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Autor Thema: wohnungsabgabe.de zu den anhängigen Verfassungsbeschwerden  (Gelesen 33994 mal)

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wohnungsabgabe.de, 25.02.2017

wohnungsabgabe.de zu den anhängigen Verfassungsbeschwerden


Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile eine Verfahrensübersicht 2017 veröffentlicht, in der als Punkt 21 des Ersten Senats die Rundfunkbeitragsverfahren mit dem Bericht erstattenden Richter Prof. Dr. Paulus gelistet sind. Spannend ist, ob das BVerfG bei seiner Entscheidung die Inversion des Sprichworts „vom Saulus zum Paulus” betreibt, ein erstes Anzeichen der Voreingenommenheit findet sich bereits in der Auflistung. [..]

Weiterlesen auf:
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20170225.html


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Tut mir Leid, dass ich da widersprechen muss, aber der Grund dafür, dass nur 4 Az. genannt sind, liegt darin, dass es 4 Leitverfahren gibt bzw. vier Beschwerden als Leitverfahren ausgewählt wurden. Für die übrigen Beschwerden zum selben Thema wird dann gleich mit entschieden. Ein Kurzinhalt der Beschwerden ist ja dabei. - Auf telefonische Anfrage beim BVerfG erhielt ich vor einigen Wochen, also noch vor Bekanntgabe der Jahresvorschau 2017 auf deren Webseite (erst seit dem 22.02. dort einzusehen), die Auskunft, dass fast jede Woche eine neue Beschwerde dazu käme. Stand zum Zeitpunkt meines Anrufes: über 50 Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag! - Es ist eine normale Praxis, dass nicht alle Az. aufgelistet werden. Dies gilt auch bei anderen Verfassungsbeschwerden, insofern die Beschwerden denselben Inhalt haben und mehrfach vorliegen.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
“höäm“

Das bedeutet doch jetzt, dass die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angenommen sind. Oder?

Ich frage deshalb, weil die Richterin gestern bei einer mündlichen Verhandlung (Einzelrichterin) am VG Bremen gesagt hat, das ihr noch nicht bekannt sei, dass Verfassungsbeschwerden beim  Bundesverfassungsgericht angenommen wurden.


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Tut mir Leid, dass ich da widersprechen muss, aber der Grund dafür, dass nur 4 Az. genannt sind, liegt darin, dass es 4 Leitverfahren gibt bzw. vier Beschwerden als Leitverfahren ausgewählt wurden. Für die übrigen Beschwerden zum selben Thema wird dann gleich mit entschieden.

Allein dass aus 50 Verfassungsbeschwerden nur 4 Leitverfahren ausgewählt wurden, hat ein gewisses "Gschmäckle".
Logischerweise haben alle 50 Verfassungsbeschwerden das selbe Thema, die Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrages mit dem Grundgesetz. Dies ist aber kein Grund nur 4 Beschwerden als "Leitverfahren " auszuwählen, etwas mehr hätte es schon sein können, zumal die Begründungen möglicherweise sehr unterschiedlich sind.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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In den höheren Instanzen sind nur wenige Anwälte mit diesen Klagen betraut, daher vermutlich die Gleichartigkeit der Klagen. Wenn jeder Anwalt mehrere Kläger vertritt, könnten 4 Anwälte für nur 4 unterschiedliche Klagen verantwortlich sein.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Vielleicht bin ich etwas naiv. Ich dachte, dass das Bundesverfassungsgericht für uns Bürger da ist – für uns alle. Sich vier Klagen im vorab aus fünfzig herauszupicken benachteiligt die anderen 46, deren möglicherweise andere Argumentationsgrundlagen unberücksichtigt bleiben. Wie will man aus fünfzig Stück vier so auswählen, die für alle stellvertretend sind, ohne zumindest einen der anderen 46 zu benachteiligen? Hat man sich bereits im vorab so weit damit auseinandergesetzt, dass unsere oberste Richter eine mögliche Benachteiligung zu 100% ausschließen können?

Und wenn 1000 klagen, dann erwarte ich auch 1000 im Gerichtssaal, auch wenn das langwierig und unpraktisch erscheinen mag – Grundrechte sollten Bequemlichkeit und Schnelligkeit nicht untergeordnet werden.


