. Juni 2017, 13:03
Jeeeeeeeeeeeeeeetzt isser daaaaaaa!!! 8)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Jahresbericht 2016
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Markus KA am 21. Juni 2017, 13:16
Zitat
Insgesamt wurden im Jahr 2016 rund 22,54 Mio. Mahnmaßnahmen erstellt.
Rund 1,46 Mio. davon waren Vollstreckungsersuchen.

Die Mahnmaßnahmen sind gesunken, aber die Vollstreckungsersuche gestiegen. Somit ein Anstieg der Nichtzahler.
Und die Erträge sind auch gesunken auf 7.978.041.425,77 €...na bitte geht doch... 8)
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: mistersh am 21. Juni 2017, 13:21
Zitat
Privater Bereich
Im privaten Bereich wird in erster Linie das Instrument der so genannten anlassbezogenen Übermittlung von Meldedaten genutzt.
Hierbei werden zum Zwecke des Beitragseinzugs die Meldedaten volljähriger Einwohner/ -innen aufgrund einer Wohnungsanmeldung oder -abmeldung oder auch bei einem Todesfall von den Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten bzw. an den Beitragsservice übermittelt.

So mal nach erstem Sichten ein Auszug daraus. Seite 20 und 21.

Warum wird diesem Verein das übermittelt? Dieser Laden stellt doch definitiv keine Behörde dar.
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: resistebat am 21. Juni 2017, 13:32
Och Schade, ich wollte doch zu erst posten.
(ich hab täglich gesucht)

Ich finde den immer wieder witzig.

Kommt der Beitragspflichtige seiner Zahlungspflicht dennoch nicht nach, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei dem örtlich zuständigen Vollstreckungsorgan ein Vollstreckungsersuchen. Die Rundfunkanstalten sind dazu angehalten.

 ;D
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: resistebat am 21. Juni 2017, 13:36
Warum nur?

Rund 1 Mio. Empfänger/-innen reagierten entweder gar nicht oder nicht sachdienlich. In diesen Fällen kam es zu einer Direktanmeldung.

 :o
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: PersonX am 21. Juni 2017, 13:49
Zitat
Im Jahr 2017 laufen nun die Vorbereitungen für den erneuten Bestandsdatenabgleich im Jahr 2018 auf Hochtouren: Der Abgleich und die sich anschließende Klärung von Beitragssachverhalten wird erneut ein signifikant höheres Arbeitsvolumen mit sich bringen. Eine optimale Vorbereitung des Bestandsdatenabgleichs ist daher zwingende Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf und in Anbetracht der dabei zu verarbeitenden Datenmengen erneut eine große Herausforderung.

Ist das Wort "einmalig" überhaupt falsch zu verstehen? Nein, aber Politiker hängen Ihre Fahne ja in den Wind.
Die Vorbereitung von Klagen gegen dieses Anliegen müssen wohl noch besser koordiniert werden.

Zitat
Ziel ist vor allem, Vorgänge nicht erneut aufzugreifen, die bereits Gegenstand einer Klärung beim letzten Bestandsdatenabgleich waren. In Anbetracht der Komplexität der dabei zu klärenden Sachverhalte wird aber nicht ganz zu vermeiden sein, dass es zu Nachfragen bereits behandelter Fallkonstellationen kommen kann.

Es wird wohl nicht notwendig sein zu erklären, wie Umzüge innerhalb der EU vor dem geplanten Stichtag des Einfrierens der Daten und Ummeldungen dazu funktionieren.
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Kurt am 21. Juni 2017, 13:54
Zitat
Privater Bereich
Im privaten Bereich wird in erster Linie das Instrument der so genannten anlassbezogenen Übermittlung von Meldedaten genutzt.
Hierbei werden zum Zwecke des Beitragseinzugs die Meldedaten volljähriger Einwohner/-innen aufgrund einer Wohnungsanmeldung oder -abmeldung oder auch bei einem Todesfall von den Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten bzw. an den Beitragsservice übermittelt.
So mal nach erstem Sichten ein Auszug daraus. Seite 20 und 21.
Warum wird diesem Verein das übermittelt? Dieser Laden stellt doch definitiv keine Behörde dar.

Erstmal:
Der Beitragsservice ist die gemeinsame Stelle - und lt. den Landesmeldedatenübermittlungsverordnungen werden die Daten bei Anmeldung, Abmeldung und Tod übermittelt.

In Hessen aber auch die der 16-jährigen!!

