Doch wie kommst Du darauf...
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Das Verhalten insbesondere des sich als allmächtig wähnenden Konstrukts namens " Beitragsservice" verdient eine ordentliche Merkbefreiung.
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...dass die Herrschaften beim sg. »Beitragsservice« bzw. in den Anstalten der Sendungsbewussten sich nur allmächtig
wähnten? Sie sind es, insbesondere Dank des wackeren Beistandes der Gerichte (derzeit jedenfalls noch), wie auch der eintreibenden Stadtverwaltungen, die sich zu deren Gunsten unter vielfachem Gesetzesbruch für die zum Arsch & zum Deppen machen. Darum muss sich der Bürger ja auch wehren.
Aber solange die eine entsprechende Narrenfreiheit haben, können die eben so »arbeiten«, wie sie wollen & tun es dementsprechend - also unter anderem sich so zu gerieren, als schrieben sie sich ihren eigenen RBStV bzw. dürften sich nach Lust und Laune aussuchen, wie der auszulegen sei.
Dazu wiederum gehört dann, die im obigen Zusammenhang relevanten Bestimmungen einfach als nicht existent anzusehen und zu kassieren zu versuchen, wie & wo sie Lust haben. Und zu anderen Zeiten, wie vor etwa drei Jahren geschehen, sich öffentlich zu brüsten, sie würden einzig ihrer geradezu göttlichen Grosszügigkeit wegen z. B. auf die Bebeitragung von Lauben in Kleingartenanlagen verzichten, obwohl sie laut RBStV dazu von Anfang an überhaupt nicht ermächtigt sind.
Das gleiche Muster gilt bspw. auch für deren tw. absolut willkürliche und nachweisbar vorsätzlich sinnwidrige (obendrein von Gerichten in krassestem Gegensatz zum BVerfG bestätigte) Auslegung der Härtefallbestimmungen des RBStV, von der der Schwippschwager eines Freundes von dessen Base 3. Grades geträumt hat.
OT: Dieser wird seinen Traum spätestens dann vollständig berichten, wenn ein Bürger F-M die bereits seitens seines Rechtsbeistandes erwartete fiktive Ablehnung seines fiktiven Antrags auf Berufungszulassung vor der fiktiven als OVG bezeichneten Filiale des sg. »Beitragsservice« / der Anstalt im Briefkasten hat.