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Autor Thema: VG-Verfahren ruhendstellen bis Bundesverfassungsgericht entschieden hat?  (Gelesen 1692 mal)

Z
  • Beiträge: 11
Hallo Forum,

ein fiktiver Fall:

In Anlehnung an dieses Thema
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82852.html#msg82852

wollte Person A vorgehen, doch nach Lesen dieses Themas
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

fragt sich A, ob Verfahren vor dem VG überhaupt noch ruhendgestellt werden.
Obigen Themen ist zu entnehmen, dass die Verfahren bis zur Entscheidung des BVerwG ruhen. Nun hatte das BVerwG (pro Rundfunk) entschieden.
Entsprechend wurden die Verfahren (alle?) wieder aufgenommen.

Kann A durch Verweis auf die 41+ Aktenzeichen Verfassungsbeschwerden, siehe dieses Thema
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20906.0.html

erreichen, dass das VG das Verfahren bis zur höchstrichterlichen Klärung ruhendstellt?
Was müsste A schreiben, um Erfolg zu haben?
Muss A die gleichen Argumente bringen, wie sie die 41+ Personen in ihren Verfassungsbeschwerden dargelegt haben?

Dieses Thema ist sicherlich für sehr viele Leute interessant. A glaubt, dass es keinen Sinn macht, die 43., 97. oder 144. Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema einzulegen. :D




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v
  • Beiträge: 1.202
Problematik beim "Ruhendstellen":
1. die Gegenseite muss dem zustimmen (was sie i.d.R. nicht tut)
2. der "Instanzenzug" endet beim BVerwG

Alternative:
"Aussetzung des Verfahrens" oder Vorlage beim BVerfG (was die Richter an VGs sich nicht trauen...)


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

Z
  • Beiträge: 11
Wozu sollte ein Gegner des Rundfunkbeitrages den Klageweg bestreiten?

Variante A:
Er verliert vor dem Verwaltungsgericht und muss Gerichtskosten 105€ + Rundfunkbeiträge zahlen.

Variante B:
Er zieht vor das Oberverwaltungsgericht und muss noch mehr Gerichtskosten + Rundfunkbeiträge zahlen.

Variante C:
Er zieht vor das Bundesverwaltungsgericht und muss noch mehr Gerichtskosten + Rundfunkbeiträge zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich jedoch leider klar positioniert, hier wird kein Erfolg zu erzielen sein.

Variante D:
Nachdem der Rechtsweg erschöpft ist, wird die 124. Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dies scheint jedoch nicht zweckmäßig, da bereits alle Argumente in den diversen Verfassungsbeschwerden enthalten sind und diese in 2017 oder 2018 abgehandelt werden.

Variante E:
Das Verwaltungsgericht lässt das Verfahren ruhendstellen, bis das Bundesverfassungsgericht die bisherigen 41 Verfassungsbeschwerden über den Rundfunkbeitrag bearbeitet hat. Wahrscheinlich nur, wenn die gleichen Gründe in der Klage genannt werden, wie sie auch (teilweise) in den 41 Verfassungsbeschwerden stehen.

Variante F:
Das Verwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, bis das Bundesverfassungsgericht die bisherigen 41 Verfassungsbeschwerden über den Rundfunkbeitrag bearbeitet hat. Wahrscheinlich nur, wenn die gleichen Gründe in der Klage genannt werden, wie sie auch (teilweise) in den 41 Verfassungsbeschwerden stehen.


Sieht eine fiktive Person A das richtig, dass der Klageweg heutzutage alleine das Ziel verfolgt, Variante F zu bekommen? Alle anderen Varianten führen doch zu nichts oder es sind gerade andere "im Rennen", die es zu unterstützen gilt. Es reicht ja aus, wenn nur eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat!


Sollte sich A also bemühen, das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auszusetzen?
Wie stellt A dies am besten an?


Bestimmt gibt es hunderte weitere fiktive Personen, die sich fragen, welches Ziel der Klageweg verfolgen soll und ob sie diesen dann bestreiten. Es wäre toll, wenn dies einmal für alle klargestellt würde.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Es grenzt an Körperverletzung, wenn die Politik und der Staatsfunk Menschen in das Verderben schicken! Sei es Psychisch, Finanziell oder auch körperlich! Es heißt öffentlich rechtlicher Rundfunk, der “gemeinnützig und mildtätig sein soll! Es sollte ein Medium sein, für die Bürger!
Wenn sie das wären, bräuchten sie sich keine Sorgen der Akzeptanz und der Finanzierung zu machen.
Sie sind es aber nicht! Sie sind nur an ihren eigenen Interessen interessiert. Sie wollen ihr abgehobenes Leben in Saus und Braus weiter führen und da schickt es sich nicht Querulanten zu gewähren. Sie wollen die selbst denkenden und handelnden mundtot machen, damit kein Flächenbrand entsteht und die zögerlichen mit reißen.
Wenn sie ehrlich wären und es ernst meinen, müssten sie doch von sich aus das Verfassungsgericht und den EuGH anrufen, um Klarheit zu schaffen und nicht die Bürger zermürben, die sich wehren!   
Wurde nicht eine Lehre daraus gezogen, das Zwang genau das Gegenteil bewirkt? Sie wollen aber schlau sein und glauben, ein bisschen Zwang wird wohl gehen! Es wird in die falsche Richtung gegangen und es wieder holt sich alles. Es war doch schon mal da!

Wie lange wird es noch dauern, wann unsere Lenker wieder uns Menschen aufeinander hetzten!
Provoziert wird ja schon zu genüge! Und immer ist Gier und Macht die treibende Kraft!

 


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

b
  • Beiträge: 50
Da die Richter gekauft sind (durch die info-Briefe der GEZ), bleibt einem zur Zeit nur Variante E oder F. E entfällt aber, da zum Verfahren ruhend stellen die Gegenseite zustimmen muß. Tut sie aber nicht, daher bleibt nur F übrig. E und F wären ansonsten gleichwertig.
bukh1


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