Guten TagX!
Freiheit für alle Gefangenen von ARD und ZDF!
Ansonsten bei Haftbefehl von ARD und ZDF:
Sofortige Beschwerde beim erlassenden Gericht.
AG Augsburg, Beschluss v. 24.04.2014 – 1 M 3573/14
Leitsatz:
1. Im Verhaftungsverfahren nach § 802g Absatz 2 Satz 1 ZPO besteht eine Bindungswirkung an den Haftbefehl, weshalb die fehlende Zustellung des zugrundeliegenden Vollstreckungstitels nicht mit Erinnerung gegen die Verhaftung, sondern nur durch sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl geltend gemacht werden kann. (amtlicher Leitsatz)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-10580?hl=true11
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist unzulässig. Zwar ist die sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl statthaft (1.) und form- und fristgerecht eingelegt worden (2.), doch fehlt der Schuldnerin das erforderliche Rechtsschutzinteresse (3.). Die Aufhebung des Haftbefehls beruht allein auf dem Antrag der Gläubigerin (3. c.).
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Der Haftbefehl kann mit der sofortigen Beschwerde nach allgemeiner Ansicht angefochten werden (vgl. Stöber in Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 802g Rn. 15 m. w. N.).
LG Tübingen, Beschluss vom 14. April 2015 - Az. 5 T 55/15
https://openjur.de/u/864064.htmlDazu noch.
AG Augsburg, Beschluss v. 10.10.2014 – 1 M 8256/14
1. "Der Antrag auf Erlass eine Haftbefehls nach § 802g Absatz 1 Satz 1 ZPO ist grundsätzlich binnen sechs Monaten zu stellen". (amtlicher Leitsatz)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-00739?hl=trueUnd dann noch:
BGH Beschluss vom 18. Dezember 2014, I ZB 27/14
b)
Vollstreckungsaufträge der Gerichtskasse müssen schriftlich erteilt werden und eine
Unterschrift sowie das Dienstsiegel tragen. Dabei genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit dem Beglaubigungsvermerk versehen ist.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71166&pos=0&anz=1BGH vom 11. Juni 2015, - I ZB 64/14 -
b) Ob das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt gemäß § 15a Abs. 4 Satz 2 LVwVG BW keines Dienstsiegels und keiner Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten bedarf, weil es mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden ist, ist nach den objektiven Umständen zu bestimmen. Auf die Sicht des Empfängers kommt es lediglich für die Frage an, ob nachträgliche manuelle Änderungen oder Hinzufügungen an einem zunächst mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellten Vollstreckungsersuchen es möglich erscheinen lassen, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt.
https://openjur.de/u/792411.htmlMal sehen was der "Haftrichter" so zu diesem "Vollstreckungsersuchen" ohne "Dienstsiegel" sagt.
Und hier ein Beispiel wie der Staat bei der Erzwingungshaft / Beugehaft sonst so verfährt:
in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u. a.;
...
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-
anwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 28. April 2006 gemäß
§ 304 Abs. 5 StPO beschlossen:
Auf die Beschwerde der Zeugin H. wird der Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2005 aufgehoben.
Der Antrag der Bundesanwaltschaft auf Verhängung von Ordnungsgeld - ersatzweise Ordnungshaft - sowie auf Anordnung von Beugehaft wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=36311&pos=0&anz=1Huhu! Intendancers! Euch ist echt der Docht aus der Kerze gefallen, waa?
Mit Kanonen auf Spatzen schießen!
Rasterfahnder! Rasterfahnder! Rasterfahnder!
Beugehaft für ARD und ZDF!
Beugehaft für das WOHNEN!
ARD und ZDF ihr seid die Geißel des WOHNENS!
Intendancers! Ihr seid eine Schande für Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG!