Das wäre doch unter Umständen ein schöner "kleiner" Streitpunkt mit guten Gewinnaussichten.
Der EuGH hat ja recht klar geurteilt und wenn man das nur ein kleines bißchen weiter fasst kann man doch davon ausgehen, daß der EuGH sicherstellen will, daß ein Bürger seine Rechte nutzen kann, OHNE eine teure Nummer anzurufen.
Wenn der BS sich nun damit rausredet, daß es ja kein "Vertrag" wäre, ändert das aber an der Grundsituation nichts, daß der Bürger, um seine Rechte wahrzunehmen, eine teure Nummer anrufen muß. Ich denke also, eine Klage hierzu dürfte recht klar zu gewinnen sein.
Da ich selbst gerade mal wieder (wie immer) mit dem BS im Zwist bin wäre ich auch durchaus bereit, eine solche Klage voranzutreiben ... was meint Ihr?
Klar, es ist nur ein kleines Scharmützel. Aber es würde doch der Motivation sehr gut tun, auch mal irgendwo zu gewinnen, oder?
Alles Liebe, Julian!