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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: dhalsim am 28. Februar 2017, 20:55

Titel: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: dhalsim am 28. Februar 2017, 20:55
Person X hat Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen. Stichtag 01.03. bzw 02.03 .Auch drohung mit Haftbefehl.
Person X hat auf im Schreiben des GV aufgeführte Schreiben auf eins davon geantwortet (widerspruch), weiterhin kann Person X sich aber an keine Schreiben erinnern, ein paar Schreiben gingen hin und her,
Briefe wurden aber schon vernichtet, deswegen hat Person X keine Ahnung was da genau drin stand. Habe Person X das Forum empfohlen, leider etwas zu spät.

Das Schreiben vom GV: 
https://www.dropbox.com/s/36uymnbl8nwj4r6/IMG_1217.JPG?dl=0
https://www.dropbox.com/s/20rg1377ap60ev5/IMG_1213.JPG?dl=0
https://www.dropbox.com/s/qrh4ss7xpzoy8hi/IMG_1218.JPG?dl=0
https://www.dropbox.com/s/ab6balg83i78drp/IMG_1215.JPG?dl=0
https://www.dropbox.com/s/buc790bu3ryn9hs/IMG_1221.JPG?dl=0

Person X nun an das Amtgericht + den Gerichtsvollzieher das Schreiben hier aus dem Forum genommen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg7899 ) + 2 urteile des LG Tübingen.


Kann eventuell jemand Person X sagen inwieweit Chancen bestehen oder wie am besten weiter vorgegangen werden soll?
Einfach erstmal abwarten oder was wichtiges vergessen? Oder kann Person X noch was nachlegen? Wurde etwas vergessen?
Würde eventuell die Argumentation von der Klage am EUGH hier aus dem Forum gegen den GV /Amtsgericht helfen?
Soll Person X zur Vermögensauskunft oder warten was auf den Widerspruch reagiert wird?
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: Viktor7 am 28. Februar 2017, 23:38
Möglicherweise ist das hier auch von Nutzen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21984.msg141219.html#msg141219

Wer weiß hier mehr oder kann Infos beisteuern? Termin naht: 1.3. und 2.3. !!!
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: gerechte Lösung am 01. März 2017, 01:07
Es lässt sich z.T. schwer lesen.
Mr.X liest dort etwas von Gläubiger: ... ersuchen ...  Köln.
Mr.X würde dann den GV fragen, wer das denn sein soll, denn Mr.X kennt den "Köln"gar nicht. Und so ein Schreiben möchte schon vom vermeintlichen Gläubiger kommen.
Das möchte der GV mal etwas genauer darlegen. Dieses Schreiben hat für Mr.X erstmal keine Bedeutung. Rechtsverbindlich ist anders.
Mr.X will die genannten Schreiben schon sehen samt Zustellungsnachweis und nicht nur Behauptungen. Die müssen also zugestellt worden sein. Wo soll denn der Titel dann sein?
Grundsätzlich in Widerspruch gehen.

Das Schreiben kommt wie so immer direkt vom BS. Den kennt Mr.X auch nicht, da er mit denen keine geschäftliche Beziehung hat. Die nervten zwar mit Werbung, das hat sich aber nahezu gelegt nach nem Widerspruch.

Man stelle sich darauf ein, dass man kein Recht bekommt, aber dennoch immer schön zurückweisen.
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: Viktor7 am 01. März 2017, 07:57
Ist eine Antwort auf das Schreiben an das Amtsgericht gekommen?

Soweit ich das richtig verstanden habe, ist diese Erinnerung 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
gesendet worden.
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: dhalsim am 01. März 2017, 08:12
@Viktor7 genau die Erinnerung wurde gesendet. Mitte letzter Woche persönlich von Person X  mit einem Zeugen eingeworfen.
Bisher kam weder was vom Amtsgericht noch vom GV. Morgen ist der Termin zur Vermögensauskunft beim GV im Büro.

Falls heute ebenfalls kein Schreiben kommt, soll Person X dann morgen beim Termin erscheinen oder den GV anrufen?
Oder muss auf die Erinnerung /Widerspruch etwas vom GV /Gericht geantwortet werden und bis dato erstmal Füße stillhalten?

Wenn Person X nicht zur Vermögensauskunft morgen erscheint, wie läuft das dann weiter ab? Schreiben vom GV mit Haftbefehl?
Oder ist durch die Erinnerung/Widerspruch an Gericht und GV das ganze erstmal bis zur Beantwortung auf Eis gelegt?

