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Autor Thema: „GEZ? Fernsehen macht krank!“ 70-jährige Milbertshoferin klagt gegen die GEZ  (Gelesen 30790 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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„GEZ? Fernsehen macht krank!“
70-jährige Milbertshoferin klagt gegen die GEZ-Gebühren


Quelle: Hallo-München 30.03.2017


Zitat
Seit knapp drei Jahren streitet sich Anna-Marie V. mit dem Bayerischen Rundfunk. Da sie seit 30 Jahren aufs Fernsehen verzichtet und für die Sender v. a. Ablehnung empfindet, will sie die GEZ-Gebühren nicht bezahlen.

Auf hoher See und vor Gericht ist jeder in Gottes Hand. Übernatürliche Hilfe wird Anna-Maria V. (der vollständige Name ist der Redaktion bekannt) wohl auch brauchen, wenn ihr Fall am Freitag, 31. März, vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Die 70-Jährige aus Milbertshofen klagt gegen den Bayerischen Rundfunk wegen der Erhebung der „GEZ-Zwangsgebühren“, wie sie es selbst ausdrückt.

weiterlesen auf:
https://www.hallo-muenchen.de/muenchen/nord/moosach-milbertshofen-ort559054/70-jaehrige-milbertshoferin-klagt-gegen-gez-gebuehren-8048676.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2017, 19:26 von Uwe«
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  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Respekt, Respekt...sehr guter Artikel, danke Uwe, danke HALLO MÜNCHEN und an den Autor Marco Heinrich, ich hoffe das alle Münchner hier im Forum morgen bei der Verhandlung sind und die Dame unterstützen. Ich wäre gerne dabei und hoffe, dass morgen viele Leute an der Verhandlung teilnehmen, gemäß dem Motto:
SAND INS GETRIEBE 8)

PS: An die Münchner unter uns, es wäre super, wenn einer von euch gelegentlich die Terminaushänge bei eurem VG nach Verhandlungen zum Thema Rundfunkbeitrag durchstöbert und das Forum darüber informiert >:D


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S
  • Beiträge: 2.177
Und danke an die Klägerin!


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motte

Möchte der Dame die Hand schütteln.


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Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
PS: An die Münchner unter uns, es wäre super, wenn einer von euch gelegentlich die Terminaushänge bei eurem VG nach Verhandlungen zum Thema Rundfunkbeitrag durchstöbert und das Forum darüber informiert >:D

Ja, das wäre ganz gut. Ort und Zeit der morgigen Verhandlung sind im Forum unter "Zukünftige Ereignisse - Runde Tische und Gerichtsverhandlungen" nicht eingetragen.

Zum angesprochenen Thema "Fernsehen macht krank!" möchte ich hier einmal mehr auf diesen Link verweisen:
https://wohnungsabgabe.de/rundfunkschaden.html

Noch ausführlicher ist diese Thematik hier aufgeführt:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
5.3. Gesundheitsschädigende Wirkung des Fernsehkonsums - S. 42ff

Der obige Link stammt aus dem Thread
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.msg125839.html#msg125839


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Auch meine fiktive Person Y hatte vor gut einem Jahr in ihrem Widerspruchsbescheid zum Festsetzungsbescheid auf die massiven physischen und psychischen Schädigungen des Fernsehkonsums hingewiesen und sich eine eventuelle Klage wegen Körperverletzung gegen den örR vorbehalten.


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Zitat
An die Münchner unter uns, es wäre super, wenn einer von euch gelegentlich die Terminaushänge bei eurem VG nach Verhandlungen zum Thema Rundfunkbeitrag durchstöbert

Ich kann das übernehmen. Es gibt nur soweit ich heute gesehen habe keinen von außen einsehbaren Aushang, man muss also zu den Öffnungszeiten hin und drinnen nachschauen. Ich werde das die Tage noch mal versuchen.

Ich hatte vorgestern das VG München per mail angeschrieben, und gefragt ob es in den nächsten Wochen Verhandlungen zum Thema "Rundfunkbeitrag" gäbe. Antwort von heute: "Soweit bekannt nicht."


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Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Einfach nicht zahlen.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das VG in der Hauptstadt des kleinen listigen Bergvolkes ist da sehr eigen, wenn es um die Herausgabe von Informationen geht. Man hat als Bürger das Gefühl, man will dort lieber unter sich bleiben und nach seinen eigenen Gesetzen des Bergvolkes leben. Man könnte sich vorstellen, dass dort nicht mal Termine zur mündlichen Verhandlung aushängen, man könnte ja den Datenschutz verletzten. ;)
Aber die Termine in einem VG hängen, soweit mir bekannt ist, immer innerhalb des Gebäudes, was für Berufstätige zugegebener Maßen unangenehm ist. Aber mal sehen was man noch von der Verhandlung hört und natürlich auch eine großen Dank an die Klägerin ;)


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N
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Na ja, so ganz komme ich mit dem Hintergedanken der Dame nicht klar. Wenn Fernsehen sie krank macht, wer zwingt sie denn, dieses zu konsumieren? Das gilt ja für private Sender dann genauso und die werden nicht verklagt. Macht Radio dann auch krank? Da wird unterm Strich nur ein bisschen getrollt, aber ich weiß nicht, ob solche Initiativen der Glaubwürdigkeit der Bewegung gut tun. Es gibt richtig viele, gute Gründe die GEZ-Gebühr zu verweigern, aber das ist meiner Ansicht nach keine, die mir plausibel erscheint.


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@Nevrion:
Doch es ist ein Argument. Die Dame verzichtet auf Fernseh und auf Radio. Und muss trotz der Erkenntnis, dass Fernsehn krank macht, dafür bezahlen. Obwohl nichts davon vorhanden ist.
Vor 2013 war das alles kein Problem. Geräte abmelden Sache beendet.
Aber nach 2013 interessiert auf dem Papier (RBST) das Innerhaben von Geräten nicht mehr, aber die Gerichte biegen es immer wieder dort hin und nennen es Vorteil.
Ohne Gerät besteht aber halt kein Vorteil.

Die Dame ist daher in meinen Augen konsequent.


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v
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Na ja, so ganz komme ich mit dem Hintergedanken der Dame nicht klar. Wenn Fernsehen sie krank macht, wer zwingt sie denn, dieses zu konsumieren?
...

Ich schon. Niemand zwingt sie zum Konsum. Genau da liegt ja das Problem: egal ob du konsumierst oder nicht - du wirst trotzdem gezwungen zu zahlen. Und genau DAS ist der Unterschied zu den Privaten: die braucht niemand zahlen, der sie nicht nutzt.
Deine Argumentation, dass sie ja nicht zum Konsum gezwungen wird, ist genau die Logik der VGs. Es geht aber nicht um den Konsum. Es geht um den Zahlungszwang trotz Nichtnutzung.

Weiter:
Wie kann etwas so dermaßen gesundheitschädliches einen "Vorteil" darstellen?
Wäre so, als würde man alle Nichtraucher zur Tabaksteuer heranziehen.


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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Gerade da kann man Gewissensgründe geltend machen: man muss den Gift für die anderen finanzieren.

Dass man es nicht mal in diesem Forum merkt, zeigt, wie krank, egoistisch und gewissenslos die Gesellschaft ist, was die Politiker und die Rundfunkanstalten gegen uns nutzen. Ebenso tun die Gerichte so, als würden sie die Gewissensgründe nicht verstehen.



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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das ist aber so nicht ganz korrekt...