Gruß
Kurt

...und mal gleich die Ur-Ausgabe gesichert:
https://web.archive.org/web/20170621115722/https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf  >:D
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: resistebat am 21. Juni 2017, 13:56
Der SWR bekommt über 1 Milliarde (1.053.563.536,20)
Steuereinnahmen des Land Rheinlandpfalz ca. 10 Milliarden
Hat sich die KEF in Mainz da nicht verschätzt?
https://kef-online.de/de/kommission/mitglieder/
 ::)
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Frühlingserwachen am 21. Juni 2017, 14:43
S.5 Weniger Nachfragen durch Beitragszahler und Zahlerinnen. Ist doch logisch. Wer sich entschlossen hat nicht mehr zu zahlen, braucht auch nicht mehr nachfragen, eine vernünftige Antwort bekommt man sowieso nicht. Außerdem scheint sich die Erfassung der Nochzahler zu Buche schlagen. Der Einsatz zahlt sich langsam aus, allerdings nicht für die RFA. So macht der Sommer wieder langsam Spass :D
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: fanatic am 21. Juni 2017, 15:13
Wie herrlich ich gerade "abfeier".....

Alleine diese Aussage:
Zitat
Im ersten Schritt schickt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Zahlungserinnerung. Bleibt die Zahlung aus, wird anschließend ein Festsetzungsbescheid versendet. Im weiteren Verlauf wird in den Mahnschreiben auf die drohende Vollstreckung hingewiesen. Kommt der Beitragspflichtige seiner Zahlungspflicht dennoch nicht nach, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei dem örtlich zuständigen Vollstreckungsorgan ein Vollstreckungsersuchen. Die Rundfunkanstalten sind dazu angehalten.

Warum ich abfeier?
Weil die Antwort vom NDR damals bei einer imaginären Klage unter anderem folgendes Zitat beinhaltete:
Zitat
Gebühren-/ Beitragsbescheide werden ausdrücklich von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt, hier dem NDR, erstellt

Noch Fragen? ;)
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: resistebat am 21. Juni 2017, 15:39
Mich belustigt, wie unangenehme Themen unter den Tisch fallen.

Wieviele Beitragskonten sind mit einer technischen Sperrre versehen?
Ich kenne jemanden der so eine Sperre wegen eines Verwaltungsrechtsstreit mit dem SWR hat.
 >:D
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: brverweigerer am 21. Juni 2017, 16:13
Mich belustigt wie unangenehme Themen unter den Tisch fallen.

Da gibt es so einiges: z. B. hat jede normale Jahresbilanz eines Unternehmens eine "Aktiva" und "Passiva" Seite, wobei ein Unterpunkt "offene Forderungen" heißt. Dazu finde ich leider gar nichts.

Ich frage mich, wo z. B. der seit langer Zeit (bei kompletter Funkstille ohne irgendwelche Post) ausstehende und nur zum kleinen Teil "festgesetzte", aber nie bezahlte Zwangsbeitrag eines Bekannten verbucht ist? Aber eine nicht rechtsfähige und im rechtsfreien Raum agierende Einrichtung ist vermutlich nicht verpflichtet, eine ordnungsgemäße Bilanz aufzustellen.  >:D
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: rave am 21. Juni 2017, 16:34
@brverweigerer:
-vielleicht etwas OT, da Bezug zum Jahresbericht der LRA-

Um Deine Fragen zu beantworten, lohnt sich ein Blick in die Jahresberichte der einzelnen LRA.
Am Beispiel des hr aus 2015
http://www.hr.de/unternehmen/zahlen-und-fakten/jahresberichte-des-hessischen-rundfunks,jahresbericht-100.html
läßt sich einiges erkennen:
Unter Prognosen: 1.2. ab S. 86
Unter Angaben zur Vermögensrechnung ab S. 98 (Nrn. 6, 9, 11 und 12)
Dort gibts auch eine Aktiva/Passiva und eine GuV-Rechnung.
Auch ein Blick zur Altersvorsorge lohnt.

Die beste Anekdote im Jahresbericht lautet:
Zitat
In den Sonstigen Rückstellungen sind insgesamt 51,9 Mio. Euro (Vorjahr: 59,4 Mio. Euro) für Verpflichtungen aus den betrieblichen Vereinbarungen über die Altersteilzeit enthalten.
Ebenfalls enthalten ist eine Rückstellung über 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 20,0 Mio. Euro) für das erhöhte Ausfallrisiko der Forderungen aus der Direktanmeldung, die zentral vom Beitragsservice ermittelt wurde.

(Dies entspricht nicht einer Rückstellung nach §249 HGB; das interessiert aber auch niemanden...)

