Gestern, ausgerechnet am Weltfrauentag, wurde meine Frau bei dem Termin mit dem Gerichtsvollzieher Herr K. zusammen mit unserem Baby im Amtsgebäude Bergisch-Gladbach inhaftiert, da sie sich wiederholt und berechtigterweise weigerte „Rundfunkgebühren“ (ehemals GEZ) an den WDR zu zahlen und somit eine Dienstleistung zu bezahlen, die sie nie bestellt oder genutzt hat.
(Durch die Entrichtung der „Rundfunkgebühren“ fehlt für uns das Geld, das Wir lieber an andere Medienanbieter entrichten, um sich zu informieren)
Beim Termin wurde der Gerichtsvollzieher darauf hingewiesen, dass gegen den ausgestellten Haftbefehl innerhalb der dort angegebenen Möglichkeit Rechtsmittel eingelegt wurden und dass die Entscheidung über dessen Rechtsgültigkeit daher dem Landgericht vorbehalten ist und auf dessen Antwort man noch warte.
Herrn K. wurde §2 (1) VwVfG NRW vorgelegt und nach dem Durchlesen unterstellte er uns, dass wir diesen § verfassten, was wir negierten und ihm vorschlugen es selbst zu prüfen.
Der Gerichtsvollzieher Herr K. verlor daraufhin die Fassung und hatte meine Frau mit der Begründung, dass die Beschwerde eh abgewendet werden wird und dass der WDR eine Behörde ist, verhaften lassen.
Man hatte uns angedroht, dass bzgl. dem Baby (auch wenn ich ebenso der Erziehungsberechtigter bin) das Jugendamt verständigt wird, wenn ich nicht binnen kurzer Zeit die volle Summe auf einmal zahle (Ratenzahlung wurde plötzlich verweigert).
Wir haben mitgeteilt, dass wir die geforderte Summe (416,xx€) nicht dabei haben und erst zur Bank müssten. Daraufhin wurde meine Frau und unser Kind abgeführt und in Haft gesteckt.
Ich habe dem Gerichtsvollzieher deutlich gemacht, dass Ich umgehend das Geld holen werde, aber meine Frau die Zelle zumindest verwehrt bleiben soll und sie doch im „Geschäftszimmer“ warten könne. Ein solches Anliegen wurde negiert.
Den handelnden Justizbeamten wurde die Information bzgl. des laufenden Beschwerdeverfahrens mitgeteilt und dass man im Falle ihres Handeln dessen Verwaltungsakt prüfen lassen möchte, weswegen dann NACH dessen Maßnahme sie uns höflich ihre Dienstausweisnummer mitteilen mögen.
Diese höfliche Bitte wurde mit einem Blick und wegschubsen erwidert, was zwei unabhängige Augenzeugen, mit denen man sich später ausgetauscht hatte, beobachtet und ebenso entsetzt waren.
Da meine Frau inhaftiert wurde und ich weder beabsichtigt hatte, dass der Gerichtsvollzieher das Jugendamt anruft (auch wenn ich vermutlich eh letzten Endes das Kind bekommen hätte) oder meine Frau gar vom Gebäude des Amtsgerichts, wo das Geschäftszimmer des Gerichtsvollziehers war, verlegt werde, habe ich mich beeilt, die geforderte Summe für die Freilassung zu besorgen.
Nach der Wiederkehr von mir, hatte man uns weiterhin warten lassen und vorerst andere „Aufgaben“ erledigt (wohlgemerkt war meine Frau mit einem Säugling immer noch in der Zelle, was allein schon menschenunwürdig ist). Als ich für die Freilassung gezahlt hatte, teilte man mir mit, dass nun auf einmal alles erledigt sei und das Verfahren beendet wäre (Gerichtsvollzieher = Richter bei Landgericht?).
Meine Frau und unser Kind wurden zum Ausgang geführt und uns mit nem groben Ton mitgeteilt, dass wir umgehend nun das Gebäude verlassen sollten.
Wir bestanden darauf, dass wir bzgl. der Dienstaufsichtsbeschwerde die Dienstnummern notieren möchten. Allerdings verschwanden die handelnden Justizbeamten und uns wurde unfreundlicherweise auf den Ausgang verwiesen.
Nun besteht unsere letzte Hoffnung in die Medien, die nicht zu den Öffentlich-Rechtlichen gehören und gewillt sind solche und ähnliche skurrile Machenschaften zu publizieren, um andere Menschen darauf hinzuweisen welch einer Willkür Menschen ausgesetzt sind, wenn sie nicht gewillt sind Unternehmen, wie dem WDR nichtbestellte Leistungen zu bezahlen.
Uns wurde gestern ebenso das bestätigt, was schon oft berichtet wurde, und das Richter und Staatsbedienstete nicht im Sinne von Gerechtigkeit handeln, sondern gemäß der Auftraggeber - des WDR-Unternehmens.
