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Autor Thema: >> GEZ nicht bezahlt: WDR lässt Mutter mit Baby in eine Zelle stecken <<  (Gelesen 98672 mal)

  • Beiträge: 7.386
@PersonX

Im vorliegenden Fall ist ja wohl mehr als eindeutig die Freiheitsberaubung eines unbeteiligten Kindes gegeben? Da jemand seine Kompetenzen erheblich überschritten.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 4.011
Bitte meinen letzteren Beitrag nicht falsch verstehen. Danke.

Zitat
Im vorliegenden Fall ist ja wohl mehr als eindeutig die Freiheitsberaubung eines unbeteiligten Kindes gegeben?

Ja diese Frage sollte wohl geklärt werden. Ob das tatsächlich der Fall ist. Die Frage lautet wie das geklärt werden kann? Mit welchem Vorgang muss es überprüft werden?
Einer Strafanzeige wird vielleicht nicht im vollem Umfang wie es notwendig wäre nachgegangen.
Zunächst müsste wohl auch die maßgeblichen Vorschriften, welche bei so einer Verhaftung einzuhalten wären in Augenschein genommen werden. Ein Betroffener tut sich sicherlich etwas Gutes, wenn er sich diese alle in Schriftform vorlegen lässt.

Zukünftig Betroffene sollten mündlichen Aussagen von dritten ohne Nachprüfung der Schrift keinen unmittelbaren Glauben schenken, sondern Ihre vorbereiten Kontakte nutzen. Das Problem mit Vollstreckung wird in immer größerem Ausmaß um sich greifen.

Solange wie Betroffene nicht von anderen wissen bleiben es immer nur Einzelfälle. Es bedarf einer Gründung eines Interessenverband gegen die Vollstreckung aus Rundfunkforderungen.  Damit könnte eine Anlaufstelle geschaffen werden mit dem Ziel der Aufklärung.


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  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Hat jemand einmal in Erwägung gezogen, dass gar der Vollstrecker langsam von den Machenschaften aufgrund der Vielfallt solcher Vollstreckungen angewiedert ist und diese Aktion vielleicht plante?

Ich meine Hand aufs Herz:
man kann sich doch eigentlich kaum vorstellen, dass im Bezug auf ein derartiges eklatantes Fehlverhalten gegen Mutter und Kind - oder Familie generell - und im Bezug auf Missachtung dieser Unverhältnismäßigkeit kein "Shitstorm" der Entrüstung erfolgt...

Wie dem auch sei...

                                   Mehr davon!

Man sieht sich.... im Knast!  <- Sarkasmus!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2017, 22:25 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

f

faust

... ich denke: Eher nicht.

Inkompetenz, gepaart mit Geltungsbedürfnis/Größenwahn (-> dicke Hose) ist ein weit verbreitetes Phänomen (nicht nur) in beruflichen Hierarchien.


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o
  • Beiträge: 102
Geht morgen raus:


Zitat
Programmbeschwerde: Verbreitung von Unwahrheiten auf sozialen Netzwerken

Sehr geehrter Herr Buhrow

Hiermit reiche ich eine Programmbeschwerde aufgrund mehrfachen Verstoßes gegen die Programmrichtlinien des Westdeutschen Rundfunks (WDR) ein.

Sachverhalt

Am 8.3.2017 wurde Berichten zufolge eine Mutter samt ihrem Kind im Säuglingsalter aufgrund eines durch einen Gerichtsvollzieher erwirkten Haftbefehls festgenommen um die Zahlung von Rundfunkbeitr?agen an den WDR zu erzwingen. Auf diesen an sich schon skandal?osen Vorgang hin angesprochen wurde auf unterschiedlichen Auftritten des WDR im sozialen Netzwerk Facebook (z.B. unter mehreren Postings bei www.facebook.com/wdr oder
www.facebook.com/aktuellestunde) folgende Verlautbarung publiziert:

Der WDR wird über solche Vorg?ange nicht informiert. Er steht derzeit in Kontakt mit der zust?andigen Beh?orde, um herauszufinden, was konkret vorgefallen ist. Grunds?atzlich gilt: Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeitr?age verhaften. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden handeln selbstständig. Dem WDR ist daran gelegen, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen verh?altnism?aßig sind. Die Erzwingungshaft ist es in der Regel nach Auffassung des WDR nicht.

Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit, wie sich leicht herausfinden l?asst. So sieht das entsprechende Formular Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher unter Punkt H Erlass des Haftbefehls nach §802g ZPO explizit die Zustimmung des Gläubigers (in diesem Falle also des WDR) vor. Dazu passend weisen Fotografien des Haftbefehls (zu finden unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22382.45.html
den WDR als Gl?aubiger aus und es steht dort explizit: Auf Antrag des Gläubigers wird gegen die Schuldnerin Haft angeordnet (§802g ZPO), um die Abgabe der Verm?ogensauskunft [...] zu erzwingen [...]