VG rave
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: resistebat am 21. Juni 2017, 20:05
Es gibt 3 Länder deren Staatshaushalt dies Größenordnung hat.
Island (Europa)                            7.847.000.000
73   Zypern Republik (Europa)   7.823.200.000
74   Weißrussland (Europa)   7.218.000.000
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: noGez99 am 22. Juni 2017, 10:12
Ich finde nichts über das Sperrkonto und den Überschuss.

Wurden alle eingenommenen Rundfunkbeiträge verteilt und ausgegeben???
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: azdb-opfer am 23. Juni 2017, 20:26
Interessant ist auch das neue Kapitel "Beitragsgerechtigkeit" (S. 20):
Zitat
Ziel des Beitragsservice ist es, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen  Rundfunks gleichmäßig  auf alle Schultern zu verteilen und Beitragsgerechtigkeit herzustellen.

Der BS gibt zu, dass der "Rundfunkbeitrag" eine Steuer (und damit verfassungswidrig) ist. Der "individuell-konkrete Vorteil" wird im ganzen Dokument nicht erwähnt. Sind das die letzten Rettungsversuche?
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Shuzi am 23. Juni 2017, 22:20
Interessant ist auch das neue Kapitel "Beitragsgerechtigkeit" (S. 20):
Zitat
Ziel des Beitragsservice ist es, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen  Rundfunks gleichmäßig auf alle Schultern zu verteilen und Beitragsgerechtigkeit herzustellen.

Der BS gibt zu, dass der "Rundfunkbeitrag" eine Steuer (und damit verfassungswidrig) ist. Der "individuell-konkrete Vorteil" wird im ganzen Dokument nicht erwähnt. Sind das die letzten Rettungsversuche?

Wir alle hier wissen, das ein konkret individuell zurechenbarer Vorteil beim Rundfunkbeitrag als voraussetzendes charakteristisches Merkmal hinsichtlich der Abgabenform nicht existitert.
Evtl. hat das der BS bzw. Lupus, auch dank uns, nach jahrelangem Training on the Job auch langsam begriffen.

Was Lupus allerdings noch lernen muß, ist das gleichmäßig auf alle Schultern zu verteilen im steuerrechtlichen Sinne nicht bedeutet jeden Einzelnen als Teil der Allgemeinheit pauschal mit 17,50€ zu belasten. Es gibt Schultern die mehr oder weniger tragen können als andere.

Aber für Lupus existiert offenbar kein Individuum. Der kennt nur Meldedatensätze mit denen er seine Maschinen füttert die dann vollautomatisch Bescheide generieren ... :-X

Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Kurt am 23. Juni 2017, 23:08
Seite 22

Zitat
Nicht privater Bereich

- Im nicht privaten Bereich wurden insgesamt rd. 1,8 Mio. Briefe (Erst- und Erinnerungsschreiben) an rd. 0,9 Mio. Adressaten versandt.
- Rund 0,7 Mio. Erstbriefe wurden zugestellt.

???
Wer versteht das?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Bürger am 24. Juni 2017, 04:18
Nachdem ich erst mal nicht so viele neue Erkenntnisse entnehmen konnte, machte ein sehr aktiver Mitstreiter des "Runden Tischs" auf m.E. sehr interessante Aspekte auf Seite 31 des "Geschäftsberichts" für 2016 aufmerksam ;)
Zitat
BEITRAGSKONTEN
BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT
UND ERMÄSSIGUNG DES RUNDFUNKBEITRAGS

[...]

Aus den privaten Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen resultiert jedes Jahr ein Beitragsausfall, für den die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen.

Dieser entsprach im Jahr 2016 einem Gegenwert von 672,0 Mio. € (Bezug: private Beitragssachverhalte mit Stand 31.12.2016 ohne Berücksichtigung von Bestandsveränderungen im Laufe des Jahres).

Anders ausgedrückt:
Der Rundfunkbeitrag könnte um 1,47 € niedriger ausfallen, wenn der Gegenwert der Befreiungen über staatliche Sozialleistungen generiert würde.

Es wird hier eingeräumt und schriftlich dokumentiert, dass
1) durch die "Befreiten" ein "Beitragsausfall" entsteht
2) für welchen die Beitragszahler aufkommen
3) mit 1,47€/mtl. - also mithin fast 10% des monatlichen sog. "Rundfunkbeitrags"
4) und um welchen der sog. monatliche "Rundfunkbeitrag" gesenkt werden könnte, wenn die derzeit "Befreiten" ihren Anteil über (staatliche, d.h. steuerfinanzierte!) Sozialleistungen finanziert bekämen und diesen dann auf diese Weise in den "Beitrags-Etat" einbringen würden

Meine lieben Mitstreiter, Betroffene und Interessierte !

