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Autor Thema: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?  (Gelesen 7403 mal)

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  • Beiträge: 25
Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#15: 08. April 2017, 13:56
Der BS wird einfach weiter so machen wie bisher. Es interessiert eigentlich von oben her auch keinen.
Weil die unterschreiben ihre Schreiben ja auch nicht, ja nicht einmal ein Name wird von denen preisgegeben.

Warum ? Weil diese Herrschaften nicht in die Haftung genommen werden wollen - ERGO - es wird versucht mit allen möglichen Mitteln Beiträge zu generieren.
Von wem ??? Von einem Gebäude namens "Beitrags-Service" ???

Ick lach mir dod.

Gemäß
Beschluß/Urteil Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, vom 27. 1. 2003 – 1 B 92. 02;
OVG Schleswig (Lexetius.com/2003,409[2003/4/229])


... Eine Unterschrift unter einem Schreiben ist eine Wirksamkeitserfordernis !

UND !

Gemäß
Beschluß Bundesgerichtshof vom 11.04.2013 - VII ZB 43/12 -

... Unterschriften unter Schriftsätzen müssen den Namen des Unterzeichners erkennen lassen.
Abkürzungen sind nicht erlaubt - Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden.



Wenn ich also Schreiben erhalte welche nicht unterschrieben sind, und auch kein Name erkennbar ist, beachte ich diese eben halt nicht und betrachte solche als das was sie sind; als Entwurf oder als Kladde.

Ich betone auch ausdrücklich das ICH das so handhabe. Diese meine Aussage stellt keine Rechtsberatung o.ä. dar !

Bei der Gegenseite gibt es jedenfalls immer lange Gesichter :'(

... und ich hab meine Ruhe  ;)

ACH ! Unterschreiben soll ich was ???  :o

Antwort: NÖ, ich kann nich schreiben  ;D


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#16: 08. April 2017, 14:07
@Besucher: deshalb die Merkbefreiung, siehe http://www.kloth.org/de/info/merkbefreiung.php
8)

M. Boettcher



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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

L
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Re: Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
#17: 08. April 2017, 18:40
Ich kann Kieler-Jung zustimmen. Mittlerweile schreibe ich nur noch den Algorithmus an. Wortlaut:
"An den Algorithmus". Ebenso führe ich an, zu keinem Zeitpunkt menschlichen Kontakt im BS oder RA gehabt zu haben.
Dazu verwende ich in den Schreiben eine OCR-erschwerende Computerschreibschrift. Zusätzlich codiere ich einige Aussagen in CR-Code oder Aztec Code. Die Brief- und Versandinfrastrukturen des BS sind ja soch hoch modern, dass mit xMeld Records von der OSCI-Schnittstelle der Einwohnermeldeämter gearbeitet wird. Dann können die auch bestimmt Aztec oder QR lesen.

Software: Zint Barcode Generator.

Vielleicht hilft das ein bißchen gegen Feigheit. Es kann ja nicht sein, dass die Leute sich durch einen Algorithmus tyrannisieren lassen.
Also müsste der BS mal die Hosen runter lassen und sich zu erkennen geben. Dann könnten man es sich mit einem Ansprechpartner gemütlich machen. Technik gegen Feigheit.


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte nicht weiter abschweifen, sondern eng am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Rundfunkgebühr für Solarstromanlage?
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.


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