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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: volkuhl am 10. April 2017, 11:53

Titel: Urteil EuGH zu Kosten einer Service-Rufnummer
Beitrag von: volkuhl am 10. April 2017, 11:53
Grundtarif – Eine Service-Rufnummer darf die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen

Zitat
Leitsätze:

1. Der Begriff "Grundtarif" in Art. 21 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass die Kosten eines auf einen geschlossenen Vertrag bezogenen Anrufs unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Service-Rufnummer die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen. Soweit diese Grenze beachtet wird, ist es unerheblich, ob der betreffende Unternehmer mit dieser Service-Rufnummer Gewinne erzielt.

2. Der Begriff "Grundtarif" meint den üblichen Tarif für ein Telefongespräch ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher.

3. Eine Auslegung des Begriffs "Grundtarif" dahin, dass es dem Unternehmer gestattet ist, höhere Tarife zu berechnen als den Tarif für einen gewöhnlichen Anruf unter einer geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer könnte die Verbraucher nämlich davon abhalten, eine Service-Rufnummer zu nutzen, um Informationen zu einem geschlossenen Vertrag zu erhalten oder ihre Rechte, namentlich in den Bereichen Gewährleistung oder Widerruf, geltend zu machen.

https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2806

Ob das wohl auch für Service-Fax-Nummern gilt?
Blick auf die Seite des "Beitragsservice":
Zitat
Kontaktdaten

impressum@rundfunkbeitrag.de

Tel.: 0221 5061-0 (Zentrale)
Service-Fax: 01806 999 555 01*

*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz,
60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen.
Titel: Re: Urteil EuGH zu Kosten einer Service-Rufnummer
Beitrag von: pinguin am 10. April 2017, 12:35
Hier zur Vervollständigung der Originallink zur Entscheidung:

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. gegen comtech GmbH
Rechtssache C-568/15

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=188524&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=206068

Den Begriff "Fax" findet man in der Entscheidung nicht.

Rn 31
Zitat
Daraus folgt, dass der Unternehmer dem Verbraucher nur die Kosten auferlegen darf, die die Kosten eines gewöhnlichen Telefongesprächs nicht übersteigen. Soweit diese Grenze beachtet wird, ist es demnach unerheblich, ob der Unternehmer Gewinne erzielt, indem er von einer geografisch nicht gebundenen Service-Rufnummer Gebrauch macht.
Wäre die Frage dann, was als "Gespräch" verstanden wird?
Titel: Re: Urteil EuGH zu Kosten einer Service-Rufnummer
Beitrag von: Hamburg-Boy am 23. Mai 2019, 16:22
Anbei die Antwort des NDR zu meiner Anfrage ob dessen 01806 Nr. auf der Homepage gegen EU Recht verstößt.

Zitat
Sehr geehrter ...,

Herr X hat mir Ihre Mail zur Beantwortung zugeleitet. Sie monieren darin, dass die Nutzung einer 01806-Ruf- und Faxnummer, die Kosten von 20 ct/Anruf aus dem Festnetz und 60ct/Anruf aus dem Mobilfunknetz auslöst, gegen EU-Recht verstoße.

Die Nutzung der Nummern verstößt nicht gegen EU-Recht und ist auch in Bezug auf sonstige Rechtsnormen insbesondere des deutschen Rechts zulässig. Das von Ihnen zitierte Urteil des EuGH setzt sich mit der Richtlinie  2011/83/EU  auseinander. Diese Richtlinie gilt allerdings nicht für die hier in Frage stehenden Anrufe. Die Richtlinie und die Entscheidung der EuGH verbieten nämlich nicht generell das Angebot von Servicenummern, die mehr als der "Grundtarif" kosten. Unzulässig sind - mit weiteren Ausnahmen - lediglich teurere Servicenummern für Anrufe von Verbrauchern bei Unternehmen, die der Klärung von Fragen im Rahmen eines schon geschlossenen Vertragsverhältnisses dienen (Art. 3 RL 2011/83/EU).

Fragen des Rundfunkbeitrags ergeben sich jedoch nicht im Rahmen eines Vertrags, der mit einem Verbraucher geschlossen wurde. Es liegt nämlich kein Vertrag vor, weil sich die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags ausschließlich aus dem Gesetz ergibt.

Andere rechtliche Regeln, die den Einsatz der genannten Nummern und die damit verbundenen Kosten verbieten, sind nicht ersichtlich.

Mit freundlichen Grüssen
Titel: Re: Urteil EuGH zu Kosten einer Service-Rufnummer
Beitrag von: Besucher am 23. Mai 2019, 16:44
Es heisst es ja inzwischen immer mit schöner Regelmäßigkeit der sogn. "Beitragsservice" sei doch als "Teil der Rundfunkanstalt" zu sehen, um mit diesem Taschenspielertrick den Beitragsservice aus der Schußlinie zu bekommen, was dessen Auftreten ganz nach Belieben als Behörde (entgegen seiner verbrieften Nicht-Rechtsfähigkeit, vgl. auch Dr. Sprißler dazu) anlangt, was ja auch bestens zum nachfolgenden Satz passt:

...
Fragen des Rundfunkbeitrags ergeben sich jedoch nicht im Rahmen eines Vertrags, der mit einem Verbraucher geschlossen wurde. Es liegt nämlich kein Vertrag vor, weil sich die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags ausschließlich aus dem Gesetz ergibt.
...

Könnte der denn dann nicht dazu motivieren, die Frage mal genau andersherum zu stellen: Ob und inwieweit ggf. eine Behörde nach Lust und Laune erhöht kostenpflichtige Servicenummern zu schalten befugt wäre, und welche Folgen das ggf. hätte, dürfte sie das nicht?
Titel: Re: Urteil EuGH zu Kosten einer Service-Rufnummer
Beitrag von: JulianW am 28. Juni 2019, 17:24
Das wäre doch unter Umständen ein schöner "kleiner" Streitpunkt mit guten Gewinnaussichten.
Der EuGH hat ja recht klar geurteilt und wenn man das nur ein kleines bißchen weiter fasst kann man doch davon ausgehen, daß der EuGH sicherstellen will, daß ein Bürger seine Rechte nutzen kann, OHNE eine teure Nummer anzurufen.

Wenn der BS sich nun damit rausredet, daß es ja kein "Vertrag" wäre, ändert das aber an der Grundsituation nichts, daß der Bürger, um seine Rechte wahrzunehmen, eine teure Nummer anrufen muß. Ich denke also, eine Klage hierzu dürfte recht klar zu gewinnen sein.

Da ich selbst gerade mal wieder (wie immer) mit dem BS im Zwist bin wäre ich auch durchaus bereit, eine solche Klage voranzutreiben ... was meint Ihr?

Klar, es ist nur ein kleines Scharmützel. Aber es würde doch der Motivation sehr gut tun, auch mal irgendwo zu gewinnen, oder?

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: Urteil EuGH zu Kosten einer Service-Rufnummer
Beitrag von: Besucher am 29. Juni 2019, 09:55
Keine falsche Bescheidenheit...

Das wäre doch unter Umständen ein schöner "kleiner" Streitpunkt mit guten Gewinnaussichten.
...
Da ich selbst gerade mal wieder (wie immer) mit dem BS im Zwist bin wäre ich auch durchaus bereit, eine solche Klage voranzutreiben ... was meint Ihr?

Klar, es ist nur ein kleines Scharmützel. Aber es würde doch der Motivation sehr gut tun, auch mal irgendwo zu gewinnen, oder?
...

Wir befinden uns ja - Dank zum einen der absolut offensichtlich gewordenen, zunehmend bestens zum Obrigkeitsstaat vergangener Zeiten passenden "Betonklotzstrategie" der Existenzsicherung (bei sogar noch geplanter vielfach weiterer Aufblähung) des Staats im Staat (bzw. der Gelddruckmaschine der medialen Hilfselite dieses Staates) in Gestalt des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks um jeden Preis bzw. ohne Rücksicht auf Verluste und zum anderen dem bei der Mehrheit der braven Zahlschafe noch immer gegen Null tendierenden Informationsstand & Problembewusstsein (aber auch Interesse?) - in einer etwas & zunehmend grotesken Situation. Nämlich wenn man sich ansieht, welche Position demgegenüber in immer weiter zunehmendem Umfang in der öffentlichen Kommunikation (die aber selber keine Gestaltungsmacht entwickelt, sondern nur Grundlage sein kann) gegen den (angeblich staatsfernen) "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk in seiner derzeitigen Form eingenommen wird, und wie desungeachtet der "öffentlich-rechtliche" Rundfunk und dessen Funktionäre intern wie von ihm profitierende PolitikerInnen extern zunehmend (aber natürlich durch die Gerichte unterstützt) so etwas wie "Wagenburg" spielen :->>.

Auf dem Hintergrund ist nichts wichtiger, als dass die sicherlich immer noch verbleibenden gut 30 Mio. "Zahltrottel" aus ihrem Dornröschenschlaf geweckt werden, & ebenso die Unternehmen. Und das geht nur darüber, das Problem überhaupt & stetig weiter ins öffentliche Bewusstsein zu bekommen, auf jeder Ebene und in jedem Zusammenhang. Und dafür ist auch dieser "kleine" Streitpunkt groß genug und ggf. lohnender Ansatzpunkt.

Natürlich wäre zu klären, wo das benannte Vorantreiben der Auseinandersetzung genau ansetzen müsste - denn man kann sicher sein, dass inzwischen jedes deutsche Verwaltungs- / Oberverwaltungsgericht per Rund-EMail vom NDR den unter https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22689.msg193600.html#msg193600 nachlesbaren Sermon zum einfachen Abschreiben bzw. copy & paste übermittelt bekommen hat (oder veranstaltet der Rundfunk auch für Richter entsprechende "Seminare" wie für Gerichtsvollzieher? :->>).

Titel: Re: Urteil EuGH zu Kosten einer Service-Rufnummer
Beitrag von: U15000 am 29. Juni 2019, 11:58
Keine falsche Bescheidenheit...
...
Natürlich wäre zu klären, wo das benannte Vorantreiben der Auseinandersetzung genau ansetzen müsste - denn man kann sicher sein, dass inzwischen jedes deutsche Verwaltungs- / Oberverwaltungsgericht per Rund-EMail vom NDR den unter https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22689.msg193600.html#msg193600 nachlesbaren Sermon zum einfachen Abschreiben bzw. copy & paste übermittelt bekommen hat (oder veranstaltet der Rundfunk auch für Richter entsprechende "Seminare" wie für Gerichtsvollzieher? :->>).
"Seminare" für Richter sowie für Gerichtsvollzieher sind Dank nahtloser Eingliederung  der Richter in die Exekutive für diese nicht erforderlich. Der vorauseilende Gehorsam sichert das Vorankommen in der Hierarchie, verbunden mit dem dann steigenden Einkommen und Existenzsicherung bis an das Lebensende.

Das könnte Hauser auf die Frage von Kienzle geantwortet haben meint ein uneinsichtiger u15000.

Aber? ... nix Genaues was mer net.
Titel: Re: Urteil EuGH zu Kosten einer Service-Rufnummer
Beitrag von: googler am 29. Juni 2019, 12:22
@U15000: Genauso ist es. Die Richter hängen genauso am Tropf wie alle anderen und werden nicht den Ast absägen, auf dem sie bequem sitzen. Wen interessiert schon das zahlende Volk?

Anm.Mod. seppl: Bitte nicht weiter in allgemeine Unmutsbekundungen abdriften und zum Thema zurückkehren.