a) Richter müssen die Aktenstapel weg arbeiten - wie in allen Berufen / Verwaltungen.
b) Die Anwendung der herrschenden Rechtsprechung ist hierbei im Prinzip Pflicht.
c) Sofern diese stark rechtsfehlerhaft ist, wird das sehr komplex. Damit kommen selbst Anwälte kaum klar, weil sie aus standesrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres Klartext reden dürfen.
d) Wir haben also einen Justizskandal. Dafür versagen ziemlich sicher alle üblichen einfachen Lösungsansätze.
e) Das, was dann die Handlungsalternative ist, ist komplex und geschieht gegenwärtig. Leider dauert das eine Weile mit Fristsetzung, Nichtbearbeitung, Nachfrist usw.. Denn der Justizskandal steht für derart viel Geld, dass es um die zukünftige Existenz des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... geht.
f) Mein resignierender Kommentar wieder einmal: "Wie viel Unrecht muss noch den Fluss hinunter fließen, bis der Rechtsstaat gegen diese asymmetrische Übermacht des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... wiederhergestellt ist?"
Bis dahin kann man zu Einzelfällen nur sagen: Seht zu, dass kein Geld kassiert wird.
Die noch nicht gezahlten Scheinforderungen werden wohl irgendwann untergehen. Das Gezahlte zurück zu holen wird schwer sein.
g) Die Mutter mit "Geschäftsführung zugunsten Dritter": Mal im BGB-Recht nachlesen. Da der Dritte verweigert, dürfte die Mutter die Rückzahlung verlangen können und vielleicht erhalten. ... Allerdings schwer, sofern im gleichen Haushalt, weil dann selber "potentiell zahlungspflichtig".