Bei Person B hatte der BS im Übrigen im Vollstreckungsersuchen explizit angegeben, dass ein Haftbefehl vorerst nicht beantragt wird.
Den GV hatte das aber nicht interessiert, denn in seinem Schreiben steht "wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen"
Die arbeiten mit Vordrucken, wo dann nur die einzelnen Personendaten noch eingefügt werden. Das stand bei Mr.X auch drin.
Normalerweise müsste es in dem Fall rausgenommen werden, wenn der GV das "bearbeitet" hat. Die GVs machen sich die Mühe erst gar nicht. Das ist alles Fließband.
D.h., wenn also der verm. Gläubiger keinen Antrag stellt, dann ist die Floskel hinfällig. Das im Schreiben ist keine direkte Drohung, mehr ein Hinweis.
(steht im Schreiben : vorerst? Wenn das nicht drin stehen würde, dann wäre es eine rechtswidrige Drohung )
Die Meinung von Mr.X: hingehen (Zeuge, wenn möglich), sich das anhören und natürlich keinerlei Zustimmung oder Unterschriften.
Man erkennt nicht an.
Keine Debatten, auf gar keine Diskussion einlassen. Nicht rumeiern.
Rechtliches hat mit Unterschrift des rechtlichen Vertreters der LRA, nämlich des Gläubigers, zu erfolgen. BS wird nicht anerkannt.
Darauf hinweisen.
Alles schriftlich verlangen und zusenden lassen. Nichts mündlich vereinbaren.
Gläubiger ist "Südwestrundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio, Beitraggsservice Köln
Der Gläubiger ist immer nur die LRA mit all deren Daten.
ein : c/o ARD ZDF Deutschlandradio, Beitraggsservice Köln? , was soll das sein? = 100% irrelevant. Hat für den, der mit denen in keiner Beziehung steht, keine Bedeutung.
Der nicht rechtsfähige BS hat in rechtlichen Sachen nicht zu erscheinen.