@gerechte Lösung - Genau, Gläubiger ist "Südwestrundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio, Beitraggsservice Köln
 Titel: Vollstreckungsersuchen d. Gläubigers Köln
Person X ist in Widerspruch / Erinnerung gegangen.....
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: bruckiano am 01. März 2017, 09:59
Bei Person B in Bayern war das ähnlich.
Zur eingelegten Erinnerung gab es bis zum Termin der Vermögensauskunft keine Entscheidung.
Person B ist daher zum Termin erschienen. Der GV hat dann vor Ort den Termin einen Monat verschoben, da ohne Entscheidung über die Erinnerung nichts gemacht werden könne.
Evtl. kann der Termin auch telefonisch verschoben werden.

Bei Person B hatte der BS im Übrigen im Vollstreckungsersuchen explizit angegeben, dass ein Haftbefehl vorerst nicht beantragt wird.
Den GV hatte das aber nicht interessiert, denn in seinem Schreiben steht "wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen"
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: dhalsim am 01. März 2017, 15:12
Bei Person B hatte der BS im Übrigen im Vollstreckungsersuchen explizit angegeben, dass ein Haftbefehl vorerst nicht beantragt wird.
Den GV hatte das aber nicht interessiert, denn in seinem Schreiben steht "wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen"


Ja so ist es hier in dem Fall auch. Aber irgendwie müssen sie ja drohen ^^

Habe das hier (siehe Anhang) in einer Gruppe in Facebook gefunden. Was sagt ihr dazu?

Noch jemand Tipps zum morgigen Termin? Was soll Person X tun wenn auch morgen kein Schreiben vom Amtsgericht / GV kommt? beim GV erscheinen oder anrufen um zu klären wie nun verfahren wird?

Dass das Schreiben nicht angekommen ist kann Amtsgericht und GV nicht bringen. Wurde beides zeitgleich mit einem Zeugen persönlich eingeworfen.
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: Leo am 01. März 2017, 16:36
Bei Person B hatte der BS im Übrigen im Vollstreckungsersuchen explizit angegeben, dass ein Haftbefehl vorerst nicht beantragt wird.
Den GV hatte das aber nicht interessiert, denn in seinem Schreiben steht "wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen""

Ja so ist es hier in dem Fall auch. Aber irgendwie müssen sie ja drohen ^^

Zum Thema drohen habe ich erst gestern etwas geschrieben:

Fachverband der Kommunalkassenverwalter Niedersachsen: Informationsveranstaltung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22243.msg142289.html#msg142289

Ich wünsche der betreffenden Person Mut, Zuversicht und alles Gute.

"Wer seinen Feind umarmt, macht ihn bewegungsunfähig" (Sprichwort)
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: gerechte Lösung am 01. März 2017, 19:32

Bei Person B hatte der BS im Übrigen im Vollstreckungsersuchen explizit angegeben, dass ein Haftbefehl vorerst nicht beantragt wird.
Den GV hatte das aber nicht interessiert, denn in seinem Schreiben steht "wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen"

Die arbeiten mit Vordrucken, wo dann nur die einzelnen Personendaten noch eingefügt werden. Das stand bei Mr.X auch drin.
Normalerweise müsste es in dem Fall rausgenommen werden, wenn der GV das "bearbeitet" hat. Die GVs machen sich die Mühe erst gar nicht. Das ist alles Fließband.
D.h., wenn also der verm. Gläubiger keinen Antrag stellt, dann ist die Floskel hinfällig. Das im Schreiben ist keine direkte Drohung, mehr ein Hinweis.
(steht im Schreiben : vorerst? Wenn das nicht drin stehen würde, dann wäre es eine rechtswidrige Drohung )

Die Meinung von Mr.X: hingehen (Zeuge, wenn möglich), sich das anhören und natürlich keinerlei Zustimmung oder Unterschriften.
Man erkennt nicht an.
Keine Debatten, auf gar keine Diskussion einlassen. Nicht rumeiern.
Rechtliches hat mit Unterschrift des rechtlichen Vertreters der LRA, nämlich des Gläubigers, zu erfolgen. BS wird nicht anerkannt.
Darauf hinweisen.
Alles schriftlich verlangen und zusenden lassen. Nichts mündlich vereinbaren.


Zitat
Gläubiger ist "Südwestrundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio, Beitraggsservice Köln
Der Gläubiger ist immer nur die LRA mit all deren Daten.
ein : c/o ARD ZDF Deutschlandradio, Beitraggsservice Köln? , was soll das sein? = 100% irrelevant. Hat für den, der mit denen in keiner Beziehung steht, keine Bedeutung.
Der nicht rechtsfähige BS hat in rechtlichen Sachen nicht zu erscheinen.
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: dhalsim am 01. März 2017, 21:16
Da Person X einen Widerspruch/Erinnerung geschrieben, müsste dann der Termin nicht so oder so verschoben werden?
Ah was noch vergessen wurde. In der Widerspruch/Erinnerungs Schreiben wurde auch noch Akteneinsicht verlangt.

