Zur Zeit wird in nicht-öffentlicher heftiger Auseinandersetzung verlangt:
Einleitung der Rückzahlung von insgesamt etwa 4 Milliarden Euro, alles ab 2013 an etwa 10 % der Bevölkerung, die Niedrigverdiener.
Hier Auszug aus Textbausteinen der Auseinandersetzung:
C3. Des weiteren werden manchmal oder oft oder laufend Merkblätter durch oder für die ARD-Anstalten an Gerichte und Vollstreckungsbehörden bundesweit gegeben. Inwieweit hierdurch die Verantwortlichen im Sinn der fehlerhaften Durchsetzung gegen rund 4 Millionen Bürger objektiv informiert werden oder aber einer "juristischen Sprachregelung unterworfen werden sollen", hierüber würde ich durchaus gerne einmal mit den dafür Verantwortlichen diskutieren.
Auch die seinerzeit erfolgte massive Informations-Versorgung der Presse mit einer eklatant absurd irreführenden Fehl-Interpretation des BVerfG-Entscheids sollte einmal bezüglich der Quelle der Pressemitteilungen untersucht werden.
F. Waffengleichheit: Gutachter-Krieg.
F1. Merkblätter seitens des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... wollen offenkundig Gerichte und Vollstreckungsstellen an die hier und anderweitig dargestellten Rechtsverstöße "gewöhnen".
Sogar gibt es Konferenzen für Vollstreckungsstellen-Mitarbeiter im Hinblick auf wohl zunehmende Verweigerungs-Tendenz der Vollstrecker. Finanzierung durch den Abgabenzahler: Aus der Rundfunkabgabe; ferner aus der Fortbildungs-Kasse des öffentlichen Dienstes.
F2. Waffengleichheit: Seit Ende 2016 bietet eine Berliner Vereinigung für Rechtsstaatlichkeit für Vollstreckungsstellen und Politik-Arbeiter und Juristen individualisierte Kurzgutachten als Gegenbeweis an. Finanzierung dann gewöhnlich ebenfalls durch den Abgabenzahler - je 200 Euro.
Im Kontext dieses Schreibens sei auf folgende Kurzgutachten hingewiesen:
F7. Verstoß gegen die EMRK - Europäische Konvention für Menschenrechte - / Artikel 6 "Recht auf ein faires Verfahren"?
Die durch öffentliche Gewalt kausal erzeugte Unterbindung der Sichtbarkeit des ausschlaggebenden Entscheids des Bundesverfassungsgerichts. hat zu sehr fehlerhafter Rechtsprechung geführt bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Verstoß gegen Art. 6 wird als gegeben angesehen. Letztlich wurde hier das allgemeine nötige Konzept der Rechtsprechungshierarchie missbrauchend deformiert von der Spitze bis zur Basis.
Liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor (Grundgesetz Artikel 103)? - Diverse Rundfunkabgabe-Beschwerden liegen nun beim Bundesverfassungsgericht und ein Verfahren ist angekündigt für 2017 - also das "rechtliche Gehör". Ob der überflüssige schmerzhafte Weg von wenigen der zwangs-betroffenen 10 Prozent der Bevölkerung bis dorthin noch als Wahrung des rechtlichen Gehörs anzusehen ist, bleibe der wissenschaftlichen Erörterung anheim gestellt.
Ferner, und das könnt ihr alle ebenso machen:
- Das Folgende weicht leicht ab, weil man Schulungen nicht in Verfahren einbringen kann, wohl aber die damit verkoppelte Strategie der schriftlichen Merkblätter - und zwar:
Nicht jammern über die Bösen, sondern davon profitieren - wie folgt:
Im Verfahren beim Verwaltungsgericht wurde verlangt, dass sämtliche dem Gericht zugeschickten Merkblätter von 2012 bis jetzt in de Akte einzufügen seien, weil nicht "neutrale Rechtsinformation", sondern "interessengeprägter Parteienvortrag", also Pflichtbestandteil sämtlicher(!) Verfahrensakten beim VG.
Da man das VG nicht für Verfahren instrumentalisieren sollte, wurde es als Aufforderung an die Intendantin der ARD-Anstalt verschickt mit Kopie zur gerichtlichen Akte.
Jetzt wird das Gericht warten mit der Bearbeitung bis zum Eingang? ...
Im Jahr 2100: "und wenn sie nicht gestorben sind, dann warten sie immer noch?"
Eine der vielen Möglichkeiten, dass auf absehbare Zeit dann nichts mehr geschieht gegen euch in Sachen Rundfunkabgabe?
- Nicht Rechtsberatung. Nur Beispiel-Schilderung. Wer handelt, handelt eigenverantwortlich. -