Diese Auskünfte sind mglw. Zündstoff...!
...und (bislang wohl kaum bis gar nicht behandelte) Klagegründe zugleich ;) u.a. bzgl.

a) verfassungswidriger Heranziehung der Gruppe der Beitragszahler zur Kompensation der Beitragsausfälle durch die Beitragsbefreiten
(staatliche Sozial-Transferleistungen auf Beitragszahler abgewälzt, welche jedoch keine besondere Finanzierungsverantwortung für die gesellschaftliche Teilhabe "Bedürftiger" haben)

b) grundgesetzlich verbrieftes Recht der "Bedürftigen" auf entsprechende geldwerte(!) Sozialleistung
(nicht aber auf - staatlich bevormundende - "Sachleistung" in Form einer "Befreiung")


Siehe hierzu bitte diesbezügliche weitere Infos/ Diskussionen u.a. unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg143253.html#msg143253

Argumentation Sozialgericht, Fernsehen als Grundbedürfnis?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.msg143252.html#msg143252
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: seppl am 24. Juni 2017, 09:31
Zum letzten post von "Bürger":
Man beachte: Bei Personen, die eigentlich befreiungs- oder ermäßigungsberechtigt sind, die aber mit einem voll Zahlungspflichtigen zusammenwohnen, findet diese Umschuldung bereits (widerrechtlich, weil gegen die Gesamtschuldnerregelung) innerhalb der Wohngemeinschaft statt. Nach außen tritt kein Beitragsausfall auf.
Diese Zahlen - und das wird ein Vielfaches der 672 Mio € sein - sind mit Begründung der sogenannten "Verwaltungsvereinfachung" unsichtbar gemacht worden.
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: volkuhl am 24. Juni 2017, 09:39
[...] findet diese Umschuldung bereits (widerrechtlich, weil gegen die Gesamtschuldnerregelung) innerhalb der Wohngemeinschaft statt. [...]
Aktueller Fall vom letzten Runden Tisch in HB (Hansestadt Bremen):
3er-WG, zwei befreit, der/die Dritte soll nun Zahlen... (Student/in ohne Bafög mit Minijob)

...es ist unmöglich soviel zu Fressen, wie man Kotzen möchte.
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: drboe am 24. Juni 2017, 10:32
Ich bestreite, dass es einen "Beitragsausfall" gibt. Ganz grundsätzlich schon deshalb, als es sich um eine "Steuer auf wohnen" und mitnichten um einen Beitrag handelt. Allerdings auch deshalb, als ein Sozialstaat ein Solidarsystem ist, bei dem der Anteil, den der Einzelne an Steuern und der Finanzierung sozialer Sicherungssysteme zu tragen hat, von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängt.
Kurze Überlegung am Rande: Sollte der sogn. Rundfunkbeitrag um monatlich 1,47 € sinken,  wenn es keine Befreiungen gäbe, um wieviel höher wären dann die Einnahmen? Richtig, um 0 €. Die Einnahmen würden lediglich anders verteilt. Und angenommen, man würde den angeblichen Ausfall beseitigen können, also keine Befreiungen vorsehen, was würden die ÖR-Sender mit den Mehreinnahmen machen? Genau: ausgeben, z. B. für die nächste Runde überzogener Fussballrechte oder in ihr Überversorgungssystem stecken und die nächste Erhöhung fordern. Geht es beim sogn. Rundfunkbeitrag um 1,47 € monatlich? M. E. nicht.

M. E. sollte man sich darauf konzentrieren, dass der ÖR-Rundfunk entweder aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert wird, oder wieder nur von denjenigen, die ein dafür vorgesehenes Empfangsgerät vorhalten. Auch früher gab es Befreiungen, warum sollte das heute zu "Ausfällen" führen?

Der Bereich der Geräte ist m. E. eng zu fassen. PC sind keine solchen Geräte, den ÖR Sendern bleibt es unbenommen ihre Sendungen nicht über das Internet zu verbreiten. Das Internet ist kein Broadcast-Medium. Doppelzahlungen über das Konstrukt des angeblichen Vorteils von Firmen sin m. E. innerhalb des aktuellen Systems schon hirnrissig. Es werden ja nicht alle zu dieser Steuer herangezogen, sondern alle zweimal.

