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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich  (Gelesen 62015 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

bevor man sich hier in Beitragshochrechnungen ergeht!?

Ich würde begrüßen daß man zuerst herausarbeitet ob Herr RA xyz die Qualifikation, die Motivation usw. mitbringt um das o.a. Ansinnen so anzugehen dass es zu einem Erfolg führen kann.

Das konnte ich in den Zeilen die hinter den Kulissen hin- und hergeschoben werden ehrlich gesagt nicht so recht herauslesen (wollen...)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Kurt: Meinhard Starostik hat erfolgreich die erste, seinerzeit erfolgreiche Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem BVerfG vertreten. Das ist aus meiner Sicht eine recht gute Referenz.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

N
  • Beiträge: 87
Ich würde das Anliegen mit EUR 50,-- unterstützen. Baut die dafür notwendige Infrastruktur (Bankverbindung / Verwendungszweck) und stellt den Spendenaufruf gut sichtbar ins Forum.



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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Bin auch mit 17.50 @ dabei, wenn´s soweit ist. :police:


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Verzichte gern auf das lebenslängliche Zwangsabo.
Zahle gern freiwillig einen JAHRESBEITRAG DAVON für die Durchsetzung des Rechts.


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

D
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Ich wäre auch mit einer Spende dabei!


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S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
... Baut die dafür notwendige Infrastruktur (Bankverbindung / Verwendungszweck) und stellt den Spendenaufruf gut sichtbar ins Forum.
Count me in ;)
Über Erfolgsaussichten würde ich mir eher weniger Gedanken machen, denn die Zeit läuft. Es ist immerhin eine Chance und das ist es wert.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

J
  • Beiträge: 88
Es ist immerhin eine Chance und das ist es wert

Es stimmt.

Bin auch mit einer Spende dabei.


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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Kurt: Meinhard Starostik
ist der Beste für diese Aufgabe.

Allerdings wurde er dank Piratenpartei ein Landesverfassungsrichter für Berlin. Laut dortiger Website ist er das noch. Sofern er nach außen auftritt in dieser Sache, würde er vermutlich wegen Befangenheit bei entsprechenden Landesverfassungsbeschwerden auszuscheiden haben - und war ja doch die ganz große Hoffnung als Kenner der Problematik, die er seinen richterlichen Kollegen erläutern könnte, sofern weniger spezialisiert.

Das Landesverfassungsgericht Berlin hat wohl nur 1 einzigen Spruchkörper (also nicht mehrere Senate / Kammern /...). Also wirken wohl alle Richter mit, sofern nicht ausscheidend wegen Befangenheit (?). 

Wegen des geringen Anfalls von Verfahren ist das Berliner Gericht ein Gericht mit nebenberuflichen Richtern.

Wer weiß Näheres hierzu?
Auf seiner anwaltlichen Website weist er sich wohl nicht aus als Landesverfassungsrichter. (?)

Und kleine Frage, wieso klappt das Spenden sammeln für Rechtsanwälte, nicht aber für Volkswirte?
Hier geht es prioritär um Politik und Wirtschaft, Jura nur am Rande. Von den beiden Professionen, die die Poltitik bestimmen, betrifft es eigentlich die andere, und das merkt man, wenn man sich die Streit-Szenarien anschaut.
Diese ungleiche Spendenbereitschaft limitiert leider sehr die Aktionsbreite.



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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Meinhard Starostik hat erfolgreich die erste, seinerzeit erfolgreiche Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem BVerfG vertreten.

Anm.: Das BVerfG hatte dieses Verfahren gg. die Vorratsdatenspeicherung seinerzeit selbstverständlich künstlich sehr in die Länge gezogen:
( Quelle v. https://de.wikipedia.org/wiki/Meinhard_Starostik )
Zitat
Als Bevollmächtigter von etwa 35.000 Sammelklägern führte Starostik dann am 31. Dezember 2007 Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, das Verfahren schrieb Rechtsgeschichte. Der bis dahin größten Verfassungsbeschwerde wurde am 2. März 2010 stattgegeben.


Ohne jeden Zweifel werden diese Staatsdiener auch die Beschwerde gegen den zweiten einmaligen Rundfunkbeitrags-Meldedatenabgleich ebenfalls behindern wollen.
Die würden möglicherweise wieder durch Nichstun den Abgleich sicher zulassen - und dann bestimmt erst viel später "entscheiden".
und
dann wäre es nur ein später, finanzieller Pyrrhussieg -> der vielleicht nur einen späten, symbolischen Gerechtigkeitscharakter hat ?


Möglicherweise gibt es ja später auch noch die Klagen, die zur finalen Instanz EGMR Straßburg müssen und Unterstützung brauchen.

Persönlich würde ich mehr Wert auf das Europagericht legen. Beim BVerfG ist, jedenfalls m. E. nach, jegliches Geld vergeudet ( wie bei ARDZDFDR ) .


Das sollte noch mit abgeschätzt werden, finde ich.

Markus


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K
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Hallo zusammen,

Meinhard Starostik > ok, sollte passen!

Dieser Übersicht nach ist er noch Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtshof_des_Landes_Berlin#Zusammensetzung

Gruß
Kurt


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  • Beiträge: 7.385
Zitat
Als Bevollmächtigter von etwa 35.000 Sammelklägern
Da solle keiner kommen und weiterhin sagen, Sammelklagen seien in Deutschland nicht möglich.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

l
  • Beiträge: 19
Wäre auch dabei , logisch


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Anm.: Das BVerfG hatte dieses Verfahren gg. die Vorratsdatenspeicherung seinerzeit selbstverständlich künstlich sehr in die Länge gezogen: ...

Ohne jeden Zweifel werden diese Staatsdiener auch die Beschwerde gegen den zweiten einmaligen Rundfunkbeitrags-Meldedatenabgleich ebenfalls behindern wollen.
Die würden möglicherweise wieder durch Nichstun den Abgleich sicher zulassen - und dann bestimmt erst viel später "entscheiden".
und
dann wäre es nur ein später, finanzieller Pyrrhussieg -> der vielleicht nur einen späten, symbolischen Gerechtigkeitscharakter hat ?

Dass das BVerG kein sonderlich hohes Tempo vorlegt, ist auch bei den Klagen gegen den sogn. Rundfunkbeitrag sichtbar. Es lohnt sich aber m. E. dennoch. Und zwar weil aus der Begründung der Wiederholung des "einmaligen" Datenabgleichs erkennbar wird, dass dies zur Dauereinrichtung wird. Wäre die Verfassungsbeschwerde erfolgreich, würde man den Politikern zudem wenigstens ein wenig in die rundfunkpolitische Suppe spucken. Dass dies bei den Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag als Ganzes gelingt, habe ich schon öfters bezweifelt. M. E. ist nämlich das BVerfG mit seinen Entscheidungen Teil des Problems, nicht der Lösung.

M. Boettcher


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M
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Meinhard Starostik > ok, sollte passen!

Zitat aus Newsletter von ?Digitalcourage:
Zitat
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Um die Verfassungsbeschwerde starten zu können, benötigen wir 45.000 Euro – jede Spende zählt!
 
Unser Anwalt Meinhard Starostik arbeitet bereits am Schriftsatz für unsere Verfassungsbeschwerde. Gemeinsam mit ihm haben wir 2008 schon ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu Fall gebracht – genau das haben wir jetzt mit dem Staatstrojaner vor.

Ja, der gute Meinhard!


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