An Dexter:
>Auch zeigte sich B wenig hilfsbereit
- Schade, hätte aber sein können. Der Versuch war es wert
>wie überzeugt er/sie von den deutschen Gesetzen ist.
- Geringverdiener müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen!
> Andernfalls würde B vorbeikommen, in der Wohnung nach pfändbaren Wertsachen suchen und eine Vermögensauskunft verlangen.
- Angstmacherrei. Wenn A sowiso schon alles auf Ebay verkauft hat gibt es nichts zu pfänden. Selbst einen Fernseher darf B nicht pfänden.
> Denn früher oder später wird A bezahlen müssen
- Falsch, Geringverdiener sind nicht beitragspflichtig! Siehe Gesetz.
> da A die Vermögensauskunft fürchtet
- das tut nicht weh. Aber soweit kommt es nicht wenn A sich richtig wehrt.
> Selbstverständlich wurde dieser abgelehnt mit der (Achtung Sarkasmus) absolut plausiblen Begründung, dass ein geringes Einkommen kein Befreiungsgrund sei.
- Hat A das
schriftlich? Wenn es genau so fomuliert ist, dann ist es eine glatte Lüge vom BS. (Aber wahrscheinlich ist das nur so verstanden worden von A und genau das hat der BS beabsichtigt. Bitte einscannen und anonymisiert hier posten! Sehr wichtig!
> GV A's Einkommenssituation berücksichtigen muss, den Eindruck hatte A wie oben dargelegt jedoch nicht, da B, anstatt sich für A's Einkommen zu interessieren, darauf verwies dass die Zahlung der Gebühr Gesetz sei.
- Jein. Der GV macht sich nicht viel Arbeit. Am einfachsten ist der Standpunkt: ich habe eine Vollstreckungsersuchen bekommen (und das ist heilig) und mache nur meinen Job. Pfänden kann er von A nichts und wird frustriert wieder abziehen, wenn er sich überhaupt die Arbeit macht zu kommen, weil das kostet sein Zeit und die ist Geldwert.
Aber eigentlich muss jede Stufe im Vollstreckungsprozess prüfen ob die Vollstreckung gerechtfertigt ist. Und A konnte ja plausibel machen das A Geringverdiener ist.
> An wen muss sich A wenden, um zu erfahren, ob er/sie einen Gerichtskostenzuschuss bekommt?
Keine Ahnung, mal beim Gericht/Sozialamt fragen
!!! Wichtig !!!
- Hat A denn das Vollstreckungsersuchen kopiert? Bitte hier posten.
- A sollte sich beim Sozialamt melden und Sozialhilfe beantragen. Das heisst nicht, dass A sie auch annehmen muss. Dem Sachbearbeiter gleich sagen, dass es wegen dem Rundfukbeitrag ist. Denn Person A bekommt sofort eine Befreiung, wenn A so einen Wisch vom Sozialamt vorweisen kann. Auch wenn die Hilfe abgelehnt wird, ist damit die Einkommenssituation dokumentiert. Das kann dann dem BS geschickt werden.
A kann dann auch gleich nach Gerichtskostenübernahme fragen (105Eur bis 500Eur Streitwert=Summe der Bescheide). Einen Anwalt braucht A wahrscheinlich nicht, wie ich aus einem Fall gehört habe, hat der keine Lust für das Almosen zu arbeiten. Aber wenn A eine Kostenübernahme bekommt soll A das mitnehmen.
- Klagen ist wahrscheinlich kostengünstiger für A als zu bezahlen. Zwar gab es hier im Forum einen krassen Fall, dass ein Student verurteilt wurde, aber danach hat die LRA ihm die Schuld erlassen. Meiner Meinung nach ein ganz schmutziger Deal mit dem Gericht: Ihr verurteilt Ihn, aber wir, die LRA, begnadigen ihn dann. Dann gibt es keinen Präzedenzfall. Und der Beitragsservice kann wieder ein gewonnenes Urteil in die Juris-Datenbank einpflegen.
Bei einem Geringverdiener ist die Gesetzeslage eigentlich ganz klar: bei Einkommen unterhalb der Sozialhilfe ist kein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Aber der BS versucht es einfach. Weiterhin hat das erste Gericht das Verfahren ausgesetzt bis die Verfassungsbeschwerden abgearbeitet sind. A hat also gute Chancen dass das Gericht erstmal nicht urteilt.
Vielleicht glaubst du nur in einer Wohnung gemäß RBStV zu wohnen, tust es aber gar nicht, weil du die RBStV Definition noch nicht gelesen/verstanden hast. Dieser Punkt ist zu klären.
Auch ein ganz wichtiger Punkt. Ist das Zimmer von A nur über eine andere Wohnung oder Vorraum zugänglich? Gibt es andere Zahler in dem Haus/Wohnung?