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Autor Thema: Student mit Minijob und ohne Bafög steht vor der Zwangsvollstreckung  (Gelesen 30788 mal)

D
  • Beiträge: 8
Hallo zusammen,

nachdem ich nun hochgerechnet mehrere Tage mit der Recherche in diesem Forum verbracht habe, den Ablaufplan fast auswendig gelernt und auch die Suchfunktion mehrfach bemüht habe, wüsste ich gerne eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall:

Person A ist Student, jedoch nicht Bafög berechtigt und lebt momentan von nicht viel mehr als 400€, die durch einen Minijob erwirtschaftet werden. Selbstverständlich hat sich die GEZ-Mafia kurz nach Bezug der ersten Wohnung bei A gemeldet und wollte von den knapp 400€ auch ein Stück abhaben. A hat noch nie Gebühren an den Beitragsservice entrichtet und möchte dies auch nach mehr als einem Jahr, das seit dem ersten Brief vergangen ist, nicht tun, da 400€ ohnenhin schon viel zu wenig sind um davon vernünftig Leben zu können und da A gesundheitliche Probleme hat und regelmäßig teure Medikamente einnehmen muss. Aus diesem Grund hat sich A schon damals diverse male mit dem Thema beschäftigt und den hier im Forum veröffentlichten Ablaufplan eingehalten, d.h.

1) Auf jedes Schreiben reagiert, in der Hoffnung etwas Menschlichkeit anzutreffen und eine akzeptable Lösung vorgeschlagen zu bekommen -> natürlich erfolglos
2) Eine Befreiung nach der Härtefallregelung beantragt -> erfolglos
3) Festsetzungsbescheid 1 widersprochen, zunächst zur Fristwahrung per Fax ohne Begründung
4) Festsetzungsbescheid 2 widersprochen, zunächst zur Fristwahrung per Fax ohne Begründung
5) Begründung mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nachgereicht -> Schreiben ist angeblich nicht angekommen

Obwohl A's Widersprüche nachweislich angekommen sind, hat die GEZ, nachdem monatelang nichts mehr passierte jetzt die Zwangsvollstreckung beantragt worüber A kürzlich von der Stadt informiert wurde und behauptet eine Begründung für die o.g. Widersprüche nicht erhalten zu haben. A wüsste gerne welche Optionen er jetzt noch hat. A könnte sich das Geld leihen und den geforderten Betrag begleichen. Leider wendet das die Sache nur kurzzeitig ab, da A sich die GEZ-Gebühr nicht leisten kann, erst Recht nicht in Kombination mit den notwendigen Medikamenten. Alternativ könnte A dem Ablaufplan weiter folgen und in eine Klage investieren jedoch würde A diesen Schritt nicht wagen, wenn es am Ende darauf hinaus läuft den offenen Betrag + die Gebühr des Verwaltungsgerichts + weitere Gebühren zahlen zu müssen, was den wirtschaftlichen Ruin A's bedeuten würden.

Außerdem würde A gerne Wissen, ob der Arbeitslohn, welcher deutlich unter der Pfändungsgrenze liegt, gepfändet werden kann, wenn das betreffende Bankkonto kein Pfändungsschutzkonto (A wollte dies bisher nicht, da die Beantragung dieses Kontos die Aufkündigung des Kreditrahmens bedeuten würde, den A gelegentlich braucht) ist.


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b
  • Beiträge: 465
Hallo Dexter,

es sind mir ähnliche fiktive Geschichten bekannt. Auch wenn ich dir deine Fragen nicht beantworten kann, vielleicht ein paar Tipps:
  • Die fiktive Person schaue, ob es in ihrer Nähe einen runden Tisch bezüglich des Themas gibt und treffe sich mit Gegnern des Rundfunkbeitrags.

  • Viele Unis haben Rechtsberatungsstellen (Vorsicht, diese könnten voreingenommen sein oder aus Eigeninteresse/-schutz zurückhaltend agieren). Ein Besuch einer solchen Stelle wird neue fiktive Erkenntnisse bringen. Setze die Geschichte fort und erzähle uns dann mehr.

  • Es gibt noch studentische Beratungsstellen, bei AStA/UStA, ... .

