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Autor Thema: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow  (Gelesen 21672 mal)

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  • Beiträge: 1.025
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22593.msg144498.html#msg144498
2. Die Antwort des WDR durch die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel
Zitat
Die Beitragsfinanzierung ist ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag stellt sicher, dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können...

zeitgemäß? hochwertig?

"Zeitgemäß" höchstens insofern, als das alte Gebührensystem aus finanziellen Gründen nicht mehr ausreichend war. "Zeitgemäß" vielleicht im Sinne einer neo-liberal entarteten Wirtschaftsordnung!

Zeitgemäß ist also:
  • Bevor der ÖR selbst spart, zieht man lieber Nichtnutzende des ÖR-Angebots heran als Beitragszahlende für die "Möglichkeit" und "vermutete Wahrscheinlichkeit" einer Nutzung?
  • die "Haushaltsabgabe" wird ohne Differenzierung nach Personenzahl und Einkommensverhältnissen pauschal abgefordert?
  • Personen werden doppelt (oder gar mehrfach) veranlagt - z.B. als Privatperson + als Selbständige + als Zweitwohnungsinhaber/in + ... ?
  • Die Befreiungsmöglichkeiten sind nicht ausreichend. Es wird von Menschen mit Einkommen unterhalb des steuerfreien Existenzminimums (Grundfreibetrag, derzeit 8820 €/Jahr)* Beitragszahlungen verlangt. Es wird verlangt, persönliche Spar-Rücklagen für die Beitragszahlung zu verwenden - obwohl das Steuerrecht gar keine Vermögenssteuer kennt.
  • ...
Zeitgemäß??? - "O tempora, o mores!" **

Hochwertig?

Zitat
... Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.

Diesem Satz stimme ich persönlich im Prinzip uneingeschränkt zu.

Ein Teil des inhaltlichen Sendeangebots des ÖR scheint jedoch überflüssig für den Erhalt einer funktionierenden Demokratie, trägt nicht zur Erfüllung seines Informations- oder Bildungsauftrag bei und ist insofern der finanzierenden "Allgemeinheit" (?) nicht zuzumuten.

Wir brauchen meiner Meinung nach breite öffentliche Diskussion und vertieften Dialog über die Zukunft des ÖR und seine zukünftigen Strukturen:

Wir brauchen...
  • eine breite öffentliche Diskussion über zukünftige alternative Finanzierungsmodelle des ÖR:
    • Finanzierung aus dem allgemeinen Steuerhaushalt, soweit notwendige Staatsferne garantiert werden kann
    • ggfs. Einsatz von Verschlüsselungstechnik,
    • ggfs. Differenzierung in allgemeinen "Grundbe(i)trag" zur Finanzierung weniger Sender, die zum Erhalt des demokratischen Gemeinwesens notwendig sind, und "Zusatzbe(i)träge", mit denen ergänzende, wählbare Sendeangebote individuell abgerufen und bezahlt werden
  • einen vertieften Dialog über Einsparmöglichkeiten beim ÖR. Wir brauchen eine kritische Überprüfung...
    • der gesamten Kosten- und Ausgabenstruktur  
    • der Angebotsstruktur (Formate, Sender in qualitativer wie quantitativer Hinsicht) 
    • insbesondere auch der im ÖR gezahlten (Intendanten-)Gehälter und Zusatzleistungen
    • ...
    ... mit dem Ziel, die Abgabenhöhe zu minimieren. Ökonomische Interessen der Bürger/innen sind stärker zu berücksichtigen
  • bürgernahe Kontrollgremien
    • veränderte Zusammensetzung der Rundfunkräte (mit vorallem geringerer Anteil an Politiker/inne/n, mehr NGOs).
    • (etwa: Zufällig zusammengesetzes oder den Querschnitt der Bevölkerung abbildendes Gremium mit Mitsprache-/Mitentscheidungs-/Vetorechten in verschiedenen wesentlichen Fragen (??)
    • ...
  • ...
Wir brauchen außerdem ggfs. (vgl. oben "zeitgemäß"):
  • einkommensabhängige, über das Finanzamt berechenbare Pro-Kopf-Abgabe (mit Grundfreibetrag, Progression, Obergrenze - oder Beitragsstaffelung)
  • d.h. stärkere und grundlegende Berücksichtigung ungleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Zahlungspflichtigen
  • erweiterte Befreiungsmöglichkeiten bei Nichtnutzung des ÖR und/oder geringer Leistungsfähigkeit
  • Abgabenermäßigung bei Teilnutzung und geringer Leistungsfähigkeit
  • Einfach- statt Mehrfachveranlagung (s. o.)
  • ...
*ja, liebe Intendant/innen, vergleicht den steuerlichen Grundfreibetrag dochmal mit eurem Einkommen...!

** "Was für Zeiten, was für Sitten!"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2017, 21:22 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Zitat
Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.

