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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: d-angel2001 am 28. Februar 2017, 15:37

Titel: Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
Beitrag von: d-angel2001 am 28. Februar 2017, 15:37
Es ist weithin bekannt, dass der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten "Schulungen" veranstalten bei denen die Vollstreckungsorgane/Mitarbeiter von Stadtkassen und Gerichtsvollzieher auf Kurs "getrimmt" werden sollen um möglichst effizient und im Sinne der Rundfunkanstalten jegliche Kritik, Widersprüche und sonstige Gegenwehr der Bevölkerung in keimen zu ersticken.

Es ist auch weithin bekannt, dass die "Teilnehmer" dort mit Buffet/Essen (und wer weiß was noch) von den Veranstaltern verwöhnt werden.

Person A fragt sich, ob es mit gültigem Recht vereinbar sein kann dass der Beitragsservice/die ÖRF sich in das Geschäftswesen bzw. gesetzlich geregelte Abläufe (Verwaltungsvollstreckungsgesetz, ZPO, usw) und somit auch in das Handeln der staatlichen Exekutive einmischen.

Person A hält es auch für fragwürdig, dass hierfür offenkundig auch Gelder der Beitragszahler bzw. zwangsweise erpresste Zahlungen genutzt werden, um diese Veranstaltungen sowie Buffet und Wohlsein der Teilnehmer zu sponsorn.

Person A fragt sich, ob dies u.U. nicht sogar den Strafbestand von Bestechung erfüllt, wenn die o.G. Personenkreise zu solchen gratis Veranstaltungen geladen und mit kostenlosem Essen verwöhnt werden.

Person A hat selbst erlebt, wie die Stadtkasse voll und ganz im Sinne des Beitragsservice (und auch im Auftrag des Beitragsservice - nicht NDR) gehandelt und damit aus Sicht von Person A sämtliche Rechte von Person A gebeugt wurden. (Person A hat sich hierzu bereits anderweitig im Forum geäußert unter
Stadtkasse BS droht mit Kontopfändung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22162.0.html


Person A ist gespannt was andere hierzu denken oder zu sagen haben.
Titel: Re: Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
Beitrag von: samson_braun am 28. Februar 2017, 16:00
soweit ich weiß dürfen Mitarbeiter von öffentlichen Stellen maximal 5 € annehmen - der Rest gilt als Bestechung.
Titel: Re: Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
Beitrag von: brverweigerer am 28. Februar 2017, 16:43
Eine Person P arbeitet bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts in Form der Technischen Universität einer Landeshauptstadt, und hat dort auch mit "hoheitlichen" Tätigkeiten für externe Kunden einer Prüfstelle zu tun. Es gab kürzlich eine größere Diskussion über das Thema "Annahme von Geschenken", mit dem Fazit dass "eine Tasse Kaffe" oder "eine Butterbreze" erlaubt sei, mehr aber auch nicht. Z. B. wurde es konkret untersagt, sich ein Mittagessen in einer Firmenkantine bezahlen zu lassen.

Einen äußerst unangenehmen Beigeschmack haben diese Schulungen auf jeden Fall. Der BS hat 2015 laut Geschäftsbericht immerhin ca. 46 T€ Zwangsbeiträge für "Bewirtungskosten" ausgegeben...Rechtlich werden sie sich aber eben wieder herausziehen, dass es sich nicht um ein Verhältnis zwischen Firmen und Behörden, sondern um eine rein behördeninterne Arbeitsbeziehung handelt.
Titel: Re: Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
Beitrag von: samson_braun am 28. Februar 2017, 17:00
vielleicht mal hier anfragen: 

https://www.transparency.de/ (https://www.transparency.de/)

Zitat
„Bestechung“ beschreibt die Strafbarkeit des aktiven Teils einer derartigen Beziehung (Zuwendung eines Vorteils, um eine pflichtwidrige Handlung zu erwirken). Der passive Teil (Annahme eines Vorteils als Gegenleistung für das Erbringen einer pflichtwidrigen Handlung) wird wegen „Bestechlichkeit“ bestraft.

ist ja schon eine Art Schmiergeld oder?
Titel: Re: Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
Beitrag von: Wolfman am 28. Februar 2017, 18:17
Man könnte eine Klage daraus formulieren!
Titel: Re: Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
Beitrag von: d-angel2001 am 28. Februar 2017, 18:46
Hallo zusammen,

danke für die Anregungen. Genau so empfinde ich es auch hinsichtlich der eigentlich dahin gehenden Gesetzgebung.
Titel: Re: Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
Beitrag von: Bürger am 28. Februar 2017, 19:52
Person A fragt sich, ob es mit gültigem Recht vereinbar sein kann dass der Beitragsservice/die ÖRF sich in das Geschäftswesen bzw. gesetzlich geregelte Abläufe (Verwaltungsvollstreckungsgesetz, ZPO, usw) und somit auch in das Handeln der staatlichen Exekutive einmischen.

Person A hält es auch für fragwürdig, dass hierfür offenkundig auch Gelder der Beitragszahler bzw. zwangsweise erpresste Zahlungen genutzt werden, um diese Veranstaltungen sowie Buffet und Wohlsein der Teilnehmer zu sponsorn.

Person A fragt sich, ob dies u.U. nicht sogar den Strafbestand von Bestechung erfüllt, wenn die o.G. Personenkreise zu solchen gratis Veranstaltungen geladen und mit kostenlosem Essen verwöhnt werden.

Siehe u.a. auch Anmerkungen von "pjotre" unter
Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21945.msg140188.html#msg140188
Dieser Vorgang geht als weiterer ein in die Landesverfassungsbeschwerden als weiterer Beleg der versuchten Manipulation der Rechtspflege-Organe. Hierfür ist maßgeblich:
[...]