Rechtliches hat mit Unterschrift des rechtlichen Vertreters der LRA, nämlich des Gläubigers, zu erfolgen. BS wird nicht anerkannt.
Darauf hinweisen.

Also muss jemand vom SWR unterschreiben sonst ist das ganze banane?
Es steht ja nur da "Der Intendant".

Person X wird heute Abend noch eine E-Mail an die GV schreiben und anfragen wie es mit dem Termin aussieht und dass angenommen wird dass aufgrund des Schreibens von Person x der Termin erstmal verlegt wird.
Schlechte Idee? Gute Idee? Noch kann Person X aufgehalten werden :D
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: dhalsim am 02. März 2017, 10:34
Antwort des GV:

""Nach Prüfung des vorliegenden Auftrages und Ihrer Einwendungen habe ich festgestellt, dass keinerlei Einstellungsgründe vorliegen. Eine Entscheidung gemäß §§ 775, 776 ZPO liegt mir nicht vor, sodass diese Möglichkeit der Einstellung nicht vorliegt. Auch liegt mir keine Rücknahme seitens des Gläubigers vor.
 
Des Weiteren ist eine Vollstreckung aus den Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunk möglich. Auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes vom 11.06.2015 (I ZB 64/14) sowie vom 08.10.2015 (VII ZB 11/15) wird verwiesen.
 
Der heutige Termin bleibt somit bestehen. In diesem Termin besteht für selbstverständlich die Möglichkeit Akteneinsicht in meine Vollstreckungsakte zu nehmen.""


- würde das helfen können? Aber was gegen das zweite BGH Urteil  vom 08.10.2015?  -> 

Der BGH stellte in seinem Beschluss unter Az. I ZB 64/14 vom 11.06.2015 sogar unmissverständlich und überzeugend klar:
"[...] Bescheide der Rundfunkanstalten sind [...] für die zwangsweise Beitreibung rückständiger [...] Beiträge erforderlich (§10 Abs. 5 RBStV, vgl. dazu Tucholke in Hahn/ Vesting, aO § 10 RBStV Rn 34). [...]"
 
Dies darf im Übrigen auch als Rechtsauffassung des vermeintlichen Gläubigers zur Kenntnis genommen werden, denn der Verweis auf "Tucholke" ist zugleich ein Verweis auf den sog. "Beitragsservice" bzw. die "Landesrundfunkanstalten". Frau "Kira Tucholke" ist bzw. war lt. Bearbeiterverzeichnis des Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Auflage 2012, Mitarbeiterin der Abteilung Recht und Personal der GEZ in Köln.
 

Wie auch in meinen bisherigen Schreiben ausführlich dargelegt, hat der Beschwerdegegner im Zweifel - und diese bestehen im vorliegenden Verfahren - die allgemeinen Voraussetzungen der Vollstreckung, d.h. insbesondere die Existenz und die wirksame Bekanntgabe/ Zustellung der vollstreckungsgegenständlichen vermeintlichen Verwaltungsakte/ Bescheide nachzuweisen.
 
Diese Nachweise sind vom Vollstreckungs- bzw. Beschwerdegericht einzufordern und vom vermeintlichen Gläubiger vorzulegen.
Anderenfalls ist das Vollstreckungsverfahren unverzüglich und vollumfänglichst einzustellen und aufzuheben.
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: dhalsim am 02. März 2017, 15:47
Person X war beim Termin. Akteneinsicht bekommen..... nur gibts keine Akte. Das Schreiben vom BS das die GV mit an die Vollstreckung angehängt hat ist das einzige vom BS. Sonst gibt es nichts. Die GV meinte alles ist rechtens, weil es der BS so schreibt, sie darf das nicht Prüfen usw......

Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: samson_braun am 02. März 2017, 16:35
und haste das jetzt so akzeptiert? Und die VA unterschrieben?
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: Viktor7 am 02. März 2017, 16:49
Warum wartet der GV nicht auf die Entscheidung gemäß §§ 775, 776 ZPO?

Was spricht dagegen?
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: dhalsim am 02. März 2017, 18:10
Nein, Person x hat nichts unterschrieben.

@viktor sie meinte das zpo 775 und 776 nicht gehen. Vom BS kam das schreiben und sie geht davon aus dass alles so richtig ist.

Wie nun am besten Vorgehen? Vom Amtsgericht kam auch noch nichts.