Sehr lustig wie ARD ZDF Deutschlandmafia sich in das eigene Knie schießt. Man braucht sich nur dies ansehen:
* ZDF räumt Machenschaften ein: Wir haben manipuliert!
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/07/11/zdf-raeumt-machenschaften-ein-wir-haben-manipuliert/

In Sachen „Fake News" sind ARD und ZDF tatsächlich Spitzenreiter!
Und in einer funktionierenden Demokratie existieren hundertprozentig keine Zwangsbeiträge. Alles andere ist wohl eine (Medien-)Diktatur.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

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    • Wer suchet, der findet!
Ist die Bezeichung "Justiziar" eigentlich genau so hohl wie "Experte" in der Medien-Welt? Also jeder, der mal ein §-Zeichen gesehen hat, darf sich somit Justiziar nennen? Oder wie ist das jetzt genau geregelt?
Theoretisch ja. Justiziar ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Ohne juristische Ausbildung wird man diese Tätigkeit allerdings in der Regel nicht ausüben können. Frau Michel ist ausweislich ihrer Kurzbiographie
Innerhalb der Juristischen Kommission der ARD betreut Eva-Maria Michel federführend für die gesamte ARD u.a. die Bereiche Europarecht und Urheberrecht.
Diplom-Verwaltungswirtin und hat zudem mindestens das Erste juristische Staatsexamen (heute: Erste juristische Prüfung) bestanden. Wahrscheinlich auch das Zweite juristische Staatsexamen (geht aus dem Text nicht zweifelsfrei hervor), womit sie Rechtsassessorin wäre, also den gleichen Ausbildungsstand hätte wie Richter und Rechtsanwälte.

Trotz dieser Kenntnisse stellt sie es falsch dar, dass der WDR die Erzwingungshaft nicht verhindern könnte. Das kann man ihr nicht durchgehen lassen.

Vielen Dank für die Bestätigung. Wenn man sich die gute Frau genauer anguckt, wird es wohl etwas sehr komisch.
Zitat von: Tom Buhrow
Eva-Maria Michel ist im WDR und in der gesamten ARD hoch respektiert und angesehen als erfahrene Juristin, die über große Fachkompetenz in allen medienpolitischen Fragen verfügt. Ich persönlich schätze sie sehr als Gesprächspartnerin und Beraterin, die zum einen pragmatisch und klar in ihrem Urteil ist und die sich zum anderen mit viel Engagement für die Sache des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks einsetzt.
https://presse.wdr.de/plounge/wdr/unternehmen/2017/02/20170222_eva_marie_michel.html
und
Zitat von: Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des WDR-Rundfunkrats
Ich begrüße die deutliche Entscheidung des Gremiums zur Wiederwahl von Frau Michel und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit ihr.
Diese Personalie ist auch etwas komisch (https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Meyer-Lauber)
Zitat
Er wurde von der SPD in Nordrhein-Westfalen als Mitglied der 15. Bundesversammlung vorgeschlagen.

Außerdem
Darüber hinaus hat Michel an zahlreichen Veröffentlichungen mitgewirkt, u.a. als Mitautorin im Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht (Hrsg. Hahn/Vesting)…

Möge sich jeder sein eigenes Urteil dazu bilden.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Darüber hinaus hat Michel an zahlreichen Veröffentlichungen mitgewirkt, u.a. als Mitautorin im Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht (Hrsg. Hahn/Vesting)…

...in der Tat - siehe u.a. auch unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
Das Fachbuch "Hahn / Vesting - Beck'sche Kommentar zum Rundfunkrecht" stellt für Juristen das Standardwerk für Rundfunkrecht dar.

[...]

23 von 41 Autoren stehen eindeutig in einem direkten Arbeitsverhältnis mit dem öffentlich rechtlichen Rundfunk!

[...]

Eva-Maria Michel
Justitiar WDR
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/lebenslauf_michel100.html

[...]

Soweit zur "Personalie" der für Buhrow antwortenden Justiziarin des WDR, Frau Eva-Maria Michel.


Das eigentliche Kern-Thema daber aber bitte nicht aus den Augen verlieren:
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Holy Shit, ist das Antwortschreiben ein Geblubber. Man kann zwar anerkennen, dass überhaupt geantwortet wurde, aber bei manchen Sätzen frag ich mich, ob Frau Eva-Maria Michel ohne Zwangsjacke nicht kalt wird.


Zitat
Sie wenden sich an Herrn Buhrow mit Fragen zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen. Dabei zählen Sie eine Reihe von Fällen auf, in denen durch den Westdeutschen Rundfunk festgesetzte Rundfunkbeiträge durch die zuständigen Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Zwangsvollstreckung -aus Ihrer Sicht unberechtigt- geltend gemacht werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich im Folgenden nicht auf jeden der von Ihnen aufgeführten Fälle im Einzelnen näher eingehen kann und will.

Ich hätte zwar Verständnis, wenn nicht auf jeden Fall eingegangen werden kann, aber warum geht sie denn im Anschluss auf gar keinen Fall ein? Was für eine Art Verständnis wird da von mir erwartet? Frag nicht, sondern nimm es so hin?


Zitat
Die Beitragsfinanzierung ist ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag stellt sicher dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können. Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.

1. Es handelt sich nicht um eine Beitragsfinanzierung, sondern um eine Zwangsbeitragsfinanzierung. Beitragsfinanzierung könnte man so auslegen, als ob man eine Wahl hätte. Grammatikalisch schlecht formuliert.

2. Ob etwas zeitgemäß ist oder nicht, entscheidet in der Regel die Masse und nicht der einzelne, der das einfach im kleinen Kreis festlegt. Die Formulierung "zeitgemäß" muss man daher eigentlich aussparen.

