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Autor Thema: Widerspruchsbescheid ... nach 14 Monaten erhalten  (Gelesen 20557 mal)

G
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Person J hat deshalb den Bescheid zurückgewiesen und "hilfsweise" widersprochen. Dazu gibt es bereits genug im Forum.


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K
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Ich frage mich, wie ein Widerspruchsbescheid rechtmäßig sein kann, wenn das Gesetz noch nicht einmal regelt, welchen Inhalt ein Festsetzungsbescheid haben muss. Gesetzliche Regelungen über den Inhalt der sog. "Festsetzungsbescheide" fehlen nämlich vollständig.


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gvw

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Hier mal ein Widerspruchsbescheid der Person G... Ist es denn überhaupt ein richtiger? Scheint wohl vom BS zu sein.

Unterschriften in i.V ( Ohne vor und zu Name) ..reicht Person G hier das Tübinger Urteil ?

Die Beträge sind auch noch strittig, denn für 2016 wurden Person G gar keine Bescheide zugesendet.

Wie könnte Person G weiter machen???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2017, 21:36 von DumbTV«

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S.4 und S.5


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2017, 21:47 von DumbTV«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wie könnte Person G weiter machen???
Das müsste auf der letzten Seite unter Rechtsbehelfsbelehrung beschrieben sein.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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gvw

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Ja schon... Aber eine Klage wird doch sicherlich wie alle anderen behandelt...!!

Kann Person G nix gegen die fehlenden Bescheide machen? bzw. wegen der falschen Unterschriften..!


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich sehe jetzt keinen fehlenden Bescheid, nur einen Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Eine Klage muss nicht gleich wie alle anderen behandelt werden. Es kommt auch auf den Einzelfall an. Es empfiehlt sich eine sehr sehr umfangreiche und detaillierte Klagebegründung um den Sachverhalt genau zu beschreiben.  8)


Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2017, 19:57 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Die Antwort erhielt Person G nach 14 Monaten. In der Zeit kamen aber keine weiteren Bescheide. Also für 2016 keine Bescheide. Geld fordern Sie aber in dem Widerspruchsbescheid.

Klagevorbeiterung für einen Laien...super Idee.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2017, 19:59 von DumbTV«

Z
  • Beiträge: 1.544
Es scheint nicht falsch zu sein, zusätzlich zu den üblichen Gründen (verfassungswidrigkeit, Verstoß gegen Europarecht) auch den Bescheid formal anzugreifen, schließlich ist so ein Sachverhalt ziemlich eindeutig von einem Richter entscheidbar, juristische Kenntnisse vorausgesetzt...
Der Beitragsservice ist keine Behörde, es fehlt die konkrete Bevollmächtigung, Verstoß gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag weil dort eindeutig nur die Rundfunkanstalt die Bescheide erläßt, man möge den Mitarbeiter, der die Entertaste zum Verschicken des Bescheides gedrückt hat benennen und ggf. als Zeugen laden, daß er den konkreten Bescheid erstellt hat etc. pp.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Geld fordern Sie aber in dem Widerspruchsbescheid.

Klagevorbeiterung für einen Laien...super Idee.

Geld fordern sie immer. Ausgehender Streitwert dürfte der Betrag im Festsetzungsbescheid sein. Klage selbst ist ein Dreizeiler und auch für eine Laien machbar (auch Homepage VG lesen). Eine Menge Klagebegründungen kann man hier im Forum finden und müssen nicht sofort zur Klage abgegeben werden. Einfach mal Suche-Funktion verwenden und viel lesen, Forumsmitglieder über PM anschreiben und auch einen Runden Tisch in deiner Nähe besuchen. Es empfehlen sich auch gegebenen Falls schriftliche höfliche Anfragen bei Gericht oder deiner zuständigen Rundfunkanstalt. Ist alles kein Hexenwerk aber zeit- und arbeitsintensiv, so ist GEZ-BOYKOTT 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2017, 20:02 von DumbTV«
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H
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Hier mal ein Widerspruchsbescheid der Person G... Ist es denn überhaupt ein richtiger? Scheint wohl vom BS zu sein.

Nach meinem Dafürhalten ist das kein Bescheid vom WDR, sondern in der Tat vom BS.

Wenn man unter der angegebenen Rufnummer anruft, meldet sich der Beitragsservice...

Auch deutet das Logo (Beitragsservice) darauf hin, dass es sich nicht um den WDR handelt. Der WDR hat eigenes Briefpapier, mit seinem Logo. Desweiteren hat der WDR auch eigene Umschläge, die mit seinem Logo bedruckt sind.

Alles in allem würde ich persönlich die Echtheit dieses Bescheides in Frage stellen.

Ich frage mich zudem auch, was passieren würde, wenn man den Erhalt bestreiten würde. Der BS macht sich selbst ja schon ungläubig, wenn er behauptet, einen Widerspruchsbescheid nach 14 Monaten erst beantwortet zu haben ... nach so langer Zeit rechnet ja keiner mehr mit irgendeiner Reaktion...

Grüße
Adonis


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g

gvw

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Genau das sehe ich ja auch so...Aber wird es das VG auch so sehen. Könnte man den so für nichtig erklären lassen... !! Person G erhielt den Brief mit normaler Post.


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H
  • Beiträge: 584
Ich persönlich halte unser VG in Sachen Rundfunkbeitrag für voreingenommen und nicht mehr neutral. Beschlüsse und Urteile die ich von diesem VG gesehen habe, lassen einem die Haare zu berge stehen.

Insofern wende ich mich nicht mehr an unser VG, sondern würde in so einem Fall den Erhalt bestreiten...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2017, 20:06 von DumbTV«

d

denyit

Hallo,
Person A hat ebenfalls einen Widerspruchsbescheid nach 14 Monaten bekommen (NRW).
Danke @gvw für das Einstellen des Schreibens. Person A schätz mal dass bei A ca. 90% der gleichen Textbausteine drin sind. Anderer Bearbeiter allerdings.

Person A möchte nochmal die o.g. Punkte auflisten:

1. Widerspruchsbescheid 14 Monate nach Widerspruch
Gibt es da Fristen? Kann man das im Verfahren irgendwie ausnutzen?

2. Entspricht der Widerspruchsbescheid den formellen Anforderungen?
Briefkopf: Beitragsservice (Adresse, Ansprechpartner)
Betreff: "Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks Köln" (ohne Adresse)
Unterschrift: "Westdeutscher Rundfunk Köln im Auftrag i.V. XXX + Bearbeiter (BS) aus dem Briefkopf; wobei A zu XXX nirgendwo etwas finden konnte
Rechtsbehelfsbelehrung: Anschrift des WDR

In den Beitragsbescheiden war (1) der WDR mit Adresse im Briefkopf (zus. mit BS), (2) Unterschrift lediglich "Westdeutscher Rundfunk Köln"

3. Zustellung per Deutscher Post Brief 85ct, Freimachung durch Beitragsservice

Gibt es dazu weitere Infos/Links? A dankt schon Mal im Voraus!

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. alles hypothetisch beschreiben


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G
  • Beiträge: 1.548
Das einzige was man vielleicht nutzen kann sind die 14 Monate, um sich bei der Klage eine lange Frist für die Klagebegründung zu erbetteln.
Ob der Widerspruchsbescheid korrekt ist oder nicht, hat quasi keinen Auswirkungen. Man muß klagen. Lediglich die Frist für die Einreichung der Klage verlängert sich wenn der Widerspruchsbescheid nicht nach der VGo zugestellt wurde.


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