Komisch finde ich, daß zwei verschiedene Stellen dafür zuständig sein sollen.
Also wer genau hat die Zwangsvollstreckung beantragt?
Wer behauptet, den Festsetzungsbescheid erlassen zu haben?
Wo sehe ich die Festsetzung von Mahngebühren?
Wer behauptet, eine Mahnung geschickt zu haben?
Und ist die Sache auch nachweislich zugestellt worden und kann der Absender das beweisen?
(Man braucht ja gar nicht behaupten, daß man es nicht bekommen hat, man kann dieses Argument ja auch so in den Ring werfen...)
Und wie ist das mit dem Leistungsgebot? Also festgesetzt wurde die Forderung. Und zu wann ist sie fällig? Ach das soll ich im Gesetz nachlesen?
Auf meinen Steuerbescheiden steht immer, wann ich eine Zahlung zu leisten habe, warum hier nicht? Wenn kein Zahlungsziel genannt ist, kann man dann in Verzug sein? Wenn man nicht in Verzug ist, kann man dann eine Zwangsvollstreckung einleiten?
Wird man erst mit Erhalt der Mahnung in Verzug gesetzt?
Könnte nicht durch einen Formfehler längst die Verjährung eingetreten sein, die hier als Einrede der Verjährung die Sache abbügeln könnte?
Wäre es hilfreich, denn Aussteller der Bescheide und Mahnungen mit ladungsfähiger Anschrift zu befragen, weil man die Schriftstücke vielleicht für gefälscht oder nachträglich manipuliert halten könnte? Diese Zweifel könnte das Gericht ja durch Ladung des Sachbearbeiters (in Wirklichkeit kommt ja der Schriftverkehr von der MASCHINE in Köln, also gibt es niemanden, den man laden könnte, es gibt meines Wissens auch niemanden, der die Verantwortung der IT rechtswirksam nach Außen übernimmt, man könnte also nichtmal den IT-Verantwortlichen aus Köln laden) ausräumen.
Last but not least wäre zu prüfen, ob eine gesamtschuldnerische Haftung aller Bewohner der Wohnung zuträfe und die Aufteilung der Schuld die Sache verkomplizieren könnte -
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[Übersicht] Gesamtschuldnerschafthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.htmldann wäre ja die Festsetzung fehlerhaft.
Viel Erfolg!