Das ist aber so nicht ganz korrekt...
Na ja, so ganz komme ich mit dem Hintergedanken der Dame nicht klar. Wenn Fernsehen sie krank macht, wer zwingt sie denn, dieses zu konsumieren? ... Es gibt richtig viele, gute Gründe die GEZ-Gebühr zu verweigern, aber das ist meiner Ansicht nach keine, die mir plausibel erscheint.
a) Immerhin muss die Dame bei den Privatsendern keine 17,50 monatlich blechen - und wenn Privatsender gucken künftig auch Geld kostet, wird sie sicherlich dennoch keine Zahlkarte geschickt bekommen, die sie auffordert, monatlich x Euro an diese zu überweisen. Das könnte sich natürlich ändern, wenn dereinst einmal von der GEZ entlassene »bewährte« Leute eine »Anschlussverwendung« beim Privatfunk suchten & fänden, indem sie mal bei Zahlungsunwilligen vorbeischaun... Aber dann würden die sicher ihre Werbekunden verlieren (A propos - sind sich eigentlich die Werbefritzen der Konzerne ganz sicher, dass ihre Werbung manchem aktuellen Zwangszahler ggü. nicht absolut nach hinten losgeht :->>?). Person K, L & M übersehen jedenfalls regelm. den Krempel, für den seitens gewisser Anstalten geworben wird.
Sieh' Dir den obigen Ausganspunkt betreffend auch insofern mal das Kirchhof-Gutachten an. Dann wird sich Dir und jedem anderen die Plausibilität den Fall unserer Omi betreffend mit Gewissheit erschliessen. Dort - im Vorfeld also der (auch von zunehmend vielen Juristen hinsichtlich ihrer Rechmäßigkeit verneinten) Umstellung der auf Gerätebesitz bezogenen Gebühr auf eine Wohnungssteuer - ist eindeutig die Rede davon, dass in jedem Fall eine Widerlegungsmöglichkeit der »Nutzungsvermutung« gegeben sein müsse. Das würde die aktuell im Fokus stehende Omi betreffen. Und die Omi muss sich auch nicht legitimieren, was ihre Beweggründe angeht, sich nicht dem Medienkonsum hinzugeben.
b) Zwar etwas OT, aber in Besuchers humble opinion dennoch wohl zum Thema gehörend:
Herr Kirchhof hatte aber noch mehr zu bieten. So war im Hinblick auf sozialverträgliche Gestaltung eine gedachte Variante so zu fassen, dass zwar ausnahmslos *alle* Bürger würden zahlen müssen, dass aber für die Vielzahl von Bedürftigen (inklusive Wohngeldempfängern, die sich bekanntlich statt ALG II mit Wohngeld zufriedengeben müssen, wenn ihre Bedürftigkeit dadurch behoben wird und sie damit das Existenzminimum erreichen) dies durch eine *entsprechende Anhebung* der jeweiligen Regelsätze wieder ausgeglichen würde. Alternativ - so Herr Kirchhof - müssten eben auf sozialer Schiene entsprechende Befreiungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Ersteres war der Politik aber zu teuer, und letzteres hat überdies dem ÖRR schöne zusätzliche Möglichkeiten beschert, sich unter Zuhilfenahme einer Pippi-Langstrumpf-Methodik der Rechtsauslegung (»Ich mach' mir die Welt, wie sie mir gefällt...«) & mit Unterstützung manchen Gerichts manchem armutsbetroffenen Bürger auch noch den letzten Groschen aus der Tasche zu ziehen. Der fiktive diesbzgl. Fall eines Bürgers F-P wird in Kürze vorgestellt.
Als letztes - noch der Vollständigkeit halber hinzugefügt - hatte Herrn K. auch die komplette Werbefreiheit des ÖRR als Anliegen gegolten. Was haben etablierte Politik (wohl auf freundlichen Zuruf des ÖRR?) & letzterer getan bzw. tun sie? Genau, drauf gesch... haben sie. Melodie: »Ja, sollen wir denn die schönen Hunderte Werbemillionen für 'uns' am Strassenrand vergammeln lassen!?«
Zumal in dem Mass, wie noch nicht klar ist, ob und inwieweit das BVerfG *wenigstens* dieses Mal den A.... in der berühmten Hose hat, dieser im Hinblick auf Dreistigkeit exponentiell gesteigerten Abzocke des Bürgers durch den ÖRR einen Riegel vorzuschieben, kann es gar nicht genug Menschen geben, die u. U. dereinstens einfach nicht mehr zahlen. & notfalls eben auf diesem Weg das Ganze zu Fall bringen, sollte die Justiz (hier wie auch i. F. von Verwaltung von bekanntlich relativ wenigen Ausnahmen abgesehen) es wieder bzw. weiter vorziehen, im Bunde des Machtkartells aus Politik & ÖRR den Dritten zu spielen. Wäre ja nicht die erste Situation in der Menschheitsgeschichte, wo der Bürger die Dinge selbst in die Hand nehmen muss.
Die öffentliche Front gegen den ÖRR kann deshalb b. a. w. überhaupt nicht breit genug sein. Und da hat auch unsere Omi zu Recht einen Fensterplatz.