Setzen von Beschränkungen der sogn. Grundversorgung über die Begrenzung der Anzahl der Sender. Plakativ: das ZDF muss weg, da es nichts bringt, was nicht auch in der ARD zu senden wäre. Massive Einschränkung der Gehälter des Führungspersonals und der Versorgungsleistungen; Beschränkungen der Zahlungen für Zulieferer a la Jauch, Pilawa, Will, Plasberg und freie Moderatoren in den Nachrichtensendungen. Kontrolle der Ausgaben durch die Rechnungshöfe. Diese Liste ließe sich erweitern. Worauf ich hinaus will ist, dass wir nicht über Stöckchen springen und uns mittelbar zu "Kämpfern" dafür machen (lassen), sozial Schwachen die Zahlung für Rundfunk aufzudrücken, selbst wenn sie diesen nutzen. So mancher Rentner hat außer den Sendungen in Rundfunk und Fernsehen nicht viel, was er "erlebt", und das nicht selten bei winzigen Renten. Dass die Rentner und andere arme Leute Katzenfutter essen, um den Rundfunk zahlen zu können/müssen kann nicht das Ziel sein. Also bitte nicht über jedes Stöckchen springen, was ÖR und der BS in die Runde halten.

M. Boettcher

Anm. Mod. seppl: Bitte nicht weiter abschweifen! Es geht hier um Inhalte des Jahresberichts der GEZ und nicht um die Diskussion Steuer oder Beitrag!
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Bürger am 25. Juni 2017, 00:55
Worauf ich hinaus will ist, dass wir nicht über Stöckchen springen und uns mittelbar zu "Kämpfern" dafür machen (lassen), sozial Schwachen die Zahlung für Rundfunk aufzudrücken, selbst wenn sie diesen nutzen. [...] Dass die Rentner und andere arme Leute Katzenfutter essen, um den Rundfunk zahlen zu können/müssen, kann nicht das Ziel sein. Also bitte nicht über jedes Stöckchen springen, was ÖR und der BS in die Runde halten.
...ähm - nur um es richtigzustellen:
Es ging mit obigen Anmerkungen und den zitierten Fakten nicht im Ansatz darum, "sozial Schwachen die Zahlung des Rundfunks aufzudrücken" oder gar "Katzenfutter zu essen, um den Rundfunk zahlen zu können/müssen". Insofern geht es auch nicht darum, über "Stöckchen zu springen, die "ÖR und BS in die Runde halten".

Um das zu verstehen, bitte eingehend die oben ebenfalls verlinkten Threads sowie die diesbezüglichen Argumentationen der Auftrags-Gutachter Kirchhof und auch Kube sichten, aus welchen allesamt hervorgeht, dass mit dieser Debatte über die (gem. Kirchhof und auch Kube vorgesehene) Anhebung(!) der Sozialleistungen und dann aber wegen (zumindest gem. Kirchhof vorgesehener) Widerlegbarkeit individuell frei wählbaren Ausgabe "Kaskadeneffekte" bzgl. der gesamten Finanzierung und eben auch bzgl. der Mittelverwendung (aka Jauch, Pilawa, Will, Plasberg & Co.) zu erwarten wären, weil dann wohl u.a. auch parlamentarische Debatten darüber geführt werden würden und die Rechnungshöfe ggf. ganz andere Prüfrechte hätten usw.

Der Gedanke bzgl. der jetzt (wohlgemerkt: verfassungswidrig!) den (wohlgemerkt: dafür keine besondere Finanzierungsverantwortung tragenden!) Beitragszahlern aufs Auge gedrückten 1,47€, jedoch eigentlich aus dem Steuertopf zu berappenden Kompensation des ansonsten bestehenden Ausfalls, greift also wesentlich weiter.

Es ist nur oberflächlich ein "Null-Summen-Spiel".
Ja, am Ende würde es der Steuerzahler finanzieren.
Abgesehen von o.g. "Kaskadeneffekten" wäre es im Unterschied zur jetzigen Regelung jedoch sozial wesentlich gerechter verteilt - und nicht pauschal und beliebig jedem Beitragszahler aufgedrückt.

Ja, man könnte mutmaßen, warum diese Infos so offen kommuniziert werden - mglw. um bislang vehement verweigerte Steuerfinanzierungsmodelle "scheibchenweise"-testend einzuführen oder der Politik und den Beitroffenen "schmackhaft" zu machen und sich weiteres Auskommen bei weiterhin "stabilem Beitrag" zu sichern - denn:
Die jetzige Regelung bedeutet, dass - je mehr Befreite es gibt, zum Zweck des Erhalts des Gesamtbudgets der einzelne Beitrag steigen müsste, was ja politisch nicht gewollt ist bzw. begrenzt werden will.

