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Autor Thema: Vollstreckungs und Pfändungsankündigung an die "falsche Adresse"!?  (Gelesen 5138 mal)

L
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Hallo liebe Widerständler  ;D

Person A hat folgendes Problem. Person A wechselt aufgrund der Arbeit ständig seinen Wohnsitz und die GeldEintreiberZ schicken die Briefe nach geraumer Zeit hinter her. Jetzt hat Person A seit April den Wohnsitz nach Baden Württemberg verlegt. Ab diesem Zeitraum wurden die Forderungungen an Person B verschickt. Bei Person B handelt es sich um den Vater der in Hessen wohnt. Vor einigen Tagen wurde Person B eine Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse geschickt. Der Gläubiger ist der hessische Rundfunk, obwohl Person A seit 2013 nicht mehr in Hessen wohnt.

Ein weiteres Problem kommt dazu. Der Nachbar der Person B hat den selben Namen wie Person A. Im Briefkopf ist auch genau diese Adresse angegeben. Der Nachbar ist der Onkel, welcher allerdings ordnungsgemäß sein Zwangsabo zahlt. Also ist davon auszugehen, das Person A gemeint ist.

Jetzt ist meine Frage: Ist es zulässig, das man über den Vater Person B bei Person A vollstreckt, wenn seine Wohnhaft allerdings in einem ganz anderen Bundesland ist!?

2. Kann man die Fehlerhafte Anschrift anfechten?


Vielen Dank schonmal im Voraus!


Es lebe der Wiederstand! 


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Die Vollstreckung dürfte ins leere laufen, der Vater ist nicht der Schuldner. Die Schulden bleiben aber bestehen und werden sicherlich irgendwann eingefordert.

Falsche Adressen sind nur dann hilfreich, wenn es zu Verwechslungen kommen kann. Das dürfte bei Namensgleichheit im Haus der Fall sein.


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  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
um keine weitere, unnötige Verwirrung auf Seiten der schnuckligen GEZ zu stiften, schau mal hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html

bietet sich in Deinem Fall geradezu an.  ;)

Gruß TVFranz

PS: Eine Vollstreckung beruht auf einem Festsetzungsbescheid. Sollte diesem nie widersprochen worden sein, besteht die Möglichkeit, daß der Bescheid nie angekommen ist  ;)  .  Bei häufigen Adresswechseln ist das gaaaaaaaaaaaaaannnnz normal. Da die Festsetzungsbescheide meiner Erfahrung nach, nicht als Einschreiben geschickt werden, hast Du gute Karten. Dies dem Vollstrecker sachlich, freundlich, am besten schriftlich mitteilen, ist sicher kein Fehler. Gute Anregungen findest Du hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2017, 06:44 von TVFranz«
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

L
  • Beiträge: 2
Supet! Vielen Dank für die Antworten. Langsam wird Person A  nämlich unsicher. Person B  macht auch schon enormen Druck und will das Person A zahlt! Der Haussegen hängt schon schief.


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