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Autor Thema: Fachverband der Kommunalkassenverwalter Niedersachsen: Informationsveranstaltung  (Gelesen 12065 mal)

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Ich habe gerade per Zufall das hier gefunden:

Informationsveranstaltung am 25.10.2016 beim NDR
http://ni.kassenverwalter.info/2016/11/14/informationsveranstaltung-am-25-10-2016-beim-ndr/
Archiv:
https://web.archive.org/web/20161212135606/http://ni.kassenverwalter.info/2016/11/14/informationsveranstaltung-am-25-10-2016-beim-ndr/
https://web.archive.org/web/20170227100458/http://ni.kassenverwalter.info/2016/11/14/informationsveranstaltung-am-25-10-2016-beim-ndr/


Zitat von: Bericht zur Info-Veranstaltung 25.10.2016 des NDR und des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V., LV Niedersachsen
Am 25.10.2016 hat der Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V., Landesverband Niedersachsen, in Zusammenarbeit mit dem NDR wieder eine Informationsveranstaltung rund um das Thema Forderungseinzug Rundfunkbeitrag im Landesfunkhaus Hannover angeboten. Die Veranstaltung war so schnell ausgebucht, dass nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden konnten. 35 Kolleginnen und Kollegen konnten an der Veranstaltung teilnehmen, die von drei Vertreterinnen des NDR und des Beitragsservice moderiert wurde.
Zitat von: Bericht zur Info-Veranstaltung 25.10.2016 des NDR und des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V., LV Niedersachsen
Lebhaft diskutiert wurde auch die Beantragung des Haftbefehls, sofern der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erscheint. Hierzu wurde in den letzten Wochen unterschiedliche Informationen in den Medien veröffentlicht. Der NDR stellte klar, dass sofern die Abnahme der Vermögensauskunft erfolgt bzw. der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt wird, auch ein Haftbefehl im Fall des Nichterscheinens beantragt wird.
Zitat von: Bericht zur Info-Veranstaltung 25.10.2016 des NDR und des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V., LV Niedersachsen
Seitens des NDR wird jedoch aus Kostengründen grundsätzlich keine Inhaftierung gewünscht.
Zitat von: Bericht zur Info-Veranstaltung 25.10.2016 des NDR und des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V., LV Niedersachsen
Angesprochen wurde auch, dass teilweise Stellungnahmen durch den Beitragsservice sehr lange auf sich warten lassen. Der Beitragsservice teilte mit, dass man zwar bemüht sei, auf schriftliche Anfragen schnellstmöglich zu reagieren, aber dies leider nicht immer klappt. Vom Beitragsservice wurde folgende Emailadresse genannt, die für Rückfrage, aber auch für Kostenrechnungen zur Verfügung steht:

ve-inso@beitragsservice.de

Diese Email sollte aber nicht für Rückfragen bei gerichtlichen Verfahren verwendet werden. Sofern sich in Zusammenhang mit Klageverfahren Rückfragen bestehen, verwenden Sie bitte folgende Emailadressen:

andrea.seipp@beitragsservice.de oder kira.tucholke@beitragsservice.de


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2021, 14:56 von Bürger«

m
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Also hat der Beitragsservice doch selbst den Beweis geliefert, dass er selbst die Festsetzungsbescheide und Widersprüche erlässt. Der Name von Frau Tucholke ist doch schon in mehreren Widerspruchsbescheiden aufgetreten. Die kann ja schließlich nicht für jede LRA tätig sein, so wie es vorgegaukelt wird.


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s
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Hach ja, wenn man da dran kommen könnte....   >:D >:D >:D

Zitat von: Bericht zur Info-Veranstaltung 25.10.2016 des NDR und des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V., LV Niedersachsen
Der NDR hat dem Landesverband Niedersachsen zu den Informationen eine Präsentation zur Verfügung gestellt, die wir im geschützten Mitgliederbereich auf der Homepage des Fachverbandes veröffentlichen haben.
Quelle: http://ni.kassenverwalter.info/2016/11/14/informationsveranstaltung-am-25-10-2016-beim-ndr/
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2021, 15:05 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

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Informationsveranstaltung am 25.10.2016 beim NDR
http://ni.kassenverwalter.info/2016/11/14/informationsveranstaltung-am-25-10-2016-beim-ndr/
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Zitat von: Bericht zur Info-Veranstaltung 25.10.2016 des NDR und des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V., LV Niedersachsen
Seitens des NDR wird jedoch aus Kostengründen grundsätzlich keine Inhaftierung gewünscht.
Damit bleibt der schwarze Peter dann bei den Kommunen oder dem Beitragsservice hängen, wenn sie sich zu so einer Maßnahme entscheiden sollten, können sie sich doch auf den NDR letztlich nicht berufen, denn der wünscht das ja grundsätzlich nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2021, 15:22 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Auf der Zunge zergehen lassen:

Informationsveranstaltung am 25.10.2016 beim NDR
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Zitat von: Bericht zur Info-Veranstaltung 25.10.2016 des NDR und des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V., LV Niedersachsen
Seitens des NDR wird jedoch aus Kostengründen grundsätzlich keine Inhaftierung gewünscht.