Siehe hierzu bereits auch die schriftliche Einflussnahme mittels "Informationsblättern" u.a. unter
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
und
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html

sowie auch weitere tangierende Themen u.a. unter
Seminare für Vollziehungsbeamte
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11390.msg77092.html#msg77092
und
hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20233.0.html
Titel: Re: Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
Beitrag von: faust am 28. Februar 2017, 19:54
... ich denke, es kann nicht schaden, wenn da mal eine "Vermögensauskunft" gegeben wird !
Titel: Re: Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
Beitrag von: Kurt am 28. Februar 2017, 21:06
auch dies gehört zur Auflistung?

Fachverband der Kommunalkassenverwalter Niedersachsen: Informationsveranstaltung
am 25.10.2016 beim NDR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22243.0.html
Titel: Re: Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
Beitrag von: pjotre am 28. Februar 2017, 21:59
Zur Zeit wird in nicht-öffentlicher heftiger Auseinandersetzung verlangt:
Einleitung der Rückzahlung von insgesamt etwa 4 Milliarden Euro, alles ab 2013 an etwa 10 % der Bevölkerung, die Niedrigverdiener. 
Hier Auszug aus Textbausteinen der Auseinandersetzung:
Zitat
C3. Des weiteren werden manchmal oder oft oder laufend Merkblätter durch oder für die ARD-Anstalten an Gerichte und Vollstreckungsbehörden bundesweit gegeben. Inwieweit hierdurch die Verantwortlichen im Sinn der fehlerhaften Durchsetzung gegen rund 4 Millionen Bürger objektiv informiert werden oder aber einer "juristischen Sprachregelung unterworfen werden sollen", hierüber würde ich durchaus gerne einmal mit den dafür Verantwortlichen diskutieren.
Auch die seinerzeit erfolgte massive Informations-Versorgung der Presse mit einer eklatant absurd irreführenden Fehl-Interpretation des BVerfG-Entscheids sollte einmal bezüglich der Quelle der Pressemitteilungen untersucht werden.

Zitat
F. Waffengleichheit: Gutachter-Krieg.

F1. Merkblätter seitens des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... wollen offenkundig Gerichte und Vollstreckungsstellen an die hier und anderweitig dargestellten Rechtsverstöße "gewöhnen".
Sogar gibt es Konferenzen für Vollstreckungsstellen-Mitarbeiter im Hinblick auf wohl zunehmende Verweigerungs-Tendenz der Vollstrecker. Finanzierung durch den Abgabenzahler: Aus der Rundfunkabgabe; ferner aus der Fortbildungs-Kasse des öffentlichen Dienstes.

F2. Waffengleichheit: Seit Ende 2016 bietet eine Berliner Vereinigung für Rechtsstaatlichkeit für Vollstreckungsstellen und Politik-Arbeiter und Juristen individualisierte Kurzgutachten als Gegenbeweis an. Finanzierung dann gewöhnlich ebenfalls durch den Abgabenzahler - je 200 Euro.
Im Kontext dieses Schreibens sei auf folgende Kurzgutachten hingewiesen:

Zitat
F7. Verstoß gegen die EMRK - Europäische Konvention für Menschenrechte - / Artikel 6 "Recht auf ein faires Verfahren"?
Die durch öffentliche Gewalt kausal erzeugte Unterbindung der Sichtbarkeit des ausschlaggebenden Entscheids des Bundesverfassungsgerichts. hat zu sehr fehlerhafter Rechtsprechung geführt bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Verstoß gegen Art. 6 wird als gegeben angesehen. Letztlich wurde hier das allgemeine nötige Konzept der Rechtsprechungshierarchie missbrauchend deformiert von der Spitze bis zur Basis.
Liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor (Grundgesetz Artikel 103)? - Diverse Rundfunkabgabe-Beschwerden liegen nun beim Bundesverfassungsgericht und ein Verfahren ist angekündigt für 2017 - also das "rechtliche Gehör". Ob der überflüssige schmerzhafte Weg von wenigen der zwangs-betroffenen 10 Prozent der Bevölkerung bis dorthin noch als Wahrung des rechtlichen Gehörs anzusehen ist, bleibe der wissenschaftlichen Erörterung anheim gestellt.


Ferner, und das könnt ihr alle ebenso machen:
- Das Folgende weicht leicht ab, weil man Schulungen nicht in Verfahren einbringen kann, wohl aber die damit verkoppelte Strategie der schriftlichen Merkblätter - und zwar: 
Nicht jammern über die Bösen, sondern davon profitieren - wie folgt:

Im Verfahren beim Verwaltungsgericht wurde verlangt, dass sämtliche dem Gericht zugeschickten Merkblätter von 2012 bis jetzt in de Akte einzufügen seien, weil nicht "neutrale Rechtsinformation", sondern "interessengeprägter Parteienvortrag", also Pflichtbestandteil sämtlicher(!) Verfahrensakten beim VG.
Da man das VG nicht für Verfahren instrumentalisieren sollte, wurde es als Aufforderung an die Intendantin der ARD-Anstalt verschickt mit Kopie zur gerichtlichen Akte.

Jetzt wird das Gericht warten mit der Bearbeitung bis zum Eingang? ...
Im Jahr 2100: "und wenn sie nicht gestorben sind, dann warten sie immer noch?"
Eine der vielen Möglichkeiten, dass auf absehbare Zeit dann nichts mehr geschieht gegen euch in Sachen Rundfunkabgabe?

- Nicht Rechtsberatung. Nur Beispiel-Schilderung. Wer handelt, handelt eigenverantwortlich. -