Warum sollte man das tun? Damit alle die gleichen Argumente vorbringen können und die Gegenseite diese leichter aushebeln?
Es klingt verlockend insbesondere für diejenigen, die sich nicht näher damit befassen möchten und immer meinen alles muss allen zur Verfügung, am Besten für lau.
Die Gegenseite kann die Argumente nicht leichter "aushebeln", nur weil sie häufiger vorgebracht werden. Ein Argument oder eine Tatsache nutzt nicht dadurch ab, dass sie häufiger vorgebracht oder wiederholt wird. Wenn Millionen die Argumente vorbringen, die dafür sprechen, dass die Erde eine Kugel ist, werden diese Argumente nicht weniger wert gegenüber der Einzelbehauptung, sie sei sicher eine Scheibe.
Warum man das tun sollte? Weil wir in unserer Freizeit hier sind und uns gegenseitig unterstützen, um einen unrechten und verfassungswidrigen Rundfunkbeitragszwang für einen total verblödeten ÖRR, der allenfalls den herrschenden Parteien zu Propagandazwecken dient, zu Fall zu bringen.
Jedes Argument, jede Anleitung zum Umgang mit Fesetzungsbescheiden und dem Thema rund um die Klage hier hilft anderen, die (noch) weniger wissen. Und jeder, der hier schreibt und liest ist halt etwas besser oder schlechter informiert als die anderen. Da ist es halt nicht fernliegend, auch einen ganzen Schriftsatz zu veröffentlichen, wenn man denn das copyright dran hat, z.B. weil man ihn selbst verfasst hat oder der Verfasser es weitergegeben hat.
Und ein Verwaltungsrichter, der ja nur ein Ziel hat, nämlich die Klage vom Schreibtisch zu bekommen und natürlich abzuweisen, ein solcher Verwaltungsrichter hat halt umso mehr Schwierigkeiten damit, je besser die Klage ist. Sprich, wenn er sieht, da kennt sich einer kaum aus, kriegt kaum die Klage hin, schreibt schlechtes deutsch und hat keine Argumente, dann sieht er gleich, ok, wenn ich das abweise, wird der nicht in die nächste Instanz gehen, denn er kann es nicht, er weiss nicht wie es geht und hat vermutlich kaum Geld, um sich einen Rechtsbeistand zu leisten. Also weisst er es ab und hat seine Anzahl an Klagen abgearbeitet, kurzum, er weiss, er bekommt das Problem leicht los.
Wenn aber jetzt x-fach Klagen da liegen, die sich den Schriftsatz einer Verfassungsbeschwerde zu eigen machen, ggf. noch darauf hinweisen, dass der Kläger bei Unterliegen in den unteren Instanzen ggf. selber Verfassungsbeschwerde einlegen wird, und dass beantragt wird, das Verfahren auszusetzen, bis über die gleichlautende Verfassungsbeschwerde entschieden ist, dann fällt es ihm schwerer, das abzuweisen. Denn er kann nicht mehr einschätzen, habe ich mir einen einfachen, armen Menschen gegenüber, der schon aufgeben wird, oder geht der Kläger in die nächste Instanz und kommt das ganze Ding irgendwann auf seinen Schreibtisch zurück und er kann den Schriftsatz nicht ignorieren, sondern muss sich was aus den Fingern saugen, sprich Arbeit machen.
Tatsächlich möchte ich mich eigentlich nicht näher mit dem ganzen Ding befassen, so wenig wie sich vielleicht ein vor den Karola Willes der DDR geflüchteter DDR-Bürger mit Fluchtplänen aus dem Sozialismus beschäftigen wollte, aber manchmal ist man halt durch die Umstände gezwungen. Was das "für lau" betrifft, warum sollte man es sich unnötig schwer und teuer machen, wenn es auch einfach und preiswert geht.