Bisher dachte ich, Bürger wären Menschen und - laut Eicher - Verhaftung ist unverhältnismäßig. Bisher dachte ich, "unverhältnismäßig" aus menschlichen / sozialen Erwägungen... 
Aha, habe begriffen... Menschlichkeit kommt in der "schönen neuen Welt" unserer Neo-Aristokraten nicht mehr vor. Bürger sind nicht mehr "Menschen", sondern nur noch "Kostenfaktoren" des Kalküls der Inkasso-Rendite.

Dankeschön für diese Belehrung, lieber NDR. Das wird hier verwertet werden. Wenn wir keine Menschen mehr sein sollen, dann dürfen die Intendanten zu fragen sein, ob sie noch das Recht haben, als Menschen angesehen werden zu dürfen. Gleiches Un-Recht für alle?

Zur Rechtslage: Natürlich kann angewiesen werden vom Gläubiger,

dass die Beantragung eines Haftbefehls von vornherein auszuscheiden habe. Da die Juristen des NDR sicherlich nach Abwägen aller ARD-/ZDF-Juristen die Meinung bildeten und kommunizierten, sind das nicht Einzelfall-Ausrutscher.
Hier wurde der Staat zum erklärten Feind des Bürgers. Hier sprach Menschenverachtung im Diktatur-Jargon. Das hat auch juristisches Gewicht.


Und dies könnt ihr alle ab sofort bei Vollstreckungen bundesweit entgegensetzen:

Demnach Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, weil die Rechtslage erklärtermaßen noch ungeklärt ist. Ein "Entgegenkommen gegenüber dem Gläubiger" ist unzulässig, weil die Schutzpflicht des Gerichtsvollziehers hier nur dem Schuldner gegenüber real gegeben ist - der Gläubiger ist "unendlich reich" und soll ja nichts verlieren, sondern nur eine andere Form der Durchsetzung einschlagen.
Der NDR "bat... zunächst zurückzuhalten" ---- also zunächst NICHT zu vollstrecken. Aha! Auf diese Bitte kann man sich bundesweit berufen.

Das zweite Argument für Aussetzung ist ja der noch ausstehende Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, der die Wirkung des Bundesverwaltungsgerichts aushebelt allein durch die Tatsache der Nichtverwerfung der Beschwerden.
Mit beiden Argumenten zugleich könnte es oft klappen.
 
Nun also das Zitat von Schlüsselbedeutung:

Zitat von: Bericht zur Info-Veranstaltung 25.10.2016 des NDR und des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V., LV Niedersachsen
Einen breiten Raum nahmen jedoch die Fragen der Kolleginnen und Kollegen zu eigenen Vollstreckungsvorgängen sowie Fragen und Sorgen im Zusammenhang mit der Vollstreckung der Rundfunkbeiträge ein. Hierbei wurde die Problematik der unterschiedlichen Rechtsauffassung zur Abnahme der Vermögensauskunft und der Beauftragung des Gerichtsvollziehers diskutiert. Der NDR/Beitragsservice vertritt die Auffassung, dass die kommunalen Vollstreckungsbehörden für die Beauftragung zuständig sind. Viele Vollstreckungsbehörden in Niedersachsen berufen sich jedoch auf § 22 NVwVG, wonach auch der Vollstreckungsgläubiger (für den Rundfunkbeitrag der NDR) auch zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers berechtigt ist und somit die Vollstreckungsvorgänge an den Beitragsservice zurücksendet.

Der Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V., Landesverband Niedersachsen, sieht hier aufgrund der gesetzlichen Bestimmung die Zuständigkeit beim Gläubiger und nicht bei den Kommunen. Hierzu wurden bereits einige Stellungnahmen gefertigt. Wenn Kommunen für die Forderungen des NDR die Vermögensauskunft selbst abnehmen bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragen, so ist dies freiwillig und ein Entgegenkommen gegenüber dem NDR.