Ersuchen der Gläubigerin vom 12.10.2016 ... Auf Antrag des Gläubigers wird gegen die Schuldnerin die Haft angeordnet (§ 802g ZPO), ...Wird nicht gerade in letzter Zeit wiederholt durch die LRAs behauptet, eine Inhaftierung sei nicht erwünscht?
Das Maß ist nun [endgültig] voll.
Der GEFÄNGNIS-RUNDFUNK und seine Schergen machen seinem Namen alle Ehre, solangsam dreht der ÖRR total durch >:(
Man darf sich fragen was als nächstes kommt... :(
Hallo ...
könntest du der Reporterin von der Welt noch dieses aktuelle Ereignis
zukommen lassen?
Mutter mit Baby inhaftiert wegen der Rundfunkbeiträge:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22382.msg143108.html#msg143108
Wir werden diesen Vorfall auch bei unserem Info-Stand morgen in Karlsruhe
publik machen.
Viele Grüße
karlsruhe
P.S. Wenn der Artikel schon raus ist etc. könnte man daraus auch etwas
extra schreiben
Man hatte uns angedroht, dass bzgl. dem Baby (auch wenn ich ebenso der Erziehungsberechtigter bin) das Jugendamt verständigt wird, wenn ich nicht binnen kurzer Zeit die volle Summe auf einmal zahle (Ratenzahlung wurde plötzlich verweigert).
Wir haben mitgeteilt, dass wir die geforderte Summe (416,xx€) nicht dabei haben und erst zur Bank müssten. Daraufhin wurde meine Frau und unser Kind abgeführt und in Haft gesteckt.
Die Polizei rufen weil die Beamten ihre Dienstnummer nicht mitteilen wollten? Wäre schon makaber die Polizei zu rufen, weil die Polizei gegen das Gesetz verstößt
Rund 25 % des Beitragsaufkommens sind nach hier bestehender Rechtsmeinung und Schätzung seit 2013 illegal gewesen ...
Warum gehen wir nicht wegen sowas auf die Straße?
Warum gehen wir nicht wegen sowas auf die Straße? Ich hab bis jetzt von keiner großen Demonstration bezüglich GEZ/BS/ÖRR gehört.
Irgendwie kann ich die Geschichte kaum glauben.Vielleicht sollte man dem GV Bergisch Gladbach offiziell anbieten, eine Gegendarstellung oder Berichtigung des Vorfalles, wie er oben geschildert wurde, im Forum veröffentlichen zu können?
Der zivilrechtliche Haftbefehl
Der zivilrechtliche Haftbefehl dient der Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (ehem. Offenbarungseid) gegenüber einem Gerichtsvollzieher (§ 901 ZPO).
Den Erlass des Haftbefehls kann der Gläubiger, das ist derjenige, der etwas zu fordern hat, beantragen, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem Titel (z.B. einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid) erfolglos verlaufen ist und der Schuldner, das ist derjenige, der etwas zu zahlen oder zu leisten hat, einer Ladung zu einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung keine Folge geleistet, nur ungenügende / unvollständige Angaben gemacht oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert hat.
Die Zwangsvollstreckung gilt als erfolglos, wenn entweder der Gerichtsvollzieher beim Schuldner bei einer kein Bargeld oder pfändbare bzw. pfändungswürdige Gegenstände gefunden hat, zweimal keinen Einlass in die Wohnung des Schuldners bekommen hat (davon mindestens einmal nach vorheriger schriftlicher Ankündigung) oder der Schuldner der Wohnungsdurchsuchung zur Auffindung pfändbarer Gegenstände widersprochen hat. […]
Wie wendet man eine Erzwingungshaft ab? Die Regelungen über den zivilrechtlichen Haftbefehl finden sich in der Zivilprozessordnung, dort in den §§ 802g ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html), 802h ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/802h.html) und 820i ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/802i.html).
Nach dem neuen Vollstreckungsrecht, das 2013 in Kraft getreten ist, verliert der Haftbefehl nach zwei Jahren seine Gültigkeit (§ 820h Abs. 1 ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/802h.html)). Der zivilrechtliche Haftbefehl wird also nach zwei Jahren wirkungslos.
Dieser zivilrechtliche Haftbefehl ist weiterhin nach Abgabe der Vermögensauskunft nicht mehr wirksam. Demnach kann die Vermögensauskunft (http://www.heckmann.net/vermogensauskunft/) auch noch kurz vor dem Zeitpunkt einer Verhaftung abgegeben werden.
... das ganze weltweit publik zu machen.
Hat jemand von euch Kontakte zu Frauenrechtsorganisationen oder internationaler Presse, dass die möglichst berichten, bevor das in Deutschland bekannt wird?
Warum gehen wir nicht wegen sowas auf die Straße? Ich hab bis jetzt von keiner großen Demonstration bezüglich GEZ/BS/ÖRR gehört.
