Dann schon lieber "seltsame Antworten".
Wahrscheinlich haben sie das "Armutsgelübde" als "Schutzbehauptung" (dis-)qualifiziert.
Dennoch wäre interessant zu wissen, wie diesese "Armutsgelübde" aussah...
Hierzu eine rein fiktive Betrachtung des kleinen Mäuschens, welches bei der Verhandlung anwesend war und mir wieder aufgrund des speziellen richterlichen Ausdruck "Armutsgelübde" dazu berichtete ...
Kommentar zum „Armutsgelübde“Auch wiederum rein fiktiv:
Gemäß § 86 Abs. (1) Satz 2 VwGO
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__86.htmlhat der vorsitzende Richter hier in diesem Fall das Vorbringen des „abgelegten Armutsgelübdes“ als wesentlich betrachtet und geht bei seiner Urteilsfindung auch mal seltsamerweise auf den „Sachverhalt“ des Klägers explizit ein (z.B. seltsame Antworten des BS und keine konkreten Hinweise für den Kläger, vom BS).
Der „Anscheinsbeweis“ beim persönlichen Auftritt der Klägerin in der mündlichen Verhandlung, hat das Gericht wohl in seiner Urteilsfindung stark beeinflusst.
Die Klage war eigentlich wegen „Fristversäumnis“ zur Klageeröffnung durch die Klägerin, von vorneherein abzuweisen.
Zum Wohlwollen der Klägerin hat das Gericht die Klage zugelassen um sich ein Bild von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung zu machen.
Das „Auftreten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung“ überzeugte das Gericht und so gab das Gericht der Klage statt.
AZ:
6 K 2321/16 vom 24.05.2017 VG Saarlouis, Befreiung von der Rundfunkbeitragspflichthttp://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_oberverwaltungsgericht/TV-2017-05.pdf+++
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)