Soso, die Daten der Bürger, die RF-Gebühren zahlen oder nicht zahlen, sollen erneut abgeglichen werden.
Schon der erste Datenabgleich verstieß gegen die Datenschutzbestimmungen.
Außerdem, sage ich, verliert eine Behörde wie das Einwohnermeldeamt, wenn sie mit den ihr anvertrauten und vertraulichen Datensätzen der Bürger handelt, ihre Behördeneigenschaft. Siehe die entsprechenden Passagen der Beschlüsse vom Landgericht Tübingen über die nicht vorhandene Behördeneigenschaft von ARDZDFDEUTSCHLANDRADIO von September und Dezember 2016.
Jedenfalls erinnere ich mich dunkel, daß im RBSV von einem einmaligen Abgleich die Rede war.
Aber was interessieren die Fernsehanstalten und ihre Intendanten ihre Gesetze von gestern?
Geld muß her, mehr als 8000 Millionen pro Jahr.
Wie sagte einst ein CSU-Minister, ein gewisser Friedrich Zimmermann (Gott segne seine Asche):
"Ich kann doch nicht ständig mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen."
Ja Grüezimo