Um die Absurdität der aktuellen Regelung mal in ihrer ganzen Tragweite zu verdeutlichen:
Ein geringverdienender NICHTnutzer, der mglw. auch noch eine berufsbedingte Zweitwohnung hat, quersubventioniert jetzt doppelt-"solidarisch" mit 2x 1,47€/mtl. ~3,50€/mtl. und damit jährlich immerhin mit pauschal ~40€ den beitragspflichtigen NICHTkonsum eines "befreiten" NICHTnutzers. >>> GEZ noch?!?

Oder noch ein - mglw. im Forum schon mal aufgeführtes - weiteres, eher "theoretisches" Extrem-Beispiel:
Wenn alle, bis auf eine einzige Person befreit würden, müsste nach der aktuellen Regelung diese einzelne Person die gesamten 8 Milliarden Jahresetat allein finanzieren.
Das ganze kann man auch auf jegliche andere Verteilungsraten von Befreiten : Nichtbefreiten herunterbrechen. Da kann etwas erkennbar nicht stimmen.


Dies dann aber bitte nicht hier, sondern in den o.g. Threads vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: drboe am 28. Juni 2017, 18:12
@Bürger: Du schreibst, dass durch die "Befreiten" ein "Beitragsausfall" entsteht, und leitest daraus Folgerungen ab zum Ausgleich dieser Summe bzw. der Beitragshöhe, würde diese Differenz aus anderer Quelle fließen. Der angebliche Ausfall wird aber vom BS konstruiert und existiert so gar nicht. Die Rundfunkanstalten kalkulieren ihre Ausgabewünsche, legen eine Schippe drauf, damit die KEF etwas zum streichen hat und nutzen die Kalkulation und die Streichungen um der Politik eine Anpassung/Erhöhung des sogn. Rundfunkbeitrags nahezulegen. In dem Zahlen(blend)werk ist der angebliche Ausfall nun aber bereits einkalkuliert. Bzw. es wird etwas als Ausfall bezeichnet, weil die tatsächlichen Einnahmen unter den Erwartungen liegen. Sie sind aber weit davon entfernt zu wenig zu sein, wurde uns doch 2012/13 vorgelogen, die Systemänderung wäre aufkommensneutral.

Tatsache ist, dass die angeblichen Einnahmeausfälle sich in den Jahren 2013-2016 auf fast 2 Milliarden Euro Überschuss summierten, und das trotz einer Beitragssenkung in 2015, von dem die ÖR einen Teil verheizen durften. Während der Rest von gut 1,5 Milliarden Euro auf der hohen Kante liegt, Geld, das den den Rundfunk finanzierenden Bürgern gehört, das sie aber nicht bekommen sollen. Das ist der Grund, weshalb die ÖR-Sender und ihre Handlanger die Armut der ÖRR herbeireden wollen. Und bei der Interpretation will ich nicht mitmachen. Ich halte es auch für gefährlich, wenn man "mathematische" Überlegungen anstellt, was man den  Zwangszahlern weniger hätte abnehmen können, wenn ... Wer garantiert mir, dass solche Gedankengänge nicht irgendwann von Vertretern des ÖR aus dem Zusammenhang gerissen werden, um mit dem Finger auf die Teilnehmer dieser Site zeigen zu können? 

Als ich Ende 2012 vorrechnete, dass der Befreiungsanteil 15-20% betragen müsste, wenn angesichts der Einnahmequellen die Reform tatsächlich aufkommensneutral sein sollte und man folglich eher von 1 Milliarde zusätzlicher Einnahmen im Jahr ausgehen könnte, musste ich mich vielfach als ÖR-Rundfunk-Gegner anfeinden lassen. Das Ziel der Reform, das kann man den Studien und Äußerungen der Sender und Berichten der KEF entnehmen, war die Erhöhung der Zahlungspflichtigen, was aber zusammen mit dem Wegfall der einen Rundfunkgebühr unvermeidlich einen Anstieg der Einnahmen nach sich zieht. Dies Ziel wurde erreicht, und jetzt wird weiter gejammert, bis auch der letzte Cent in den Etats des ÖR-Rundfunk verschwindet.

Der ÖRR in Deutschland hat kein Einnahmeproblem, außer das die Finanzierung verfassungswidrig ist, sondern ein Ausgabeproblem. Nur wenn man die 8+ Milliarden als sakrosankt ansieht, müsste ggf. einer allein diese Summe stemmen. Um dein Bild auf die Spitze zu treiben: wir sterben ja angeblich aus. Warum sollte dann der letzte Mensch sich ein so teures Rundfunksystem leisten, wenn er der einzige Konsument selbst produzierter Sendungen wäre?

M. Boettcher
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: rave am 28. Juni 2017, 23:12
"Teilhabe sozial Schwacher"
Ich hatte das Thema als Klagegrund Nr. 19 wie folgt traumatisiert:
-ausgelöst durch die folgenden Artikel-:

1. "Rundfunkbeitragsrechtsprechung als Herausforderung des Abgabenrechts" von Klaus Meßerschmidt
2. "Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung" von Hanno Kube

Zitat
(19).   Der Nichtnutzer bzw. jeder Wohnungsinhaber wird genötigt, Rundfunkbeiträge zu zahlen und zwar auch in Summe und als Ausgleich für die von Rundfunkbeiträgen befreiten Personen. Die derzeitige Ausrichtung verstößt schon jetzt gegen die Leitlinien des Bundesverwaltungsgerichtes bzw. Bundes-verfassungsgerichtes zur Bemessung von Vorzugslasten. Das kann nicht der Sinn einer Vorzugslast sein. Dies wäre einmalig im deutschen Abgabenrecht und ist auch sonst nirgends vorgesehen!
Hierzu schreibt Prof. Dr. Klaus Meßerschmidt in „Rundfunkbeitragsrechtsprechung als Herausforderung des Abgabenrechts“ folgendes: (Zitat) … dass eine soziale Staffelung von Vorzugslasten niemals in der Weise finanziert werden darf, dass leistungsfähige Abgabenpflichtige über den Kostendeckungsmaßstab hinaus zur Kompensation erlassener oder niedrigerer Gebühren und Beiträge herangezogen werden.“
Dieser Sozialleistungstransfer wird auf dem Rücken der „Beitragspflichtigen“ ausgetragen und geht –nicht wie sonst üblich– zu Lasten der Allgemein-heit/Steuerzahler. Diese soziale Ungerechtigkeit trifft den alleinwohnenden Beitragszahler härter als die in einer Familiengemeinschaft lebende Person oder gar die Bewohner einer sog. „Wohngemeinschaft“. Am härtesten betroffen sind noch die „Nichtnutzer“, welche das unerwünschte Rundfunkangebot grund-sätzlich ablehnen aber zur Zahlung verpflichtet sind incl. eines Zuschlags sozialer Quersubventionierung. Bei den Beitragsbefreiten handelt es sich nicht um eine geringe Anzahl von Personen, die nun einfach „hinwegzutypisieren“ wären. Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Frage. Da diese Quersubventionen im Rundfunkbeitrag bereits enthalten sind, fühle ich mich durch diese Tatsache ebenfalls wesentlich beschwert, falls ich den Rundfunkbeitrag zahlen müsste.

Ergänzend:
Soziale Staffelung von Beitragsbefreiten (Volumen 600 Mio Euro p.a.!)


Als Quelle anzuführen:
Auszug aus dem Geschäftsbericht „Beitragsservice“ 2015, S.28

(Im Anhang als word-Datei)

2.858.220 Personen sind befreit. Deren „Beiträge“ müssen andere Angemeldete mitbezahlen. Die Anzahl ist nicht unbedeutend und einfach hinwegzutypisieren. Multipliziert man die „Befreiten“ mit dem üblichen „Beitragssatz“, so kommen im Jahr 600.226.000,-- € zu Stande, die einfach auf die Beitragspflichtigen „umgelegt“ werden. Sozial unverträglich da nicht „jeder“ dafür aufkommt, sondern nur der selektierte Bereich der Beitragspflichtigen.

Diese 600.226.000,-- € lassen sich nun auf die „Wohnungen im Beitragsbestand“ aufteilen. Rein mathematisch 600.226.000,-- € geteilt durch 39.002.073 „Kunden“. Somit kommt auf jeden Kunden eine Mehrbelastung von 15,39 € per anno. Also 1,28 € im Monat.

Somit könnte der RF-Beitrag statt der derzeit erhobenen 17,50€, reduziert auf den aktuellen KEF-Bericht iHv 17,20€ pro Monat sein. Auch der „Rentenbeitrag“ iHv 0,25 € gehört da nicht hin. Und die hier geschilderten 1,28 €. Somit läge der um Ungereimtheiten bereinigte RF-Beitrag auf 15,67 €.