Na ja, so ganz komme ich mit dem Hintergedanken der Dame nicht klar. Wenn Fernsehen sie krank macht, wer zwingt sie denn, dieses zu konsumieren? ... Es gibt richtig viele, gute Gründe die GEZ-Gebühr zu verweigern, aber das ist meiner Ansicht nach keine, die mir plausibel erscheint.

a) Immerhin muss die Dame bei den Privatsendern keine 17,50 monatlich blechen - und wenn Privatsender gucken künftig auch Geld kostet, wird sie sicherlich dennoch keine Zahlkarte geschickt bekommen, die sie auffordert, monatlich x Euro an diese zu überweisen. Das könnte sich natürlich ändern, wenn dereinst einmal von der GEZ entlassene »bewährte« Leute eine »Anschlussverwendung« beim Privatfunk suchten & fänden, indem sie mal bei Zahlungsunwilligen vorbeischaun... Aber dann würden die sicher ihre Werbekunden verlieren (A propos - sind sich eigentlich die Werbefritzen der Konzerne ganz sicher, dass ihre Werbung manchem aktuellen Zwangszahler ggü. nicht absolut nach hinten losgeht :->>?). Person K, L & M übersehen jedenfalls regelm. den Krempel, für den seitens gewisser Anstalten geworben wird.

Sieh' Dir den obigen Ausganspunkt betreffend auch insofern mal das Kirchhof-Gutachten an. Dann wird sich Dir und jedem anderen die Plausibilität den Fall unserer Omi betreffend mit Gewissheit erschliessen. Dort - im Vorfeld also der (auch von zunehmend vielen Juristen hinsichtlich ihrer Rechmäßigkeit verneinten) Umstellung der auf Gerätebesitz bezogenen Gebühr auf eine Wohnungssteuer - ist eindeutig die Rede davon, dass in jedem Fall eine Widerlegungsmöglichkeit der »Nutzungsvermutung« gegeben sein müsse. Das würde die aktuell im Fokus stehende Omi betreffen. Und die Omi muss sich auch nicht legitimieren, was ihre Beweggründe angeht, sich nicht dem Medienkonsum hinzugeben.

b) Zwar etwas OT, aber in Besuchers humble opinion dennoch wohl zum Thema gehörend:

Herr Kirchhof hatte aber noch mehr zu bieten. So war im Hinblick auf sozialverträgliche Gestaltung eine gedachte Variante so zu fassen, dass zwar ausnahmslos *alle* Bürger würden zahlen müssen, dass aber für die Vielzahl von Bedürftigen (inklusive Wohngeldempfängern, die sich bekanntlich statt ALG II mit Wohngeld zufriedengeben müssen, wenn ihre Bedürftigkeit dadurch behoben wird und sie damit das Existenzminimum erreichen) dies durch eine *entsprechende Anhebung* der jeweiligen Regelsätze wieder ausgeglichen würde. Alternativ - so Herr Kirchhof - müssten eben auf sozialer Schiene entsprechende Befreiungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Ersteres war der Politik aber zu teuer, und letzteres hat überdies dem ÖRR schöne zusätzliche Möglichkeiten beschert, sich unter Zuhilfenahme einer Pippi-Langstrumpf-Methodik der Rechtsauslegung (»Ich mach' mir die Welt, wie sie mir gefällt...«) & mit Unterstützung manchen Gerichts manchem armutsbetroffenen Bürger auch noch den letzten Groschen aus der Tasche zu ziehen. Der fiktive diesbzgl. Fall eines Bürgers F-P wird in Kürze vorgestellt.

Als letztes - noch der Vollständigkeit halber hinzugefügt - hatte Herrn K. auch die komplette Werbefreiheit des ÖRR als Anliegen gegolten. Was haben etablierte Politik (wohl auf freundlichen Zuruf des ÖRR?) & letzterer getan bzw. tun sie? Genau, drauf gesch... haben sie. Melodie: »Ja, sollen wir denn die schönen Hunderte Werbemillionen für 'uns' am Strassenrand vergammeln lassen!?«

Zumal in dem Mass, wie noch nicht klar ist, ob und inwieweit das BVerfG *wenigstens* dieses Mal den A.... in der berühmten Hose hat, dieser im Hinblick auf Dreistigkeit exponentiell gesteigerten Abzocke des Bürgers durch den ÖRR einen Riegel vorzuschieben, kann es gar nicht genug Menschen geben, die u. U. dereinstens einfach nicht mehr zahlen. & notfalls eben auf diesem Weg das Ganze zu Fall bringen, sollte die Justiz (hier wie auch i. F. von Verwaltung von bekanntlich relativ wenigen Ausnahmen abgesehen) es wieder bzw. weiter vorziehen, im Bunde des Machtkartells aus Politik & ÖRR den Dritten zu spielen. Wäre ja nicht die erste Situation in der Menschheitsgeschichte, wo der Bürger die Dinge selbst in die Hand nehmen muss.

Die öffentliche Front gegen den ÖRR kann deshalb b. a. w. überhaupt nicht breit genug sein. Und da hat auch unsere Omi zu Recht einen Fensterplatz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2017, 12:47 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Gerade da kann man Gewissensgründe geltend machen: man muss den Gift für die anderen finanzieren.

Dass man es nicht mal in diesem Forum merkt, zeigt, wie krank, egoistisch und gewissenslos die Gesellschaft ist, was die Politiker und die Rundfunkanstalten gegen uns nutzen. Ebenso tun die Gerichte so, als würden sie die Gewissensgründe nicht verstehen.

Wenn man eine gesundheitliche Gefährdung für sich selbst befürchtet und daher vom Fernsehen Abstand nimmt, so ist das keine Gewissensentscheidung sondern aus der eigenen Sicht faktisch "Gesundheitsvorsorge". Wobei mir einige Argumente der Gegner von Fernsehen so vorkommen, als wäre Film (25 Bilder pro Sekunde) Teufelswerk und nicht der Trägheit des Auges geschuldet. Auch dein Schluss, dass das angebliche "nicht bemerken" in diesem Forum den Egoismus und die Gewissenlosigkeit der Gesellschaft aufzeigt und diese negativen Eigenschaften aller dann von den Politikern und Rundfunkanstalten ausgenutzt würden, halte ich für eine recht gewagte These, deren nachvollziehbarer Beweis dir m. E. nicht gelingen wird. Ich mag zudem die darin enthaltenen Pauschalierungen und das Lamento "die Welt ist so schlecht" nicht. Wenn das so ist, dann soll man sich daran setzen die Welt besser und lebenswerter zu machen, nicht quengeln.

Das es neben der erwähnten "gesundheitlichen Vorsorge" auch Gewissensgründe gibt den Rundfunk und insbesondere Fernsehen abzulehnen, will ich gar nicht in Abrede stellen. Bisher sind es allerdings vor allem religiöse Menschen, die solches geltend machen. Ich persönlich sehe keinen besonderen Unterschied ob nun Manipulation durch Rundfunksender oder von der Kanzel betrieben wird. Unabhängig davon werden Gerichte, die Steuerzahlern z. B. nicht zubilligen sich nicht an den Rüstungskosten zu beteiligen, vorgetragene Gewissensgründe gegen den sogn. Rundfunkbeitrag wohl als persönliche Ansicht respektieren, dessen ungeachtet diese aber nicht als ausreichenden Grund ansehen einer gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung nicht nachzukommen. Es hilft daher nichts, man muss das bestehende Gesetz juristisch angreifen, ggf. noch politisch agieren. Gewissensgründe werden jedenfalls vor den Gerichten immer scheitern. Andernfalls würden die, die mit dem Straßenverkehr hadern, Elektrizität, Eisenbahnen und öffentliche Schulen ablehnen, ebenfalls Sonderbedingungen verlangen. Irgendwas findet sich immer. Seit den unsäglichen Kriegsdienstverweigerungsverfahren sollte aber klar sein, das sich das Gewissen nicht erforschen lässt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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