Da auch in der Veranstaltung kein Konsens über die Zuständigkeit erzielt werden konnte, haben wir den NDR aufgefordert, wie von dort bereits mehrfach angekündigt, nunmehr eine Klärung und Rechtssicherheit über die Auslegung von § 22 NVwVG über das Innenministerium bzw. die Staatskanzlei herbeizuführen. Dies wurde zugesagt. Bis zu einer Klärung bat der NDR/Beitragsservice darum, vorerst die Vorgänge zurückzuhalten und nicht an den Beitragsservice zu senden. Wenn dies für Sie möglich ist, sollten Sie der Bitte nachkommen. Sobald uns hierzu eine Entscheidung vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren.
Quelle: http://ni.kassenverwalter.info/2016/11/14/informationsveranstaltung-am-25-10-2016-beim-ndr/
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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Danke für diesen Fund.

Informationsveranstaltung am 25.10.2016 beim NDR
http://ni.kassenverwalter.info/2016/11/14/informationsveranstaltung-am-25-10-2016-beim-ndr/
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Zitat von: Bericht zur Info-Veranstaltung 25.10.2016 des NDR und des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V., LV Niedersachsen
Seitens des NDR wird jedoch aus Kostengründen grundsätzlich keine Inhaftierung gewünscht.
Ob die Kosten der einzige Grund sind, oder ob auch der Imageverlust von ARD/ZDF/GEZ nach Bekanntwerden der Baumert-Inhaftierung eine Rolle spielen könnte, möchte ich hier gar nicht diskutieren.

Geht es denn um die Inhaftierung oder um die Drohung der Inhaftierung? Stichwort: Angst - siehe u.a. auch unter
Sie hat den Kanal voll - Sieglinde Baumert in Erzwingungshaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18169.msg119345.html#msg119345
Die Welt, 05.04.2016
Gebühren-Rebellin nach 61 Tagen aus Haft entlassen
Zitat von: Die Welt, 05.04.2016, Gebühren-Rebellin nach 61 Tagen aus Haft entlassen
"Normalerweise knicken die Schuldner dann ein", berichtet Burschel [Anm.: Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen] aus seiner Praxis. [...]
http://www.welt.de/politik/deutschland/article154015177/Gebuehren-Rebellin-nach-61-Tagen-aus-Haft-entlassen.html

Wenn jemand (wie Sieglinde Baumert) keine Angst hat, kann der Drohende ziemlich in Verlegenheit kommen.

Ein paar Zitate zum Thema "drohen":

Zitat
Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Drohung

Zitat
Die Drohwirkung ist schwer quantifizierbar und hängt wesentlich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Individuums ab, das sich der Drohwirkung ausgesetzt fühlt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Drohwirkung

Zitat
Die Drohung ist stets stärker als die Ausführung.
Savielly Tartakower, Schachgroßmeister
https://de.wikipedia.org/wiki/Savielly_Tartakower


Lasst Euch nicht einschüchtern!

Furcht ist der Pfad zur dunklen Seite!
"Fear is the path to the dark side." [Video, ~50sec]
https://youtu.be/91_G8iaokk8


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b
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Begriff: Rechtseingriff.

Buch: Bußgeldverfahren: Eingriffsbefugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei im Ermittlungsverfahren
Christoph Keller (Autor), Wolfgang Kay (Autor)
Auflage: 1. Auflage. (27. Januar 2016)
ISBN-10: 3170296132

https://books.google.de/books?id=DzxwDAAAQBAJ&pg=PA105-IA32&dq=rechtseingriff&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=rechtseingriff&f=false
Zitat
Rechtseingriffe liegen auch vor, wenn sich der Betroffene der staatlichen Autorität beugt und deshalb einwilligt, weil er sich in einer unabwendbaren Situation sieht. Gibt jemand aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses die Sachen freiwillig heraus, um ein wahlloses Herumwühlen in der Wohnung zu verhindern, bleibt es bei einem tief greifenden Grundrechtseingriff.


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Zitat
NDR-Info-Veranstaltung: Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge

Datum/Zeit
Date(s) - 30/05/2017
10:00 - 16:00

Veranstaltungsort:
Norddeutscher Rundfunk, Landesfunkhaus Niedersachsen, Haus 3, Großer Sitzungsraum

Der NDR bietet erneut eine Info-Veranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Vollstreckungsbehörden zum Thema:   

Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge   an.                                                                                                                                                                                                                                         

Hierbei möchte der  NDR  insbesondere auch die Hintergründe des sog. „einmaligen Meldedatenabgleiches“ und die Folgen für die Vollstreckung erörtern.