3. Es ist nach Vorhalten der Sachlage klar erkennbar, dass die Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten kaum noch ihrem gesetzlichen Auftrag im vollem Umfang nachkommen.

4. Das Programm der Öffentlich Rechtlichen besteht der allgemeinen Aussage nach nicht ausschließlich aus Informationen und Nachrichten, sondern auch zu großen Teilen aus (halbgaren) Unterhaltungssendungen. Die Wichtigkeit und Glaubwürdigkeit von Informationen als Begründung zu nehmen, jährlich 8 Milliarden Euro einzufordern und auf ca. 50 Sendeanstalten zu verteilen, steht in keinem Verhältnis. Hinzu kommt, dass Öffentlich Rechtliche Nachrichtensendungen nachweislich immer wieder falsche, unkritische oder verzerrende Darstellungen ausstrahlen. (Killer-Spiele-Debatte, TTIP, Flüchtlingskrise-Berichterstattung)

Zusammenfassend ist der Absatz ein schlechter Versuch, seinen Leser für dumm zu verkaufen.


Zitat
Vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zum Rundfunkbeitrag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen und in der Folge von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert wurden, kann ich nicht erkennen, dass der Rundfunkbeitrag „nichts mit demokratischen Werten zu tun" hat oder gar „grundgesetzwidrig" ist wie Sie schreiben. Alle zuständigen Gerichte, höchstgerichtlich zuletzt das Bundesverwaltungsgericht haben die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Verfassungsmäßigkeit vollumfänglich bestätigt.

Achso ... wenn 16 Landesparlamente also gänzlich undemokratisch über die Bewohner ihres Landes hinweg entscheiden, hat also alles schon seine Richtigkeit. Muss man wissen ...

Zitat
Wenig nachvollziehen kann ich den Vorwurf der fehlenden sozialen Gerechtigkeit. Sicher können Abgabe-Regelungen, wie die zum Rundfunkbeitrag, bei Menschen mit geringem Einkommen zu individuellen Härten fuhren Der Gesetzgeber hat dies jedoch von vorneherein bedacht und beim Rundfunkbeitrag auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger mit berücksichtigt Für Menschen mit geringem I mkommen, die soziale Leistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen ist etwa die Möglichkeit der Befreiung vorgesehen, Menschen mit Behinderung zahlen einen ermaßigten Beitrag Zuletzt wurden die Regelungen Anfang 2017 sogar noch erweitert

Achso. Das heißt, ich muss erst mal meinen Job hinschmeißen und ALG 2 beziehen, damit ich keine Rundfunkgebühren mehr zahlen muss? Ist ja fast so sozial wie die Variante, dass ich mich obdachlos melden muss. Wir sollten uns noch mal über die Bedeutung von dem Wort sozial unterhalten.

Zitat
Gleich zu Beginn Ihres Briefs schreiben Sie. der WDR trage die Verantwortung für „existenz-bedrohende, entwürdigende Zwangsmaßnahmen" Dem möchte ich klar widersprechen.

Na ja, dem kann man schon widersprechen, aber Frau Baumert hat immerhin durch die Inhaftierung ihren Job verloren, wegen der Gebühr. Das finde ich schon existenz-bedrohend. Wo sieht Frau Eva-Maria Michel da die Grenze?

Zitat
Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen. Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit.

1. Wer sich nach so einen Schreiben noch auf die gesetzliche Verpflichtung beruft zu zahlen, dem fehlt irgendwie das Verständnis für's wesentliche bzw. das Anliegen als solches.

2. Beitragsgerechtigkeit und Gleichbehandlung darf man schon aus Gewissengründen niemals im Zusammenhang mit der Gebühr zur Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks nennen. Gleichbehandlung von Ungleichen hat eh schon einen bitteren Beigeschmack, aber wer das Wort Gerechtigkeit derartig vergewaltigt, sollte sich wirklich mal fragen, ob man das Anliegen wirklich verstanden hat.

3. Das die Weigerung der Zahlung des Beitrags ungerecht ist, die Zwangserhebung des Beitrags unabhängig von Gebrauch oder Nutzungswunsch aber nicht, versteht wohl auch nur jemand, ohne Verständnis für das Wort Gerechtigkeit.

4. Die Allgemeinheit wird zu keinem Zeitpunkt durch das Verhalten der Zahlungsverweigerung belastet. Wenn dann höchstens die Vollzugsinstanz und die Öffentliche Rechtliche Anstalt. Dies entspricht per Definition nicht der Allgemeinheit. Die Aussage ist also gelogen.

Zitat
Bevor es überhaupt zu einem Vollstreckungsverfahren kommen kann, schreibt der Beitragsservice die Betroffenen mehrfach an und erinnert an die Zahlungspflicht. Erst wenn es trotz dieser Schreiben zu keiner Reaktion oder Zahlung kommt, wird die Vollstreckung eingeleitet.

Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher. Das ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich so geregelt. Die Vollstreckungsbehörden handeln eigenständig und sind nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abnahme der Vermögensauskunft mit dem WDR abzusprechen. Der WDR seinerseits kann nicht einzelne Maßnahmen von vorneherein ausschließen oder den Behörden entsprechende Vorgaben machen. Diese handeln auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze. Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine Sonderregeln oder Ausnahmen. Er wird vollstreckt, wie andere öffentliche Abgaben auch, etwa Kita-Gebühren, nicht bezahlte Strafzettel oder Steuerschulden.

