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Autor Thema: Jahrespressekonferenz 2017 Bundesverfassungsgericht Karlsruhe  (Gelesen 8851 mal)

  • Beiträge: 1.477
  • This is the way!
Zitat
"Code of Conduct" genannter Verhaltenskodex solle aktive Verfassungshüter ebenso ansprechen wie bereits aus dem Amt geschiedene, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle

Huhu! Prof. K. aus H.! Schöne Backpfeife für das "staatsferne" ARD und ZDF Gutachten zur "umhegten Wohnung"!

Ein "ARD ZDF Gesetzgebungs-Gutachten" eines ehemaligen Richters des BVerfG, das jetzt vor dem BVerfG gelandet ist! Supi!

 ;D ;D ;D ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2017, 22:49 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In der Übersicht für das Jahr 2017 des Bundesverfassungsgericht ist mir aufgefallen, dass bei allen anderen Themen wohl alle Aktenzeichen aufgezählt wurden, nur beim Thema Rundfunkbeitrag wurde nach vier Aktenzeichen abgebrochen und mit "u.a." abgeschlossen. Ist diese Vorgehensweise zulässig? Man könnte annehmen, dass hier jemand die Wichtigkeit des Themas klein halten möchte. Warum werden nicht alle 50 Aktenzeichen aufgezählt, um die Anzahl der Beschwerden wahrheitsgemäß zu präsentieren? Gilt hier nicht gleiches Recht für Alle?  :(

Wer startet eine Anfrage an das BVerfG? 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 584
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ob 2017 zu der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge tatsächlich entschieden wird ist aber noch nicht sicher:

(Deutschlandradio, 22.02.2017, Informationen am Morgen um 8:22 Uhr, Minute 5:05 - 5:40)
... Was steht denn 2017 an ... eine Liste ... mit welchen Verfahren man sich beschäftigen will ... Nicht immer werden dann auch tatsächlich alle Fälle entschieden...

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
und ich frag mich trotzdem immer noch, warum zum Thema "Streikverbot für Beamtinnen und Beamte" mehr Aktenzeichen aufgezählt wurden als zum Thema "Rundfunkbeitrag"? 8)


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  • Beiträge: 7.250
Dieser "Code of Conduct" ist europäisches Recht und wurde auch im Europathema bereits benannt.

Einerseits ist es nicht gänzlich unwahrscheinlich, daß Richter am Bundesverfassungsgericht hier mitlesen, (die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bestimmten Grundrechte, bspw. zur Informations- und Meinungsfreiheit, gelten freilich auch für alle Richter), andererseits setzen sich sowohl Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof  wie auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte regelmäßig zu Diskussionen zusammen. Kann man den Pressemitteilungen des BVerfG entnehmen.


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