Da habe ich ja was losgetreten, bitte aber wieder auf das Thema Gemeinnützigkeit als Angriffspunkt zurückzukehren.
Halten wir fest: Es ist mit der Gründung des RBB beabsichtigt gewesen, die AÖR gemeinnützige Zwecke verfolgen zu lassen.
Ein Antrag auf Erteilung der Gemeinnützigkeit wurde (bei wem auch immer, zuständig wahrscheinlich das Finanzamt Berlin und/oder Finanzämter im Land Brandenburg) noch nie gestellt, folglich kann die Gemeinnützigkeit des Rundfunks nicht überprüft werden, dafür genießt er aber auch keine steuerlichen Privilegien, da die Gemeinnützigkeit mangels Antrag nie beschieden wurde.
Man kann es also mit einem neu gegründeten Verein vergleichen, der seine Satzung so gestaltet, daß eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt möglich ist, für Vereine gibt es da aus laufender Rechtsprechung ein paar Notwendigkeiten, was man tun darf und was nicht.
Alsbald würde der Vorstand (beim RBB die Intendantin) ein Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt eröffnen, welches mit einem Anerkennungsbescheid über die Gemeinnützigkeit endet oder bei Ablehnung den Klageweg zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit eröffnet.
Ebenso wäre es möglich, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, wenn es Tatsachen gibt, die der Gemeinnützigkeit widersprechen, siehe die Geschichte mit dem ADAC, dem erhebliche Steuernachzahlungen drohten, wenn man seine Leistungen als gewerblich (mit Gewinnerzielungsabsicht) eingestuft hätte.
Wenn man aber de facto gar nicht die Absicht hat, sich die Gemeinnützigkeit anerkennen zu lassen und auch gar nicht die Privilegien der Gemeinnützigkeit nutzen möchte (weil das natürlich auch mit Pflichten verbunden ist), so ist die Absicht, die AÖR gemeinnützig wirken zu lassen ein zahnloser Tiger, niemand hat bisher einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt, folglich kann keiner abgelehnt werden, folglich kann auch die Gemeinnützigkeit nicht entzogen werden.
Schade eigentlich, hätte super Klagemunition ergeben, wenn dem RBB bezüglich Gemeinnützigkeit auf den Zahn gefühlt werden müßte...
Bitte verbessern - anderen Standpunkt darlegen, wenn ich mit meiner Einschätzung falsch liege.