Es wurde bereits nachgewiesen, dass es schlicht gelogen ist, dass der WDR keinen Einfluss auf die Art der Vollstreckung nehmen kann.

Zitat
Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen und offene Rundfunkbeiträge auch zu bezahlen, mit Protestaktionen ist da jedenfalls nicht zu erreichen.

Warum? Ist Protest nicht erwünscht? Welche außergerichtliche Alternative gesteht uns Frau Eva-Maria Michel denn zu?

Zitat
Erlauben Sie mir einige Worte zur Form des Protestes gegen den Rundfunkbeitrag: Es steht natürlich jedem frei, das System des öffentlich rechtlichen Rundfunks bzw. dessen Finanzierung kritisch zu sehen und diese Kritik auch zu äußern. Das Recht frei zu entscheiden, ob und welche Gesetze eingehalten werden und welche Abgaben gezahlt werden lasst sich daraus jedoch nicht ableiten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Ihren öffentlich einsehbaren Schriftwechsel mit Herrn Dr. Eicher, Justiziar des SWR, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland

Weil das, was im Gesetz steht ja auch immer richtig und unfehlbar ist. Hier wird zudem damit argumentiert, dass man sich gefälligst an geltendes Recht zu halten hat. Meckern darf man zwar noch, aber darüber hinaus ist alles, was man tut, illegal und verachtenswert. Was aber nicht bedacht wird, ist, dass nicht jeder die Ressourcen und Möglichkeiten hat, gegen das Gesetz zu klagen. Sich im Recht zu fühlen, weil etwas im Gesetz steht, hat auch schon zum Fall der DDR beigetragen. Erneut 0 Verständnis für Gerechtigkeit.

Zitat
Sowohl für Kritik an den Programmen, als auch für Kritik an den Regelungen zum Rundfunkbeitrag gibt es geeignetere Kanäle. Programmkritik etwa wäre in Form einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat zu richten. Kritik an gesetzlichen Regelungen an den zuständigen Gesetzgeber. Betroffene, die ihren Beitragsbescheid für nicht korrekt halten, können sich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden. Die bloße pauschale Ablehnung bestehender gesetzlicher Regelungen ist hierbei jedoch wenig erfolgversprechend.

Hier scheint man nicht mal ansatzweise auf die Idee zu kommen, dass es oftmals gar nicht um die Programmgestaltung der Sender geht, sondern um den Bedarf. Es ist mir doch egal, was die senden, denn es interessiert nun mal nicht jeden. Und ich habe auch keine Verpflichtung dazu, dass es mich zu interessieren hat.

Zitat
Dass Herr Dowe den von ihm gewählten Weg des Hungerstreiks zwischenzeitlich aufgegeben hat, freut mich sehr. Um sich gegen eine, aus seiner Sicht unberechtigte, Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen gibt es, wie zuvor dargelegt, in einem Rechtsstaat angemessenere Mittel und Wege. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen auf dem Rechtsweg anzufechten. Dazu bedarf es keines Hungerstreiks.

Ja, wobei der Rechtsweg sich nun mal immer auf die bestehende Gesetzeslage beruft, was Klagen vergleichsweise sinnlos macht. Wie soll zudem jemand mit Geringeinkommen für die ganzen Anwaltskosten aufkommen usw? Wäre nun langsam wirklich angebracht über das Wort sozial nachzudenken.

Zitat
Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es, Sie wie unser gesamtes Publikum mit unseren Programmangeboten zu überzeugen. Dass dies nicht in jedem Fall gelingen kann, ist mir bewusst. Auf Rückmeldungen und kritisches Feedback sind wir daher sogar angewiesen, um unsere Programme beständig weiterzuentwickeln und noch besser zu machen.

Um es mal ganz klar zu sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es mit dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk nichts zu tun haben zu müssen, völlig egal, was die senden. Ist die Diskrepanz denn so schwer zu verstehen?

Zitat
Ihre Annahme, unsere Berichterstattung sei politisch gesteuert und undistanziert, trifft nicht zu.

Richtig, sondern politisch überwacht. Siehe die Belegung der Aufsichtsposten in den einzelnen Anstalten, wo locker die Hälfte einer Partei angehören.

Zitat
Ungeachtet möglicherweise berechtigter Kritik im Einzelfall zeichnet unsere Programme aus, dass sie eine größtmögliche Vielfalt an Meinungen abbilden und täglich die unterschiedlichsten Akteure zu Wort kommen lassen. Es ist gerade der Rundfunkbeitrag, der gewährleistet, dass wir unabhängig und politischer oder sonstiger Einflussnahme unserer journalistischen Arbeit nachgehen können.

Dafür braucht man also 8 Milliarden jährlich? Wirklich? Das glaubt sie wohl selbst nicht. Abgesehen davon, gehen viele Gelder gar nicht mal in die Programmgestaltung, sondern in Orchester und Betriebsrenten in Höhen, die selbst Bundeskanzler alt aussehen lassen.

Zitat
Ich kann Ihnen nur anbieten, sich selbst einmal vor Ort von unserer Arbeitsweise einen Eindruck zu verschaffen und in einen konstruktiven Dialog mit uns zu treten.