Wenn das wahr ist, dann MUSS das an die Öffentlichkeit!
Aktiviere Familie, Freunde, Verwandte... am 29.04.2017 in Berlin dabei zu sein ... und eine GROßE Demonstration daraus zu machen! Verteile die Information per Mail, SMS, Anruf, Brief, Aushang am Schwarzen Brett usw.
Ausreden zählen nicht...
https://berlin2017.online-boykott.de
Also los!
Nicht warten, sondern starten!
Wir sehen uns in Berlin.
Das nur mal am Rande: Mitunter habe ich das Gefühl, das viele Nicht-Zahler und Gegner des Systems mehr Geld in den Protest stecken als in die Gebühr. Das trübt die Stimmung natürlich ein Stück weit, auch wenn es vermutlich da besser angelegt ist als beim GEZ. So muss ich wohl locker über 100 Euro für An- und Abfahrt nach Berlin einplanen und würde insgesamt länger im Auto oder Zug sitzen als ich an der Demo teilnehme. Und obwohl dann das ganze Wochenende dafür drauf geht, so will ich es trotzdem irgendwie versuchen :)
Dass der Fall strafrechtliche Konsequenzen im Sinne obiger Beiträge hätte, wäre zu schön, um wahr zu sein.
Das nur mal am Rande: Mitunter habe ich das Gefühl, das viele Nicht-Zahler und Gegner des Systems mehr Geld in den Protest stecken als in die Gebühr. Das trübt die Stimmung natürlich ein Stück weit, auch wenn es vermutlich da besser angelegt ist als beim GEZ.
Für die Inhaftierung eines Säuglings hatte der GV in jedem Fall keine Befugnis. Das ist definitiv eine Straftat. Ein Beweisfoto gibt es ja. Aber ohne Anwalt wird das schwierig.
Für die Inhaftierung eines Säuglings hatte der GV in jedem Fall keine Befugnis. Das ist definitiv eine Straftat. Ein Beweisfoto gibt es ja.
Aber ohne Anwalt wird das schwierig.
ob es wohl einen Haftbefehl für den Säugling gibt?
» Aber ohne Anwalt wird das schwierig.«
Da hat der Verfasser wohl Recht. Sollte aber keine unüberwindliche Hürde darstellen. Wenn es auch mit Rücksicht auf die beim Besucher selber ebenfalls sehr knappen Finanzen für sich genommen nicht viel wäre, ein kleines Scheinchen würde Besucher da ggf. schon zu spenden bereit sein. Und wenn das genügend machten, wäre die finanzielle Problematik der Verfolgung der Angelegenheit erstmal vom Tisch.
Zweifache Freiheitsberaubung, Erpressung... das ist kein Kavaliersdelikt...
Und wenn die Sache dann an eine Richterin kommt die vielleicht ebenfalls ein kleines Kind hat.........Die Kammer für den Rundfunkbeitrag meines VGs besteht mehrheitlich aus Richterinnen. Ob es etwas bringt oder nicht, ich werde die Damen im Rahmen meiner Klagebegründung auf diesen Vorfall hinweisen. Es soll später niemand behaupten können, sie oder er hätte davon nichts gewusst. 8)
Bild & RTL - insbesondere aber Bild - auf diesen obigen Skandal anzusetzen zu versuchen, kann man sich wohl sparen.Zu RTL kann ich nichts sagen, aber "Bild" ist "Welt", und die stehen mit ÖRR eh im Clinch, insofern sollte man hier "Bild" nicht verreißen.
WDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.
Sollte die Geschichte stimmen, wurde die Frau wahrscheinlich verhaftet, weil sie sich gegenüber einer Vollstreckungsbehörde weigerte, ihr Vermögen offenzulegen. Vollstreckungsbehörde ist nicht der WDR, sondern die zuständige Stadtkasse in Bergisch Gladbach. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Stadtkasse handelt eigenständig und ist nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Maßnahmen wie die Erzwingungshaft mit dem WDR abzusprechen. Deshalb wusste der WDR auch nicht vom dem konkreten Fall. Derzeit nimmt der WDR Kontakt zur Stadtkasse auf und versucht herauszubekommen, was konkret vorgefallen ist.
Generell gilt: Dem WDR ist daran gelegen, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen verhältnismäßig sind. Die Erzwingungshaft ist es in der Regel nach Auffassung des WDR nicht.
Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen. Verweigert eine Person allerdings jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einer Vollstreckungsmaßnahme kein Weg vorbei.
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Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen. Verweigert eine Person allerdings jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einer Vollstreckungsmaßnahme kein Weg vorbei.
WDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.
Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen
Verweigert eine Person allerdings jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einer Vollstreckungsmaßnahme kein Weg vorbei.
"Das Ersuchen soll alle erforderlichen Angaben enthalten und nach Möglichkeit die erbetene Maßnahme (Pfändung, Versteigerung oder sonstige Verwertung, Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung usw.) bezeichnen."https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000255
Statement dazu WDR Aktuelle StundeZitatWDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.
