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Autor Thema: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?  (Gelesen 8524 mal)

C
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Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
Autor: 04. April 2017, 23:56
Die Glocke Lokalnachrichten, .04.2017

Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?


Zitat
Warendorf - Ludger P. sollte Rundfunkgebühren zahlen, weil seine auf dem Dach des Privathauses installierte Photovoltaikanlage rechtlich eine Betriebsstätte ist. Dass es sich bei dem Pfändungsbescheid der Stadt Warendorf auf betreiben des WDR um ein Versehen handelte, erfuhr er erst nach intensiven eigenen Recherchen. Auf eine Entschuldigung der Behörde musste er ein Vierteljahr warten.

Weiterlesen auf:
http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/warendorf/Rundfunkgebuehr-fuer-Solarstromanlage-b59951f2-fa4b-413f-9fe6-542e0f39c126-ds


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Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#1: 05. April 2017, 02:18
Oha! Da eröffnen sich aber Schleusen...  ;D ;D ;D

Wenn man danacht geht, ist dann jede Wohnung eine Betriebsstätte, denn der Router (meist vom Internet-Provider bereitgestellt, wenn nicht selbst gekauft und angeschlossen) dient ja als letztes Gerät in der Internet/Telefonschaltung. Das würde ja bedeuten, dass man als "Subsubsubunternehmer"(?) in eigenen 4 Wänden ein Gerät vorhält, durch das man sich selbst und seinen Angehörigen Zugang zum Internet und zum Telefon bereitstellt. Dafür zahlt man eben auch die Stromkosten. Also kann man doch auch gleich alle 48 Mio Haushalte noch mal doppelt belasten. Weigert sich ja eh niemand.  >:D >:D >:D

Und dieeee paar Querulanten, die kriegen wir auch noch unter Kontrolle. Im Zweifel müssen die halt einsitzen. 8) :angel:


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

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Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#2: 05. April 2017, 07:23
Ist aber ein bezahlpflichtiger Artikel?


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#3: 05. April 2017, 11:57
Mag sein...

Ist aber ein bezahlpflichtiger Artikel?

...wird dann eben als Leasing-Verhältnis ausgelegt (Und Leasing von Gerätschaften ist in der gewerblichen Wirtschaft doch längst mehr als Usus).

Im Falle des Falles würden unsere »bewährten« Gerichte das schon alles hinkriegen.


PS: Jeder gute Staatsbürger sollte doch jetzt einmal seinen Haushalt durchforsten und z. B. auch sich mit seiner Drehbank im Keller - & was sonst noch alles als Ausstattung eines Gewerbebetriebs verstanden werden *könnte* - vorsichtshalber bei der GEZ anmelden :-). Es ist doch Pflicht, der GEZ ihre Arbeit so leicht wie möglich zu machen, statt dass die sich mühseligst ihre Informationen selbst besorgen muss. Und wenn sich der Bürger und die, die er kennt, freiwillig dort anmelden (& auch ordnungsgemäss abmelden) würde, dann brauchte es auch diese offenbar rechtswidrige Meldedatenweitergabe nicht mehr.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#4: 05. April 2017, 15:30
moin-moin,

bei einer Solarstromanlage (Photovoltaik) muß grundsätzlich unterschieden werden ob diese Anlage im "Inselbetrieb" betrieben wird oder ob in das Netz des Netzversorgers (Strom) eingespiesen wird, d.h. ob der erzeugte Strom verkauft wird.

Inselbetrieb bedeutet das man den erzeugten Strom selbst verbraucht und nicht verkauft.

Wenn ich jedoch den erzeugten Strom verkaufe bin ich natürlich Stromproduzent da ich ja auch die Mehrwertsteuer von demjenigen bezahlt bekomme an den ich meinen Strom verkaufe.

Ob es sich bei einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) um ein Gewerbe handelt wird von der größe abhängig gemacht, d.h. wieviele Quadratmeter groß ist die Fläche der Anlage - UND - ob eine Gewinnerzielungsabsicht von dem Betreiber beabsichtigt/verfolgt ist bzw. diese auch eintritt.

Diese Einklassifizierung nimmt das Finanzamt vor, ebenso das Ordnungsamt. Und wenn man nicht aufpaßt will die IHK auch noch jährlich ihren Mitgliedsbeitrag haben.
Sollte sich herausstellen das keine Gewinne erwirtschaftet werden wird das Finanzamt diese Anlage als Hobby deklarieren.

Wer nähere Informationen zum betreiben einer PV-Alage haben möchte bemühe bitte seine favorisierte Suchmaschine  ;)

Nur weil man eine Bohrmaschine o.ä. im Keller liegen hat betreibt man noch lange kein Gewerbe.

(bin ja mal gespannt wann die die Hobbys besteuern) Sarkasmus AUS

 ::)



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P
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Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#5: 05. April 2017, 15:44
nach des ÖRR´s Logik ist das Ganze sonnenklar  >:D

Die würden sogar jemanden mit Bauchladen als Betriebsstätte deklarieren.

UND, man kann dem ganzen noch eins draufsetzen. Überall wo eine Steckdose oder sogar eine Stromleitung liegt, die an das Stromnetz angeschlossenen ist, kann man Internet empfangen. Jede Person mit Zugang zu einer Steckdose ist damit ein theoretischer Rundfunkempfänger.
 
LG Peli


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Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#6: 05. April 2017, 15:54
[...]
Die würden sogar jemanden mit Bauchladen als Betriebsstätte deklarieren.
[...]
LG Peli

PersonX ist der Ansicht, hier noch in der Möglichkeitsform zu denken ist bereits Vergangenheit.

Das ist zwar wahrscheinlich kein richtger Bauchladen aber im Prinzip doch vergleichbar.

http://www.shortnews.de/id/1195303/halle-mann-soll-rundfunkbeitrag-fuer-seinen-leierkasten-bezahlen

Wobei sich der Betreiber der Betriebsstätte des Leierkasten, welches als Angebot im Sinne von Art. 5 GG gelten kann, im direkten Wettbewerb befindet und damit sehr wahrscheinlich auch nicht abgabenpflichtig ist.


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faust

Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#7: 05. April 2017, 15:55
... ein Steckdosenbeitrag diskriminiert aber wieder die Wohnungslosen !


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Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#8: 05. April 2017, 16:04
... ein Steckdosenbeitrag diskriminiert aber wieder die Wohnungslosen !

Es gib die gesetzliche Möglichkeit allen Wohnungslosen entsprechende Wohnungen per Zwang zuzuweisen, damit kann diese Diskriminierung effizient behoben werden.

Beispiel und Hinweis auf die rechtliche Grundlage
http://www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr158.php

Zitat
Unterbringung von obdachlosen Menschen

Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Ordnungsbehörde ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen.

[...]

Unabhängig von der Unterstützung des Ordnungsamtes, auf die Sie in jedem Falle einen Anspruch haben, sollten Sie jedoch alles in Ihren Kräften stehende unternehmen, um eine Obdachlosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. eine eingetretene Wohnungslosigkeit schnellstmöglich wieder zu beseitigen.

Rechtsgrundlagen

Ordnungsbehördengesetz


Somit gilt: Es gibt keine Wohnungslosigkeik. Es gibt damit auch keine Gruppe von Personen, welche der Rundfunkbeitragspflicht entkommt ;-). Das war soweit sich eine PersonX erinnert auch Thema am 03.10.2016 in Karlsruhe. Müsste nochmal geprüft werden, welcher Anwalt dazu eine genauere Ausführung gemacht hat.  --> Das war sehr wahrscheinlich bei den Ausführungen zum Beitrag für die Definition der Abgabenpflichtigen über die Wohnung also der Allgemeinheit. Sinngemäß, "Die Allgemeinheit darf nicht bebeitragt werden." und "Eine Abgrenzung zur Gruppe der Wohnungslosen nicht gegeben ist, wegen der Möglichkeit dieser Zwangs Zuweisung von Wohnraum."  Das war ehr eine Randnotiz, welche wahrscheinlich kaum wahrgenommen wurde.