Ich sehe in der von den Social Media Redakteuren des WDR ver ?offentlichten Verlautbarung einen klaren Verstoß gegen § 6 (6) des WDR-Gesetzes in der Fassung vom 6.12.20016:

(6) Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabh?angig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umst?anden gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

Ich erwarte Ihre Stellungnahme binnen eines Monats. Ferner erwarte ich eine Korrektur der falschen Verlautbarung sowie eine Richtigstellung an sichtbarer Stelle im Programm (d.h. auf allen dem WDR zugeh?origen Seiten auf dem sozialen Netzwerk, die die beanstandete Unwahrheit verbreitet haben). Sollte ich innerhalb der genannten Frist keine Antwort von Ihnen erhalten, werde ich mich mit meinem Anliegen an den Rundfunkrat des WDR wenden. Eine anonymisierte Dokumentation des Schriftwechsels zum Zwecke der Transparenz auf verschiedenen Onlineportalen behalte ich mir vor.

Hochachtungsvoll


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2017, 11:48 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Und nochmal der Hinweis bevor es versendet wird.

Der WDR hat, falls er behauptet sinngemäß keine Haft zum Erzwingen der Zahlung veranlassen zu haben oder wenn er behauptet die Haft erfolge nicht wegen Nichtzahlung der Beiträge, auf den ersten Blick vielleicht Recht, denn die Haft ist nicht unmittelbar wegen der Nichtzahlung sondern der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft als Folge einer Maßnahme der Vollstreckung wegen Nichtzahlung von Rundfunkbeiträgen. Der Form halber sollte also der vollständige Vorgang an sich immer richtig gestellt werden.

Die Auskunft kann auch ohne Zahlung abgegeben werden. Die Erzwingungshaft ist das Instrument den Betroffenen bzw. genauer seinen Willen zu brechen. Das Mittelalter lässt Grüßen.


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Die Auskunft kann auch ohne Zahlung abgegeben werden. Die Erzwingungshaft ist das Instrument den Betroffenen bzw. genauer seinen Willen zu brechen. Das Mittelalter lässt Grüßen.

Wenn jemand etwas bestellt, es zu seiner Zufriedenheit geliefert bekommt und dann nicht bezahlt, halte ich es für legitim, ihn mittels Erzwingungshaft dazu zu bringen, mitzuteilen wo er noch Geld hat bzw. dass er keines hat. Das Problem ist die Anwendung auf den rechtswidrigen Rundfunkbeitrag und insbesondere ohne dass ein Richter die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft hat.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
@oliverM

und frag mal bitte nach, wenn sie den Hergang des Falls herausgefunden haben, wann sie den Vorfall in ihr Programm ausstrahlen werden!  8).
Oder fällt das auch unter Datenschutz, darüber nicht zu berichten!  :police:


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

o
  • Beiträge: 102
Danke fuer die Hinweise (insbesondere an den Antarktiker ;) - soll schon formal sauber sein), wird implementiert


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Jetzt ist bereits fast eine Woche vergangen und es hat niemand darüber berichtet.

Das ist doch mal wieder typisch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2017, 17:58 von Uwe«

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Wenn keine weiteren Schritte unternommen werden, dann wird die Sache weiter unter den Teppich gekehrt. Die Betroffenen müssen hier selbst aktiv werden (Frau und Ehemann). Sie können den Vorgang bezeugen und haben die Video-Aufnahmen gemacht.

- Ein Strafantrag gegen den handelnden Vollstreckungsbeamten ist notfalls auch ohne Anwalt machbar. Entsprechende Muster können gegoogelt werden. Ein Staatsanwalt kann hier nicht einfach weggucken, sondern muss ermitteln. Nach der Darstellung wurde die Zahlung ja angeboten und die Vermögensauskunft gerade nicht (mehr) verweigert.

- Zumindest kann man formlos die Vorgesetzten und den Bürgermeister (als vertrenes Organ) informieren. Diese haben eine Aufsichtspflicht und müssen diesem Vorgang nachgehen. Solange sie aber "offiziell" nichts erfahren, können sie sich dumm stellen. Auch die Ratsmitglieder der Stadt könnten sich dafür interessieren, dass die Vollstreckungsbeamten offenbar die Grenzen ihrer Rechte nicht kennen.

- Ferner kann das Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat, um Stellungnahme gebeten werden (insb. mit Verweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). Ansprechpartner ist das Präsidium. Es sollte in der Lage sein, die Grenzen des Haftbefehls zu erläutern. Auch hier gilt: Wegschauen kann man leicht, wenn sich keiner beschwert. Aktenlage schaffen!


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Genau, bezüglich der Inhaftierung des Kindes reicht normalerweise eine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln. Theoretisch könnte jeder von uns diese Meldung machen, wir wissen aber nicht ob alles stimmt.


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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Soeben ist ein Videobeitrag mit Interview über den Fall auf youtube veröffentlicht worden:
Videopodcast auf youtube (RT-Deutsch):
https://www.youtube.com/watch?v=FLRrx8sKAw0


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Beiträge: 42
Guten Abend zusammen,

vielen Dank an Maria Janssen von RT für den Beitrag.
Wie gut, dass es wenigstens einen Sender gibt, der über
den sogenannten "öffentlich rechtlichen" Zwangsrundfunk
berichtet.

Für RT wäre ich jederzeit bereit 17,50 Euro zu bezahlen.

Einen schönen zwangsrundfunkbeitragsfreien Abend wünscht Larsenson.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2017, 22:46 von Larsenson«

F
  • Beiträge: 25
Bis auf RT habe ich keinen weiteren Bericht entdeckt. Das ist unfassbar!


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