Die Veranstaltung findet beim Norddeutschen Rundfunk, Landesfunkhaus Niedersachsen, Haus 3,  Großer Sitzungsraum,  Rudolf-von Bennigsen-Ufer 22,   30169 Hannover statt.

Die Veranstaltung beinhaltet ein Mittagessen. Gegen 14.00 Uhr ist eine ca. eineinhalbstündige Besichtigung des Landesfunkhauses (Studiobesichtigung) vorgesehen.
Quelle: http://ni.kassenverwalter.info/veranstaltungen/ndr-info-veranstaltung-beitreibung-rueckstaendiger-rundfunkbeitraege/



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
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Leider sind Antworten etc. nur einsehbar wenn man sich beim Forum der Kassenverwalter anmeldet > nur für registrierte Benutzer
jedoch: vielleicht findet sich ja ein dort registriertes Mitglied  8)

Zitat
Abnahme Vermögensauskunft ARD/ZDF Niedersachsen
Freitag, 24. Februar 2017 21:36

Antworten: 3

Guten Tag,
ich habe erfolglos vollstreckte Ersuchen mit der Empfehlung „Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher“ an den Beitragsservice zurück gegeben. Natürlich mit der Bestätigung, dass die formellen Voraussetzungen nach dem NVwVG erfüllt sind.
Jetzt bekomme ich diese Vollstreckungsersuchen zurück mit der Aufforderung, das Verfahren beim zuständigen Amtsgericht einzuleiten. Laut Beitragsservice bleibt es festzuhalten, dass die Vollstreckungshoheit bei den Kommunen liegt. Die Rolle der Rundfunkanstalten im Vollstreckungsverfahren wäre eine andere, als bei den anderen Vollstreckungsgläubigern. Die Rundfunkanstalten werden nicht selbst tätig, da diese Aufgabe vollständig an die Gemeinden übertragen worden ist. So können auch nicht einzelne Vollstreckungshandlungen von den Vollstreckungsbehörden an die Rundfunkanstalten verlagert werden…..

Wer muss nun den GV beauftragen? Wir oder der NDR?
Vielen Dank und Gruß,
sgkasse
Quelle: http://forum.kassenverwalter.info/feed/?post_type=topic


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 21:54 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Alles in Sachen NDR zum Thema "Indoktrination" hat besondere Bedeutung.

Hier wurde für eine nicht-öffentliche Auseinandersetzung über Rückzahlungen an rund 7 Millionen Beitragskonten wegen Fehlinkasso heute nach Abwägen der NDR gewählt für die Pilotverfahren. Der NDR ist aus verschiedenen Gründen bestgeeignet, weil die anderen ARDs aus jeweils unterschiedlichen Gründen weniger optimal sind.

Das bisher bezüglich NDR bereits im Forum Festgestellte bezüglich Indroktrination durch rechtlich irrige Auffassungen
ist hier intern abgespeichert worden (nicht nur von diesem Thread).
Interessant wäre auch, sofern wir in Sachen NDR vielleicht einmal finden:
- schriftliche Merkblätter für Vollstreckungsstellen;
- schriftliche Merkbätter für Verwaltungsgeriche.

Zum Gesichtspunkt "kostenloses Mittagessen bei Info-Veranstaltungen"
Diese im Forum gelegentlich erörterte mögliche Angriffsstelle dürfte juristisch nichts bringen.
Interessanter ist, dass die Teilnehmer vermutlich vom Steuerzahler dafür freigestellt werden im Sinn von "beruflicher Fortbildung".
Dann hätten die Moderatoren dieses Forums das Recht, wettbewerbsrechtlich bedingt und wegen staatlicher Neutralität, zu den Vortragenden zu zählen und zwar zur gleichen Brutto-Vergütung der NDR-Justiziare. Das ist das Dreifache vom Netto, macht 1500 Honorar pro Tag plus Spesen für Anfahrt und Hotel.
"Davon lässt sich leben"?

Auch aktive Forumsteilnehmer - ab 200 Beiträge - können das gleiche machen.

Na, wer stellt da mal rasch einen Antrag und berichtet den Text der Ablehnung seitens des NDR?
Und immer neu sei als Meinung gesagt: Wer gegen Staatsunrecht streitet, hat kein Recht, Angst oder Respekt zu haben. "Für so eine Anfrage hat noch niemand ins Gefängnis gemusst."

Aber auch und immer wieder: Alles, was jemand macht, macht er/sie voll eigenverantwortlich. Vorstehend war keine Empfehlung, sondern ein Denkanstoß.



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