Einer der wenigen vernünftigen Sätze in diesen Schreiben. Ich würde daraus sogar glatt eingehen, damit sie mir in die Augen sieht, wenn sie mir den gleichen Scheiß noch mal erzählt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2017, 03:05 von Bürger«

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2. Die Antwort des WDR durch die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel
Zitat
...
... Der Rundfunkbeitrag stellt sicher dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können. Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.

...
4. Das Programm der Öffentlich Rechtlichen besteht der Allgemeinen Aussage nicht ausschließlich aus Informationen und Nachrichten, sondern auch zu großen Teilen aus (halbgaren) Unterhaltungssendungen.

Hierzu die ARD selbst unter Rückgriff auf bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen:
http://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html
Zitat
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz, er ist darüber hinaus unter anderem im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgeschrieben. Danach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ leisten. Grundversorgung meint, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges Programmangebot.

Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet. Der Rundfunk soll die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Durch seine Programme wirkt er zum einen als technisches „Medium“. Durch die Auswahl von Programmen und Themen wirkt er aber auch als „Faktor“, weil diese Themen wiederum die Gesellschaft mit ihren sozialen und kulturellen Bedürfnissen beeinflussen.

Entsprechend diesem Auftrag haben die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Eine Beschränkung oder Reduzierung dieses Programmauftrags oder eine Fokussierung nur auf Bildung und Information ist verfassungsrechtlich unzulässig. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht bei der Beschreibung, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Funktion gerecht werden kann, in der früheren Rechtsprechung den Begriff der „Grundversorgung“ verwendet hat, so unterliegt dieser Begriff einigen Missverständnissen und wird in der moderneren Rechtsprechung kaum mehr genutzt. „Grundversorgung“ meint nämlich nicht, wie es der Wortsinn nahelegen könnte und von einigen daher behauptet wird, eine bloße Mindestversorgung. Vielmehr umschreibt der Begriff nach dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Gewährleistet werden müssen daher ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung. Nur so kann der Rundfunk seiner grundlegenden Funktion – Meinungspluralität zu schaffen – nachkommen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht erst unlängst in seiner Entscheidung vom 25. März 2014 über den ZDF-Staatsvertrag bekräftigt.

Dass auch Spielfilme, Serien und Unterhaltungssendungen zum Programm von ARD und ZDF gehören, wird weniger von den Zuschauerinnen und Zuschauern als von den kommerziellen Hörfunk- und Fernsehveranstaltern kritisiert. Allerdings kommt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch diesen Programmfarben eine wichtige Funktion zu, weil politische oder gesellschaftliche Fragen durch Spielfilme häufig eindrücklicher dargestellt werden können, als durch eine reine Nachrichtensendung. Unterhaltungsshows, Filme, Serien und Talksendungen sowie unterhaltende Sendungen im Radio sprechen die Zuschauer- und Zuhörerschaft direkt an und vermitteln auf diese Weise gesellschaftlich wichtige Themen.
...

Die ÖR-Angebote müssen offiziell in sowohl qualitativer als auch quantitativer Sicht strenger überprüft werden, inwiefern dieser Auftrag (über-)erfüllt wird. Anderenfalls benötigte es ein neues Rundfunkmodell.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Eine schöne Rückmeldung an diese Madame Michel...


Holy Shit, ist das Antwortschreiben ein Geblubber
...


Hoffentlich liest die Dame auch hier im Forum. Sie sollte doch auch was davon haben :-).


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

K
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Die gross Lüge ist und bleibt doch der vermeintliche gesetzliche Rundfunkauftrag nach Art.5 GG. Würde der ÖR dem auch nur im Ansatz entsprechen, müsste es im ÖR auch klare Befürworter der AFD und anderer radikaler Splittergruppen (z.B.der Rundfunkverweigerer :)) geben. Eine wirklich freie Berichterstattung würde andere Meinungen und Standpunkte bringen ohne sie zu bewerten oder gar nicht erst zu Gesprächen einzuladen.
Dass sich Frau Michel für einen Teil des Wahrheitsministeriums hält, wird aus ihrem Schreiben überdeutlich.
Meine Haltung verändert sich zunehmend von: "Kann jeder machen was er will, wenn ich es nicht nutzen und bezahlen muss" zu: "Macht den korrupten verlogenen verbrecherischen rechtsbeugerischen diktatorisch undemokratischen hochverräterischen ÖR dem Erdboden gleich und verhindert für alle Zukunft, dass sich so etwas verachtenswürdiges je wieder gründen kann."


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es wäre zu hochgesteckt, erwartete man von Herrn Buhrow, seinen Mitarbeitern oder vergleichbaren Funktionsträgern anderer Sender, sie würden Verständnis für die haben oder entwickeln, die in dem sogn. Rundfunkbeitrag vor allem eine verfassungswidrige Konstruktion sehen. Dennoch ist nicht alles falsch, was Frau Michel schreibt. So trifft m. E. zu, dass reines Nichtzahlen lediglich den Staats- und Justizapparat, mit seinen etablierten Möglichkeiten Zwang auszuüben, herausfordert. Man muss wenigstens aktiv widersprechen und klagen. Nicht wenige, die den Zwangsbeitrag ablehnen, haben das leider nicht gemacht, sondern u. U. gehofft, die würden ihre Forderungen von selbst aufgeben. Dies ist, so gesehen, eine Form von  Protest, mit der man nicht viel erreicht. Aber ein Widerspruch und eine anschliessende Klage, ein Angebot den sogn. Rundfunkbeitrag allenfalls mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel begleichen zu wollen, nämlich mit Bargeld, und anderes mehr sind Protestformen, die weder Frau Michel noch die ÖR-Sender unterbinden können.