  • Achtung, falls noch kein fiktiver Befreiungsantrag gestellt wurde. Das geht bis zu drei Jahren rückwirkend. Achtung, Härtefallantrag. Formlos stellen und nicht mehr als nötig schreiben. Keine Zusatzinfos, nichts über nicht relevante Gegebenheiten. Lediglich RBStV Wortlaut auslegen. Falls hier fiktive Fehler gemacht werden, würde dies der Feind später gnadenlos gegen die fiktive Person einsetzen. Bitte nicht alleine in fiktiven Handlungen handeln.

Die fiktive Person nutze diese Angebote und mache auf ihre Situation aufmerksam, denn sie ist nicht allein.

Viele Grüße

befreie_dich


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2020, 19:53 von Markus KA«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

f

faust

WICHTIG (hat bei mir auch funktioniert):

Mit dem Gerichtsvollzieher reden, darauf hinweisen, dass Vollstreckungsvoraussetzungen nicht gegeben sind (Person hat auf die Widersprüche keine Reaktion erhalten, oder? Es gib keinen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid)

Um Aufschub bitten, bis Sachverhalt mit "Gläubiger" (Sch*** - GEZ) geklärt ist.

Ich denke, dort kann man auch die finanzielle Situation grundsätzlich (am Rande zumindest) mit ansprechen, damit er sich ausrechnen kann, was er bekommt ... Mag von Bundesland zu Bundesland anders sein, mag von GV zu GV anders sein -> nach allen Seiten absichern, probieren.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Warum willst du dir Geld leihen um einen Moloch zu füttern? Einem nackten Mann kann man bekanntlich nicht in die Tasche fassen. Stelle formlos einen Befreiungsantrag (rückwirkend, siehe oben) und entspann dich. Der Gerichtsvollzieher muss deine Einkommens- und Vermögenssituation berücksichtigen. Ich gehe davon aus, dass du bei der Einkommenssituation keine Rücklagen hast. Der Gesetzgeber legt die Pfändungsfreigrenzen fest, um Schuldnern das Existenzminimum zu sichern. Die Höhe des pfändbaren Einkommens hängt von der Höhe der Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners ab. Derzeit sind wohl monatlich bei 1.073,88 Euro unpfändbar, wenn der Schuldner keine Unterhaltsverpflichtungen hat. Du hast, wie du selbst sagst, deutlich weniger. Das teilst du dem GV auf sein Verlangen mit. Belege dafür sollten ja kein Problem sein.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

n
  • Beiträge: 1.452
Willkommen im Rechtsstaat (der GEZ)
Zitat
Obwohl A's Widersprüche nachweislich angekommen sind, hat die GEZ, nachdem monatelang nichts mehr passierte jetzt die Zwangsvollstreckung beantragt

Das ist ganz normales Vorgehen des Beitragsservice. Keinen Widerspruchsbescheid schicken sondern aussitzen und einfach die Zwangsvollstreckung einleiten. Das geht einfach auf Knopfdruck, beim Widerspruchsbescheid muss man ja die Widersprüche lesen. Wenn es nicht rechtens ist, dann wird sich der Schuldner ja schon wehren.

Vorgehensweise:
-Akteneinsiche bei der Stadt beantragen - Alles genau kopieren/fotografieren, Vollstreckungsauftrag + Vollstreckungsersuchen, hier posten.
- Mit dem Beamten reden: Geringverdiener (Unterlagen? Beweise?), kein Widerspruchsbescheid erhalten/ BS reagiert nicht. Vielleicht gibt er die Vollstreckung zurück.

Man kann "Erinnerung" beim Amtsgericht einlegen (so ist das beim Gerichtsvollzieher, müsste bei der Stadt genauso gehen) weil kein Widerspruchsbescheid/unrechtmäßige Vollstreckung/Geringverdiener, Das Vermögen spielt keine Rolle für die Beitragspflicht (beim Gerichtsvollzieher allerdings schon, aber die Vollstreckung ist ja unrechtmäßig.).
Aber Achtung, die Erinnerung kann man nur einmal in dem Verfahren stelle, der "Schuss" sollte also richtig sitzen. Die Fiktive Person sollte sich am Runden Tisch beraten lassen oder hier suchen/fragen. Die Gerichte sind pro Rundfunk eingestellt (bis auf das Landgericht Tübingen) und wenn man die Argumente nicht mudgerecht vorkaut, dann wird die Erinnerung abgewiesen. Die Beschwerde dagengen kosten dann.