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s
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@ rene: volle Zustimmung - aber siehe auch das Ende vom Zitat:

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile eine Verfahrensübersicht 2017 veröffentlicht, in der als Punkt 21 des Ersten Senats die Rundfunkbeitragsverfahren mit dem Bericht erstattenden Richter Prof. Dr. Paulus gelistet sind. Spannend ist, ob das BVerfG bei seiner Entscheidung die Inversion des Sprichworts „vom Saulus zum Paulus” betreibt, ein erstes Anzeichen der Voreingenommenheit findet sich bereits in der Auflistung. [..]

kann man schon so verstehen, wenn stellvertretend nur 4 ausgewählt werden - meine Meinung!


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

M
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[...] die Auskunft, dass fast jede Woche eine neue Beschwerde dazu käme. Stand zum Zeitpunkt meines Anrufes: über 50 Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag! [...]

Es wären bei weitem viel mehr. Manche Verfahren hängen monatelang beim Verwaltungsgericht oder beim Antrag auf Zulassung der Berufung an, ohne dass sie offiziell bis zu einer Entscheidung des BVerfG ausgesetzt seien. Manche Kläger wollten mehr als gerne eine Verfassungsbeschwerde einreichen, aber sie schaffen es nicht.

Zum Richter Paulus siehe abweichende Meinung unter
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-026


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 19:28 von Bürger«

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Das wird DER Lackmustest für dieses Land, ob wir (gerade noch) ein funktionierendes Rechtssystem haben, oder aber schon in eine echte Ämterpatronage- und Bananenrepublik abedriftet sind. Der Grat ist sehr sehr schmal.
Sollte hier gegen das Volk, uns alle entschieden werden, wie auf der Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit schon getan, werde ich meine persönlichen Konsequenzen gegenüber diesem Staat daraus ziehen. Und damit meine ich nicht ein Kreuzchen beim Wahlzettel.

@ Rene  Dies nennt man die Macht des Faktischen. Das Bundesverfassungsgericht pickt sich die Verfahren raus, weil es das kann. Naiv waren wir vor dem Rundfunkbeitrag wohl alle. Einige sind es immer noch, aber die Erkenntnis wie es wirklich abläuft wächst. Sollte es beim BfVerG auf eine große Ent"Täuschung" hinauslaufen, sollte man aus der Täuschung (über Jahre) auch seine Konsequenzen ziehen.

LG Peli

PS: Dass wir einmal hier landen, hätten sich die "Väter der Verfassung" auch nicht träumen lassen. Es tritt genau der Fall ein, den man verhindern wollte, nämlich dass Staat und Rundfunk tatsächlich mit einer Stimme sprechen. Und es hat nur rund 40-60 Jahre dazu gebraucht. Die Kombination aus sehr viel Geld und sehr viel Macht ist halt doch zu verlockend, um es nicht zu missbrauchen. Leider wird nicht an die Konsequenzen gedacht und dieses Land und seine Bevölkerung an die Wand gefahren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 19:30 von Bürger«

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Es steht auch zu befürchten, dass die 4 schwächsten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, dass also der Weg des geringsten Widerstands gewählt wird.


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Liebe Mitstreiter.
Ich bin der Überzeugung das wir noch ganz mächtig Gas geben müssen. Noch ist es Zeit dafür. Es müssen noch mehr Aktionen laufen. Da kann sich jeder aussuchen was er meint, hauptsache es geschieht. Wie hat es Altbundespräsident Herzog noch in seiner Zeit gesagt "es muss ein Ruck durch die Gesellschaft gehen". Auf diesen Ruck wartet man immer noch. Es bringen sich viele hier intensiv mit Aktionen ein. Reinhard Dowe, Helmut Schönberger, um nur einige zu nennen. Ich würde sagen, der Großteil ist doch recht passiv und tut zu wenig. Ich bin jetzt richtig provokativ. Auf die Hungerstreik Aktion von Reinhard Dowe folgten meiner letzten Information nach 4 Benachrichtigungen an Zeitungen. Gibt es nur 4 Zeitungen bundesweit ? Die Richter in Karlsruhe am BVerfG haben auch Familie, Freunde, Bekannte, von denen diese auch mit der Rundfunkbeitragsthematik konfrontiert werden. Und dies den einen oder anderen Richter zum Nachdenken anregt. Sollte das Urteil in Karlsruhe negativ sein, ist das Geklage hier im Forum groß, und es werden seitenlange Schreiben verfasst. Diese Energie sollte jetzt eingesetzt werden, noch ist es Zeit, und die sollte jetzt genutzt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 19:32 von Bürger«

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Nur noch mal zur Übersicht - hier sind die Aktenzeichen im Forum gelistet:

41+ Verfassungsbeschwerden gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20906.msg135781.html#msg135781


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 19:33 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

S
  • Beiträge: 403
Das bedeutet doch jetzt, dass die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angenommen sind. Oder?
Ich frage deshalb, weil die Richterin gestern bei einer mündlichen Verhandlung (Einzelrichterin) am VG Bremen gesagt hat, das ihr noch nicht bekannt sei, dass Verfassungsbeschwerden beim  Bundesverfassungsgericht angenommen wurden.

