Wenn kein VwVfG für den RBB gilt, wie soll man dann mit dem RBB umgehen?
Der RBB ist, wie jede Rundfunkanstalt, ein schlichtes Rundfunkunternehmen in öffentlicher Trägerschaft, nicht mehr, nicht weniger.
Der RBB hat keine behördlichen Befugnisse, (siehe auch BVerfG 2. Rundfunkentscheidung, Rn. 65), ist keine Behörde, (siehe Senat zu Berlin), und hat alleine das Recht der Selbstverwaltung zugetragen bekommen.
Die Form der Selbstverwaltung ist die Form, wie sie jedes Wirtschaftsunternehmen innehat, das eigene, interne Strukturen selber aufbaut, pflegt oder auch nicht pflegt, und auf Basis dieser nach Anforderung durch den Bürger als Kunden für diesen tätig wird.
Selbstverwaltung ist mit behördlichem, bzw. hoheitlichem Status nicht vereinbar, weil sich Behörden nicht selbst verwalten, sondern vom Staat verwaltet werden.
Jede Behörde handelt im Rahmen der für sie geltenden Gesetze, die dieser Behörde bis ins Detail vorschreiben, was konkret zu tun ist, inkl. etwaiger Ermessensausübung, wenn Ermessensausübung für einen konkret individuellen Fall vorgesehen ist.
Da diese sog. Direktanmeldungen aber vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen sind, kann es sich nicht um eine Behörde handeln, würde sich diese damit doch automatisch des Amtsmißbrauches schuldig machen.
Gerade die nötige Staatsferne ist es doch, die jedwede hoheitliche Befugnis ausschließt?
Der RBB
muß frei in seiner Entscheidung sein, zu publizieren, was immer er möchte, hat dabei aber alle(!) landesspezifischen, nationalen wie europäischen Grundrechte einzuhalten.
Einschränkungen zu Lasten des RBB sind im Rahmen jener Kriterien möglich, wie sie bspw. die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung zu den Erläuterungen zur Charta vorsehen, nach denen Einschränkungen nur zu Lasten der Medien möglich sind.
Es liegt an der Politik des Landes, sich so aufzustellen, daß der RBB keinen Grund hat, Negatives zu berichten. Ist insofern eine ganz einfache Übung, wenn man einmal gelernt hat,
bodenständig zu bleiben;
sich mal erkannt oder inkognito unter's Volk zu begeben;
diesem auch mal zuzuhören, (der Eindruck zählt, den man beim Volk hinterläßt);
nur Dinge zu versprechen, die man auch halten kann und halten will;
sich den Bedürfnissen des Volkes also nicht völlig verschließt;
dabei aber trotzdem seiner eigenen Linie treu bleibt;
bspw.: (A sagen, B zuhören, A++ realisieren, weil A unrealisierbar ist);
sich also beweglich zeigen, denn wenn etwas bricht, was nicht brechen soll, war alles zu star und unbeweglich;
das gilt auch für den Schutz des Wolfes; die EU sieht ausdrücklich spezielle Wolfsschutzgebiete vor, siehe Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; im Land Brandenburg hat es kein einziges; nur in diesen speziellen Wolfs-Schutzgebieten wäre die Jagd ausdrücklich und grundsätzlich untersagt, was dann allerdings auch für sog. Problemwölfe gelten würde;
Bleiben wir mal beim Wolfs-Beispiel; wäre doch mal ein Thema, das der NDR, (die DVD habe ich), über die Wölfe des Landes Brandenburg bereits aufgegriffen hatte; warum, zum T., NDR und nicht RBB? Kriegen die eigenen das nicht neutral in die Reihe? Ist das dann wie zu DDR-Zeiten, wo man nichtregionale Medien konsumieren muß, um zu wissen, was im eigenen Land los ist? Geht's noch peinlicher?
Trotz aller Kritik, wäre nicht die regionale Medienmacht aus Verbundenheit zur Region explizit verpflichtet, über die eigene Region zu berichten, was freilich das Pro und Contra gegenwärtiger wie langfristiger Entwicklungen einbezieht?
Schaut Euch Europa an, schaut auf den RBB, der darauf ein ganz winziger Punkt ist; und der will sich dem ganzen wiedersetzen? Will Bürger abzocken, die sich nicht für Rundfunk als Medium entscheiden?