Inclusive der anderen genannten Effekte ("Rentenbeitrag" und "Reduzierung gem. KEF-Bericht") zu den o.g. 600.226.000,-- € lassen sich folgende Effekte bezeichnen:
39.002.073 Kunden multipliziert mit 0,25 "Rentenbeitrag" =  9.750.518,25 €
39.002.073 Kunden multipliziert mit 0,30 "Reduzierung gem. KEF-Bericht" = 11.700.621,90 €

Es werden also p.a. 621.677.140,15 € ohne ausreichende Rechtsgrundlage kassiert.

Dies bezeichnet eine Beitragsungerechtigkeit. Die ursprüngliche Motivation zur Einführung des Rundfunkbeitrags war aber eigentlich die "Beitragsgerechtigkeit". Diese Mission darf als gescheitert betrachtet werden.

Quellen:
Wer die unter 1 und 2 genannten Aufsätze benötigt, darf sich gerne unauffällig an mich wenden.

VG rave
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: Bürger am 29. Juni 2017, 02:47
@drboe: Ich möchte keinen Ausfall "konstruieren" und dachte auch, ich hätte mich bereits verständlich genug ausgedrückt. Aber vielleicht noch mal so/anders herum:

Die Beitragsbefreiten zahlen nicht selbst in den großen Topf ein - egal wie groß dieser Topf ist.
Wären sie nicht befreit und würden/ könnten sie in den Topf einzahlen, würde/n
a) entweder "Mehreinnahmen" generiert
oder aber - wenn man mal wegen von der Anzahl der Nutzer/ Zahler unabhängigen Aufwands/ Finanzbedarfs und somit gleichbleibender Topf-Größe ausgeht -
b) der Einzelbeitrag je Zahler gesenkt.

Da sie nun nicht einzahlen, muss entweder
a) der Gesamt-Etat gesenkt werden (dann würden sie aber immer noch nicht einzahlen)
oder aber - da ja der "Betriebsaufwand" und damit der "Finanzbedarf" unabhängig von der Zahl der "potenziellen Nutzer/ Zahler usw." prinzipiell erst einmal der gleiche ist -
b) der Beitrag pro Zahler um eben die z.B. 1,47€/mtl. höher liegen als wenn die "Befreiten" sich nicht befreien würden/ müssten, sondern zahlen würden/ könnten.

Und hierbei kommt dann der zweite Aspekt ins Spiel:
Nämlich die von Kirchhof vorgesehene, jedoch vom Gesetzgeber sträftlichst unterlassene "Widerlegbarkeit der Nutzungsvermutung" und damit auch die eigene freie Entscheidung, ob man überhaupt Nutzer sein und den Etat mitfinanzieren möchte - oder aber die Mittel frei und ohne Bevormundung durch den Staat z.B. für andere Medien ausgeben zu können. Bitte unbedingt die Auszüge der genannten Gutachten und die o.g. Threads lesen.
Um diese Kernpunkte dreht es sich - und dies sind auch keine "Geheimnisse", denn die Staatskanzleien hatten sich dazumal bewusst dagegen entschieden.

"rum wie num":
Die derzeitige Last wird verfassungswidrig auf dem Rücken der hierfür keine besondere Finanzierungsverantwortung tragenden Gruppe der Beitragszahler ausgetragen.
Hierzu nochmals Verweis auf die weiter oben verlinkten Gutachten.


@alle: Weitere Diskussion zu diesem Thema - wie bereits oben erbeten - nicht hier sondern eben in den oben verlinkten, dazu bereits bestehenden separaten Threads - insbesondere unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg143253.html#msg143253
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
Beitrag von: mb1 am 29. Juni 2017, 16:05
Schon im Geschäftsbericht der GEZ für 2004 wurde auf Seite 33 ausgewiesen:
Zitat
Ohne die Gewährung von Befreiungen könnte die (bis 31.3.2005 gültige) Monatsgebühr von 16,15 € bei unveränderten Gebührenerträgen um rund 8,8 % bzw. 1,42 € gesenkt werden.
Quelle: http://docdro.id/IWlXbxq

Statt 2016 mit einem Anteil von 8,4 % waren es 2004 noch 8,8 %. Das dürfte - trotz der Möglichkeit der Rundfunknichtnutzung - auf die damals besseren Befreiungsmöglichkeiten bis hin zum 1,5fachen Sozialhilfesatz zurückzuführen sein.

Neu ist zumindest der Hinweis auf die Integration in staatliche Sozialleistungen.


Edit "Bürger":
Die sich Diskussion bzgl. der Beitragsbefreiten soll wegen ihrer Eigenständigkeit (und da bereits ein Thread hierzu existiert) ausgelagert werden. Dies alles ist mit etwas Mühe verbunden.
Der Thread wird zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen. Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis.