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  • VG Saarlouis am 24.05.2017 Befreiung von der Rundfunkbeitrag: 24. Mai 2017

Autor Thema: VG Saarlouis am 24.05.2017 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht  (Gelesen 8938 mal)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Gemeinsame Pressestelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Saarlandes
Terminvorschau Mai 2017 Verwaltungsgericht des Saarlandes
2 Verhandlungen am 24.05.2017 Sitzungssaal III

10:15 Uhr
6 K 1969/15
E.  -  RAe.  Kapitain,  Knicker  &  Kollegen  -  ./.  Saarländischen  Rundfunk  -  Proz.-Bev.: Südwestrundfunk - Streitgegenstand des Verfahrens ist die Befreiung des Klägers von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines Härtefalles.

10:45 Uhr
6 K 2321/16
S. ./. Saarländischen Rundfunk - Proz.-Bev.: Südwestrundfunk
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen und begehrt die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. In der Sache steht u.a. im Streit, ob die Klägerin die Voraussetzungen für eine Befreiung bzw. Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht hinreichend nachgewiesen hat. +++

Quelle: http://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_oberverwaltungsgericht/TV-2017-05.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2017, 13:57 von Uwe«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

s
  • Beiträge: 236
warum Prozessbevollmächtigung? Der Saarländische Rundfunk hat doch ein Justiziariat???

Zitat
Justitiariat

Bernd Radeck

Justitiar des Saarländischen Rundfunks ist Bernd Radeck. Bernd Radeck leitet außerdem die neugeschaffene Organisationseinheit "Recht und Unternehmensentwicklung".

Quelle: http://www.sr.de/sr/home/der_sr/wir_uber_uns/direktionen/sr_direktionen100.html


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  • IP logged
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
warum Prozessbevollmächtigung? Der Saarländische Rundfunk hat doch ein Justiziariat???

Es existiert eine Vereinbahrung!
Guggst du hier:
Zitat
(…) Alle bereits bestehenden Kooperationen, wie die Unterhaltung des gemeinsamen Sinfonieorchesters Deutsche Radio Philharmonie (DRP), die Zusammenarbeit der Jugendwellen 103.7 UnserDing und DasDing, die Zusammenarbeit im Bereich des SR/SWR Fernsehens, im Bereich des Gebührenmarketings und Gebühreneinzugs und im Bereich der Revision werden fortgeführt. (…)

Weiterlesen: https://www.pressebox.de/inaktiv/suedwestrundfunk/Saarlaendischer-Rundfunk-und-Suedwestrundfunk-schliessen-Verwaltungsvereinbarung-ab/boxid/322130
Und hier: http://www.digitalfernsehen.de/SWR-und-SR-legen-Archive-unter-Eigenregie-zusammen.67636.0.html
+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Alles natürlich rein fiktiv … und eine Veröffentlichung der Urteile wird wohl nicht erfolgen oder doch?

Ein kleines Mäuschen hat folgendes fiktiv mir zugetragen was sich rein fiktiv natürlich im Gerichtssaal III ereignet hat.

1.   Verhandlung mit „Positivem Ausgang für den Kläger
10:15 Uhr
6 K 1969/15
E.  -  RAe.  Kapitain,  Knicker  &  Kollegen  -  ./.  Saarländischen  Rundfunk  -  Proz.-Bev.: Südwestrundfunk - Streitgegenstand des Verfahrens ist die Befreiung des Klägers von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines Härtefalles.
Zitat
Der bevollmächtigte angestellte Rechtsberater des SWR SR äußert sich über die Erteilung eines Leistungsbescheids durch die Sozialbehörde, wenn dieser Leistungsbescheid nicht vorläge, ist eine Befreiung nicht möglich.
Der vorsitzende Richter zeigt Missstände in dem Vorverfahren zur Befreiung auf. Der Beitragsservice hat in der Vergangenheit den Antrag des Klägers auf Befreiung nicht korrekt bearbeitet.Der SR willigt auf einen Vergleich ein. Der Kläger wird rückwirkend zum 01.01.2013 vom Rundfunkbeitrag befreit. Es entstehen keine Kosten für den Kläger.

2.   Verhandlung mit „Positivem Ausgang für die Klägerin
10:45 Uhr
6 K 2321/16
S. ./. Saarländischen Rundfunk - Proz.-Bev.: Südwestrundfunk
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen und begehrt die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. In der Sache steht u.a. im Streit, ob die Klägerin die Voraussetzungen für eine Befreiung bzw. Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht hinreichend nachgewiesen hat. +++
Zitat
Der Vorsitzende Richter bezieht sich auf das von der Klägerin abgelegte „Armutsgelübde“. Auch hier habe der Beitragsservice seltsame Antworten an die Klägerin verfasst, äußerte sich der vorsitzende Richter. Die genaue Vorgehensweise bei einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag wurde der Klägerin durch den BS nicht konkret mitgeteilt, sodass die Klägerin nicht genau wusste was sie TUN solle. Auch werde das BVerfG die "Formelle Richtigkeit des Erlasses der Festsetzungsbescheide des BS" bestätigen. Die beigeordnete Richterin macht eine Verschleppung von Vorgängen beim BS offenkundig. Der vorsitzende Richter meint:
Zitat
Da ist in der Vergangenheit einiges schief gelaufen beim BS“.
Der bevollmächtigte angestellte Rechtsberater des SWR äußert sich dazu und meint:
Zitat
Der SR wird die Klägerin befreien rückwirkend zum 01.01.2013
Die Parteien einigen sich auf einen Vergleich.

Kommentar:
Beide Verhandlungen gehen zu GUNSTEN des/der Klägers/in aus.
Es ist auch auf die Äußerung des vorsitzenden Richters hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht BVerfG die Erlasse der Festsetzungsbescheide durch den BS als formell richtig urteilen werde. Hat dieser Richter einen heissen Draht zum BVerfG?


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+++
 :) 8) ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 02:29 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

D
  • Beiträge: 48
Zitat
Der Vorsitzende Richter bezieht sich auf das von der Klägerin abgelegte „Armutsgelübde“. ...

Wie sieht so ein "Armutsgelübde" aus? und wie wurde es in dem Fall " Bewiesen" ?

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2017, 17:19 von DumbTV«

S
  • Beiträge: 2.177
Wie sieht so ein "Armutsgelübde" aus? und wie wurde es in dem Fall " Bewiesen" ?

Eine einfache, formlose Erklärung vor dem lieben Gott. Und Er soll dir einen Bescheid für den Beitragsservice ausstellen. Der Beitragsservice oder der Richter können sich auch direkt an Ihn wenden.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2017, 16:50 von Sophia.Orthoi«

D
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Ist ein Scherz?

Oder war in dieser Verhandlung eine Nonne im Spiel?


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T

Tereza

"Armutsgelübde". Darauf muss man erst mal kommen. Erspart das Gelübde einem damit die "Vermögensauskunft", oder was?!?


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  • Beiträge: 2.177
Ist es eine Vermögensauskunft nötig? Ist also der Rundfunkbeitrag eine verfassungskonforme Vermögenssteuer?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...]
Zitat
Der Vorsitzende Richter bezieht sich auf das von der Klägerin abgelegte „Armutsgelübde“.
Auch hier habe der Beitragsservice seltsame Antworten an die Klägerin verfasst, äußerte sich der vorsitzende Richter. Die genaue Vorgehensweise bei einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag wurde der Klägerin durch den BS nicht konkret mitgeteilt, sodass die Klägerin nicht genau wusste was sie TUN solle.[...]
[...]
Ja, im "Austeilen" sind ARD-ZDF-GEZ "gut" - Erklärungen dazu? "Nicht nötig".
Dann schon lieber "seltsame Antworten".
Wahrscheinlich haben sie das "Armutsgelübde" als "Schutzbehauptung" (dis-)qualifiziert.
Dennoch wäre interessant zu wissen, wie diesese "Armutsgelübde" aussah...


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Dann schon lieber "seltsame Antworten".
Wahrscheinlich haben sie das "Armutsgelübde" als "Schutzbehauptung" (dis-)qualifiziert.
Dennoch wäre interessant zu wissen, wie diesese "Armutsgelübde" aussah...

Hierzu eine rein fiktive Betrachtung des kleinen Mäuschens, welches bei der Verhandlung anwesend war und mir wieder aufgrund des speziellen richterlichen Ausdruck "Armutsgelübde" dazu berichtete ...

Kommentar zum „Armutsgelübde“

Auch wiederum rein fiktiv:

Gemäß § 86 Abs. (1) Satz 2 VwGO https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__86.html
hat der vorsitzende Richter hier in diesem Fall das Vorbringen des „abgelegten Armutsgelübdes“ als wesentlich betrachtet und geht bei seiner Urteilsfindung auch mal seltsamerweise auf den „Sachverhalt“ des Klägers explizit ein (z.B. seltsame Antworten des BS und keine konkreten Hinweise für den Kläger, vom BS).

Der „Anscheinsbeweis“ beim persönlichen Auftritt der Klägerin in der mündlichen Verhandlung, hat das Gericht wohl in seiner Urteilsfindung stark beeinflusst.

Die Klage war eigentlich wegen „Fristversäumnis“ zur Klageeröffnung durch die Klägerin, von vorneherein abzuweisen.

Zum Wohlwollen der Klägerin hat das Gericht die Klage zugelassen um sich ein Bild von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung zu machen.

Das „Auftreten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung“ überzeugte das Gericht und so gab das Gericht der Klage statt.

AZ: 6 K 2321/16 vom 24.05.2017 VG Saarlouis, Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
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+++
 ::) :)



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