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Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen. Verweigert eine Person allerdings jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einer Vollstreckungsmaßnahme kein Weg vorbei.
Quelle:
https://www.facebook.com/aktuellestunde/posts/1464412190258472?comment_id=1464568173576207
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
WDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.Quelle:
Sollte die Geschichte stimmen, wurde die Frau wahrscheinlich verhaftet, weil sie sich gegenüber einer Vollstreckungsbehörde weigerte, ihr Vermögen offenzulegen. Vollstreckungsbehörde ist nicht der WDR, sondern die zuständige Stadtkasse in Bergisch Gladbach. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Stadtkasse handelt eigenständig und ist nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Maßnahmen wie die Erzwingungshaft mit dem WDR abzusprechen. Deshalb wusste der WDR auch nicht vom dem konkreten Fall. Derzeit nimmt der WDR Kontakt zur Stadtkasse auf und versucht herauszubekommen, was konkret vorgefallen ist.
[..]
@pjotr: Ich bin bei meinen eigenen Berechnungen in Bezug auf das falsch angewendete Gesamtschuldnerprinzip auf ähnliche 20% gekommen (statistische Berechnung). Worauf beziehen sich die von Dir angegebenen Rechtsmeinung und Schätzung?
WDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.
[..]
Vollstreckungsbehörde ist nicht der WDR, sondern die zuständige Stadtkasse in Bergisch Gladbach. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Stadtkasse handelt eigenständig und ist nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Maßnahmen wie die Erzwingungshaft mit dem WDR abzusprechen. Deshalb wusste der WDR auch nicht vom dem konkreten Fall. [..]
"Auf Antrag des Gläubigers wird gegen die Schuldnerin die Haft angeordnet (§ 802g ZPO), um die Abgabe der Vermögensauskunft ... zu erzwingen ..."
[...]
Der WDR kann sich nicht so billig herausreden, er habe nichts von dem konkreten Fall gewußt. Im Haftbefehl (Dokument 3 im Eingangsposting) steht eindeutig, daß die Haft auf Antrag des Gläubigers angeordnet wurde:
[...]
Der Gläubiger ist unten benannt: WDR Köln, Appellhofplatz 1, 50607 Köln.
[...]
Ja, das müsste man, ja das sollte man anzeigen.Zweifache Freiheitsberaubung, Erpressung... das ist kein Kavaliersdelikt...Da müsste man anzeigen.
Ja, da ist der Wille wieder mal größer als das Tun.
Den inneren Schweinehund besiegen und sich für andere blamieren...,
das wollen wohl die wenigsten.
Warum sollte ausgerechnet die Frau mit Baby, anstelle des Ehemanns inhaftiert werden, obwohl beide (vermutlich) gesamtschuldnerisch haften?Die gesamtschuldnerische Haftung steht nur auf dem Papier. In der rechtswidrigen Praxis des BS werden Einzelschuldner "erzeugt". Wenn nun die Mutter im Vollstreckungsersuchen stand, gilt die Vollstreckung nur für sie. Der GV erfährt nichts von einer Gesamtschuldnerschaft.
Der Gläubiger ist unten benannt: WDR Köln, Appellhofplatz 1, 50607 Köln. Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde handelt im Auftrag des Gläubigers. Der Gläubiger WDR ist letztendlich für die Haft verantwortlich, nicht die Stadtkasse.
[...]
Aus den abgelichteten Schriftstücken geht lediglich das Amtsgericht hervor, welches zur Abgabe der Vermögensauskunft bittet?
[...]
Warum sollte ausgerechnet die Frau mit Baby, anstelle des Ehemanns inhaftiert werden, obwohl beide (vermutlich) gesamtschuldnerisch haften?Die gesamtschuldnerische Haftung steht nur auf dem Papier. In der rechtswidrigen Praxis des BS werden Einzelschuldner "erzeugt". Wenn nun die Mutter im Vollstreckungsersuchen stand, gilt die Vollstreckung nur für sie. Der GV erfährt nichts von einer Gesamtschuldnerschaft.
Nach dem Gesetz muss EIGENTLICH bei einer Vollstreckung gegen einen Gesamtschuldner die komplette Gesamtschuldnerschaft darüber informiert werden - damit keiner von ihnen mehr seinen Schuldanteil an den zu Vollstreckenden leistet. Das setzt aber eine namentliche Kenntnis der Personen voraus, die nicht gegeben ist.
Aus den abgelichteten Schriftstücken geht lediglich das Amtsgericht hervor, welches zur Abgabe der Vermögensauskunft bittet?hier der Haftbefehl "stückchenweise:
[..]
Bezgl. dieser Ernsthaftigkeit erklärt das aber nicht warum die komplette Familie, inklusive einem Baby, zu einem Termin vor einem Landgericht erscheint?