Der Gv muss doch prüfen ob die Vorraussetzungen für eine Vollstreckung gegeben sind oder? Kann doch nicht nur ein schreiben vom BS kriegen und alles für rechtens usw halten oder? Weil so hat sie es auchgedrückt, auch dass sie das nicht prüfen darf.

Kann man denn gegen den gv vorgehen? Gv muss ja die Vorraussetzungen prüfen, wenn das nicht getan wurde, muss man doch Iwas tun können oder? In der Email wurde geschrieben es wurde geprüft, beim Termin wurde Person x mitgeteilt dass das nicht getan wurde. Auch das bgh Urteil dass sie als Ablehnung gegen die Erinnerung aufgeführt hat, kannste sie nicht wirklich.
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: gerechte Lösung am 02. März 2017, 20:34
Es ist so, dass nur Behörden der Vorteil der Verwaltungsvollstreckung zuteil kommt. Das zählt wie ein Titel. Die Behörde stellt sich sozusagen den Titel selbst aus.
Alle anderen müssen einen Mahnbescheid beantragen und ggf. klagen, um einen Titel zu erlangen.
Behörde ist z.B. das Finanzamt. Wenn ich beim Finanzamt Schulden habe (Steuern nicht bezahlt), dann wenden die sich z.B. an eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Die gibt das an den zuständigen GV weiter.

Eine Prüfung durch den GV erfolgt hierbei nicht, da davon auszugehen ist, dass das Finanzamt glaubwürdig ist.

Wir haben es aber mit dem BS zu tun. Wie glaubwürdig ist der BS?
Ist der BS eine Behörde?
In den Schreiben steht ja BS.
Es ist zwar festgelegt, dass die LRA bezüglich rückständiger Forderungen nach Verwaltungsvollstreckung handeln darf, was aber von uns immer wieder bestritten wird, da die LRA als Unternehmen geführt wird und nicht als Behörde. Mischformen sind nicht erlaubt.
Dies ist der Widerspruch der lapidar abgewiegelt und zugunsten des BS entschieden wird.

Die Erfahrung besagt, dass man bei diesen Leuten kein Recht bekommt. Es wurde bislang alles abgewiegelt.
Eines muss dir klar sein, dass du kein Recht bekommst. Also nicht darauf versteifen.
Es geht darum, dass man alles schön schriftlich vor sich hat. Und immer schriftlich in Frageform an diese Leute herantreten.
Das Beste wäre vor Ort die Schreiben auf kleine Fehlerchen prüfen lassen. Evtl. Runder Tisch. Diese Fehlerchen denen unter die Nase reiben.
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: dhalsim am 03. März 2017, 10:33
D.h. egal was Person X schreibt und egal ob GV,Amtsgericht, Verwaltungsgericht  es wird abgewatscht mit "alles korrekt und rechtens"?
D.h. also dass man sich weitere Schreiben zu "Schreiben des BS" sind nicht angekommen etc sparen kann?
Was kann man dann tun um die Vollstreckung / Eintragung etc abzuwehren oder ähnlichem?

Von wem prüfen zu lassen? Mit dem GV zusammen oder mit nem Runden Tisch hier aus der Gegend/Forum?
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: dhalsim am 03. März 2017, 13:52
Habe das in einer FB Gruppe gefunden.... könnte das den GV etc vlt in die Schranken weisen?

" Ihr kommt hier nur mit Strafanzeigen wegen illegaler Amtshilfe weiter! Der Beitragsservice ist eine Firma und keine Behörde! Also darf er auch keine Amtshilfe und schon gar keinen Bescheid erlassen! Legt der Strafanzeige die Definition einer Behörde zu Grunde! Das erfüllt weder der Beitragsservice noch der ÖR! "
Titel: Re: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
Beitrag von: gerechte Lösung am 03. März 2017, 20:26
Am besten vor Ort beim Runden Tisch darüber sprechen. Rechtsberatung ist hier nicht.

Evtl. hilft ein P-Konto, wenn man unter dem Pfändungsschutzbetrag liegt. Alles, was darunter ist, darf nicht gepfändet werden.
Dennoch immer schön zurückweisen und ja nicht anerkennen.
Wenn Schreiben mit Rechtscharakter nicht "zugestellt" worden sind, dann kann man das bestreiten. Das gilt aber wohl nicht in allen Bundesländern gleich. Da die aber alle vom BS kommen, der nicht rechtsfähig ist, will ich den Nachweis sehen. Man muss es mir beweisen, da der BS keine Behörde ist. Von der LRA ist nie was gekommen.

Ob das mit FB weiterhilft, kann ich nicht sagen. Wohl eher nicht. Es entspricht im Wesentlichen den Tatsachen, wird aber sicher abgeschmettert werden.