Beispiel für Sachsen
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11078-Bek-Unterstuetzung-von-Wohnungslosen


Beachtung sollte auch das finden


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/unterbrechung-der-stromversorgung-ist.html

Zitat
Unterbrechung der Stromversorgung ist eine der Wohnungslosigkeit vergleichbare Notlage, die Leistungsträger zur Darlehensgewährung verpflichtet [...]


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Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#9: 05. April 2017, 16:58
@ PersonX

wenn die das erstmal geschafft haben das die youtuber eine Rundfunklizenz erwerben müssen dann wird es über kurz oder lang auch allen Drehorgelspielern an den Kragen gehen ... weil ... DAS IS RUNDFUNK !

Und als nächstes kommt dann das in der Öffentlichkeit gesprochene Wort ... DAS IS AUCH RRRUUNDFUUNK !

Das man da noch nicht darauf gekommen ist das Haustiere ja auch Fernseh gucken und Radio hören ... da eröffnen sich ja noch ungeahnte Einnahmequellen.


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Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#10: 05. April 2017, 17:47
[Off topic]


Das man da noch nicht darauf gekommen ist das Haustiere ja auch Fernseh gucken und Radio hören ... da eröffnen sich ja noch ungeahnte Einnahmequellen.

Ungeahnt?

Du meinst, Hunde, Katzen und andere Haustiere hätten noch keine Gebührenbescheide bekommen?

Perlen aus Bocklemünd - die kuriosesten Fälle der GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19466.msg126312.html#msg126312


[/Off topic]


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Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#11: 05. April 2017, 18:32
@Leo

Das Säuglinge, Haustiere und sogar Tote zwangsangemeldet wurden ist mir schon bekannt.
Ich meine das ganz grundsätzlich. Kann man doch mit in den nächsten Rundfunkstaatsvertrag mit aufnehmen das ab Geburt gezahlt werden muß ... und dann selbstverstänlich ... auch über den Tod hinaus.

Dann kann sich der Beitragsservice gleich ein Büro neben dem Kreissaal einrichten und gleich nach der Niederkunft einen Verwaltungsakt erlassen. Spart sogar Porto.

Und im übrigen - eigentlich - ist es doch völlig egal wo man sich auf diesem Planeten rumtreibt - dank internet kann man ja überall Radio hören oder Fernseh gucken.

Solche Denkanstöße müssen gegeben werden !

Insbesondere bei Tod des Beitragszahlers muß dieser schon im Vorwege seines Ablebens Vorsorge treffen das die Beiträge weiterhin fließen. Vergleichbar mit einem Ansparplan.

Erst so kann man gesichert davon ausgehen das die ... die so einen Murks beschließen ...

Leider bin ich kein Arzt der eine korrekte Diagnose stellen kann ... daher tippe ich mal auf schwere kognitive Dissonanz  ;)

wäre chick wenn wir uns alle wieder ernsteren Themen zuwenden könnten
in diesem Sinne  8)


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#12: 05. April 2017, 19:11
Darauf würde ich mich aber nicht verlassen...

...
Nur weil man eine Bohrmaschine o.ä. im Keller liegen hat betreibt man noch lange kein Gewerbe.
...

...sondern man sollte sich das dann ggf. doch lieber Schwarz auf Weiß vom »Beitragsservice« (z. B. in Form einer von den Herrschaften abgelehnten Gewerbeanmeldung) bestätigen lassen. Auch hilfsbereite Einfamilienhausbesitzer mit Garten & Obstbäumen oder Wohnungsinhaber mit vielen Zimmerpflanzen könnten sich sicherheitshalber anfragend ihre Gärtnerei als (ja dann nachweisbar) nichtgewerblich bestätigen lassen. Oder auch Besucher könnten der GEZ zu den begehrten Informationen verhelfen.  Die Rentenversicherung bietet ja zur Klärung etwaiger Beitragspflichten auch einen umfassenden Prüfungsservice an.