Den Gebrauch des Wortes "Allgemeinheit" in dem Schreiben sehe übrigens mit Genugtuung. Da gibt jemand in einem offiziellen Schreiben für einen der größten Sender zu, dass die Allgemeinheit mit der Finanzierung des Rundfunks belastet wird, und wie selbstverständlich auch belastet werden soll, ein Sondervorteil, der bebeitragt werden könnte, mithin gar nicht existiert. Da selbst Verwaltungsgerichte meinen, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes quasi abschließend beurteilen zu können, ist der Fehler seitens Frau Michel, diese ebenfalls zu unterstellen, im Grunde verzeihlich. Mir hat man ja auf meinen Antrag hin noch mitgeteilt, ein VG könne die Verfassungswidrigkeit gar nicht feststellen. Daher dürften Aussagen eines solchen Gerichts, der sogn. Rundfunkbeitrag sei verfassungsgemäß in etwa die Bedeutung haben, die ich dem Wetterbericht meines Nachbarn beimesse, dessen Bein angeblich Wetterwechsel signalisieren kann. Zudem ist die Behauptung zur Konformität mit der Verfassung solange unbewiesen, als man sich bis zum BVerwG mit den Kernfragen zur Natur der Abgabe, die angeblich ein Beitrag sein soll, bewusst nicht intensiv befasst. Dass die Sicherheit über die tatsächlichen Verfassungsfestigkeit des sog. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bei den Verantwortlichen der Sender sonderlich hoch ist, kann man kaum glauben. Sicher hat man ja auch im WDR und bei den anderen ÖR-Sendern die Gutachten, die dem Gesetz Verfassungswidrigkeit attestieren, sowie die Kritik von Dr. Pagenkopf an den Urteilen des BVerWG, gelesen. Selbst ein WDR Jurist wird anerkennen müssen, dass die meisten Begründungen zum Charakter der Abgabe als Steuer ziemlich stichhaltig sind. Zumal sie die Kritikpunkte an dieser Form der Abgabe mindestens bis 2009 teilten. Wäre das anders, was hätte die ÖR-Sender denn gehindert möglichst schnell bis zum BVerfG vorzudringen? In 2013 dauerte es 8-9 Monate bis man einen rechtsmittelfähigen Bescheid hatte. Später dann hat man bei Widersprüchen nachgefragt, ob der Zwangszahler den ernst meint, also weiter verzögert. Dann dauerte es, bis man die Ablehnung des Widerspruchs in Händen hielt, also klagen konnte. Bei mir bis zum März 2014. Knapp 3 Jahre später sind über 50 Kläger bis zum BVerfG gelangt.

Dass die Verantwortlichen der Sender versuchen die Unschuld vom Lande zu geben, wenn deren Vollstreckungsmaßnahmen für Aufsehen und damit negative PR sorgen, kann man nachvollziehen. Da wir wissen, dass sie das mit einem Federstrich verhinden könnten, das aber vermutlich deshalb nicht können, weil sie ja irgendwie an die Kohle von jedem wollen, kann man darin immer wieder herumwühlen. Die Annahme, dass es noch in diesem Jahr weitere Fälle wie den von Frau Baumert & Co. geben wird, ist ja nicht gerade unwahrscheinlich. Ebenso muss man den Leuten nachsehen, dass sie ihr Programm loben, ob wohl es heute nur wenige Leuchtürme in der Fernsehwüste gibt.

Schlicht gelogen ist die Behauptung der WDR-Mitarbeiterin, man könne Programmkritik in Form einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat richten. Formal ist das zwar richtig, aber da sich Rundfunkräte nicht entblöden jeden Murks, den die Sender machen, abzusegnen, Beschwerden gleich serienweise in die Tonne treten und die Beschwerdeführer beleidigen, könnte man sich Beschwerden eigentlich sparen. Man sollte dennoch von dieser Möglichkeit häufig Gebrauch machen, da die Informationsangebote der ÖR-Sender von  Manipulationen und Fehlers nur so strotzen. Wir sind viele, die aber wenige, denen es lästig ist, wenn wir sie behelligen. Gerade deshalb und wegen der unübersehbaren Arroganz der Sender, ihrer Führungskräfte und der Gremienangehörigen sollten wir sie weiter nerven, wann und wo immer es geht.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2017, 03:10 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
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Für die Vielzahl der Nichtnutzer ist eine Programmbescherde natürlich kaum sinnvoll, da sie das Programm, über das es sich zu beschweren gäbe ja gar nicht nutzen.
Auch der von von Frau Michel beschriebene Rechtsweg ist für viele, gerade arme oder arbeitsmässig stark belastete Menschen kaum vollziehbar. Ich habe den Rechtsweg an dem Punkt beendet, an dem klar war, dass ich nur Erfolg haben könnte, wenn ich bereit wäre bis vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Die Betonung liegt hier eindeutig auf "könnte".
Ich fühlte mich schon extrem genötigt, als ich einen Widerspruchsbescheid aus leeren Textbausteinen ohne jeden Bezug zu meinen Widersprüchen bekam. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon hunderte Stunden mit Hintergrundrecherchen etc. verbracht. Um den Rechtsweg tatsächlich auszuschöpfen wären aus diesen hunderten sicherlich viele tausend Stunden geworden. Eine Vorleistung, die sich nicht mehr sehr viele Menschen in Deutschland überhaupt leisten können, geschweige denn den Willen und die Mittel dazu haben, diese zu erbringen.
Man kann davon ausgehen, dass Frau Michel und die anderen Justiziare dass wissen, und bewusst zu ihrem eigenen, auch finanziellen, Vorteil ausnutzen. Das ist für mich der Beleg für allerhöchste kriminelle Energie die hinter der ganzen Sache steckt. Auch das Verfassungsgericht hätte ja durchaus die Möglichkeit die ganze Sache zu stoppen, bevor zigmilliarden Euro dem Bürger aus der Tasche gezogen wurden. Von soher kann man die Verfassungsrichter auch als "Mittäter" betrachten.
So wie die ganze Angelegenheit vom Staat bislang gehandhabt wird kann man davon ausgehen, dass sie ihren Weg nicht mal verlassen würden wenn er mit Toten gepflastert wäre. Die überheblichen Äusserungen bezüglich Reinhard Dowe lassen auf jeden Fall darauf schliessen.
Meiner Meinung nach ist totales Ignorieren, und sich auf Art. 5 und Nichttigkeit der Forderungen zu berufen der einzig gangbare und erfolgversprechende Weg, wenn ihn denn genug Bürger mit gehen.
Ebenso wichtig finde ich, dass diese ganzen Rechtsbrüche ja nur dazu dienen mehr mehr zu erwirtschaften. Die Existenz der ÖR stand ja zu keinem Zeitpunkt zur Disposition. Die Triebfeder ist also reine Gier.


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P
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Zitat
Eine Vorleistung, die sich nicht mehr sehr viele Menschen in Deutschland überhaupt leisten können, geschweige denn den Willen und die Mittel dazu haben, diese Vorleistung zu erbringen.

Das bringt es auf den Punkt. Da macht eine Landesregierung ein Gesetz ohne zu prüfen, dass dieses tatsächlich der Verfassung entspricht und dann werden alle Bürger, welche damit nicht einverstanden sind gezwungen sein sich dagegen mit allen Mitteln zu wehren. An dieser Stelle hat dieses Deutschland ein Systemfehler.

Der zweite Fehler im System ist, dass ein Gericht "wahrscheinlich ohne Weitsicht" auch genau das noch erklärt hat. Aber bereits an dieser Stelle hätte klar sein müssen was auf die vielen VG zukommt.

Bei solchen weitreichenden Veränderungen sollte mehr als nur ein Gutachten ausgewertet werden. Auch sollte zuvor die Bevölkerung gefragt werden.

Denn diesen wirtschaftlichen Schaden für die Bürger, die Verwaltung und so weiter wird keiner ersetzen. Genau an diesem Punkt sollten Politiker für Ihre Handlungen gerade stehen und diese Art der Prüfung, wenn Sie Ihnen selbst nicht möglich ist, dann eben diese nicht von Ihnen erarbeiteten Gesetze (Staatsverträge) ablehnen. Aber nein, da wird sich darauf verlassen, dass diese ordentlich geprüft wurden. -Es wird einer Empfehlung gefolgt ohne es selbst zu verstehen. Ja das läuft wahrscheinlich immer so. So kommt es dass "wenige Personen" viele beeinflussen. (Transparent ist das jedenfalls bisher auch nicht) ---> Das wird wahrscheinlich dann auch noch zur großen Fehlanzeige. Denn bisher wurde das zwar behauptet (z.B. in Sachsen), das dem so wäre, also dass es geprüft wurde,
aber glauben kann ich es nicht.

Gefordert seien deshalb die Landesparlamente die Prüflisten für die Staatsverträge tatsächlich offen zu legen.
Also, was, wann, wie und mit welchem Ergebnis geprüft wurde.

Ebenso müssen die Bürger neu lernen, dass ein Kreuz bei einer Wahl nicht bedeutet, dass damit Demokratie abgegeben wird, auch wenn das bisher durch die Politiker so verstanden wurde.

Die Einführung eines Rundfunkbeitrags ist ein passendes Beispiel dafür, wie Demokratie nicht ablaufen sollte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2017, 17:26 von PersonX«

c
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Es wäre zu hochgesteckt, erwartete man von Herrn Buhrow, seinen Mitarbeitern oder vergleichbaren Funktionsträgern anderer Sender, sie würden Verständnis für die haben oder entwickeln, die in dem sogn. Rundfunkbeitrag vor allem eine verfassungswidrige Konstruktion sehen.... Aber ein Widerspruch und eine anschliessende Klage, ein Angebot den sogn. Rundfunkbeitrag allenfalls mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel begleichen zu wollen, nämlich mit Bargeld, und anderes mehr sind Protestformen, die weder Frau Michel noch die ÖR-Sender unterbinden können.

Tom Buhrow, WDR-Intendant, Jahresgehalt 367.000 €, 2013 vgl. http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/105648309 Wie hoch werden da eigentlich die Pensionszahlungen sein???