Öffentlichkeit schaffen: Brief an den Intendante/Politiker usw. denn die haben das verbockt. An die Zeitung wenden. Leserbrief.
Tenor: Der Rundfunk sperrt Leute ein und drangsaliert Geringverdiener. Der Rundfunk verletzt seine Beratungsspflicht (oder ist fiktive Person aufgeklärt worden was für Befreiungsmöglichkeiten es gibt?) usw.

Fagen ob fiktive Person als Geringverdiener Gerichtskostenzuschuss bekommt. Dann gleich Klagen. Das versteht der BS dann und die Rundfunkanstalt wird sich pötzlich ganz schnell mit Person einigen. Weil ein verlorenes Verfahren scheut der Rundfunk.

Zum Lesen:
Vollstreckungsauftrag vs. Vollstreckungsersuchen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13309.0

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/vollstreckungsersuchen-fuer-rundfunkbeitraege-380373


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b
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Ich betone nochmal, dass bei Befreiungsanträgen i.A. aufzupassen  ist:

* Vorsichtig bei der Formulierung sein.
* Wahrheitsgetreu mit RBStV, gesetzestreu argumentieren.
* Nicht alleine handeln. Nicht auf Meinung hören. Beratung und Gespräche mit Menschen mit Rechtserfahrung. Fiktives Schriftstück diesen Leuten zum Kontrolllesen geben (!)
* Die Landesrundfunkanstalten/Beitragsservice wollen nur ans Geld und nutzen dazu selbst zweifelhafte Aktionen (m.E.  vorsätzlich). Falsche Auskünfte und Beratungen könnten gewollt sein oder kommen vor. Mir liegen Beispiele vor.

Auch interessant könnte das fiktive Wohnverhältnis sein.

Hast du deinen fiktiven Härtefallantrag + fiktive ablehnende Antwort für uns zur Hand?

rundfunkbeitrag_a_de


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Zitat
5) Begründung mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nachgereicht -> Schreiben ist angeblich nicht angekommen
Nochmal faxen  (Sendebericht aufheben!). Fax an die Rundfunkanstalt. Hier im Forum findest man auch die Festnetznummer der LRA oder im Internet suchen. Das ist dann keine teure Mehrwertnummer.

Antrag auf Befreiung nochmal stellen, Faxen mit Sendebericht.

Allgemeiner Hinweis dazu:
Eigentlich müssen alle Schreiben an die LRA gehen, der BS ist ein rechtliches Nichts. Auch niemals beim BS anrufen, alles mündliche ist Schlall und Rauch und kann nicht bewiesen werden. Die fiktive Person hat ja selbst erlebt, dass die Schreiben beim BS "verloren gehen". Das passiert öfters, so hört man hier im Forum, mit Schreiben die vorteilhaft für den Schuldner sind.


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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten ;)

Person A ist mittlerweile bei der zuständigen Person, nennen wir sie Person B, gewesen, die mit der Vollstreckung beauftragt wurde. Diese teilte ihm/ihr mit, dass die Vollstreckung noch nicht eingeleitet wurde, da es sich beim Schreiben der Stadt um eine Vorankündigung handelte. A erläuterte daraufhin seine/ihre finanzielle Situation und hatte sogar zahlreiche Belege dabei, die B leider alle gar nicht sehen wollte. Auch zeigte sich B wenig hilfsbereit, wie auch die GEZ, und ließ klar erkennen, wie überzeugt er/sie von den deutschen Gesetzen ist. Zudem riet B Person A den Betrag einfach zu begleichen, da die in seinen/ihren Augen geringe Summe die mit der Zwangsvollstreckung einhergehenden Folgen, wie etwa einen äußerst negativen Schufa-Eintrag, die Kündigung bestehender Kreditkarten, etc., nicht rechtfertigen würde. Andernfalls würde B vorbeikommen, in der Wohnung nach pfändbaren Wertsachen suchen und eine Vermögensauskunft verlangen. Unglücklicherweise war A nach soviel Gegenwehr und fehlender Hilfsbereitschaft B's dermaßen aus dem Konzept gebracht, dass A ganz vergaß darauf einzugehen, dass sein/ihr Widerspruch bis heute nicht bearbeitet worden ist. Immerhin konnte A einen Aufschub der Vollstreckung um mehrere Wochen erreichen in denen A das Geld nun auftreiben soll. A's Vater rät zum Bezahlen der Forderung, da alle Maßnahmen die A ergreifen kann die Sache nur verschieben, gleichzeitig jedoch auch unnötig verteuern. Denn früher oder später wird A bezahlen müssen und bis dahin werden A's Maßnahmen unangenehme Konsequenzen für A haben wie z.B. einen katastrophalen Schufa-Score der sich auch so schnell nicht wieder erholt.