ZitatUnd wie kommst Du auf Landgericht? Der Termin mit dem Gerichtsvollzieher war beim Amtsgericht.Beim Termin wurde der Gerichtsvollzieher darauf hingewiesen, dass gegen den ausgestellten Haftbefehl innerhalb der dort angegebenen Möglichkeit Rechtsmittel eingelegt wurden und dass die Entscheidung über dessen Rechtsgültigkeit daher dem Landgericht vorbehalten ist und auf dessen Antwort man noch warte.
Was ist so besonders und erklärungsbedürftig daran, dass Ehepaare Gerichtstermine gemeinsam wahrnehmen?Nichts, aber den Schilderungen nach wäre es evtl. besser die Kleinkinder nicht unbedingt mitzunehmen.
Statement dazu WDR Aktuelle StundeZitatWDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.Quelle:
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Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt.
https://www.facebook.com/aktuellestunde/posts/1464412190258472?comment_id=1464568173576207
ZitatUm Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen. Verweigert eine Person allerdings jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einer Vollstreckungsmaßnahme kein Weg vorbei.Quelle:
https://www.facebook.com/aktuellestunde/posts/1464412190258472?comment_id=1464568173576207
Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen - auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt.
WDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.Quelle:
[...]
Dieses heuchlerische Gewäsch ist langsam wirklich nicht mehr auszuhalten.
"Wer lächelt statt zu toben ist immer der Stärkere."https://www.aphorismen.de/zitat/14033
Kannst Du noch einmal überdenken, ob Deine emotionale Reaktion auf die Ereignisse sachdienlich ist?
Das ist ja heftig...
Tja wie lange wird sich das Volk verarschen lassen?
In Frankreich wären schon längst Straßenschlachten und brennende Autos an der Tagesordnung.
In Frankreich wären schon längst Straßenschlachten und brennende Autos an der Tagesordnung.
Genau, richtig erkannt. Allerdings wird es Deutschland nie passieren. Da hatte mal jemand gesagt: "satte Menschen gehen nicht auf die Strassen", und da hat er wohl Recht. Abgesehen davon haben Franzosen mehr drauf als wir Weicheier!
Es geht uns allen viel zu gut. Solange die Kühlschränke voll sind und man hat Dach über Kopf wird in diesem Land nie einer wagen auf die Strasse zu gehen.
Statement dazu WDR Aktuelle StundeZitatWDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.Quelle:
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https://www.facebook.com/aktuellestunde/posts/1464412190258472?comment_id=1464568173576207
Dann wollen wir diese Aussage mal prüfen...
[...]
Statement dazu WDR Aktuelle StundeZitatWDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.
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Generell gilt: Dem WDR ist daran gelegen, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen verhältnismäßig sind. Die Erzwingungshaft ist es in der Regel nach Auffassung des WDR nicht.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“Artikel 1(1) des Grundgesetzes
Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt.
Die staatliche Gewalt war hier sehr präsent. Sie wurde beeindruckend vorgeführt. Aber wo war die Würde des Menschen, die es zu achten und zu schützen galt?Konnte möglicherweise nicht erkannt werden, weil es sich bei diesen Vertretern des Staates bspw. nicht um Beamte bzw. Beamtinnen handelte, sondern bloß um Angestellte, die mglw. nicht hinreichend sensibilisiert sind?
Im vorliegenden Fall ist ja wohl mehr als eindeutig die Freiheitsberaubung eines unbeteiligten Kindes gegeben?
Programmbeschwerde: Verbreitung von Unwahrheiten auf sozialen Netzwerken
Sehr geehrter Herr Buhrow
Hiermit reiche ich eine Programmbeschwerde aufgrund mehrfachen Verstoßes gegen die Programmrichtlinien des Westdeutschen Rundfunks (WDR) ein.
Sachverhalt
Am 8.3.2017 wurde Berichten zufolge eine Mutter samt ihrem Kind im Säuglingsalter aufgrund eines durch einen Gerichtsvollzieher erwirkten Haftbefehls festgenommen um die Zahlung von Rundfunkbeitr?agen an den WDR zu erzwingen. Auf diesen an sich schon skandal?osen Vorgang hin angesprochen wurde auf unterschiedlichen Auftritten des WDR im sozialen Netzwerk Facebook (z.B. unter mehreren Postings bei www.facebook.com/wdr oder
www.facebook.com/aktuellestunde) folgende Verlautbarung publiziert:
Der WDR wird über solche Vorg?ange nicht informiert. Er steht derzeit in Kontakt mit der zust?andigen Beh?orde, um herauszufinden, was konkret vorgefallen ist. Grunds?atzlich gilt: Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeitr?age verhaften. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden handeln selbstständig. Dem WDR ist daran gelegen, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen verh?altnism?aßig sind. Die Erzwingungshaft ist es in der Regel nach Auffassung des WDR nicht.
Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit, wie sich leicht herausfinden l?asst. So sieht das entsprechende Formular Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher unter Punkt H Erlass des Haftbefehls nach §802g ZPO explizit die Zustimmung des Gläubigers (in diesem Falle also des WDR) vor. Dazu passend weisen Fotografien des Haftbefehls (zu finden unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22382.45.html
den WDR als Gl?aubiger aus und es steht dort explizit: Auf Antrag des Gläubigers wird gegen die Schuldnerin Haft angeordnet (§802g ZPO), um die Abgabe der Verm?ogensauskunft [...] zu erzwingen [...]
Ich sehe in der von den Social Media Redakteuren des WDR ver ?offentlichten Verlautbarung einen klaren Verstoß gegen § 6 (6) des WDR-Gesetzes in der Fassung vom 6.12.20016:
(6) Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabh?angig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umst?anden gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Ich erwarte Ihre Stellungnahme binnen eines Monats. Ferner erwarte ich eine Korrektur der falschen Verlautbarung sowie eine Richtigstellung an sichtbarer Stelle im Programm (d.h. auf allen dem WDR zugeh?origen Seiten auf dem sozialen Netzwerk, die die beanstandete Unwahrheit verbreitet haben). Sollte ich innerhalb der genannten Frist keine Antwort von Ihnen erhalten, werde ich mich mit meinem Anliegen an den Rundfunkrat des WDR wenden. Eine anonymisierte Dokumentation des Schriftwechsels zum Zwecke der Transparenz auf verschiedenen Onlineportalen behalte ich mir vor.
Hochachtungsvoll
Die Auskunft kann auch ohne Zahlung abgegeben werden. Die Erzwingungshaft ist das Instrument den Betroffenen bzw. genauer seinen Willen zu brechen. Das Mittelalter lässt Grüßen.
Am 8.3.2017 (Weltfrauentag!) wurde Julia (31), Mutter eines kleinen Säuglings, zusammen mit ihrem Kind im Rahmen eines Rundfunkbeitragsvollstreckungsverfahrens wegen 416,72€ nichtgezahlter Rundfunkbeiträge im Amtsgericht Bergisch-Gladbach bis zur Zahlung in Haft genommen und in eine Zelle eingesperrt.
Es war nur eine kurze Zeit, bis ihr Mann das Geld besorgt hatte!
Da wir hier bei der gemeinsamen Straftat-Faktenermittlung sind
Ein megadickes DANKE an Bernfried E.!
Er fragte bei beim WDR-Lokalzeit Team nach, ob der Bericht von RT-Deutsch über die Inhaftierung der Mutter mit Kleinkind Fake oder Wahrheit ist. Der darauf folgende Schriftverkehr zeigt einmal mehr, wie die örr so arbeiten. RT-Deutsch ist natürlich nicht seriös und der wdr ist die Unschuld selbst und leistet natürlich ganz hervorragende Arbeit.
Ob/welche Antwort wohl auf die heute verschickte Mail folgen wird?
(Ich hoffe, das ist chronologisch richtig so, keine Garantie)
WDR:
Lieber Herr E.,
wir prüfen gerade den Wahrheitsgehalt dieses Beitrages von Russia Today. Allerdings können Sie sich selbst schon mal ein Bild vorab machen, wenn Sie sich vor Augen führen, dass in dem Beitrag nicht ein einziges Mal die vermeintliche Gegenseite, also der zitierte Gerichtsvollzieher, das vermeintlich zuständige Amtsgericht bzw. der Gebührenservice von ARD und ZDF zu Wort gekommen ist, wie es gängige journalistische Pflicht gewesen wäre.
Bernfried:
Nachdem sich nicht einmal die Justizbeamten ausweisen wollten, kann ich diesen Einwand nicht nachvollziehen. Auch bei den belegten bisherigen Haftandrohungen und dem Vollzug kam es erst auf öffentlichen Druck zu öffentlichen Aussagen der Intendanten.
Konnten Sie den entsprechenden Gerichtsvollziher schon befragen : http://www.ag-bergischgladbach.nrw.de/…/gerichts…/index.php… ?
Bernfried
WDR:
Sehr geehrter Herr E.,
bitte geben Sie uns noch etwas Zeit.
Ihre Anfrage haben wir an den Gebührenservice weitergeleitet und um zeitnahe Auskunft gebeten. Journalistisch setzen wir uns mit Beiträgen und Produkten von anderen Anbietern in der Regel nicht auseinander, deshalb sehen wir im Moment auch keine Veranlassung, den Bericht von RT nach zu recherchieren. Eine umfängliche und saubere Recherche sollte erst einmal redliche Journalistenpraxis desjenigen sein, der einen solchen Bericht veröffentlicht.
Was meinen Sie übrigens mit Ihrer Aussage:
"Auch bei den belegten bisherigen Haftandrohungen und dem Vollzug kam es erst auf öffentlichen Druck zu öffentlichen Aussagen der Intendanten."
