Holy Shit, ist das Antwortschreiben ein Geblubber. Man kann zwar anerkennen, dass überhaupt geantwortet wurde, aber bei manchen Sätzen frag ich mich, ob Frau Eva-Maria Michel ohne Zwangsjacke nicht kalt wird.
Sie wenden sich an Herrn Buhrow mit Fragen zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen. Dabei zählen Sie eine Reihe von Fällen auf, in denen durch den Westdeutschen Rundfunk festgesetzte Rundfunkbeiträge durch die zuständigen Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Zwangsvollstreckung -aus Ihrer Sicht unberechtigt- geltend gemacht werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich im Folgenden nicht auf jeden der von Ihnen aufgeführten Fälle im Einzelnen näher eingehen kann und will.
Ich hätte zwar Verständnis, wenn nicht auf jeden Fall eingegangen werden kann, aber warum geht sie denn im Anschluss auf gar keinen Fall ein? Was für eine Art Verständnis wird da von mir erwartet? Frag nicht, sondern nimm es so hin?
Die Beitragsfinanzierung ist ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag stellt sicher dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können. Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.
1. Es handelt sich nicht um eine Beitragsfinanzierung, sondern um eine Zwangsbeitragsfinanzierung. Beitragsfinanzierung könnte man so auslegen, als ob man eine Wahl hätte. Grammatikalisch schlecht formuliert.
2. Ob etwas zeitgemäß ist oder nicht, entscheidet in der Regel die Masse und nicht der einzelne, der das einfach im kleinen Kreis festlegt. Die Formulierung "zeitgemäß" muss man daher eigentlich aussparen.
3. Es ist nach Vorhalten der Sachlage klar erkennbar, dass die Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten kaum noch ihrem gesetzlichen Auftrag im vollem Umfang nachkommen.
4. Das Programm der Öffentlich Rechtlichen besteht der allgemeinen Aussage nach nicht ausschließlich aus Informationen und Nachrichten, sondern auch zu großen Teilen aus (halbgaren) Unterhaltungssendungen. Die Wichtigkeit und Glaubwürdigkeit von Informationen als Begründung zu nehmen, jährlich 8 Milliarden Euro einzufordern und auf ca. 50 Sendeanstalten zu verteilen, steht in keinem Verhältnis. Hinzu kommt, dass Öffentlich Rechtliche Nachrichtensendungen nachweislich immer wieder falsche, unkritische oder verzerrende Darstellungen ausstrahlen. (Killer-Spiele-Debatte, TTIP, Flüchtlingskrise-Berichterstattung)
Zusammenfassend ist der Absatz ein schlechter Versuch, seinen Leser für dumm zu verkaufen.
Vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zum Rundfunkbeitrag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen und in der Folge von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert wurden, kann ich nicht erkennen, dass der Rundfunkbeitrag „nichts mit demokratischen Werten zu tun" hat oder gar „grundgesetzwidrig" ist wie Sie schreiben. Alle zuständigen Gerichte, höchstgerichtlich zuletzt das Bundesverwaltungsgericht haben die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Verfassungsmäßigkeit vollumfänglich bestätigt.
Achso ... wenn 16 Landesparlamente also gänzlich undemokratisch über die Bewohner ihres Landes hinweg entscheiden, hat also alles schon seine Richtigkeit. Muss man wissen ...
Wenig nachvollziehen kann ich den Vorwurf der fehlenden sozialen Gerechtigkeit. Sicher können Abgabe-Regelungen, wie die zum Rundfunkbeitrag, bei Menschen mit geringem Einkommen zu individuellen Härten fuhren Der Gesetzgeber hat dies jedoch von vorneherein bedacht und beim Rundfunkbeitrag auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger mit berücksichtigt Für Menschen mit geringem I mkommen, die soziale Leistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen ist etwa die Möglichkeit der Befreiung vorgesehen, Menschen mit Behinderung zahlen einen ermaßigten Beitrag Zuletzt wurden die Regelungen Anfang 2017 sogar noch erweitert
Achso. Das heißt, ich muss erst mal meinen Job hinschmeißen und ALG 2 beziehen, damit ich keine Rundfunkgebühren mehr zahlen muss? Ist ja fast so sozial wie die Variante, dass ich mich obdachlos melden muss. Wir sollten uns noch mal über die Bedeutung von dem Wort sozial unterhalten.