A hat schon mit dem Gedanken gespielt, den Betrag zu bezahlen, da A die Vermögensauskunft fürchtet. Denn obwohl A nur ein geringes Einkommen hat verdient A hin und wieder durch den Verkauf diverser Sachen auf ebay den ein oder anderen Euro (fast immer weniger als 50€). Dies hat mit der Zeit dazu geführt, dass A's Konto mit ein paar Hundert Euro (unter 500€) im Plus ist, was theoretisch ausreichen würde um die offene Forderung zu begleichen, zumindest ein mal. Hinzu kommt, dass Diebe A kürzlich um sein/ihr teures Fahrrad erleichtert haben, was die Versicherung mit einer Zahlung über mehrere Hundert Euro ausgeglichen hat. Zwar hat A das Geld nicht mehr, da er/sie hiervon das geklaute Rad ersetzt hat, jedoch fürchtet A der GV könnte das Rad pfänden oder ein Richter in einem späteren Verfahren könnte so argumentieren, dass A anstelle eines neuen Rads besser die offene Forderung bezahlt hätte. Auch fürchtet A um seinen ca. 4 Jahre alten Motorroller der in der Vermögenauskunft angegeben werden müsste und damals über 2000€ Wert war. A ist jetzt hin und her gerissen. A möchte zwar nicht bezahlen, schätzt die Situation jedoch als schwierig ein, da vor kurzem durch die Versicherung mehrere Hundert Euro zum Begleichen offener Forderungen zur Verfügung standen. A möchte nicht sein/ihr Rad oder den Roller verlieren oder noch schlimmer strafrechtlich belangt werden, weil er/sie Dinge wie die beiden Fahrzeuge in der Vermögensauskunft verschwiegen hat.

@drboe
Einen Befreiungsantrag hatte A damals zu Beginn der ganzen Sache gestellt und auf das geringe Einkommen verwiesen. Selbstverständlich wurde dieser abgelehnt mit der (Achtung Sarkasmus) absolut plausiblen Begründung, dass ein geringes Einkommen kein Befreiungsgrund sei. Also mit anderen Worten, würde A bloß von 30€ leben würde die GEZ trotzdem 17,50€ haben wollen. Das A keine Rücklagen hat stimmt so auch nur bedingt, dadurch dass A wie oben erwähnt hin wieder etwas auf ebay verkauft. Du erwähnst, dass der GV A's Einkommenssituation berücksichtigen muss, den Eindruck hatte A wie oben dargelegt jedoch nicht, da B, anstatt sich für A's Einkommen zu interessieren, darauf verwies dass die Zahlung der Gebühr Gesetz sei.

@noGez99
Wie oben erwähnt war das Gespräch mit dem Beamten (Person B) recht erfolglos. Er/sie wird die Vollstreckung wohl nicht zurückweisen sondern ausführen. A bezweifelt auch, dass sich hieran irgendetwas geändert hätte, wenn A nicht vergessen hätte auf die fehlende Antwort seines/ihres Widerspruchs hinzuweisen.

Welche Wirkung hätte denn eine Erinnerung und welchen Sinn hat eine Klage wenn die Gerichte wie du schreibst sowieso pro-GEZ eingestellt sind und A's Klage einfach abweisen? Zwar würde A gerne so viel Sand wie nur möglich ins Getriebe der GEZ streuen, jedoch kann sich dies für A schnell existenzgefährend auswirken wenn A plötzlich die offene Forderung, weitere Forderungen und die Kosten für die Klage bzw. Vollstreckung bezahlen muss.

Der Brief an den Intendanten ist der nächste Punkt auf A's ToDo-Liste. Was verstehst du unter den Befreiungsmöglichkeiten über die die GEZ A hätte aufklären müssen? A erhielt anfangs einen Standard-Wisch auf dem drauf stand wer sich befreien lassen kann, wie etwa Bafög-Empfänger, Hartz-Empfänger, etc. Viel mehr kam von der GEZ nicht!

An wen muss sich A wenden, um zu erfahren, ob er/sie einen Gerichtskostenzuschuss bekommt?

@rundfunkbeitrag_de
Der Befreiungsantrag ist, wenn A sich nicht falsch erinnert, zu Beginn der ganzen Sache gestellt und abgelehnt worden. A wird sich morgen oder spätestens übermorgen mal auf die Suche nach diesen fiktiven Schreiben machen und diese dann hier hochladen.

Inwiefern ist das Wohnverhältnis interessant? A bewohnt alleine eine kleine und günstige 1 Zimmer-Wohnung.

Nochmals vielen Dank an alle für die vielen und hilfreichen Beiträge :) ;)


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Wohnung ist nicht gleich Wohnung.
Inwiefern ist das Wohnverhältnis interessant? A bewohnt alleine eine kleine und günstige 1 Zimmer-Wohnung.

Kannst du dazu noch etwas mehr erzählen?

Wie erreichst du dein Zimmer?
Musst du dabei durch eine andere Wohnung hindurch?
Wo befindet sich dieses Zimmer (Studentenwohnheim, ...)?
Gibt es angrenzende Zimmer, die von anderen Studenten bewohnt werden?
Gibt es Gemeinschaftsräume? Gibt es etwas wie eine Wohngemeinschaft?
...?

Warum ist das wichtig? Siehe RBStV § 3 (Wohnung). Vielleicht glaubst du nur in einer Wohnung gemäß RBStV zu wohnen, tust es aber gar nicht, weil du die RBStV Definition noch nicht gelesen/verstanden hast. Dieser Punkt ist zu klären.

Allgemein @Forum:
Mir sind viele Fälle bekannt, in denen Studenten zahlen, obwohl sie nicht müssten. (nur zur Anmerkung, bitte, wenn interessant an anderer Stelle diskutieren).

Viele Grüße

rundfunkbeitrag_a_de


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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Du hast Befreiung wegen Härtefall erfolglos eingereicht. Lehnte die GEZ den Antrag ab? Hat der Antragsteller den Antrag widersprochen? Kam nach dem Widerspruch ein Widerspruchsbescheid von der GEZ?

Wenn in angemessener Zeit über den Antrag nicht entschieden wurde, oder in angemessener Zeit ein Widerspruchsbescheid nicht kam, kann dann ruhig auf Verpflichtung geklagt werden. Hier drei Monate als angemessene Zeit zu betrachten.

Achtung: nicht "Untätigkeitsklage". "Untätigkeitsklage" existiert nicht, auch dann nicht, wenn viele hier über "Untätigkeitsklage" reden. Einfach direkt klagen und beantragen, die Beklagte zu verpflichten, A zu befreien. Denn wenn sie sich zu viel Zeit nimmt, dann braucht man nicht mehr zu warten.


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[...] dass sein/ihr Widerspruch bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Welcher Widerspruch? Von Festsetzungsbescheiden? Oder gegen die Ablehnung der Befreiung?

Notfalls wieder Antrag auf Befreiung stellen. Dann wird die Vollziehung ausgesetzt.

Die GEZ befreit Menschen nicht aus Menschlichkeit, sondern nur deswegen, weil es nichts bringt, da zu versuchen, etwas zu holen, wo nichts ist.


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An Dexter:

>Auch zeigte sich B wenig hilfsbereit
- Schade, hätte aber sein können. Der Versuch war es wert

>wie überzeugt er/sie von den deutschen Gesetzen ist.
- Geringverdiener müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen!

> Andernfalls würde B vorbeikommen, in der Wohnung nach pfändbaren Wertsachen suchen und eine Vermögensauskunft verlangen.
- Angstmacherrei. Wenn A sowiso schon alles auf Ebay verkauft hat gibt es nichts zu pfänden. Selbst einen Fernseher darf B nicht pfänden.

> Denn früher oder später wird A bezahlen müssen
- Falsch, Geringverdiener sind nicht beitragspflichtig! Siehe Gesetz.

> da A die Vermögensauskunft fürchtet
- das tut nicht weh. Aber soweit kommt es nicht wenn A sich richtig wehrt.

> Selbstverständlich wurde dieser abgelehnt mit der (Achtung Sarkasmus) absolut plausiblen Begründung, dass ein geringes Einkommen kein Befreiungsgrund sei.
- Hat A das schriftlich? Wenn es genau so fomuliert ist, dann ist es eine glatte Lüge vom BS. (Aber wahrscheinlich ist das nur so verstanden worden von A und genau das hat der BS beabsichtigt. Bitte einscannen und anonymisiert hier posten! Sehr wichtig!

> GV A's Einkommenssituation berücksichtigen muss, den Eindruck hatte A wie oben dargelegt jedoch nicht, da B, anstatt sich für A's Einkommen zu interessieren, darauf verwies dass die Zahlung der Gebühr Gesetz sei.
- Jein. Der GV macht sich nicht viel Arbeit. Am einfachsten ist der Standpunkt: ich habe eine Vollstreckungsersuchen bekommen (und das ist heilig) und mache nur meinen Job. Pfänden kann er von A nichts und wird frustriert wieder abziehen, wenn er sich überhaupt die Arbeit macht zu kommen, weil das kostet sein Zeit und die ist Geldwert.
Aber eigentlich muss jede Stufe im Vollstreckungsprozess prüfen ob die Vollstreckung gerechtfertigt ist. Und A konnte ja plausibel machen das A Geringverdiener ist.
 
> An wen muss sich A wenden, um zu erfahren, ob er/sie einen Gerichtskostenzuschuss bekommt?
Keine Ahnung, mal beim Gericht/Sozialamt fragen

!!! Wichtig !!!
- Hat A denn das Vollstreckungsersuchen kopiert?
Bitte hier posten.

- A sollte sich beim Sozialamt melden und Sozialhilfe beantragen. Das heisst nicht, dass A sie auch annehmen muss. Dem Sachbearbeiter gleich sagen, dass es wegen dem Rundfukbeitrag ist. Denn Person A bekommt sofort eine Befreiung, wenn A so einen Wisch vom Sozialamt vorweisen kann. Auch wenn die Hilfe abgelehnt wird, ist damit die Einkommenssituation dokumentiert. Das kann dann dem BS geschickt werden.
A kann dann auch gleich nach Gerichtskostenübernahme fragen (105Eur bis 500Eur Streitwert=Summe der Bescheide). Einen Anwalt braucht A wahrscheinlich nicht, wie ich aus einem Fall gehört habe, hat der keine Lust für das Almosen zu arbeiten. Aber wenn A eine Kostenübernahme bekommt soll A das mitnehmen.

- Klagen ist wahrscheinlich kostengünstiger für A als zu bezahlen. Zwar gab es hier im Forum einen krassen Fall, dass ein Student verurteilt wurde, aber danach hat die LRA ihm die Schuld erlassen. Meiner Meinung nach ein ganz schmutziger Deal mit dem Gericht: Ihr verurteilt Ihn, aber wir, die LRA, begnadigen ihn dann. Dann gibt es keinen Präzedenzfall. Und der Beitragsservice kann wieder ein gewonnenes Urteil in die Juris-Datenbank einpflegen.
Bei einem Geringverdiener ist die Gesetzeslage eigentlich ganz klar: bei Einkommen unterhalb der Sozialhilfe ist kein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Aber der BS versucht es einfach. Weiterhin hat das erste Gericht das Verfahren ausgesetzt bis die Verfassungsbeschwerden abgearbeitet sind. A hat also gute Chancen dass das Gericht erstmal nicht urteilt.

Zitat
Vielleicht glaubst du nur in einer Wohnung gemäß RBStV zu wohnen, tust es aber gar nicht, weil du die RBStV Definition noch nicht gelesen/verstanden hast. Dieser Punkt ist zu klären.

Auch ein ganz wichtiger Punkt. Ist das Zimmer von A nur über eine andere Wohnung oder Vorraum zugänglich? Gibt es andere Zahler in dem Haus/Wohnung?



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Dexter: selbstverständlich ist die Zahlung des sogn. Rundfunkbeitrags in einem Gesetz festgelegt. Diese ist aber an Voraussetzungen gekoppelt. Geringverdiener zahlen nicht, und zwar unabhängig davon, ob man einen BaföG-Bescheid o. ä. vorlegen kann, auch wenn Beitragsservice und LRA anderes behaupten. Zudem ist der GV selbst natürlich auch an Recht und Gesetz gebunden und hat sich an die Einkommensgrenzen zur Pfändung zu halten. Noch leben wir in einem leidlich intakten Rechtsstaat, auch wenn sich der ÖRR Dinge anmaßt, die teils jede Vorstellung überschreiten.

Es gibt keinen Grund dem Rat des Vaters zu folgen und trotz so geringen Einkommens zu zahlen. Das wird dann zu einer Dauerbelastung, die man weder aushalten kann noch muss, weil man bei der geschilderten Einkommenssituation schlicht nicht zahlen muss.

Den Gang zum Sozialamt solltest du nicht scheuen. Als Student faktisch arm zu sein ist weder ungewöhnlich noch eine Schande. Ich hatte am Ende des Studiums mehr Schulden als ich mir je hätte vorstellen können. Allein die Bestätigung einer Behörde über die Einkommenssituation hat, unabhängig davon, ob du dann Geld bekommst, den Wert gegenüber dem GV die realen Verhältnisse klar zu machen. Sollte der GV deine Rechte verletzen, also z. B. Das Konto pfänden, so solltest du vor einer Klage gegen ihn und die LRA nicht zurück schrecken.

Hast du schon einmal darüber nachgedacht in der Redaktion der örtlichen Zeitung aufzuschlagen und dort dein Schicksal zu berichten?

M. Boettcher


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@Dexter: selbstverständlich ist die Zahlung des sogn. Rundfunkbeitrags in einem Gesetz festgelegt. Diese ist aber an Voraussetzungen gekoppelt. Geringverdiener zahlen nicht, und zwar unabhängig davon, ob man einen BaföG-Bescheid o. ä. vorlegen kann, auch wenn Beitragsservice und LRA anderes behaupten.

Zahlt ein Geringverdiener nicht? Eventuell wenn er einen Befreiungsantrag auf Härtefall stellt, der selbstverständlich abgelehnt wird. Dann muss er bei Ablehnung oder Widerspruch einlegen und später klagen. "Selbstverständlich" verliert man bei Gericht, weil man mit einem von einer Behörde ausgestellten Papier  nicht nachweisen kann, dass man arm ist. Trotzdem gewinnt man Zeit, bis das BVerfG entscheidet, und man macht Gewicht, es ist eine Protestform.

Müssen Geringverdiener nicht zahlen? Das verfassungswidrige Gesetz schrieben die Rundfunkanstalten selbst, sie wissen am besten, was das Gesetz sagt.


Edit "DumbTV":
@all
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads zu bleiben und nicht in allgemeine Diskussionen abzuschweifen.


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N
  • Beiträge: 26
§ 4 Abs. 6 RBStV
Zitat
Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. In den Fällen von Satz 1 gilt Absatz 4 entsprechend. In den Fällen von Satz 2 beginnt die Befreiung mit dem Ersten des Monats, in dem der ablehnende Bescheid ergangen ist, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung beantragt wird; die Befreiung wird für die Dauer eines Jahres gewährt.

Wichtig ist, dass man einen Bescheid vorlegen kann, selbst wenn er die Ablehnung sozialer Leistungen enthält. Die Sozialämter sollten da beim Stichwort "Rundfunkbeitrag" mittlerweile Bescheid wissen.


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