Die Bekanntgabe der Leitverfahren würde eine fiktive Person S als Annahme der Verfassungsbeschwerden ansehen.
Obwohl dieses Forum einen gewissen Informationsservice bietet finden die überlasteten Richter an den VGs offenbar nicht einmal die Zeit sich hier kurz zur jeweiligen Sachlage zu informieren.
Daher sollte jeder Kläger die VG bezüglich der ausgewählten Leitverfahren vom BVerfG umgehend selbst in Kenntnis setzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2017, 20:11 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

i
  • Beiträge: 39
Das bedeutet doch jetzt, dass die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angenommen sind. Oder?
Ich frage deshalb, weil die Richterin gestern bei einer mündlichen Verhandlung (Einzelrichterin) am VG Bremen gesagt hat, das ihr noch nicht bekannt sei, dass Verfassungsbeschwerden beim  Bundesverfassungsgericht angenommen wurden.

Nein, die Richter an den VWGs scheinen zumindest teilweise diesbezüglich wirklich nicht gut informiert zu sein, obwohl sie eigentlich mehr Ahnung haben sollten als der einfache Laie.
Im Dezember 2016 wusste der Richter bei meiner Verhandlung rein gar nichts von irgendwelchen Beschwerden gegen den RFB am BVerfG. - Ich konnte damals nur auf Informationen verweisen, die im Internet zu finden waren. Auf der Webseite des BVerfG ist tatsächlich erst seit letzter Woche (am 21.02. war die Jahrespressekonferenz am BVerfG) die Jahresvorschau 2017 mit der Auflistung der Leitverfahren drin.
Auch Anfang Februar (08.02.) wusste der (übrigens selbe) Richter bei der Verhandlung einer Bekannten nichts von den über 50 Beschwerden und den Leitverfahren, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt alle diesbezügliche Informationen auf telefonische Anfrage beim BVerfG inklusive der Aktenzeichen zu den 4 Leitverfahren bereits problemlos erhalten hatte.
Entweder sind manche Richter zu bequem, sich die Mühe zu machen, diese Informationen eigenständig einzuholen oder sie wollen es den Klägern aus inneren Gründen (z.B. weil sie persönlich den RFB politisch befürworten) möglichst schwer machen und sträuben und stemmen sich auf diese Weise gegen mögliche positive Ausblicke und Lichtblicke für die Klägerinnen und Kläger gegen den RFB!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2017, 20:11 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Vielleicht bin ich etwas naiv. Ich dachte, dass das Bundesverfassungsgericht für uns Bürger da ist – für uns alle. Sich vier Klagen im vorab aus fünfzig herauszupicken benachteiligt die anderen 46, deren möglicherweise andere Argumentationsgrundlagen unberücksichtigt bleiben. Wie will man aus fünfzig Stück vier so auswählen, die für alle stellvertretend sind, ohne zumindest einen der anderen 46 zu benachteiligen? Hat man sich bereits im vorab so weit damit auseinandergesetzt, dass unsere oberste Richter eine mögliche Benachteiligung zu 100% ausschließen können?

Und wenn 1000 klagen, dann erwarte ich auch 1000 im Gerichtssaal, auch wenn das langwierig und unpraktisch erscheinen mag – Grundrechte sollten Bequemlichkeit und Schnelligkeit nicht untergeordnet werden.

Das ist wohl wahr. Genau das letztere passiert aber bis dato, dass 'Verwaltungsvereinfachung'® über die Grundrechte des gemeinen Untert.. - Verzeihung - Bürgers gestellt wird. Zumindest wird es versucht. Dies wird sich u. U. auch am in absehbarer Zeit noch einzustellenden Fall des Bürgers  B illustrieren lassen. »Arbeitsschutz« wird in vielen Gewerben sträflich vernachlässigt, es gibt allerdings Ausnahmen, wie man sieht. Da wird dieser grossgeschrieben.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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