Gleich zu Beginn Ihres Briefs schreiben Sie. der WDR trage die Verantwortung für „existenz-bedrohende, entwürdigende Zwangsmaßnahmen" Dem möchte ich klar widersprechen.
Na ja, dem kann man schon widersprechen, aber Frau Baumert hat immerhin durch die Inhaftierung ihren Job verloren, wegen der Gebühr. Das finde ich schon existenz-bedrohend. Wo sieht Frau Eva-Maria Michel da die Grenze?
Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen. Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit.
1. Wer sich nach so einen Schreiben noch auf die gesetzliche Verpflichtung beruft zu zahlen, dem fehlt irgendwie das Verständnis für's wesentliche bzw. das Anliegen als solches.
2. Beitragsgerechtigkeit und Gleichbehandlung darf man schon aus Gewissengründen niemals im Zusammenhang mit der Gebühr zur Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks nennen. Gleichbehandlung von Ungleichen hat eh schon einen bitteren Beigeschmack, aber wer das Wort Gerechtigkeit derartig vergewaltigt, sollte sich wirklich mal fragen, ob man das Anliegen wirklich verstanden hat.
3. Das die Weigerung der Zahlung des Beitrags ungerecht ist, die Zwangserhebung des Beitrags unabhängig von Gebrauch oder Nutzungswunsch aber nicht, versteht wohl auch nur jemand, ohne Verständnis für das Wort Gerechtigkeit.
4. Die Allgemeinheit wird zu keinem Zeitpunkt durch das Verhalten der Zahlungsverweigerung belastet. Wenn dann höchstens die Vollzugsinstanz und die Öffentliche Rechtliche Anstalt. Dies entspricht per Definition nicht der Allgemeinheit. Die Aussage ist also gelogen.
Bevor es überhaupt zu einem Vollstreckungsverfahren kommen kann, schreibt der Beitragsservice die Betroffenen mehrfach an und erinnert an die Zahlungspflicht. Erst wenn es trotz dieser Schreiben zu keiner Reaktion oder Zahlung kommt, wird die Vollstreckung eingeleitet.
Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher. Das ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich so geregelt. Die Vollstreckungsbehörden handeln eigenständig und sind nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abnahme der Vermögensauskunft mit dem WDR abzusprechen. Der WDR seinerseits kann nicht einzelne Maßnahmen von vorneherein ausschließen oder den Behörden entsprechende Vorgaben machen. Diese handeln auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze. Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine Sonderregeln oder Ausnahmen. Er wird vollstreckt, wie andere öffentliche Abgaben auch, etwa Kita-Gebühren, nicht bezahlte Strafzettel oder Steuerschulden.
Es wurde bereits nachgewiesen, dass es schlicht gelogen ist, dass der WDR keinen Einfluss auf die Art der Vollstreckung nehmen kann.
Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen und offene Rundfunkbeiträge auch zu bezahlen, mit Protestaktionen ist da jedenfalls nicht zu erreichen.
Warum? Ist Protest nicht erwünscht? Welche außergerichtliche Alternative gesteht uns Frau Eva-Maria Michel denn zu?
Erlauben Sie mir einige Worte zur Form des Protestes gegen den Rundfunkbeitrag: Es steht natürlich jedem frei, das System des öffentlich rechtlichen Rundfunks bzw. dessen Finanzierung kritisch zu sehen und diese Kritik auch zu äußern. Das Recht frei zu entscheiden, ob und welche Gesetze eingehalten werden und welche Abgaben gezahlt werden lasst sich daraus jedoch nicht ableiten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Ihren öffentlich einsehbaren Schriftwechsel mit Herrn Dr. Eicher, Justiziar des SWR, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland
Weil das, was im Gesetz steht ja auch immer richtig und unfehlbar ist. Hier wird zudem damit argumentiert, dass man sich gefälligst an geltendes Recht zu halten hat. Meckern darf man zwar noch, aber darüber hinaus ist alles, was man tut, illegal und verachtenswert. Was aber nicht bedacht wird, ist, dass nicht jeder die Ressourcen und Möglichkeiten hat, gegen das Gesetz zu klagen. Sich im Recht zu fühlen, weil etwas im Gesetz steht, hat auch schon zum Fall der DDR beigetragen. Erneut 0 Verständnis für Gerechtigkeit.
Sowohl für Kritik an den Programmen, als auch für Kritik an den Regelungen zum Rundfunkbeitrag gibt es geeignetere Kanäle. Programmkritik etwa wäre in Form einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat zu richten. Kritik an gesetzlichen Regelungen an den zuständigen Gesetzgeber. Betroffene, die ihren Beitragsbescheid für nicht korrekt halten, können sich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden. Die bloße pauschale Ablehnung bestehender gesetzlicher Regelungen ist hierbei jedoch wenig erfolgversprechend.
Hier scheint man nicht mal ansatzweise auf die Idee zu kommen, dass es oftmals gar nicht um die Programmgestaltung der Sender geht, sondern um den Bedarf. Es ist mir doch egal, was die senden, denn es interessiert nun mal nicht jeden. Und ich habe auch keine Verpflichtung dazu, dass es mich zu interessieren hat.
Dass Herr Dowe den von ihm gewählten Weg des Hungerstreiks zwischenzeitlich aufgegeben hat, freut mich sehr. Um sich gegen eine, aus seiner Sicht unberechtigte, Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen gibt es, wie zuvor dargelegt, in einem Rechtsstaat angemessenere Mittel und Wege. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen auf dem Rechtsweg anzufechten. Dazu bedarf es keines Hungerstreiks.
Ja, wobei der Rechtsweg sich nun mal immer auf die bestehende Gesetzeslage beruft, was Klagen vergleichsweise sinnlos macht. Wie soll zudem jemand mit Geringeinkommen für die ganzen Anwaltskosten aufkommen usw? Wäre nun langsam wirklich angebracht über das Wort sozial nachzudenken.
Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es, Sie wie unser gesamtes Publikum mit unseren Programmangeboten zu überzeugen. Dass dies nicht in jedem Fall gelingen kann, ist mir bewusst. Auf Rückmeldungen und kritisches Feedback sind wir daher sogar angewiesen, um unsere Programme beständig weiterzuentwickeln und noch besser zu machen.
Um es mal ganz klar zu sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es mit dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk nichts zu tun haben zu müssen, völlig egal, was die senden. Ist die Diskrepanz denn so schwer zu verstehen?
Ihre Annahme, unsere Berichterstattung sei politisch gesteuert und undistanziert, trifft nicht zu.
Richtig, sondern politisch überwacht. Siehe die Belegung der Aufsichtsposten in den einzelnen Anstalten, wo locker die Hälfte einer Partei angehören.
Ungeachtet möglicherweise berechtigter Kritik im Einzelfall zeichnet unsere Programme aus, dass sie eine größtmögliche Vielfalt an Meinungen abbilden und täglich die unterschiedlichsten Akteure zu Wort kommen lassen. Es ist gerade der Rundfunkbeitrag, der gewährleistet, dass wir unabhängig und politischer oder sonstiger Einflussnahme unserer journalistischen Arbeit nachgehen können.
Dafür braucht man also 8 Milliarden jährlich? Wirklich? Das glaubt sie wohl selbst nicht. Abgesehen davon, gehen viele Gelder gar nicht mal in die Programmgestaltung, sondern in Orchester und Betriebsrenten in Höhen, die selbst Bundeskanzler alt aussehen lassen.
Ich kann Ihnen nur anbieten, sich selbst einmal vor Ort von unserer Arbeitsweise einen Eindruck zu verschaffen und in einen konstruktiven Dialog mit uns zu treten.
Einer der wenigen vernünftigen Sätze in diesen Schreiben. Ich würde daraus sogar glatt eingehen, damit sie mir in die Augen sieht, wenn sie mir den gleichen Scheiß noch mal erzählt.