Dieser Hinweis "nicht vor März 2018 Entscheid des BVerfG" ist wichtig. Das deckt sich also mit den Aussetzungsfristen VG Frankfurt, VG Freiburg.
Hintergrund: Vor Entscheid holt das Gericht Stellungnahmen ein. Ich hielt es für unwahrscheinlich, dass dies im Wahljahr oder während der Regierungsbildung erfolgt, weil es sich ja herumspricht, welche Fragen gestellt wurden.
Zur irgendwo im Forum Frage "haben bestimmte VGe eine Mehr-Info zum Geplanten"?Sybillinische Antwort: Die Welt der Justiz ist eine Welt aus Menschen, aus politischen Parteien, aus Studenten-Vergangenheit usw. usw.. Das müssen viele Forumsteilnehmer noch ins Weltbild integrieren, habe ich manchmal den Eindruck.
Naja, man erwarte nicht, dass ARD ZDF in ihren Bildungsauftrag aufnehmen, über die reale Funktionsweise der Justiz-Menschen zu informieren. Das könnte ja mündige Bürger erzeugen!
(Wie wir Streiter es sind, man sieht ja, was mündige Bürger an Gefahr für die Multimillionärs-Privilegien der Intendanten erzeugt.)
Zur Frage der "Rückabwicklung":Bereits satirisch verwertet: Das VG Berlin wurde in einem Schriftsatz gebeten, sich von der Karlsruher Richterin den Rückabwicklungs-Paragrafen des deutschen Rechts nachweisen zu lassen, weil man dann ja blitzschnelle auch in Berlin alle Aktenberge durch Klageabweisung erledigen könne unter Verweis auf die Rückabwicklung.
Sozusagen - steht so im Text - die Erfindung des justiziellen "Perpetuum Mobile".
Sofern man aber im "Gedankem an eine nicht existierende Rückabwicklungs-Regelung" berechtigte Klagen abweise, stelle ich die Frage der Rechtsbeugung - auch in Berlin und nicht nur in Berlin.
Man erkennt, wie ungemein wichtig es ist, zu Verhandlungen Protokolle zu erhalten. Mit "Rückabwicklung" lieferte die Richterin eine generell verwertbare Steilvorlage gegen generelle Wegerledigungs-Bemühungen von Verwaltungsgerichten.
Wichtigf ist, den Verwaltungsgerichten in Schriftsätzen bereits zu sagen, dass sie mit Protokollierern ihrer Worte aus dem Kreis der Widerständler gegen dies Staatsunrecht ab jetzt zu rechnen haben. Und dementsprechend auch: Alle Vorschläge, auf mündliche Verhandlung zu verzichten, ablehnen.
Und bei Übertragung auf den Einzelrichter: Antrag stellen auf Rückübertragung an die Kammer (Antragsrecht steht im gleichen Paragrafen, den das Gericht für die Übertragung angibt).
Kostet alles (glaube ich jedenfalls) Nullkommanichts und kann bewirken, dass die Richter die Einfachheit der Aussetzung (bis Entscheid Bundesverfassungsgericht) vorziehen.
Nie vergessen, Richter sind auch nur Menschen. Und wer meint, es wagen zu dürfen, schreibe immer mehrfach, das VG sei hier ungewollt eingebunden in den mengenmäßig größten Justizskandal der Geschichte der Bundesrepublik und möge bitte seiner Verantwortung entsprechen.
Hingewiesen wurde beim VG Berlin auch darauf, wie sehnsüchtig auf ... auf Kenntnis des Rückabwicklungs-Paragrafen warten:
Die mit dem Makel des Straftäters einst belasteten "Homosexuellen" und "Ehebrecher" - durchaus mit Zustimmung damals des Bundesverfassungsgerichts. Ganz zu schweigen zu den noch heute als "unehelich" gebrandmarkten Kinder der 40er Jahre von damals noch nicht formell verheirateten Eltern.
Das Staatsfernsehen ARD, ZDF,... kann nicht pleitegehen.Gegründet durch Landesparlamente als nicht insolvenzfähig, was implizit zur Gewährsträgerhaftung aus dem Staatshaushalt führt.
Mindestens bei Niedrigverdienern zurückzuzahlen, weil Rechtslage schon 2012. Das Verfassungsgericht kann dies gar nicht aussetzen, weil insoweit ohne Entscheidungskompetenz. (Das Folgende nicht verwechseln mit "Grundgesetz".)
§ 31 BVerfGG -
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Da das BVerfG entschieden hat, ist wegen Verstoß an die Bindungspflicht an 4 Millionen Bürger zurückzuzahlen ohne Rettungs-Fallschirm. Die Gewährung und Verkündung von Schenkungen ist dem BVerfG nicht als Beschlussfassungs-Gegenstand erlaubt. Dies ist Politik und ist als solche ein (eingegrenztes) Privileg des Verfassungsorgans "Parlament". Politiker (Exekutive) dürfen es ebenfalls nicht - wäre Veruntreuung.
4 Milliarden Euro sofort fällig und einzubuchen - ARDs und ZDF, sie "werden" nicht pleite, sondern bei gesetzeskonformer Verbuchung sind sie es bereits beziehungsweise nicht, weil nun zu retten. Wenn die 4 Millionen Bürger die insgesamt 4 Milliarden Euro (1000 pro "Wohneinheit") von Rechts wegen zu bekommen haben, so werden sie es auch bekommen - notfalls gegengedeckt aus dem Landeshaushalt. Denn das ist 50 % des Jahresbudgets - ist zu viel, ist nicht "irgendwie zu deckeln".
Das wird nicht-öffentlich bereits ausgetragen.
Hier ist Sünder pjotre etwas zu weit vom Thread-Thema abgewichen. Um unserem segensreichen Helfer für thematische Ordnung des Forums die Arbeit zu erleichtern, sagt pjotre es gleich selber:
Bitte das Thema "Pleite" nicht zu sehr in diesem Thread ausweiten.