Unser Gemeinwesen bzw. dessen Institutionen - also auch und gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem »Beitragsservice« - können es sich einfach nicht leisten, dass ihm potentiell *so viele* Beitragszahler durch die Lappen gehen.  Der Bürger muss sich hier einfach solidarisch zeigen und helfen. :->>


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#13: 08. April 2017, 11:31
Der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sagt in 5 (5) Punkte 2 und ggf. 3 doch eindeutig, dass kein Beitrag anfällt

Zitat
Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2.in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3.die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Üblicherweise ist die Solaranlage auf dem Dach eines Hauses und damit im Freien angebracht. Das ist der Schornstein allerdings auch, so dass man anführen könnte, die Anlage bzw. Teile davon - Übergang ins Netz - befänden sich in einer beitragspflichtigen Wohnung, was mittelbar Punkt 3 anwendbar macht. Was aber ziemlich sicher zum Tragen kommt ist, dass in der angebliche Betriebsstätte kein Arbeitsplatz eingerichtet ist. Gelegentliche Wartung setzt keinen Arbeitsplatz in der Betriebsstätte voraus. Wer möchte auch gern auf dem Dach arbeiten? von Dachdeckern und Schornsteinfegern einmal abgesehen. Die ÖR-Sender und der BS seien aufgefordert den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einmal inhaltlich sinnerfassend zu lesen und von der sinnfreien Drangsalierung der Bürger wenigstens dann abzusehen, wenn sie sich bar jeder Sachkenntnis im Recht wähnen und man sie auf diesen Umstand hinweist. Das Verhalten insbesondere des sich als allmächtig wähnenden Konstrukts namens " Beitragsservice" verdient eine ordentliche Merkbefreiung.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#14: 08. April 2017, 12:51
Doch wie kommst Du darauf...
...
 Das Verhalten insbesondere des sich als allmächtig wähnenden Konstrukts namens " Beitragsservice" verdient eine ordentliche Merkbefreiung.
...

...dass die Herrschaften beim sg. »Beitragsservice« bzw. in den Anstalten der Sendungsbewussten sich nur allmächtig wähnten? Sie sind es, insbesondere Dank des wackeren Beistandes der Gerichte (derzeit jedenfalls noch), wie auch der eintreibenden Stadtverwaltungen, die sich zu deren Gunsten unter vielfachem Gesetzesbruch für die zum Arsch & zum Deppen machen. Darum muss sich der Bürger ja auch wehren.

Aber solange die eine entsprechende Narrenfreiheit haben, können die eben so »arbeiten«, wie sie wollen & tun es dementsprechend - also unter anderem sich so zu gerieren, als schrieben sie sich ihren eigenen RBStV bzw. dürften sich nach Lust und Laune aussuchen, wie der auszulegen sei.

Dazu wiederum gehört dann, die im obigen Zusammenhang relevanten Bestimmungen einfach als nicht existent anzusehen und zu kassieren zu versuchen, wie & wo sie Lust haben. Und zu anderen Zeiten, wie vor etwa drei Jahren geschehen, sich öffentlich zu brüsten, sie würden einzig ihrer geradezu göttlichen Grosszügigkeit wegen z. B. auf die Bebeitragung von Lauben in Kleingartenanlagen verzichten, obwohl sie laut RBStV dazu von Anfang an überhaupt nicht ermächtigt sind.

Das gleiche Muster gilt bspw. auch für deren tw. absolut willkürliche und nachweisbar vorsätzlich sinnwidrige (obendrein von Gerichten in krassestem Gegensatz zum BVerfG bestätigte) Auslegung der Härtefallbestimmungen des RBStV, von der der Schwippschwager eines Freundes von dessen Base 3. Grades geträumt hat.

OT: Dieser wird seinen Traum spätestens dann vollständig berichten, wenn ein Bürger F-M die bereits seitens seines Rechtsbeistandes erwartete fiktive Ablehnung seines fiktiven Antrags auf Berufungszulassung vor der fiktiven als OVG bezeichneten Filiale des sg. »Beitragsservice« / der Anstalt im Briefkasten hat.


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