Sorry, aber wir verstehen den Satz schlicht nicht.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lokalzeit Team
Bernfried:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Sie angesprochen und gebeten mir den Wahrheitsgehalt dieser Meldung zu betätigen bzw. abzustreiten. Der WDR ist der juristische Ansprechpartner in diesem Fall, da der Beitragsservice keine juristische Person ist. Ihre Aussage "Eine umfängliche und saubere Recherche sollte erst einmal redliche Journalistenpraxis desjenigen sein, der einen solchen Bericht veröffentlicht." kann ich wiederum nicht verstehen. Falls dieser Beitrag falsch wäre, müssten Sie schon aus gegebenen Anlass recherchieren, um Falschaussagen zu widersprechen bzw. Handlungen des WDRs als "Auftraggeber" richtig zu stellen. Trotz Aussagen einiger Intendanten wird weiter mit Haft gedroht und, wie in diesem Fall, auch vollzogen (auch wenn hier nur vorübergehend zur Einschüchterung). Alle bekannten Fälle, ausdrücklich sei hier genannt Fr. Baumert, brachten erst nach erheblicher Öffentlichkeitsarbeit (der Artikel in der "Welt") eine Aussage des entsprechenden Intendanten. Bei Frau Baumert erst nach 61 Tagen Haft und dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Weitere konnten durch die Öffentlichkeit eher beendet bzw. noch einmal "zurückgestellt" werden.
Vielleicht gibt Ihnen das Anlass zum Nachdenken: "Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte ist eine Inhaftierung wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK) und der Menschenrechtskonvention der UNO mit gleichlautendem Inhalt!"
Mit freundlichem Gruß
P.S. Da ich hier keinerlei urheberrechtliche Schöpfungshöhe erkennen kann, behalte ich mir das Recht vor diesen Thread zu veröffentlichen.
Bernfried
WDR:
Verzeihung, Herr E., ...
Wir können Ihnen dennoch versichern, dass wir Ihre Anfrage an die Unternehmenskommunikation des WDR und an den Beitragsservice von ARD und ZDF weitergeleitet haben und Ihnen, sobald wir Auskunft von dort bekommen, diese gerne weiterleiten. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lokalzeit Team
Sehr geehrter Herr E.,
auch den Kollegen ist es leider noch nicht gelungen, den betreffenden Gerichtsvollzieher zu erreichen. Sie versuchen es weiter.
Grundsätzlich gilt aber: Der WDR wird über solche Vorgänge nicht informiert. Er steht derzeit in Kontakt mit der zuständigen Behörde, um herauszufinden, was konkret vorgefallen ist. Grundsätzlich gilt: Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden handeln selbstständig. Dem WDR ist daran gelegen, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen verhältnismäßig sind. Die Erzwingungshaft ist es in der Regel nach Auffassung des WDR nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lokalzeit Team
Bernfried:
Sehr geehrte Damen und Herren,
schön solche vernünftigen Worte zu hören, aber sind es nicht Sie (über den Beitragsservice), welche diesen Vollstreckungsbehörden die Aufträge erteilen? Und das hier die Konsequenzen "Offenbarungseid" und "Erzwingungshaft" dazugehören ist Ihnen auch bekannt (s. S. Baumert), auch "Taschenpfändung" sollte Ihnen hier etwas sagen. Sie schreiben: "Dem WDR ist daran gelegen, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen verhältnismäßig sind. Die Erzwingungshaft ist es in der Regel nach Auffassung des WDR nicht." - wie gesagt dem kann ich nur zustimmen, aber bitte definieren Sie noch "ist es in der Regel ... nicht". Bei Kostensätzen von ca. 140 Euro pro Tag in der Vollzugsanstalt ist ein Tag Erzwingungshaft für ein 3/4 Jahr Beitrag verhältnismäßig?
Bernfried
WDR:
Sehr geehrter Herr E.,
die zuständige Behörde hat dem WDR mittlerweile bestätigt, dass die betroffene Mutter für einige Minuten am Amtsgericht Bergisch Gladbach festgehalten wurde. Hintergrund war ein Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens.
Grundsätzlich gilt: Weder der WDR noch der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften. Die sogenannte Erzwingungshaft steht immer im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung. Diese ist gesetzlich geregelt und liegt in der Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden – also der Stadtkassen. Hier gelten für den Rundfunkbeitrag keine Sonderregeln.
Der WDR bedauert, dass es in diesem Fall so weit gekommen ist. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist er allerdings verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen. Verweigert eine Person allerdings jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einer Vollstreckungsmaßnahme leider kein Weg vorbei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lokalzeit Team
Bernfried:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wie Sie sehen ist es Ihnen auch erst mit großer zeitlicher Verzögerung gelungen hier eine Bestätigung von den Beteiligten zu bekommen, Ihre Aussage zur Qualität des RT- Artikels liegen da Wohl eher in einer anderen Intention. Leider hatte ich auch zu dem eigentlichen Fakt der Freiheitsentziehung einer Mutter mit einem 8 Monate alten Säugling, eine Öffentliche Entschuldigung bzw. ein öffentliches Bedauern erwartet, aber das ist wohl zu viel verlangt ( der Beitrag wurde auf keiner WDR Page erwähnt bzw. die Usereinträge wurden gelöscht.
