Wenn keine weiteren Schritte unternommen werden, dann wird die Sache weiter unter den Teppich gekehrt. Die Betroffenen müssen hier selbst aktiv werden (Frau und Ehemann). Sie können den Vorgang bezeugen und haben die Video-Aufnahmen gemacht.
- Ein Strafantrag gegen den handelnden Vollstreckungsbeamten ist notfalls auch ohne Anwalt machbar. Entsprechende Muster können gegoogelt werden. Ein Staatsanwalt kann hier nicht einfach weggucken, sondern muss ermitteln. Nach der Darstellung wurde die Zahlung ja angeboten und die Vermögensauskunft gerade nicht (mehr) verweigert.
- Zumindest kann man formlos die Vorgesetzten und den Bürgermeister (als vertrenes Organ) informieren. Diese haben eine Aufsichtspflicht und müssen diesem Vorgang nachgehen. Solange sie aber "offiziell" nichts erfahren, können sie sich dumm stellen. Auch die Ratsmitglieder der Stadt könnten sich dafür interessieren, dass die Vollstreckungsbeamten offenbar die Grenzen ihrer Rechte nicht kennen.
- Ferner kann das Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat, um Stellungnahme gebeten werden (insb. mit Verweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). Ansprechpartner ist das Präsidium. Es sollte in der Lage sein, die Grenzen des Haftbefehls zu erläutern. Auch hier gilt: Wegschauen kann man leicht, wenn sich keiner beschwert. Aktenlage schaffen!