Huhu @ohmanoman, hab mich verlaufen! Wo gehts nach Berlin - Brandenburg?
Was iss diss hier? Ahhh ... der Hinkelstein RömischRadioBremen ....
(der Profät reist immer mit einem gallischen Streitklagewagen Hinkelsteine).
Rein fiktiv:
Dollet Ding wat Person A da per römischer Brieftaube (Zugangsfiktion 6 Stunden oder was?) ins Haus flatterte. Römischer Festsetzungsbescheid, Mahnung und "Vollstreckungsankündigung" in einem. Nööö, so ein Ding ham wa noch nie jesehen!
All in one römisches Unrecht sozusagen. Das können wir auch, pass auf, gallisches Golf,
"Hole in one":
da nimmt Mensch den Hinkelstein "RömischRadioBremen", schluck Zaubertrank, den gallischen Golfschläger und ab damit ....
(Abschlag mit lautem Kaaawumm und der Hinkelstein fliegt los ...)
Widerspruchsverfahren richtet sich nach §§ 68 VwGO.
so Bremen:
Artikel 8 Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
(zu § 68 VwGO)
(1) Vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren bei Verwaltungsakten auf den Gebieten
..... Anmerkung brauchen waa nich
(2) Vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren bei Verwaltungsakten, die ein Senator oder der Senat erlassen, abgelehnt oder unterlassen hat. Abweichend hiervon bedarf es der Nachprüfung in einem Vorverfahren bei Verwaltungsakten
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8. auf dem Gebiet des Rundfunkrechts.
Link zum Gesetz:
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70665.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Dann noch
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70677.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-VwVfGBRpP44
Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG)
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit
1. der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen,
2. von Radio Bremen.
Link Rechtsaufsicht Radio Bremen
http://www.rathaus.bremen.de/staats__und_zentralabteilung-1302
Freie Hansestadt Bremen
Leiter der Abteilung 1
Staatsabteilung
Senatskanzlei
-Rathaus-
Am Markt 21 28195 Bremen
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6. der gegen die guten Sitten verstößt.
(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil
... Anmerkung brauchen waa nicht
(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.
In der Ferne ist ein lauter Knall zu hören (Hinkelstein im Rathaus eingeschlagen).
@ohmanoman weeste watt, gallisches Golf
"all in one, hole in two"
iss?
Pass auf!
(Profät reicht @ohmanoman eine gallische Fernlupe). Lauter Knall (der im Rathaus eingeschlagene Hinkelstein braust wieder los und schlägt bei RömischRadioBremen ein).
Dollet Ding, waa?
So einen Hinkelstein "RömischRadioBremen" will Person A bestimmt auch haben, waa?
Keen Problem warte .....
meißel, meißel, hämmer, hämmer ....
Rein fiktiv natürlich:
Sehr geehrte Hansestadt Bremen,
Werte Staatsabteilung der Senatskanzlei,
Liebe Damen und Herren,
gegen den in Ablichtung beigefügten "Festsetzungsvollstreckungsankündigungsbescheid" (2 Seiten) lege ich hiermit Widerspruch ein und beantrage die Durchführung eines Vorverfahrens nach §§ 68 ff. VwGO i.v.m. Artikel 8 Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung.
Hierzu bitte ich den "Verwaltungsvorgang" zu diesem "Verwaltungsakt" beizuziehen und mir Akteneinsicht in den Räumen des Rathauses zu gewähren.
Ich gehe davon aus, dass dieser "wohl kombinierte Verwaltungsakt" (Veranlagungsbescheid, Festsetzungsbescheid, Mahnnung und Vollstreckungsankündigung) nicht von einem Senator oder dem Senat erlassen wurde, sodass eine Sprungklage wohl unzulässig wäre.
Ich beantrage ferner die Feststellung der Nichtigkeit dieses "Verwaltungsaktes" nach § 44 BremVwVfG, da ich starke Zweifel an formellen und materiellen Rechtmäßigkeit dieses "Verwaltungsaktes" hege.
Vorsorglich weise ich auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 BremVwVfG hin sowie Art. 144 der Bremer Verfassung.
Zweifelfrei ist RömischRadioBremen keine sich selbstverwaltende Gemeinde, sondern eine staatsferne öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.
Ich beantrage ferner die Herstellung der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruches zuzulassen, mindestens bis der "Amtsträger", der diesen "Verwaltungsakt" verfügt hat, unter Bezeichnung des Amtes und der Dienststelle bekanntgegeben wurde.
Weiterer Sachvortrag erfolgt nach gewährter Akteneinsicht.
Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung unter Mitteilung des Aktenzeichens zum Widerspruchverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
so fertisch. Jibste Person A, denk dran iss ein Hinkelstein und fiktiv keene Rechtsberatung.
Kopie von diesem fiktiven römischem All in one Müll ran.
Abschlag (Einschreiben Rückschein) an ditt fiktive Rathaus und an RömischRadioBremen kurzes Anschreiben und fiktiven Widerspruch Senatskanzlei mit ran.
An die Havel, Oder und Spree jehtet da lang waa ....
Jut denn gallisches Tschööö und gallischen Granit!
Mutt weiter geen Osten ....