Hallo liebe Widerständler
Person A hat folgendes Problem. Person A wechselt aufgrund der Arbeit ständig seinen Wohnsitz und die GeldEintreiberZ schicken die Briefe nach geraumer Zeit hinter her. Jetzt hat Person A seit April den Wohnsitz nach Baden Württemberg verlegt. Ab diesem Zeitraum wurden die Forderungungen an Person B verschickt. Bei Person B handelt es sich um den Vater der in Hessen wohnt. Vor einigen Tagen wurde Person B eine Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse geschickt. Der Gläubiger ist der hessische Rundfunk, obwohl Person A seit 2013 nicht mehr in Hessen wohnt.
Ein weiteres Problem kommt dazu. Der Nachbar der Person B hat den selben Namen wie Person A. Im Briefkopf ist auch genau diese Adresse angegeben. Der Nachbar ist der Onkel, welcher allerdings ordnungsgemäß sein Zwangsabo zahlt. Also ist davon auszugehen, das Person A gemeint ist.
Jetzt ist meine Frage: Ist es zulässig, das man über den Vater Person B bei Person A vollstreckt, wenn seine Wohnhaft allerdings in einem ganz anderen Bundesland ist!?
2. Kann man die Fehlerhafte Anschrift anfechten?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Es lebe der Wiederstand!