Kann es möglicherweise sein, dass die Zwangsvollstreckung erst durchgeführt werden muss (Eidesstaatliche Versicherung, Kontopfändung...) um hiergegen Erinnerung einzulegen?
Nein sobald eine ZV eingeleitet wird, ist die Erinnerung zulässig!
Ist in NRW der Gefängnisfunk vom Verwaltungsgesetz ausgenommen?
Liegt das Vollstreckungsersuche vor? Ist das fehlerfrei? Ist Haftbefehl angekreutzt?
Vielleicht mal beim Vollstrecker vorbeischauen und sich genau erklären lassen,
aufgrund welcher Grundlagen er tätig wird:
- Vollstreckungsersuchen u. Vollstreckungsanordnung zeigen lassen und kopieren.
- Welches ist die ersuchende Stelle? Genaue rechtliche Bezeichnung bzw. rechtlicher Name?
- darf der GV tätig werden im Auftrag von anderen Stellen als Behörden mit hoheitlichen Rechten? Wo ist das festgelegt?
Amtshilfe? (von einer Nichtbehörde unzulässig)
- Welches ist die ersuchende Behörde? Behördeleiter?
- Ist die ersuchende Stelle eine Behörde?
- Wo ist festgelegt dass dies eine Behörde mit
hoheitlichen Rechten ist?
- Wer hat die Dienstaufsicht über diese Behörde?
- Wie ist die demokratischen Kontrolle über diese Behörde festgelegt?