Mit freundlichem Gruß
Bernfried:
Wertes WDR-Lokalzeit-Team,
ich habe die Zeit genutzt, um den Wahrheitsgehalt Ihrer Aussagen [WDR] zu überprüfen. Insbesondere beziehe ich mich im Folgenden auf diese Textpassagen, die Sie [WDR] im Zusammenhang mit Inhaftierungen hier und auch sonst gerne in Umlauf bringen:
„Grundsätzlich gilt: Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden handeln selbstständig. Dem WDR ist daran gelegen, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen verhältnismäßig sind. Die Erzwingungshaft ist es in der Regel nach Auffassung des WDR nicht.“
„Grundsätzlich gilt: Weder der WDR noch der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften. Die sogenannte Erzwingungshaft steht immer im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung. Diese ist gesetzlich geregelt und liegt in der Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden – also der Stadtkassen. Hier gelten für den Rundfunkbeitrag keine Sonderregeln.“
Im Vollstreckungsvorgang wird im Auftrag des WDR ein Vollstreckungsersuchen an die eintreibende Behörde geschickt, denn nur der WDR ist hier in NRW der Gläubiger – eine sogenannte „öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“ wäre dazu rechtlich nicht in der Lage. Die Formulierung in genau diesem Schreiben bestimmt den weiteren Verlauf der Vollstreckung. Hier entscheidet allein der Gläubiger, also der WDR, ob alle anwendbaren Vollstreckungsmaßnahmen zur Anwendung kommen sollen, oder ob bestimmte Maßnahmen, wie die Erzwingungshaft wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft nicht gewünscht werden.
Es obligt somit dem WDR und sonst niemandem, ob er Inhaftierungen wünscht und für angemessen hält oder nicht. Bisher behauptete der WDR zwar, Haft sei nicht erwünscht, unterlässt es jedoch anscheinend, im Vollstreckungsersuchen explizit darauf hinzuweisen.
Weiter ist zu sagen, dass die eintreibende Behörde gerade im Falle einer Erzwingungshaft dann den Gläubiger darüber in Kenntnis setzen und diese Maßnahme besprechen sollte. Auch darauf könnte der WDR extra hinweisen, um Haftmaßnahmen zu vermeiden.
Nach § 2 Abs. 3 VwVG NRW - stehen die vorgenannten verfahrensrechtlichen Befugnisse des Gläubigers grundsätzlich auch der Vollstreckungsbehörde zu. Wann die Vollstreckungsbehörde von diesen Befugnissen selbst Gebrauch macht, wird im Innenverhältnis von dem Auftrag abhängen, den ihr der Gläubiger erteilt hat und sich auch nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten bestimmen. Bei einer routinemäßigen Vollstreckung sind besondere Absprachen mit dem Gläubiger nicht erforderlich. Bei Maßnahmen, die von besonderer Tragweite für den Vollstreckungsschuldner und auch für sein weiteres Verhältnis zum Gläubiger sind, sollte eine Anordnung des Gläubigers eingeholt werden.
Dritten gegenüber handelt die Vollstreckungsbehörde gemäß § 2 Abs. 3 VwVG NRW - immer aus eigenem Recht; eine Vollmacht des Gläubigers kann ein Dritter - auch ein Gericht - nicht verlangen.
Sie sehen also, der WDR selbst, der sich voller Inbrunst wegen seiner journalistischen Tätigkeit in den höchsten Tönen lobt, der WDR, der gerne mit erhobenem Zeigefinger sich als Maßstab aller Dinge in Szene setzt, hält es mit der Wahrheit selbst nicht so ganz genau. Leider konnte ich bisher keinerlei Berichte über diesen Vorgang bei Ihnen finden.
Sicherlich haben Sie die den Text, den Sie als Stellungnahme weitergeben, für glaubwürdig befunden. Ich bedaure sehr, dass Sie RT-Deutsch voller Vorurteile versuchen, zu diskriminieren. Wäre es nicht wichtig, erst einmal vor der eigenen Türe zu kehren? Zwischen dem, was die Menschen für wahr halten sollen und dem, wie sich die Dinge tatsächlich verhalten, liegen leider oft tiefe Gräben. Ich hoffe und wünsche, dass Sie für die Zukunft die Angaben die Sie „von oben“ erhalten selbst noch einmal prüfen und behilflich sind, Falschaussagen des WDR zu korrigieren.
Mit freundlichem Gruß
"Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften."(zweimal!)
"Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist ___ allerdings verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen"
"Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen."