Dass eine Person wie A in dem fiktiv erdichteten obigen Fall...
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten
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...geneigt sein mag, ggf. klein beizugeben ist ja nur zu verständlich angesichts der geschilderten Abläufe. Auch, dass es Leute gibt, die zum stumpfen Zahlen raten (wie auch Gerichtsvollzieher eher selten sein mögen, die sich für so etwas wie menschliche Schicksale interessieren. Denn wenn die schon zu Seminaren des ÖRR dürfen, wer sagt, dass die nicht noch obendrein Prämien aus dem sg. Rundfunkbeitrag bekommen?). Das aber ist wohl insgesamt das Kalkül sowohl der Herrschaften der Füllhornprofiteure des ÖRR & dessen Freunden bei der Qualitätsjustiz auf der subalternen Ebene, nämlich in solchen & ähnlich gelagerten Fällen einen nach dem anderen einzeln kleinzukriegen. Und wenn es für den Staat ausnahmsweise mal schlecht laufen sollte, wird eben ein Kuhhandel gemacht, wie von anderen schon beschrieben, von dem die Allgemeinheit der wie oben Betroffenen nichts hat.
Sieht man mal von der hier marginalen fiktiven Frage ab, ob im Gegensatz zu einem KFz ein *Fahrrad* überhaupt pfändbar wäre - vorausgesetzt, man hat keine zwanzig davon & es ist auch kein super-duper Edelteil mit Scheinwerferglas aus Swarowski-Diamanten - sollte man sich aber auch ein bisschen in Richtung höherer Instanzen orientieren, denn die seitens der Anstalten bzw. ihres Handlangers BS vorgetragene und von Gerichten unterer Ebenen wiedergekäute Litanei ist doch immer dieselbe:
Nämlich stumpf auf die katalogmäßig zusammengefassten Befreiungstatbestände des RBStV zu verweisen, anhand der willkürlichen Mißinterpretation der Härtefallregelung (vgl. dazu bspw. 1 BVR 2550/12) dortselbst alles abzubügeln, was denen nicht in den Kram passt & das mit dem angeblichen Typisierungsrecht und dem Zauberwort der »Verwaltungsvereinfachung« wasserdicht zu machen. Menschliche Existenzen darunter zu subsumieren, wie es von Seiten der »Anstalten« & erstaunlicherweise auch dem Grós der Verwaltungsgerichte geschiehf, die es besser wissen müssten & womgl. sogar besser wissen, erinnert an dunkle, eigtl. seit 70 Jahren vergangen geglaubte Zeiten zelebrierter Menschenverachtung & sollte bereits ein Ansporn sein, sich auf die Hinterbeine zu stellen, statt wieder den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.
Die Titelhelden fiktiver Geschichten in dem Zusammenhang lassen sich das nicht gefallen.
1) Man könnte sich ganz fiktiv als Beispiel doch einmal folgendes vergegenwärtigen, was Konstellationen von berufstätigen Geringverdienern bzw. Bedürftigen ohne Hartz IV-Bezug anlangt, die sich bereits zu Zeiten der Rundfunkgebühren erfolgreich gegen die Abzocke gewehrt hatten:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html bzw. 1 BvR 3269/08 bzw. 1 BvR 665/10. Ein Bürger K, der sich in einer dem ähnlichen Konstellation und all' dessen ungeachtet einer fröhlich auf Abzocke gepolten Anstalt bzw. deren HiWis gegenübersieht, als hätte es diese Verfahren nie gegeben, wird das zur Konstellation berufstätiger Geringverdiener ohne HartzIV-Bezug passende Manuskript der Novelle noch an anderer Stelle präsentieren. War der Trick nicht auch dabei, dass die Verfahren vor einer formellen Entscheidung des BVerfG als erledigt erklärt worden waren, nachdem die Betroffenen bekommen hatten, was sie wollten?
Wenn wie im obigen Fall der grundgesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz zentral ist, wäre dann nicht auch in gleich mehrfacher Richtung ganz fiktiv zu schauen, ob und inwieweit auf Grundlage des RBStV bzw. dessen Auslegung durch die Anstalten der Sendungsbewussten und deren Richtertross bei den VG die Gleichstellung von bedürftigen Nichtbafögbeziehern, denen also aus anderen Gründen als denen, dass Papi Millionär ist, Bafög verweigert wurde mit solchen, deren Papi Millionär ist, so in Ordnung geht. Mutet doch ziemlich abenteuerlich an, wenn man das anhand einer Typisierungsbefugnis und »Verwaltungsvereinfachung«® legitimieren wollte.
2) Dass VG-Richter gelegentlich ein bisschen Nachhilfe bekommen, was den berühmten »Willen des Gesetzgebers« (den Anstalten & BS wie ihre Westentasche zu kennen vorgeben) anlangt, ist gerade i. S. »Rundfunkbeitrag« wohlbekannt. Von Seiten der Anstalten und deren Etablissement in Köln bekommen sie (etwa via des berühmten, ja allergrösstenteils von glücklichen ÖRR-Justiziaren in Massarbeit verfertigten einschlägigen Beck'schen Kommentars) diese bereits in hohen Dosen verabreicht - darum sehen die Urteile ja auch so aus, wenn man von wenigen Ausnahmefällen absieht. Könnten da die entsprechenden jeweiligen Landtagsdrucksachen betreffend den »Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag« nicht evtl. auch Abhilfe schaffen, wenn man sich noch einmal den Willen des Gesetzgebers* im Original* und vor allem in *vollständigerer Form* als in den Rezitationen von Anstalten & »Beitragsservice« vergegenwärtigen möchte?
3) Wäre nicht evtl. auch einmal eine Sichtung der europäischen Rechtsvorschriften (EU-Sozialcharta etc.) interessant, die u. a. jedem das Recht auf eine freie und angemessene Berufswahl sichern? Das ggf. direkt (wenn einem dann wg. des sogenannten »Rundfunkbeitrages« noch mehr das nötige Geld zum Studieren geschweige denn zum Leben fehlt) davon abhängig zu machen, dass jemand so einen Bafög-Bescheid vorlegen kann, könnte doch wohl auch mehr als halbseiden erscheinen.
Warum dieser Fall nicht in der Öffentlichkeit bekanntgemacht wird, exakt wie der der eingeknasteten Mutter mit Kleinkind & dem Hungerstreik vor 2 Monaten ist im übrigen auch ein Rätsel.
Edit "DumbTV":
@alle
Bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
Student mit Minijob und ohne Bafög steht vor der Zwangsvollstreckung
Für eine Diskussion über allg. Probleme zu diesem Themenkreis ist hier nicht der richtige Ort. Bei Bedarf einen neuen eigenen Thread dazu eröffnen!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.