Es ist nicht jedem sein Ding, Widerspruch und Klage einzureichen. Die Materie ist komplex, das alles ist sehr aufwendig.

Aber "Aktionen" sind eine gute Idee. Zum Beispiel wäre es gut, politisch mehr Einfluss zu nehmen. Wer Zeit hat, kann immer wieder regionale Politiker/innen zu ihren Bürozeiten aufsuchen und in einem Gespräch die (persönliche) Problematik darlegen mit der Bitte, entsprechenden Einfluss in ihrer Partei auch auf Landesebene zu nehmen, und einem dezenten Hinweis auf die nächsten Wahlen... Zur Unterstreichung der Dringlichkeit kann Lesestoff ausgehändigt werden (Petitionstext, Brief an Landtagsabgeordnete, ...)

https://www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-niedersachsen

ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.msg83323.html#msg83323

AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.msg119280.html#msg119280
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18194.msg119279.html#msg119279 (Musterbrief)

Wir sollten unsere Wünsche und Kritikpunkte auch auf politischem Weg stärker zu Gehör bringen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2017, 03:14 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 173
Sehr geehrte Frau Michel,
voller Hochachtung habe ich den Brief von Frau Baumert an Herrn Buhrow gelesen. Jetzt habe ich auch Ihren Antwortbrief darauf gelesen.

Sehr geehrte Frau Michel, ich gehe davon aus, dass die kleine Eva-Maria einmal fleißig gelernt hat und davon träumte, wenn sie groß ist, die Welt zu verbessern. Dazu hat sie sogar Jura studiert. Inzwischen ist aus der kleinen Eva-Maria  die erfolgreiche  Eva-Maria Michel geworden.

Wo sind all Ihre einstigen Ideale auf der Strecke geblieben, dass Sie sich jetzt die Blöße geben, arrogant und menschenverachtend zur Rechtfertigung der Entgleisungen, zu denen der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geführt hat  und die die Briefschreiberin selbst erfahren hat, noch Worte wie Gerechtigkeit und Gleichheit zu benutzen?

In einem Aufsatz „Wer lieben kann, ist  glücklich“ schreibt Herrmann Hesse „Wo ich irgend ich etwas auf Erden sah, das man `Glück` nennen konnte, da bestand es aus Empfindungen. Geld war nichts, Macht war nichts. Man sah viele, die beides hatten und elend waren.“

Sehr geehrte Frau Michel, ich wünsche Ihnen, dass Sie zu Ihren Träumen zurückfinden und beim Weltverbessern viele Empfindungen des Glücks erfahren.

Adeline, ein Mensch, der die Welt auch verbessern möchte. (Sie hat es dringend nötig.)


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 3.238
Liebe @Adeline, leider scheinst du nicht zu wissen, wie in deren Kreisen, der sogenannten ehrenwerten Gesellschaft, mit Liebe und Geld umgegangen wird. Dass den Kindern beigebracht wird, die Welt zu verbessern, gehört sicherlich nicht zum Erziehungsprogramm. Wenn doch, werden diese Kinder gewiss nicht Anwälte beim örR, da kommt man mit Mitgefühl nicht weiter. In der ehrenwerten Gesellschaft wird zu Weihnachten vermutlich statt Liebe neueste Technik (Playstation, Smartphone) verschenkt, quasi als Liebesersatz. Von Liebe träumt eine Anwältin beim örR gewiss nicht mehr, wird sie ihre Kinder doch vermutlich mit Technik überhäufen und sich wundern, dass sie Drogen nehmen.

Alle Aktionen wie runde Tische, Infostände, Demonstrationen helfen dabei, die Welt zu verbessern. Von Mitarbeitern des örR darf man das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erwarten. Deren Welt wird besser, je mehr Bürger ihnen das Geld in den Rachen werfen. Auch, wenn sie sich das Geld mit Gewalt holen müssen!


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    • Wer suchet, der findet!
In der ehrenwerten Gesellschaft wird zu Weihnachten vermutlich statt Liebe neueste Technik (Playstation, Smartphone) verschenkt, quasi als Liebesersatz.
Ich verstehe nicht, was daran falsch sein soll, die neuste Technik zu bekommen. Als Technik-affiner freue ich mich über neue Technik. Wenn man dann noch die Technik mit Liebe geschenkt bekommt, weil man genau das haben wollte, auch wenn man es nicht geäußert hat, dann freut man sich umso mehr und erfährt auch hier die Wertschätzung. Manche können sich nun mal nicht immer teuere Sachen leisten (was besondere Technik heutzutage einfach mal ist) und insofern ist es vollkommen legitim, wenn an bestimmten Tagen eben Ausnahmen gemacht werden. Außerdem, lieber eine Playstation als ein DVB-T2 Empfänger ;) Bei der Playstation kann man sich nämlich mit anderen Menschen gleicher "Gesinnung" (Gamer) unterhalten und Freund-/Bekanntschaften schließen, ganz im Gegensatz zum Volksempfänger, an dem man dann abgeschottet sitzt und vorgefilterte Informationen vorgesetzt bekommt.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter abdriften, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Danke für das Verständnis und die nunmehr konsequente Berücksichtigung.


Anm. Mod. seppl: Ist schon erstaunlich, wie man von "Sieglinde Baumerts Brief" auf "Playstation" abdriften kann...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2017, 19:31 von seppl«
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

 
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